Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
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Neue Sicherheitsgesetze verabschiedet
SCHUTZ DES DEMONSTRATIONSRECHTS VOR DEMONSTRANTEN
Für diesen Zweck hat der Bundestag einige neue Gesetze verab-
schiedet, die sichern, daß niemand sein schönes Demonstrations-
recht durch unbesonnenen Gebrauch mißbraucht.
Unter dem Motto "Wer die Freiheit bewahren will, muß deren Ge-
brauch sorgfältig beaufsichtigen!" sind dem Demonstranten etliche
klare Richtlinien an die Hand gegeben worden. "Vermummung" und
"passive Bewaffnung" (das sind im polizeilichen Ermessensfall
auch schon Schals und Regenmäntel), die früher schon als Widrig-
keit gegen die Ordnung definiert waren, sowie das Verbleiben in
verbotenen oder aufgelösten Versammlungen - das alles gilt jetzt
als krimineller Straftatbestand und löst die entsprechende Poli-
zeiverfolgung aus. Möglicherweise störende Elemente können schon
im Vorfeld von Demonstrationen vorsorglich eingesperrt werden.
Die Vorbeugehaft für Landfriedensbrecher wird so bundeseinheit-
lich geregelt. Neben den Strafverfolgern kommen die behördlichen
Gesinnungsprüfer zu mehr Rechtssicherheit: Der Verfassungsschutz
ist nicht mehr allein auf die eigenen Kameras angewiesen, die
bisher schon immer bei gewissen Veranstaltungen mitliefen, son-
dern hat ein Anrecht auf Bild- und Tonaufnahmen der freien
Presse. So arbeitet wenigstens kein Reporter mehr für den Papier-
korb.
Das alles ist staatlicher Dienst am ehrwürdigen Grundrecht auf
Meinungsfreiheit, das bekanntlich noch immer die Demokratie vor
der Diktatur auszeichnet. Denn wenn schon der Staat seinen Bür-
gern erlaubt, eine eigene Meinung zu haben und sie massenhaft öf-
fentlich zu äußern, dann muß er natürlich gleich sicherstellen,
daß die Obrigkeit sich von solchen Aufmärschen nicht im gering-
sten beeindrucken zu lassen braucht. Das geschieht am besten da-
durch, daß das Demonstrieren von vornherein als Ordnungsproblem
behandelt wird, das nach staatsschützerischer Betreuung verlangt,
damit die öffentliche Ordnung auch kein bißchen gestört wird. Si-
cher, es ist das gute Recht eines demokratischen Bürgers zu mei-
nen, irgendeine Maßnahme des Staates ginge wohl nicht ganz in
Ordnung, und er müßte die Politiker - obwohl die doch gewählt und
schon allein deswegen grundsätzlich im Recht sind - darauf auch
noch hinweisen, öffentlich. Aber ebenso nimmt sich die demo-
kratische Obrigkeit das gute Recht, jeden Bürger, der so etwas
wirklich tut, ganz prinzipiell für ein verdächtiges Subjekt zu
halten. Deswegen die liebevolle Polizeibegleitung, deswegen vor
allem der Verfassungsschutz mit seinem berufsmäßigen Erfassungs-
und Kontrollwahn - der merkt sich alle und alles, für welchen
praktischen Verfolgungszweck auch immer. Wer sich für dessen Fo-
toalben nicht gleich zur Verfügung stellen will, bestätigt das
ihm entgegengebrachte grundsätzliche Mißtrauen und liefert selbst
den Beweis für die Notwendigkeit härteren Durchgreifens: "Wer
nichts auf dem Kerbholz hat und nichts Böses im Schilde führt,
kann sich in unserem Rechtsstaat bei jeder Demonstration mit of-
fenem Visier zeigen!" Was einer auf sein "Kerbholz" bekommt, das
liegt freilich gar nicht an seinen bösen Absichten, sondern an
der rechtlichen Definition, was alles als Straftat gelten soll,
bis hin zur Pudelmütze.
Aber genau darum geht es der Gesetzesnovelle: Wer zu einer Demo
geht, der muß wissen, in welche Situation er sich damit begibt.
Auf alle Fälle tut er gut daran, seine kundgegebene Meinung vorab
mit dem "demokratischen Konsens" von Verfassungsschutz und Poli-
tischer Polizei (ja, die gibt's bei uns!) abzugleichen. Und alle
Ordnungsprobleme, die sein Auftreten der Staatsgewalt bereiten
könnte, hat er gefälligst gleich bei seinem Aufmarsch auszuräu-
men. So ist das eben in einer freiheitlichen Demokratie: Demon-
stranten n e h m e n e i n R e c h t w a h r, üben einen
Verfassungsartikel aus, und die neuen Gesetze bekräftigen, was
das heißt: Der demonstrierende Bürger hat sich selber von oben
herab, nämlich vom Standpunkt eines unbehelligten Staatsbetriebs
her zu kontrollieren, sich an dessen Maßstäbe zu halten, also das
Recht zu e h r e n, das ihm da g e w ä h r t wird. F ü r
a b w e i c h e n d e I n t e r e s s e n D r u c k
m a c h e n, die Regierenden womöglich in Schwierigkeiten brin-
gen: Das s o l l e n Demos nach demokratischer Auffassung
durchaus leisten - a n d e r s w o; in Staaten, die "wir" so-
wieso nicht leiden können; "drüben" zum Beispiel; oder sogar in
Südafrika, wenn schon der Papst gegen die Apartheid ist. Wer
h i e r z u l a n d e meint, demonstrieren hätte etwas mit An-
sprüchen und Widerstand gegen politische Programmpunkte zu tun,
der treibt Mißbrauch mit dem Grundgesetz. Demokratisch konsequent
lautet der Rechtsgrundsatz eben: "Wer demonstrieren darf, der hat
die Schnauze zu halten!"
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