Quelle: Archiv MG - BRD SOZIALPOLITIK ALLGEMEIN - Die Verwaltung der Armut
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Dortmunder Hochschulzeitung Nr. 31, 29.11.1983
Aus Theorie und Praxis der Sozialarbeit
RECHTLOS
- Wenn Asylanten in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden -
egal was ihnen dort blüht -, weil die Bundesrepublik nicht Leute
durchfüttern will, die hier unnütz, darum höchst lästig sind,
- wenn Sozialhilfeempfänger obdachlos werden, weil sie die teuren
Mieten nicht mehr zahlen können,
- wenn Gastarbeitern der Nachzug ihrer Kinder untersagt wird,
weil die BRD sich damit nicht belasten will,
- wenn Insassen der Psychiatrie mit Psychopharma stillgestellt
werden, damit die Pflege mit wenig Personal abgewickelt werden
kann,
- wenn Jugendliche ihr Arbeitsleben als Arbeitslose beginnen,
weil die Wirtschaft einen immer geringeren Bedarf an Arbeitskräf-
ten hat,
- wenn Alte, Behinderte, "Schwererziehbare" in Heimen leben, in
denen das knappe Budget den Aufenthalt zwangsläufig unerträglich
macht,
dann ist eine Kritik seitens derer, die sich berufsmäßig mit der
Not befassen, sicher: "Unsere Klienten sind rechtlos." Sicher,
die Lebensumstände der Sozialfälle hängen unmittelbar von ihren
Rechten ab, also davon, was der Staat für sie in den Bestimmungen
des BSHG und diverser anderer Gesetze und Verordnungen festgelgt
hat: welche Ansprüche sie unter welchen Bedingungen haben und zu
welchen Maßnahmen andererseits die Behörden und Träger ermächtigt
und angehalten sind. So ist praktisch das Recht der Sozialfälle
eben genau die gesetzliche Fixierung ihrer miesen Lebensverhält-
nisse. Anders ausgedrückt: Die Zumutungen seitens des Staates
s i n d die Rechte dieser Leute.
Die Forderung nach (mehr) Rechten für die Sozialfälle sieht das
freilich ganz anders: Die geltenden Rechte der Asylanten, Alten,
Behinderten etc. seien gar keine anständigen Rechte, sie brauch-
ten vielmehr erst welche, lautet die Kritik. - Ein eigenartiger
Schluß! Natürlich wäre es für die Betroffenen angenehm, wenn sie
gesetzlich garantierte Ansprüche auf ein gescheites Auskommen,
auf eine bequeme Wohnung, auf medizinische Betreuung etc.pp. hät-
ten. - Aber wenn die Regierenden, Gesetzgeber und Verwaltungen
nun einmal genau das Gegenteil festlegen, wenn die Inhaber der
Staatsgewalt die Leute dazu berechtigen und verpflichten, in Not
und Elend zu leben, dann ist dem doch nur eines zu entnehmen: die
Rechte, die der Staat gewährt, sind alles andere als Segnungen
für die Untertanen. Sie verdanken sich im übrigen den Zielsetzun-
gen der Politiker und die haben offentsichtlich ganz andere Sor-
gen, als es ihren Mitmenschen recht und bequem zu machen. Tagtäg-
lich teilen diese Herrschaften im Fernsehen offenherzig mit, wo-
für sie eintreten: Unsere Wirtschaft muß in Schwung sein, deswe-
gen müssen die Gewinne stimmen, Rationalisierungen sind unaus-
weichlich; die Nation braucht dringend weitere Gewaltmittel für
die Durchsetzung nach aussen, das ist ohne den Beitrag aller
nicht zu haben; das Anspruchsdenken der Bürger hat sich aufzuhö-
ren, Freiheit heißt Opferbereitschaft. Deswegen gewähren die In-
haber der hoheitlichen Gewalt die für diese Ziele tauglichen Be-
rechtigungen und fordern andererseits Leistungen, Verzicht und
Gehorsam.
