Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
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Wochenschau
DAS URTEIL IM SCHUBART-PROZESS
hat der Bundesgerichtshof aufgehoben, um einerseits eine notwen-
dige K l a r s t e l l u n g über den Tatbestand zu treffen und
um es andererseits, was eben diesen klargestellten Tatbestand be-
trifft, erheblich zu v e r s c h ä r f e n. Korrekt stellt der
BGH fest, eine Demonstration, selbst eine mit "gewalttätigen Aus-
schreitungen", sei "nicht g e e i g n e t, das hessische Kabi-
nett zu z w i n g e n, seine Ablehnung eines Startbahn-Baustops
rückgängig zu machen". Der BGH affirmierte zwar die Gültigkeit
eines von der Ersten Instanz für den Fall Schubart eingeführten
Straftatbestands einer "Nötigung von Staatsorganen", will diesen
aber für größere Herausforderungen einer "verantwortungsbewußten
Regierung" aufsparen, wie z.B. die "Schleyer-Entführung". Ande-
rerseits müsse Schubart die volle Härte der Paragraphen über Nö-
tigung (in diesem Falle von Flugpassagieren) und Landfriedens-
bruch treffen, obwohl/weil er p e r s ö n l i c h an der inkri-
minierten Aktion nicht beteiligt war: "Die Hintermänner gewalttä-
tiger Kundgebungen, seien auch dann schuldig, wenn sie sich nicht
am Ort des Geschehens aufgehalten hätten. Insofern könne schon
der A u f r u f zu einer nicht genehmigten Demonstration, in
deren Verlauf es zu Gewalttätigkeiten komme, s t r a f b a r
sein." Dankbar erkannte sofort Generalbundesanwalt Rebmann den
Wert des Urteils für eine "verantworgsbewußte" Strafjustiz:
"Damit sei - auch Hinblick auf Aktionen im Zusammenhang mit Pers-
hing 2 - eindeutig klargestellt, daß das Blockieren von Straßen
und Zugängen im Zuge von Demonstrationen die Anwendung von Gewalt
darstelle und strafbare Nötigung sei." Und - das "vergaß" Rebmann
hinzuzufügen - erst recht der Aufruf d a z u. Schubart selbst
sprach zwar von seiner "Niederlage", bekannte sich aber ungerührt
zu seinen nicht ungefährlichen Illusionen über das Recht, indem
er den BGH-Spruch als "skandalöse j u r i s t i s c h e
F e h l l e i s t u n g" qualifizierte. Folglich will er jetzt
nach Karlsruhe gehen, um sich von den höchsten juristischen Lei-
stungsträgern der BRD ein wirklich unanfechtbares Urteil einzu-
fangen.
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