Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden


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       Wochenschau
       

DAS URTEIL IM SCHUBART-PROZESS

hat der Bundesgerichtshof aufgehoben, um einerseits eine notwen- dige K l a r s t e l l u n g über den Tatbestand zu treffen und um es andererseits, was eben diesen klargestellten Tatbestand be- trifft, erheblich zu v e r s c h ä r f e n. Korrekt stellt der BGH fest, eine Demonstration, selbst eine mit "gewalttätigen Aus- schreitungen", sei "nicht g e e i g n e t, das hessische Kabi- nett zu z w i n g e n, seine Ablehnung eines Startbahn-Baustops rückgängig zu machen". Der BGH affirmierte zwar die Gültigkeit eines von der Ersten Instanz für den Fall Schubart eingeführten Straftatbestands einer "Nötigung von Staatsorganen", will diesen aber für größere Herausforderungen einer "verantwortungsbewußten Regierung" aufsparen, wie z.B. die "Schleyer-Entführung". Ande- rerseits müsse Schubart die volle Härte der Paragraphen über Nö- tigung (in diesem Falle von Flugpassagieren) und Landfriedens- bruch treffen, obwohl/weil er p e r s ö n l i c h an der inkri- minierten Aktion nicht beteiligt war: "Die Hintermänner gewalttä- tiger Kundgebungen, seien auch dann schuldig, wenn sie sich nicht am Ort des Geschehens aufgehalten hätten. Insofern könne schon der A u f r u f zu einer nicht genehmigten Demonstration, in deren Verlauf es zu Gewalttätigkeiten komme, s t r a f b a r sein." Dankbar erkannte sofort Generalbundesanwalt Rebmann den Wert des Urteils für eine "verantworgsbewußte" Strafjustiz: "Damit sei - auch Hinblick auf Aktionen im Zusammenhang mit Pers- hing 2 - eindeutig klargestellt, daß das Blockieren von Straßen und Zugängen im Zuge von Demonstrationen die Anwendung von Gewalt darstelle und strafbare Nötigung sei." Und - das "vergaß" Rebmann hinzuzufügen - erst recht der Aufruf d a z u. Schubart selbst sprach zwar von seiner "Niederlage", bekannte sich aber ungerührt zu seinen nicht ungefährlichen Illusionen über das Recht, indem er den BGH-Spruch als "skandalöse j u r i s t i s c h e F e h l l e i s t u n g" qualifizierte. Folglich will er jetzt nach Karlsruhe gehen, um sich von den höchsten juristischen Lei- stungsträgern der BRD ein wirklich unanfechtbares Urteil einzu- fangen. zurück