Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
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Bremer Hochschulzeitung Nr. 98, 03.07.1984
Nordenham: Bundesbahnzug räumt Demonstranten ab
STANDRECHT IM FRIEDEN
Die Meinungsfreiheit, die dem deutschen Volk 1984 als Recht ge-
währt wird, ist schnell umschrieben und gibt zu Illusionen wenig
Anlaß. Man darf und soll als anständiger Deutscher die durchge-
führten und geplanten Maßnahmen der deutschen Führer an der äuße-
ren und inneren Front umstandslos akklamieren, in Wort, Schrift
und Bild. Meinungsfreiheit 1984 heißt, zur Aufrüstung mit allen
Schikanen den inneren Frieden halten, also die Schnauze, es sei
denn, es kommt gleich ein dreimal kräftiges Hurra heraus. Dreimal
am Tag bedeuten Carstens, Kohl und Co. ihrem Volk, was sie von
Kritik halten - nämlich n i c h t s. Die Bescheidenheit oder
Unbescheidenheit der Kritiker ist dabei von untergeordnetem Rang.
Aus der Sicht verwöhnter Staatsmänner, die sich erst in keim-
freier Sportpalastatmosphäre richtig wohl fühlen, nehmen sich
Streikposten, Pfiffe blöder Euro-Bauern, und Protestaktionen der
Friedensbewegung gleichermaßen als Akte der Amtsanmaßung und Ma-
jestätsbeleidigung aus; jeder Sorte Meinung, die von der demon-
strativ zur Schau gestellten Harmonie zwischen Führung und Volk
abweicht, wird nicht ihr Inhalt, sondern ihre Existenzberechti-
gung abgesprochen.
"Was sich hier zeigt, ist, daß dieser Pöbel bereit ist, Morde zu
begehen." (Kohl gegen Demonstranten in Hamburg)
Gegen Kritik hält der Kanzler also nicht seine eigene Schnauze,
sondern die Schlagkraft der von ihm kommandierten Gewalt.
Die Saat ist aufgegangen
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Die Saat des obersten deutschen Meinungsbildners ist aufgegangen.
Letzte Woche auf der Bahnstrecke zwischen Nordenham und Hude. Die
freie Presse verharmlost das so:
"Bei Blockade-Aktionen in Nordenham (Kreis Wesermarsch) gegen,
den Transport von US-Munition aus dem Midgard-Hafen ins US-Zen-
trallager nach Mannheim sei, wie es gestern in Meldungen der
Deutschen Presse-Agentur hieß, ein Unglück verhindert worden. Ein
vom Bundesbahn-Bahnhof Nordenham kommender Nahverkehrszug sei auf
eine Gruppe von rund 300 Demonstranten zugefahren, die sich ver-
botenerweise auf den Bahnschienen aufgehalten hätte. Es sei nie-
mand verletzt worden; durch einen Sprung zur Seite hätten sich
die Demonstranten in Sicherheit gebracht. Der Zug habe, nachdem
er die Gruppe passiert gehabt hätte, nach einer Notbremsung ange-
halten. " (Weser-Kurier, 27.6.1984)
Die wohlfeile Lüge vom "verhinderten Unglück" wird durch Art und
Inhalt der Meldung selbst dementiert. Sie steht nicht unter der
Rubrik "Blick in die Welt"; von den dort als "Erklärung" aller
möglichen Katastrophen und Unglücksfälle auftauchenden Umständen
wie "technisches und menschliches Versagen" ist im obigen Bericht
nicht die Rede. Mensch und Maschine haben erklärtermaßen einwand-
frei funktioniert, und "zufällig" war in obigem Fall nur eines:
daß keiner der Demonstranten von einem Bundesbahnzug verletzt
oder getötet worden ist, der mit 50 km/h auf die Menschenmenge
zuraste. Von wegen "Unglück", von wegen "Verhinderung".
Die nachgereichte Zeitungsente, der Lokführer habe von der
Blockade am Bahndamm nichts gewußt, und sich nur treu und brav an
seinen Routinefahrplan gehalten, kann man noch nicht einmal als
schlechten Witz durchgehen lassen. Was war denn wohl das Tagesge-
spräch in den Bundesbahnkantinen? Und sollte dem Personal des E
3401 nicht aufgefallen sein, daß ihr Zug als einziger auf die an-
sonsten für Militärtransporte reservierte Strecke geschickt
wurde?
Von einem "Versagen" kann also in keiner Hinsicht die Rede sein.
