Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden


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       Wochenschau
       

ALEXANDER SCHUBART,

dem Sprecher der Startbahngegner, wird in Frankfurt der Prozeß gemacht wegen "Nötigung von Verfassungsorganen", schwerem Land- friedensbruch und dergl. mehr. Mit dem ersten, in der "deutschen Rechtsgeschichte einmaligen" Delikt, wird der Aufruf zum Wider- stand gegen eine politische Entscheidung der Staatsgewalt fak- tisch in den Rang des Hochverrats gehoben, folglich klagt die Bundesanwaltschaft an, und der Beschuldigte kriegt einen Prozeß, dessen Requisiten (Polizeisperren, Panzerglas im Gerichtssaal etc.) den Wortführer einer B ü r g e r i n i t i a t i v e mit der Aura eines mutmaßlichen Terroristen umgeben. Das Verfahren und die Anklage erteilen der Illusion Schubarts, "gewaltfreier Widerstand" sei eine legitime Form demokratischen Dissens', nega- tiven Bescheid. Ganz gleich, zu welchem Urteil die Kammer auch gelangen wird, jeder potentielle Demonstrationsteilnehmer wird sich in Zukunft genötigt sehen, sich sein Vorhaben zweimal zu überlegen: Wenn die Bundesanwaltschaft es so beschließt, läßt sich jeder Protest gegen eine legal zustandegekommene staatliche Maßnahme als illegale Nötigung der Demokratie verfolgen, wenn sich erst einmal der Rechtsstandpunkt durchgesetzt hat, daß die Kundgabe a b w e i c h e n d e n Willens die d e m o k r a t i s c h e Willensbildung n ö t i g t. Daß da- mit der Willkür strafrechtlicher Würdigung oppositioneller Hand- lungen keine Grenzen gesetzt sind, ist b e a b s i c h t i g t: Wenn nur noch garantiert straffrei ausgeht, wer d a f ü r ist oder zumindest nichts Gegenteiliges demonstriert, dann zeigt das anscheinend tautologische Prinzip des Rechtsstaats seine ganze Härte: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Die Anklage und der Prozeß verweisen darauf, daß die in dieser Maxime immer schon enthaltene Umkehrung gegen Schubart exemplarisch durchge- setzt werden soll: Alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten! zurück