Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden


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BÜRGERKRIEG IN REGENSBURG?

Polizei in großen Massen überall in der Stadt, politische Ver- sammlungen aufgelöst, andere als "Nachfolgeveranstaltungen" defi- niert und auch verboten, ganze Stadtviertel abgeriegelt, überall, wo mehr als 5 Leute auf einem Haufen beisammenstanden, dazwi- schengefahren, einzelne Demonstranten durch nächtliche Gassen verfolgt und gejagt - diese Meldung im deutschen Fernsehen am Sonntag den 30. November kam aus Seoul/Südkorea. Daß am selben Tag dasselbe in Regensburg/Bayern passierte, erfuhr man, wenn überhaupt, nur als oberpfälzische Lokalnotiz. Was am Fall Südko- rea als Beispiel für ein unmenschliches System gilt, ist bei uns rechtsstaatliche Normalität. Kein Bürgerkrieg in Regensburg - -------------------------------- Dazu fehlt die aufständische Partei ----------------------------------- Gegner dieser Bürgerkriegsübung war nämlich eine Diskussionsver- anstaltung, eine "Bundeskonferenz der Anti-Atom-Bewegung". Da wollten die offensichtlich ohnmächtigen Warner vor den Risiken von AKWs und WAA beraten was sie denn noch tun könnten, um Gehör zu finden, nachdem die Aufmerksamkeit, die der Atomunfall von Tschernobyl ihrem Anliegen brachte ausgesprochen schnell ab- geklungen war. Ihr Protest ging wie es sich in der Demokratie ge- hört, vorüber und juckte niemand; keine Macht in der BRD ließ sich von Tschernobyl verunsichern: Das Atomprogramm wird im Herbst '86 zügig fortgeführt es werden neue AKWs gebaut ebenso die WAA, der Brüter in Kalkar soll ans Netz. Diese Diskussions- veranstaltung der Kernkraftgegner wurde "auf Druck des bayrischen Innenministeriums" mit dem Argument verboten, die Veranstalter würden keine Gewähr dafür bieten, daß bei ihren Diskussionen nicht auch unerlaubte Formen des Protestes gegen die Atom-Politik angesprochen würden. Eine "Gewähr", die - außer auf dem CSU-Par- teitag - auf keiner Diskussion vom Veranstalter vorweg gegeben werden, ein Argument, mit dem nach Belieben also jede Veranstal- tung verboten werden kann. Der Staat definiert sich seine Terroristen selber... ---------------------------------------------------- Früher, aber das ist schon eine ganze Weile her, galt als Terro- rist, wer durch unberechenbare und militärisch sinnlose Gewaltta- ten gegen Repräsentanten einer feindlichen Regierung (oder Macht- gruppe) Angst und Schrecken verbreitete, um diese einzuschüchtern. Dieses - etwa die Entführung und Erschießung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer - ist zwar kein Kampf gegen den Staat, niemals geeignet, seine Macht auch nur anzutasten und seine Ziele in Frage zu stellen - eine recht blutige Kopie der Strafjustiz sind "Hinrichtungen in Volksgefängnissen" schon. Kopieren aber erlaubt das Gewaltmonopol des Staates nicht. Inzwischen wurde die Definition des Terroristen ausgeweitet: Wer aus Gründen politischer Demonstration Sachbeschädigung an staat- lichem Eigentum begeht wer Strommasten ansägt den Eisenbahnver- kehr stört oder die Gitter an den AKW-Festungen beschädigt ist jetzt ebenfalls Terrorist und "übt Gewalt aus", auch wenn weit und breit niemand zu sehen ist dem wehgetan wird. Damit aber nicht genug! Wer so demonstriert, daß ihn der Verfas- sungsschutz nicht knipsen und ihm rechtsstaatlich den Beruf ver- bieten kann, verstößt gegen das Vermummungsverbot und ist Gewalt- täter - wer dem Staat vertraut, versteckt sein Gesicht nicht! Eingekesselte Demonstranten, die sich nicht zerstreuen, wenn die Polizei das will, werden als Landfriedensbrecher bestraft, sind also ebenfalls Gewalttäter. Gewalt wird überhaupt ein Wort für politischen Gesetzesverstoß. Deshalb funktioniert die Gleichung auch umgekehrt: Politische Gegner sind Gewalttäter, gegen die die Behörden die Tatbestände schaffen, die sie dann bestrafen. Damit aber immer noch nicht genug: Jetzt wird auch noch das Diskutieren darüber zur "Gewaltbefürwortung" erklärt und als "Aufruf zur Ge- walt" strafrechtlich verfolgt. Die Behörden haben es sich er- laubt, Gedanken und Tat zu verwechseln, manche Gedanken für fer- tige Taten zu nehmen und als Verbrechen zu verfolgen: G e s i n n u n g s j u s t i z. "Terroristisches Umfeld" ist jetzt; wer Unerlaubtes denkt und das auch noch sagt. So braucht es nicht zu wundern, daß nicht nur die Diktaturen, sondern auch die Demokratien ihre Kriege nach außen und ihre Gewaltmaßnahmen nach innen grundsätzlich nur als "Kampf gegen den Terrorismus" abwickeln: Gegen Terroristen ist alles er- laubt. Wer Terrorist ist, definiert der Staat - und wen er ver- folgt, der ist Terrorist! Spätestens nachher stellt sich das auf jeden Fall heraus! "Wie recht sie (die Gerichte mit dem Verbot des Kongresses) haben sollten, konnte sich freilich erst im nachhinein herausstellen. Und das tat es letztlich auch. Immerhin identifizierte die Poli- zei in der Menge drei Personen, die dem terroristischen Umfeld der Roten-Armee-Fraktion zuzurechnen sind." (Mittelbayrische Zei- tung Regensburg) Wohlgemerkt, das sind Leute, denen die Polizei nichts vorzuwerfen hat - sonst würden sie nicht frei herumlaufen; den Leuten sagt die Polizei Sympathien zur RAF nach. Daß sie das tut, rechtfer- tigt die ganze Bürgerkriegsübung. ...und terrorisiert sie! ------------------------ Daß von dieser Diskussionsveranstaltung nichts drohte - außer der Äußerung von unerlaubten Meinungen - wird von den Staatsorganen nicht bestritten. Daß der "Anlaß" zum Zuschlagen frei herausge- sucht war und nichts mit irgendeiner Art von Reaktion des Staates auf eine Störung zu tun hat, dürfen und sollen die Bürger ruhig merken. Vor allem aber die Atomenergie- und Atomwaffen-Kritiker. Daß sie ihre Kritik noch nicht begraben haben, obwohl der Staat die Debatte um die WAA für beendet erklärt hatte, ist ein Verbre- chen, das der Staat nicht mehr duldet: Alle Kritiker, die nicht aufhören, wenn es ihnen gesagt wird, werden wie Terroristen be- handelt: Mit unberechenbaren, unprovozierten Gewaltmaßnahmen zwecks Einschüchterung. Damit sie wissen, was sich in Deutschland gehört. zurück