Auch "Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier oder
sonstige niedrige Beweggründe" (Paragr. 211 StGB) scheiden als
Motive der Bundesbahnaktion aus. Es steht schlimmer: die Bundes-
bahn hat das Urteil exekutiert, das ihr oberster Dienstherr über
die Demonstranten schon längst gesprochen hatte. Ihr Protest ge-
gen einen deutschamerikanischen Beitrag zur Kriegsvorbereitung
gilt als eine einzige Nötigung der Staatsorgane (auch der Bahn)
und gehört, in des Wortes umfassender Bedeutung, abgeräumt. Der
Mann auf der E-Lok hat weder Selbstjustiz geübt, noch sich der
Amtsanmaßung schuldig gemacht. Er hat, wie er's gewohnt ist, die
Befehle von oben ausgeführt.
Die Schuldfrage haben seine Vorgesetzten schon im Vorfeld ent-
schieden:
"Bahn: Aufenthalt auf Gleisen ist Selbstmord." (WK, 27.6.1984)
Wann hört man denn sonst Meldungen von Dollingers Truppe, gerech-
terweise sei wieder eine Horde suizidgeiler Autofahrer unter die
Intercity-Räder gekommen? Gehört es nicht zum polierten Image der
Bahn, daß immer wieder pflichtbewußte Lokführer unter Einsatz der
modernsten Sicherheitstechnik Selbstmörder vor dem - gewollten -
Tod bewahren, manchmal gar ein herumirrendes Stück Vieh vor der
Notschlachtung? Nein, die Sache steht anders. Der Bundesbahnspre-
cher wußte genau, daß sich in Nordenham nicht etwa 300 Selbst-
mordkandidaten versammelt hatten. Bahnverwaltung und Bahnpolizei
hatten sich sehr gut organisiert auf Demonstranten eingestellt,
denen keine Chance gelassen werden sollte und bei deren bahnpoli-
zeilicher Behandlung kein "Risiko" zu groß war. Der Polizeifüh-
rer, der vor laufender Fernsehkamera reinen professionellen Sar-
kasmus loswurde -
"Wenn ich auf den Eiffelturpn steige und dann herunterspringen
weiß ich vorher, was mir blüht" -
wußte, wovon er sprach. Seine gut bewaffneten Hundertschaften wa-
ren nicht mit Sprungtüchern angerückt. Ihr Auftrag hieß: Abräu-
men. Warum nicht auch mit Hilfe einer E-Lok?
Standrecht in Friedenszeiten
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Die Demonstranten von Nordenham haben bei ihren Protesten und
Blockaden nachweislich kein Stück des wertvollen Bahneigentums
beschädigt. Doch oder gerade deswegen wurden sie von Anfang bis
Ende ihrer Aktion wie S a b o t e u r e behandelt, wie Störer,
die auch "gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepu-
blik Deutschland" (Paragr. 88 StGB, Verfassungsfeindliche Sabo-
tage) einsetzen. Als Demonstranten einen Bombenzug mit Dreck be-
warfen, gaben die begleitenden Bahnpolizisten Schüsse ab. In die
Luft. Denn es ist ja noch Frieden: Kriegsgerät und Wehrkraft wer-
den nicht von Feldjägern, sondern von Bahnpolizisten geschützt;
für Wehrkraftzersetzer sind noch Bereitschaftspolizisten und in
Amtshilfe das Bundesbahnpersonal zuständig. Was mag diese Repu-
blik mit dem "äußeren Feind" vorhaben, wenn im Inneren die Kund-
gabe einer oppositionellen Meinung auf einem Gleiskörper mit Mit-
teln behandelt wird, die aus Kriegszeiten vertraut sind? Wie hieß
doch die "Todesursache" für Deserteure, Partisanen und entflohene
Kriegsgefangene? "Auf der Flucht erschossen" - ein standrechtli-
ches Urteil, das in seiner Exekution auch schon die ganze Begrün-
dung hatte. Kritiker der Aufrüstung heißen laut Geißler und Co.
immer schon 5. Kolonne Moskaus - also gefährliche "Russen" im In-
neren, die weggeputzt gehören. Auch diese Saat ist aufgegangen.
***
"Demo auf Schienen, bis ein Zug kam...
Ein Zug steht auf freier Strecke, vor und um ihn Friedensdemon-
stranten. Die etwa 300 Friedensfreunde hatten zwischen Nordenham
und Hude auf den Schienen gewartet - sie wollten amerikanische
Waffen- und Munitionstransporte verhindern. Der Personenzug raste
auf die Demonstranten zu, die vom Bahndamm springen mußten. Erst
dann hielt d Zugführer. Seine Aussage: Er habe die Menschen wegen
einer Kurve zu spät erkannt."
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