Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
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Bremer Hochschulzeitung Nr. 41, 20.10.1981
Bremen aktuell
GESCHOSSE GEGEN DEMONSTRANTEN?
Bürgerwehr will zu Waffen greifen / Senator, Polizei und Gewerk-
schaft warnen
Ist ein Zweck denkbar, für den es zulässig sein könnte, Schaufen-
sterscheiben einzuschmeißen? Diese Frage wird bei uns nicht ein-
fach mit "nein" beantwortet. Inzwischen ist es verboten, solche
Fragen auch nur zu stellen.
"Es handelt sich dann nicht mehr um Demonstranten, sondern um
Chaoten!" sagt die Polizei. Scheibeneinschmeißen ist nämlich
G e w a l t. Scheibeneinschmeißen ist d e s w e g e n Gewalt,
weil es die Regierung verboten hat. Leute, die sich nicht danach
richten, was die Regierung verboten hat, sind Gewalttäter.
Ist ein Zweck denkbar, für den es zulässig ist, Steinewerfer zu
erschießen?
Aber ja! "Tote auch in Bremen in Zukunft denkbar!" hört man in
buten und binnen. Schließlich tun die ja etwas, was die Regierung
verboten hat. Wer da mitmacht, muß damit rechnen, erschossen zu
werden. Wenn er es nicht läßt, ist er selbst schuld!
Fragt sich nur noch: Wer darf schießen?
"Um der Rädelsführer der Steine- und Molotowcocktailwerfer Herr
zu werden, will sich die kleine Gruppe (um Horst Rönnebeck)
zunächst nach dem Muster der mittlerweile verbotenen Wehrsport-
gruppe Hoffmann und (!) der Elitekampftruppe des Bundesgrenz-
schutz GS 9 ausbilden." (Weser-Kurier)
Das geht nicht, es gibt die Leute zum Schießen schließlich schon.
Das ist die Polizei. Andere sollten das zweckmäßigerweise nicht
machen, weil das eben nicht zweckmäßig ist. So gehen heute Debat-
ten über Gewalt.
P.S.: An wen also geht die Warnung von Senator, Polizei und Ge-
werkschaften? An die Demonstranten. Die sollen aufpassen, daß sie
nicht dazu führen, daß andere mit ihnen machen, was die Polizei
mit ihnen macht; demokratisch macht, versteht sich, und nicht
neonazistisch, weil sie ja die Polizei ist.
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