Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
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Die Ideologie der Woche
"DEMONSTRIEREN NUR MIT OFFENEM VISIER"
forderte letzte Woche auch der oberste Weizsäcker der Republik,
Richard, aus dem Bundespräsidentenamt. Sein Femsehauftritt in Sa-
chen "Vermummungsverbot" diente dem Kabinett als festliche Ouver-
türe für seinen Beschluß, bis zu 1 Jahr Knast für den Schal an
der falschen Stelle bei öffentlichen Aufzügen auszusetzen. Der
gebildete Haupt- und Staatsrepräsentant packte aus seiner Kultur-
geschichte der Menschheit aus und behauptete mit seinem vollen
Amtsbonus, Maskierung sei immer ein Zeichen "angemaßter Autori-
tät" gewesen und dazu angebracht, "Furcht und Schrecken zu ver-
breiten". Selbstredend eine Geschichtsfälschung und eine brunz-
dumme obendrein, wie sich noch jedem Karnevalsumzug entnehmen
läßt, einerseits bzw. den martialischen Ausstaffierungen der Ord-
nungshütertruppen, die auf Demonstrationen losgelassen werden,
andererseits. Im einen Fall ist das Mummenschanz, im anderen
zieht die waschechte Autorität ihren Bütteln Helm, Visier und
Schild über, damit sie reinschlagen können, unbehelligt, unverse-
hens (und übrigens auch unerkannt). Die dabei verbreiteten Quan-
ten an Furcht und Schrecken sind beabsichtigt und von befohlener
Willkürlichkeit.
Mit seinem Exkurs wollte der Präse jedoch bloß dem demnächst Ge-
setzeskraft erlangenden staatlichen Urteil Nachdruck verleihen,
wer aus irgendeinem Grunde der Staatsgewalt die Ablichtung seines
Gesichts erschwere, plane d e s h a l b s c h o n eine Geset-
zeswidrigkeit. Auch das eine Lüge. Schließlich wird hier keine
Straftat nachgewiesen, sondern ein neuer Tatbestand fürs Demon-
strationsstrafrecht geschaffen. Dank des rechtzeitigen Schwenks
der Liberalen wird es um eine V o r v e r u r t e i l u n g er-
gänzt: Strafbar wird die "Bedingung der Möglichkeit" einer straf-
baren Handlung! Der Staat verpflichtet sich per Gesetz zum Zu-
schlagen, wann immer seine Einsatzleitung vor Ort zu der Auffas-
sung gelangt, auf einer Demonstration habe sich jemand
"vermummt".
Das weiß Oberdemokrat Weizsäcker natürlich auch und hat gar kein
Problem zu bestätigen, daß seit langem schon jeder Demonstrant
abgelichtet, registriert und datenmäßig gespeichert wird; daß
sein Staat also die Demonstrationsfreiheit zu einem Existenzri-
siko für diejenigen ausgestaltet hat, die sie in kritischer Ab-
sicht für sich in Anspruch nehmen. Der Oberrepräsentant beliebt
aber, diesen Sachverhalt auf sein Liebfngsniveau "Menschlich-
keit", "Kultur" und sonstwas zu heben. Wo Polizei und
Verfassungsschutz aktiv werden, da ist für den Bundespräsidenten
klar: Wer sich nicht freiwillig zum Opfer machen läßt, ist
"inhuman". H u m a n ist nämlich einzig das G e w a l t-
m o n o p o l des Staates, das jeden darauf verpflichtet, die
rechtmäßig zustandegekommenen Entscheidungen zu respektieren, ihm
aber das R e c h t zugesteht, für seine abweichende Meinung zu
demonstrieren. Für den Besitz dieses Rechts darf der
D e m o k r a t sich glücklich schätzen. Seine Anwendung aber
weckt begründete Zweifel an seiner Verläßlichkeit im Sinne der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung, weil er sein Anliegen
immer noch nicht für erledigt bzw. illegitim erachtet, obwohl
womöglich gleich alle drei Staatsgewalten gegen es entschieden
haben. Bei Strauß heißt das offen und ehrlich: "Wer demonstriert,
soll gefälligst seine Visage herzeigen." Bei Weizsäcker heißt es
vornehm und geistvoll: Das Recht darf man nicht bloß
"einprügeln", es muß auch "eingesehen" werden. Ob das der Fall
ist, entscheidet die Staatsgewalt.
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