Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
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Wochenschau
ALEXANDER SCHUBART
erhielt fürs erste 2 Jahre mit Bewährung "wegen versuchter Nöti-
gung der hessischen Regierung" (Süddeutsche Zeitung vom 20.1.).
Nun paßt auch dieser Prozeß sehr gut in den Rahmen demokratischer
Würdigung des "50. Jahrestags der NS-Machtergreifung", keineswegs
aber deshalb, weil Schubarts Kommentar zum Urteil - "faschistoid"
- den Kern der Sache treffen würde: Die d e m o k r a t i-
s c h e Machtausübung verweist die Wege faschistischer
M a c h t e r g r e i f u n g ins Gruselkabinett der Geschichte,
und gerade deshalb bietet sie allen Anlaß, sich vor dem
Rechtsstaat und seiner strikten Gewaltenteilung zu fürchten. Die
E x e k u t i v e in Gestalt von Dachlatten-Börners
Landesregierung beschließt, daß die Bürger nach einer Startbahn-
West lechzen, holzt buchstäblich alles nieder, was sich der Exe-
kution des von ihr l e g a l repräsentierten "Bürgerwillens" in
den Weg stellt, und der Frankfurter Magistrat rächt sich an einem
Wortführer des Protests, indem der Beamte Schubart vom Dienst
suspendiert wird. Die L e g i s l a t i v e steht stramm hinter
der Regierung - die SPD sowieso und die CDU in dieser Angelegen-
heit erst recht. Die J u d i k a t i v e schließlich schmettert
zunächst ein V o l k s b e g e h r e n als "unzulässig" ab und
nimmt sich dann den von ihr dazu ernannten "Kopf der Bewegung"
vor. Der Urteilstenor stellt klar, daß das D e m o n-
s t r a t i o n s r e c h t verwirkt, wer eine Demonstration dazu
m i ß b r a u c h t, Druck auf die Verantwortlichen ausüben zu
wollen. Künftige Anmelder von Großdemonstrationen werden vorher
ausdrücklich festzustellen haben, daß sie wirklich nur einen
M a s s e n s p a z i e r g a n g planen und keinesfalls die
Regierung zu irgendetwas "nötigen" wollen. Hinzukommt, daß
bereits die bloße Versammlung vieler Körper eine "Form der
Gewalt" darstellt, weil diese einen Platz besetzt hielten durch
"Anwesenheit". Schubart habe sich also auch eines "gewalttätigen
Landfriedensbruchs" trotz persönlicher Abwesenheit vom Tatort und
seiner eigenen Appelle zur Gewaltlosigkeit schuldig gemacht, was
aber als "subsidiär" nicht in die Verurteilung eingegangen sei.
Hier wiege schwerer, daß seine Forderung die Landesregierung
"bedrückt" habe. Als Zugabe haben die Richter Schubart noch ein
paar demokratische Injurien in die Urteilsbegründung geschrieben
("Rechtsblindheit, Selbstüberschätzung und Unbelehrbarkeit"), als
Strafe dafür, daß er nicht öffentlich seiner Sache ganz und gar
abgeschworen hat. Es stimmt schon: Einen solchen Musterprozeß
hätte Schubart im Faschismus nicht bekommen. Er kommt auch nicht
ins KZ, sondern wird nur - falls das Urteil vom BHG bestätigt
wird - "aus dem öffentlichen Dienst entfernt" und kann sich dann
als Arbeitsloser in aller Ruhe einer ihm bereits angekündigten
Latte von zivilen Schadensersatzprozessen widmen. Was ihm das Ge-
richt in nicht zu überbietender Häme "zugute gehalten hat, er
habe in der Verhinderung der Startbahn West seine Lebensaufgabe
gesehen", wird ihn so in der Tat noch ziemlich lange im Leben
verfolgen.
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