Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden


       zurück

       Bremer Hochschulzeitung Nr. 41, 20.10.1981
       
       Bremen aktuell
       

GESCHOSSE GEGEN DEMONSTRANTEN?

Bürgerwehr will zu Waffen greifen / Senator, Polizei und Gewerk- schaft warnen Ist ein Zweck denkbar, für den es zulässig sein könnte, Schaufen- sterscheiben einzuschmeißen? Diese Frage wird bei uns nicht ein- fach mit "nein" beantwortet. Inzwischen ist es verboten, solche Fragen auch nur zu stellen. "Es handelt sich dann nicht mehr um Demonstranten, sondern um Chaoten!" sagt die Polizei. Scheibeneinschmeißen ist nämlich G e w a l t. Scheibeneinschmeißen ist d e s w e g e n Gewalt, weil es die Regierung verboten hat. Leute, die sich nicht danach richten, was die Regierung verboten hat, sind Gewalttäter. Ist ein Zweck denkbar, für den es zulässig ist, Steinewerfer zu erschießen? Aber ja! "Tote auch in Bremen in Zukunft denkbar!" hört man in buten und binnen. Schließlich tun die ja etwas, was die Regierung verboten hat. Wer da mitmacht, muß damit rechnen, erschossen zu werden. Wenn er es nicht läßt, ist er selbst schuld! Fragt sich nur noch: Wer darf schießen? "Um der Rädelsführer der Steine- und Molotowcocktailwerfer Herr zu werden, will sich die kleine Gruppe (um Horst Rönnebeck) zunächst nach dem Muster der mittlerweile verbotenen Wehrsport- gruppe Hoffmann und (!) der Elitekampftruppe des Bundesgrenz- schutz GS 9 ausbilden." (Weser-Kurier) Das geht nicht, es gibt die Leute zum Schießen schließlich schon. Das ist die Polizei. Andere sollten das zweckmäßigerweise nicht machen, weil das eben nicht zweckmäßig ist. So gehen heute Debat- ten über Gewalt. P.S.: An wen also geht die Warnung von Senator, Polizei und Ge- werkschaften? An die Demonstranten. Die sollen aufpassen, daß sie nicht dazu führen, daß andere mit ihnen machen, was die Polizei mit ihnen macht; demokratisch macht, versteht sich, und nicht neonazistisch, weil sie ja die Polizei ist. zurück