Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
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Wochenschau
DM 38.- STUNDENLOHN
verlangt die Polizei in Baden-Württemberg vom 11. Dezember an für
die "Anwendung des unmittelbaren Zwangs" auf der Grundlage einer
neuen "Vollstreckungskostenordnung", die Innenminister Herzog
(CDU) am 3. Dezember in Stuttgart der Presse erläuterte (FAZ vom
4. Dezember). Um die "wogende Kritik an dieser Neuregelung zu
glätten" versicherte Herzog, daß das Grundrecht auf
"grundsätzlich kostenfreie Strafverfolgung" unangestastet bleibe.
Bezahlt werden müsse lediglich die dabei in Anspruch genommene
Arbeitskraft der Polizeibeamten samt den Spesen für eventuell zum
Einsatz kommende Technik. Wer also bei einer Demonstration, einem
Sitzstreik und dergl. "unmittelbaren Zwang" zu spüren bekommt,
muß dafür bezahlen, wobei er sich vielleicht damit zu trösten
vermag, daß laut Herzogs Berechnung des Preises polizeilicher Ar-
beitskraft ein Knüppelschlag höchstens auf 38 Pfennig kommt. Der
Abtransport bei Festnahme erfolgt bereits wieder zum Nulltarif.
Herzog legte Wert auf die Feststellung, daß es sich bei seiner
Verordnung weder um ein "Gebührenbeschaffungsprogramm" noch "in
erster Linie um Abschreckung" handle. Das Demonstrationsrecht
bleibe voll erhalten; es wird nur (noch) teurer für die Demon-
stranten. Damit wenigstens in zweiter Linie abgeschreckt wird,
tritt die Regelung rechtzeitig für die geplante Blockade militä-
rischer Einrichtungen aus Anlaß des dritten Jahrestages des NATO-
"Doppelbeschlusses" in Kraft. Dabei haben die Teilnehmer mit ei-
ner "Gebühr von einigen hundert Mark" zu rechnen. Dies folgt ganz
der rechtsstaatlichen Logik, daß der G e b r a u c h demokrati-
scher Rechte tendenziell immer schon ihr M i ß b r a u c h ist.
Weil die Demokratie sich ihre Gewährung immer noch leisten
w i l l, macht sie jedem potentiellen Demonstranten die Rechnung
auf, ob e r es sich noch l e i s t e n kann.
Die Gewerkschaft der Polizei ist gegen die Maßnahme aus polizei-
und grundrechtlichen Bedenken. Als DGB-Gewerkschaft ist ihr nicht
einmal aufgefallen, daß Herzog nach einem "den heutigen Gegeben-
heiten angepaßten S t u n d e n s a t z v o n 3 8 M a r k
für jeden bei der Vollstreckung eingesetzten Bediensteten rech-
net." Wenn das kein "Angriff auf die Tarifautonomie" ist!
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