Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
zurück
Münchner Hochschulzeitung Nr. 19, 15.07.1981
Wochenschau
LIBERALITAS BAVARICA
An das "Genfer Gaskriegsprotokoll" von 1925 und die UNO-Reso-
lution von 1969 gegen die sogenannte chemische Keule Chlo-
racetophenon hält sich ohnehin keine Armee der Welt, wenn sich
damit im Krieg was machen läßt - und für die Polizei gilt es völ-
kerrechtlich nicht, weil es sich bei ihr per definitionem um
keine "kämpfende Truppe" gemäß der Haager Landkriegskonvention
handelt. Seit 1971 sind die Wasserwerfer in allen Bundesländern
mit dem Zeug geladen, und im Knast wird aus kürzester Entfernung
zur 'Beruhigung" renitenter Häftlinge der Keulenschlag ins Auge
geführt. Bayerns Tandler, der - beeindruckt von Züricher Erfah-
rungen - eine auf die spanische Guardia Civil zurückgehende Er-
findung in die Rüstung seiner Ordnungstruppe aufnehmen will, die
"Gummischrot- und Gummiwuchtgeschosse" - rüstet jetzt in Form ei-
nes Doppelbeschlusses nach: Ab sofort den neuen Kampfstoff CS
(löst "Hautreizungen, ein beklemmendes Angstgefühl und bis zu
zwei Stunden andauernde Bewegungsunfähigkeit" aus) ins Wasser, in
die chemische Handfeuerwaffe und Anfang nächsten Jahres, nach ei-
nem "umfassenden Bericht", wahrscheinlich eine Handfeuerwaffe mit
35 Hartgummikugeln pro Schuß nebst einem Dumdumgummigewehr, des-
sen Hartgummiladung "sich beim Aufprall entfaltet." (Süddeutsche
Zeitung vom 8. Juli) Ferner ein neuer Wasserpanzer "Tip Wawe 9"
mit einer Reichweite von 60 m. Damit soll der große Wurf einer
Polizeiwaffe, die "ebenso wirksam wie harmlos" ist, gelungen
sein. Über die Wirksamkeit haben wir ebensowenig Zweifel wie über
die Harmlosigkeit: Polizisten mit CS-Waffe müssen "beim
Versprühen eine Gasmaske tragen". Auf Grund der "gar nicht
überschaubaren Vielfalt der gesundheitlichen Schäden" u.a.
"langwierige Lidkrämpfe, Hornhautdefekte, Hautallergien,
Lungenödeme, im extremen Fall sogar mit tödlichem Ausgang"
(Spiegel Nr. 23/1981), riskieren Teilnehmer einer Demonstration,
die nach polizeilicher Einschätzeng das "Grundrecht auf
Demonstrationsfreiheit" mißbraucht, eine leichte bis schwere
Körperverletzung, im Extremfall mit Todesfolge. Sollten sie
daraus den Schluß ziehen den Gebrauch dieses Grundrechts erst gar
nicht zu riskieren, so wäre das eine durchaus beabsichtigte Folge
des Tandlerschen Nachrüstungsbeschlusses.
zurück