Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden


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       Wochenschau
       

ALEXANDER SCHUBART

erhielt fürs erste 2 Jahre mit Bewährung "wegen versuchter Nöti- gung der hessischen Regierung" (Süddeutsche Zeitung vom 20.1.). Nun paßt auch dieser Prozeß sehr gut in den Rahmen demokratischer Würdigung des "50. Jahrestags der NS-Machtergreifung", keineswegs aber deshalb, weil Schubarts Kommentar zum Urteil - "faschistoid" - den Kern der Sache treffen würde: Die d e m o k r a t i- s c h e Machtausübung verweist die Wege faschistischer M a c h t e r g r e i f u n g ins Gruselkabinett der Geschichte, und gerade deshalb bietet sie allen Anlaß, sich vor dem Rechtsstaat und seiner strikten Gewaltenteilung zu fürchten. Die E x e k u t i v e in Gestalt von Dachlatten-Börners Landesregierung beschließt, daß die Bürger nach einer Startbahn- West lechzen, holzt buchstäblich alles nieder, was sich der Exe- kution des von ihr l e g a l repräsentierten "Bürgerwillens" in den Weg stellt, und der Frankfurter Magistrat rächt sich an einem Wortführer des Protests, indem der Beamte Schubart vom Dienst suspendiert wird. Die L e g i s l a t i v e steht stramm hinter der Regierung - die SPD sowieso und die CDU in dieser Angelegen- heit erst recht. Die J u d i k a t i v e schließlich schmettert zunächst ein V o l k s b e g e h r e n als "unzulässig" ab und nimmt sich dann den von ihr dazu ernannten "Kopf der Bewegung" vor. Der Urteilstenor stellt klar, daß das D e m o n- s t r a t i o n s r e c h t verwirkt, wer eine Demonstration dazu m i ß b r a u c h t, Druck auf die Verantwortlichen ausüben zu wollen. Künftige Anmelder von Großdemonstrationen werden vorher ausdrücklich festzustellen haben, daß sie wirklich nur einen M a s s e n s p a z i e r g a n g planen und keinesfalls die Regierung zu irgendetwas "nötigen" wollen. Hinzukommt, daß bereits die bloße Versammlung vieler Körper eine "Form der Gewalt" darstellt, weil diese einen Platz besetzt hielten durch "Anwesenheit". Schubart habe sich also auch eines "gewalttätigen Landfriedensbruchs" trotz persönlicher Abwesenheit vom Tatort und seiner eigenen Appelle zur Gewaltlosigkeit schuldig gemacht, was aber als "subsidiär" nicht in die Verurteilung eingegangen sei. Hier wiege schwerer, daß seine Forderung die Landesregierung "bedrückt" habe. Als Zugabe haben die Richter Schubart noch ein paar demokratische Injurien in die Urteilsbegründung geschrieben ("Rechtsblindheit, Selbstüberschätzung und Unbelehrbarkeit"), als Strafe dafür, daß er nicht öffentlich seiner Sache ganz und gar abgeschworen hat. Es stimmt schon: Einen solchen Musterprozeß hätte Schubart im Faschismus nicht bekommen. Er kommt auch nicht ins KZ, sondern wird nur - falls das Urteil vom BHG bestätigt wird - "aus dem öffentlichen Dienst entfernt" und kann sich dann als Arbeitsloser in aller Ruhe einer ihm bereits angekündigten Latte von zivilen Schadensersatzprozessen widmen. Was ihm das Ge- richt in nicht zu überbietender Häme "zugute gehalten hat, er habe in der Verhinderung der Startbahn West seine Lebensaufgabe gesehen", wird ihn so in der Tat noch ziemlich lange im Leben verfolgen. zurück