Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
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BÜRGERKRIEG IN REGENSBURG?
Polizei in großen Massen überall in der Stadt, politische Ver-
sammlungen aufgelöst, andere als "Nachfolgeveranstaltungen" defi-
niert und auch verboten, ganze Stadtviertel abgeriegelt, überall,
wo mehr als 5 Leute auf einem Haufen beisammenstanden, dazwi-
schengefahren, einzelne Demonstranten durch nächtliche Gassen
verfolgt und gejagt - diese Meldung im deutschen Fernsehen am
Sonntag den 30. November kam aus Seoul/Südkorea. Daß am selben
Tag dasselbe in Regensburg/Bayern passierte, erfuhr man, wenn
überhaupt, nur als oberpfälzische Lokalnotiz. Was am Fall Südko-
rea als Beispiel für ein unmenschliches System gilt, ist bei uns
rechtsstaatliche Normalität.
Kein Bürgerkrieg in Regensburg -
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Dazu fehlt die aufständische Partei
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Gegner dieser Bürgerkriegsübung war nämlich eine Diskussionsver-
anstaltung, eine "Bundeskonferenz der Anti-Atom-Bewegung". Da
wollten die offensichtlich ohnmächtigen Warner vor den Risiken
von AKWs und WAA beraten was sie denn noch tun könnten, um Gehör
zu finden, nachdem die Aufmerksamkeit, die der Atomunfall von
Tschernobyl ihrem Anliegen brachte ausgesprochen schnell ab-
geklungen war. Ihr Protest ging wie es sich in der Demokratie ge-
hört, vorüber und juckte niemand; keine Macht in der BRD ließ
sich von Tschernobyl verunsichern: Das Atomprogramm wird im
Herbst '86 zügig fortgeführt es werden neue AKWs gebaut ebenso
die WAA, der Brüter in Kalkar soll ans Netz. Diese Diskussions-
veranstaltung der Kernkraftgegner wurde "auf Druck des bayrischen
Innenministeriums" mit dem Argument verboten, die Veranstalter
würden keine Gewähr dafür bieten, daß bei ihren Diskussionen
nicht auch unerlaubte Formen des Protestes gegen die Atom-Politik
angesprochen würden. Eine "Gewähr", die - außer auf dem CSU-Par-
teitag - auf keiner Diskussion vom Veranstalter vorweg gegeben
werden, ein Argument, mit dem nach Belieben also jede Veranstal-
tung verboten werden kann.
Der Staat definiert sich seine Terroristen selber...
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Früher, aber das ist schon eine ganze Weile her, galt als Terro-
rist, wer durch unberechenbare und militärisch sinnlose Gewaltta-
ten gegen Repräsentanten einer feindlichen Regierung (oder Macht-
gruppe) Angst und Schrecken verbreitete, um diese
einzuschüchtern. Dieses - etwa die Entführung und Erschießung des
Arbeitgeberpräsidenten Schleyer - ist zwar kein Kampf gegen den
Staat, niemals geeignet, seine Macht auch nur anzutasten und
seine Ziele in Frage zu stellen - eine recht blutige Kopie der
Strafjustiz sind "Hinrichtungen in Volksgefängnissen" schon.
Kopieren aber erlaubt das Gewaltmonopol des Staates nicht.
Inzwischen wurde die Definition des Terroristen ausgeweitet: Wer
aus Gründen politischer Demonstration Sachbeschädigung an staat-
lichem Eigentum begeht wer Strommasten ansägt den Eisenbahnver-
kehr stört oder die Gitter an den AKW-Festungen beschädigt ist
jetzt ebenfalls Terrorist und "übt Gewalt aus", auch wenn weit
und breit niemand zu sehen ist dem wehgetan wird.
Damit aber nicht genug! Wer so demonstriert, daß ihn der Verfas-
sungsschutz nicht knipsen und ihm rechtsstaatlich den Beruf ver-
bieten kann, verstößt gegen das Vermummungsverbot und ist Gewalt-
täter - wer dem Staat vertraut, versteckt sein Gesicht nicht!
Eingekesselte Demonstranten, die sich nicht zerstreuen, wenn die
Polizei das will, werden als Landfriedensbrecher bestraft, sind
also ebenfalls Gewalttäter. Gewalt wird überhaupt ein Wort für
politischen Gesetzesverstoß. Deshalb funktioniert die Gleichung
auch umgekehrt: Politische Gegner sind Gewalttäter, gegen die die
Behörden die Tatbestände schaffen, die sie dann bestrafen. Damit
aber immer noch nicht genug: Jetzt wird auch noch das Diskutieren
darüber zur "Gewaltbefürwortung" erklärt und als "Aufruf zur Ge-
walt" strafrechtlich verfolgt. Die Behörden haben es sich er-
laubt, Gedanken und Tat zu verwechseln, manche Gedanken für fer-
tige Taten zu nehmen und als Verbrechen zu verfolgen:
G e s i n n u n g s j u s t i z.
"Terroristisches Umfeld" ist jetzt; wer Unerlaubtes denkt und das
auch noch sagt. So braucht es nicht zu wundern, daß nicht nur die
Diktaturen, sondern auch die Demokratien ihre Kriege nach außen
und ihre Gewaltmaßnahmen nach innen grundsätzlich nur als "Kampf
gegen den Terrorismus" abwickeln: Gegen Terroristen ist alles er-
laubt. Wer Terrorist ist, definiert der Staat - und wen er ver-
folgt, der ist Terrorist!
Spätestens nachher stellt sich das auf jeden Fall heraus!
"Wie recht sie (die Gerichte mit dem Verbot des Kongresses) haben
sollten, konnte sich freilich erst im nachhinein herausstellen.
Und das tat es letztlich auch. Immerhin identifizierte die Poli-
zei in der Menge drei Personen, die dem terroristischen Umfeld
der Roten-Armee-Fraktion zuzurechnen sind." (Mittelbayrische Zei-
tung Regensburg)
Wohlgemerkt, das sind Leute, denen die Polizei nichts vorzuwerfen
hat - sonst würden sie nicht frei herumlaufen; den Leuten sagt
die Polizei Sympathien zur RAF nach. Daß sie das tut, rechtfer-
tigt die ganze Bürgerkriegsübung.
...und terrorisiert sie!
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Daß von dieser Diskussionsveranstaltung nichts drohte - außer der
Äußerung von unerlaubten Meinungen - wird von den Staatsorganen
nicht bestritten. Daß der "Anlaß" zum Zuschlagen frei herausge-
sucht war und nichts mit irgendeiner Art von Reaktion des Staates
auf eine Störung zu tun hat, dürfen und sollen die Bürger ruhig
merken. Vor allem aber die Atomenergie- und Atomwaffen-Kritiker.
Daß sie ihre Kritik noch nicht begraben haben, obwohl der Staat
die Debatte um die WAA für beendet erklärt hatte, ist ein Verbre-
chen, das der Staat nicht mehr duldet: Alle Kritiker, die nicht
aufhören, wenn es ihnen gesagt wird, werden wie Terroristen be-
handelt: Mit unberechenbaren, unprovozierten Gewaltmaßnahmen
zwecks Einschüchterung. Damit sie wissen, was sich in Deutschland
gehört.
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