Die Klage über die Rechtlosigkeit zieht - dessen ungeachtet - aus
den staatlichen Maßnahmen einen ganz anderen Schluß: Wenn es den
Guten ao dreckig geht, kann das nur eines heißen, für sie wird zu
wenig getan. Ganz egal, wieviele Verordnungen der Staat erläßt,
die die Not vor allem (aber keineswegs bloß) derer, die nicht
nützlich sind, einrichten; der Glaube, daß die Politiker für das
Wohl aller Bürger und Menschen, die hier leben, einzutreten hät-
ten, ist unerschütterlich. Und darum wird der Appell an den guten
Willen ausgerechnet derer, die ganz selbstverständlich und
selbstgerecht Opfer ihrer Bürger einfordern, unermüdlich wieder-
holt. Auf so etwas kommt man nur, wenn man weiter an der kindli-
chen Sozialkundevorstellung festhält, daß die Rechte der Leute
etwas wären, was ihnen von Natur aus zustände, Titel wären, die
die Politik zu akzeptieren hätte, und denen sie auch tatsächlich
- mehr oder weniger erfolgreich - nachzukommen sich bemühte. -
Dabei ist der Fehler und die Legitimationsabsicht dieser Anschau-
ung wirklich leicht zu erkennen: Andere Rechte als die, auf die
die Politiker ihre Untertanen per Grundgesetz und demokratischer
Rechtsordnung festlegen, gibt es in der Demokratie nicht, heutzu-
tage spricht das jeder Politiker bei jeder Gelegenheit aus. Wenn
man sie sich dennoch einbildet und womöglich sich auf sie gegen
geltendes Recht berufen will, hat man die Folgen dafür zu tragen.
Als I n t e r p r e t a t i o n geltenden Rechts, als Ausdruck
von hohen ethischen Prinzipien, von Menschenrechten zumal, ist
die Vorstellung freilich - gerade in der Demokratie - äußert ge-
schätzt, versieht sie doch die Zwangsregeln dieses Staates mit
dem Glorienschein der immerwährenden Bemühung, eine gute und ge-
rechte Ordnung herzustellen.
Wenn man die staatlichen Maßnahmen unter diesem Gesichtspunkt
erstmal betrachtet, erscheinen sie eben bloß als (noch) mangel-
hafte. Und der sozial engagierte Bürger macht sich sogleich seine
Gedanken, ob nicht mehr und Besseres für die Klienten als ihr
Recht drin wäre. Dabei ist er dann keineswegs so radikal,
"Unmögliches" zu fordern. Aber soll man Ausländer nicht etwas
mehr "wie Menschen" behandeln, zumal die doch sehr viel zum wirt-
schaftlichen Erfolg der BRD beigetragen haben; sollen Asylanten
nicht doch lieber hierbehalten werden, wenn ihnen im Herkunftland
wirklich nachweisbar Folter und Todesstrafe droht, zumal wenn sie
bescheiden und arbeitsbereit sind; soll man nicht gerade Jugend-
lichen verstärkt dabei behilflich sein, einen Arbeitsplatz zu
finden, wo sie noch nie Gelegenheit hatten, sich im Berufsleben
zu bewähren, wo sie die Erfahrung der Arbeitslosigkeit gleich
nach der Schulentlassung ohne Knacks kaum verkraften können usw.
usf.? Lauter Gerechtigkeitsprobleme werden hier von den Anwälten
der "sozial Schwachen" aufgeworfen, mit dem Ziel, zu beweisen,
ihre Mandanten hätten doch das Recht, besser behandelt zu werden.
Und dabei läßt man sich ganz bereitwillig auf geltende Maßstäbe
ein: daß der Bürger sich für den Staat nützlich zu machen habe,
nur seine Dienstbereitschaft auch so etwas wie Daseinsberechti-
gung abgibt - das ist ein ganz anderer Maßstab als der des
Wohlergehens der Leute - und jenen staatlichen Maßstab möchten
sie allerdings etwas anders angewandt haben. Den politisch Ver-
antwortlichen wird schließlich vorgeworfen, so wie sie entschei-
den, kämen sie ihrer eigentlichen Pflicht nicht wirklich nach, ja
es bestünde sogar die Gefahr, daß sie ihr Amt auf diese Weise in
Mißkredit brächten.
Diese Sorte Kritik ist durch und durch konstruktiv, plädiert sie
doch nur für eines, etwas mehr Gerechtigkeit. Daß sie dabei al-
ternative Staatsentscheidungen wünscht, ist deswegen nicht weiter
tragisch, weil sie auf dem guten (Irr-)Glauben basiert, Aufgabe
und Zweck der Politik sei, das Beste für die Menschheit zu besor-
gen. Wer so das Geschäft der Machthaber beanstandet, bringt
schließlich noch stets viel Verständnis dafür auf, daß die Poli-
tiker es nicht leicht haben, immer ganz gerechte Lösungen zu fin-
den, die jedermann zu seinem Recht kommen lassen. - Aber viel-
leicht haben die Regierenden doch irgenwann einmal ein Einsehen.
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