Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT DEMORECHT - Die Sorge um den inneren Frieden
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Wochenschau
ALEXANDER SCHUBART,
dem Sprecher der Startbahngegner, wird in Frankfurt der Prozeß
gemacht wegen "Nötigung von Verfassungsorganen", schwerem Land-
friedensbruch und dergl. mehr. Mit dem ersten, in der "deutschen
Rechtsgeschichte einmaligen" Delikt, wird der Aufruf zum Wider-
stand gegen eine politische Entscheidung der Staatsgewalt fak-
tisch in den Rang des Hochverrats gehoben, folglich klagt die
Bundesanwaltschaft an, und der Beschuldigte kriegt einen Prozeß,
dessen Requisiten (Polizeisperren, Panzerglas im Gerichtssaal
etc.) den Wortführer einer B ü r g e r i n i t i a t i v e mit
der Aura eines mutmaßlichen Terroristen umgeben. Das Verfahren
und die Anklage erteilen der Illusion Schubarts, "gewaltfreier
Widerstand" sei eine legitime Form demokratischen Dissens', nega-
tiven Bescheid. Ganz gleich, zu welchem Urteil die Kammer auch
gelangen wird, jeder potentielle Demonstrationsteilnehmer wird
sich in Zukunft genötigt sehen, sich sein Vorhaben zweimal zu
überlegen: Wenn die Bundesanwaltschaft es so beschließt, läßt
sich jeder Protest gegen eine legal zustandegekommene staatliche
Maßnahme als illegale Nötigung der Demokratie verfolgen, wenn
sich erst einmal der Rechtsstandpunkt durchgesetzt hat, daß die
Kundgabe a b w e i c h e n d e n Willens die
d e m o k r a t i s c h e Willensbildung n ö t i g t. Daß da-
mit der Willkür strafrechtlicher Würdigung oppositioneller Hand-
lungen keine Grenzen gesetzt sind, ist b e a b s i c h t i g t:
Wenn nur noch garantiert straffrei ausgeht, wer d a f ü r ist
oder zumindest nichts Gegenteiliges demonstriert, dann zeigt das
anscheinend tautologische Prinzip des Rechtsstaats seine ganze
Härte: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Die Anklage
und der Prozeß verweisen darauf, daß die in dieser Maxime immer
schon enthaltene Umkehrung gegen Schubart exemplarisch durchge-
setzt werden soll: Alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten!
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