Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden


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       Neue Sicherheitsgesetze verabschiedet
       

"REKULTIVIERUNG DES DEMONSTRATIONSRECHTS"

war das Programm, und für diesen Zweck hat der Bundestag einige neue Gesetze verabschiedet, die sichern, daß niemand sein schönes Demonstrationsrecht durch unbesonnenen Gebrauch mißbraucht. Unter dem Motto "Wer die Freiheit bewahren will, muß deren Ge- brauch sorgfältig beaufsichtigen!" sind dem Demonstranten etliche klare Richtlinien an die Hand gegeben worden. "Vermummung" und "passive Bewaffnung" - das sind im polizeilichen Ermessensfall auch schon Schals und Regenmäntel -, die früher schon als Widrig- keit gegen die Ordnung definiert waren, sowie das Verbleiben in verbotenen oder aufgelösten Versammlungen gelten als kriminelle Straftatbestände und lösen die entsprechende Polizeiverfolgung aus. Möglicherweise störende Elemente können schon im Vorfeld von Demonstrationen vorsorglich eingesperrt werden. Die Vorbeugehaft für Landfriedensbrecher wird so bundeseinheitlich geregelt. Neben den Strafverfolgern kommen die behördlichen Gesinnungsprüfer zu mehr Rechtssicherheit: Der Verfassungsschutz ist nicht mehr al- lein auf die eigenen Kameras angewiesen, die bisher schon immer bei gewissen Veranstaltungen mitliefen, sondern hat ein Anrecht auf Bild- und Tonaufnahmen der freien Presse. So arbeitet we- nigstens kein Reporter mehr für den Papierkorb. Das alles ist staatlicher Dienst am ehrwürdigen Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das bekanntlich noch immer die Demokratie vor der Diktatur auszeichnet. Denn wenn schon der Staat seinen Bür- gern erlaubt, eine eigene Meinung zu haben und sie massenhaft öf- fentlich zu äußern, dann muß er natürlich gleich sicherstellen, daß die Obrigkeit sich von solchen Aufmärschen nicht im gering- sten beeindrucken zu lassen braucht. Das geschieht am besten da- durch, daß das Demonstrieren von vornherein als Ordnungsproblem behandelt wird, das nach staatsschützerischer Betreuung verlangt, damit die öffentliche Ordnung auch kein bißchen gestört wird. Si- cher, es ist das gute Recht eines demokratischen Bürgers zu mei- nen, irgendeine Maßnahme des Staates ginge wohl nicht ganz in Ordnung, und er müßte die Politiker - obwohl die doch gewählt und schon allein deswegen grundsätzlich im Recht sind - darauf auch noch hinweisen, öffentlich. Aber ebenso nimmt sich die demo- kratische Obrigkeit das gute Recht, jeden Bürger, der so etwas wirklich tut, ganz prinzipiell für ein verdächtiges Subjekt zu halten. Deswegen die liebevolle Polizeibegleitung, deswegen vor allem der Verfassungsschutz mit seinem berufsmäßigen Erfassungs- und Kontrollwahn - der merkt sich alle und alles, für welchen praktischen Verfolgungszweck auch immer. Wer sich für dessen Fo- toalben nicht gleich zur Verfügung stellen will, bestätigt das ihm entgegengebrachte grundsätzliche Mißtrauen und liefert selbst den Beweis für die Notwendigkeit härteren Durchgreifens: "Wer nichts auf dem Kerbholz hat und nichts Böses im Schilde führt, kann sich in unserem Rechtsstaat bei jeder Demonstration mit of- fenem Visier zeigen!" Was einer auf sein "Kerbholz" bekommt, das liegt freilich gar nicht an seinen bösen Absichten, sondern an der rechtlichen Definition, was alles als Straftat gelten soll, bis hin zur Pudelmütze. Aber genau darum geht es der Gesetzesnovelle: Wer zu einer Demo geht, der muß wissen, in welche Situation er sich damit begibt. Auf alle Fälle tut er gut daran, seine kundgegebene Meinung vorab mit dem "demokratischen Konsens" von Verfassungsschutz und Poli- tischer Polizei (ja, die gibt's bei uns!) abzugleichen. Und alle Ordnungsprobleme, die sein Auftreten der Staatsgewalt bereiten könnte, hat er gefälligst gleich bei seinem Aufmarsch auszuräu- men. So ist das eben in einer freiheitlichen Demokratie: Demon- stranten n e h m e n e i n R e c h t w a h r, üben einen Verfassungsartikel aus, und die neuen Gesetze bekräften, was das heißt: Der demonstrierende Bürger hat sich selber von oben herab, nämlich vom Standpunkt eines unbehelligten Staatsbetriebs her zu kontrollieren, sich an dessen Maßstäbe zu halten, also das Recht zu e h r e n, das ihm da g e w ä h r t wird. F ü r a b w e i c h e n d e I n t e r e s s e n D r u c k m a- c h e n, die Regierenden womöglich in Schwierigkeiten bringen: Das s o l l e n Demos nach demokratischer Auffassung durchaus leisten - a n d e r s w o; in Staaten, die "wir" sowieso nicht leiden können; "drüben" zum Beispiel; oder sogar in Südafrika, wenn schon der Papst gegen die Apartheid ist. Wer h i e r z u l a n d e meint, demonstrieren hätte etwas mit An- sprüchen und Widersprüchen gegen politische Programmpunkte zu tun, der treibt Mißbrauch mit dem Grundgesetz. Demokratisch kon- sequent lautet der Rechtsgrundsatz eben: "Wer demonstrieren darf, der hat die Schnauze zu halten!" zurück