Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Der Ertrag der Wackersdorf-Anhörungen
UNSERE ATOMAREN GIFTSCHLEUDERN SIND RECHTSSTAATLICH SAUBER
Etwa vier Wochen lang fand an einem etwas abgelegenen Ort kurz
vor der tschechischen Grenze ein Termin statt, auf dem der baye-
rische Staat sich "Einwendungen" von WAA-Gegnern "anhörte", um
sie zu "erörtern". Von staatlicher Seite her war von Anfang an
klar, daß es sich hierbei um die Erfüllung einer selbstgesetzten
rechtsstaatlichen Vetpflichtung und nicht um ein "Anti-Kernkraft-
Tribunal" handelte. Die einwendungsgeilen Gegner der Wiederaufbe-
reitungsanlage aus der Bundesrepublik und Österreich haben dage-
gen so getan, als ob dieser Teil des atomrechtlichen Genehmi-
gungs- (und nicht Verhinderungs-!) verfahrens dazu da oder zumin-
dest dazu geeignet wäre, die ungeliebte Atomfabrik oder überhaupt
die ganze Atompolitik öffentlich-rechtlich in Frage und an den
Pranger zu stellen. Diesem Theater hat der Freistaat schneller
als gedacht ein Ende bereitet. Ihm hat es schon viel zu lange ge-
dauert: Mitte August wurde es eingestellt.
Und das, wenn man den WAA-Gegnern Glauben schenkt, aus politi-
scher Not und weil ihrer Strategie, aus dem verfahrensrechtlichen
Schritt beim Bau einen "WAA-Erschütterungstermin" zu machen, Er-
folg beschieden war. Nach ihren propagandistischen Aussagen hät-
ten die Betreiber der Anlage in Wackersdorf und die Genehmigungs-
behörde "erstens ein so schlechtes Bild gemacht, daß sie deshalb
den Abbruch des Termins beschlossen haben." Zweitens steht das
Ministerium "so unter Druck, die zweite Teilgenehmigung bis zum
Jahresende zu erteilen, daß es sich nicht mehr anders zu helfen
gewußt habe, als die Erörterung abzubrechen."
Dümmer und verlogener geht's wirklich nicht mehr. Wenn der Erör-
terungstermin tatsächlich ein Mittel gewesen wäre, das die WAA
fast zum Kippen gebracht hätte, dann ist es schon komisch, wie
sang- und klanglos dieses Verfahren auch wieder zu beenden war.
Und wenn die Beschwerdeführer ihre Klage, das Ministerium habe
den Bau schon längst beschlossen und wolle ihn um jeden Preis
durchdrücken, auch nur ein bißchen Ernst nehmen, dann können sie
doch nicht wirklich an ihre "Siegesmeldungen" von der "Notlage"
glauben, in die sie angeblich die Behörden gebracht hätten.
Sollte es ihnen völlig entgangen sein, daß dieser großartige Ter-
min, zu dem alle Gegner aufgerufen waren, "massenhaft zu erschei-
nen" und "ihren Widerstand" zu bekunden, eine einzige Scheinver-
anstaltung ist, um die es also auch nicht schade ist, wenn sie
abgebrochen wird? Der Verlauf und das schnelle Ende dieses
Staatsmanövers belegen doch, daß hier gar nichts in Frage stand
außer den Methoden, wie man die Einwände abblitzen lassen, und
außer dem Zeitpunkt, wann man diesen ganz und gar nebensächlichen
Verfahrensschritt für erledigt erklären wollte.
Die Fabrik
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um die es geht, ist schon längst im Bau; und F.J. Strauß teilt
jedem, der es hören will, bis hin zum letzten Salzburger Pfaffen
mit, daß es sich dabei um ein "vereinbartes Programm" handelt,
das unter Garantie nicht mehr umgestoßen wird. Das kann man ihm
ruhig glauben. Der Staat hat beschlossen, den "atomaren Brenn-
stoffkreislauf zu schließen" und sich als letztes Stück dafür
eine Wiederaufarbeitungsanlage zu schaffen. Da sollen aus ver-
brauchten Atom-Brennelementen spaltbare Materialien zurückgewon-
nen werden, damit der deutsche Exportartikel 'Atom' in weltweiten
Geschäften seine Wirkung tut.
Diesem Geschäft mit AKW-Anlagen, Brennstoffbeschaffung, Abfallbe-
seitigung usw. würde eine entscheidende technische und geschäft-
liche Abteilung abgehen, wenn eine Wiederaufbereitungsanlage wie
bisher nur in der kleinen Karlsruher Ausführung zu haben ist.
Eine große muß her, damit auch bei der Wiederaufbereitung die
bundesrepublikanische Atomindustrie die entsprechende Kapazitäten
und allermodernsten Anlagen für den wachsenden nationalen und in-
ternationalen Bedarf besitzt. Davon gibt es schon ein paar in Eu-
ropa, auf die die BRD-Firmen bisher zurückgegriffen und an denen
sie teilweise mitbeteiligt waren (Von wegen: Jetzt erst ver-
schaffe sich die Nation das letzte und gefährlichste Element ei-
ner kompletten Atomtechnologie, den Zugriff aufs Plutonium! ).
Andere Nationen bauen sie mit Vorliebe ans Meer, weil sich so das
beim Wiederaufarbeitungsvorgang massenhaft anfallende verseuchte
Wasser am leichtesten wieder loswerden läßt. Hierzulande ist der
Bescheid ergangen, daß so ein Ding an der tschechischen Grenze
genau richtig steht. Jeder Protest dagegen wird mit dem Hinweis
"Für Deutschland notwendig" zurückgewiesen, und der Staat organi-
siert einen bürgerkriegsmäßigen Umgang mit Demonstranten. NATO-
Sicherheitsdraht und Militärhubschrauber wachen über das Projekt.
Die Fabrik ist also beschlossene Sache, der Bau ist, unbeschadet
heftigster Proteste und unzähliger juristischer Verfahren, im
Gang und geht unermüdlich weiter.
Nichtsdestotrotz ist unser Atomstaat ein Rechtsstaat. Der 'zieht'
sein Atomprogramm samt radioaktiver Verseuchung und gewaltmäßiger
Sicherung streng nach Recht und Gesetz durch. In diesem Rahmen
hat er in seiner atomrechtlichen Verfahrensordnung vorgesehen,
daß gegen das Genehmigungsverfahren für Atom-Anlagen auch noch
"Einwendungen" erhoben werden dürfen.
Das Einwendungsverfahren
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ist deshalb auch alles andere als eine großangelegte "Jetzt red
I..."-Veranstaltung der betroffenen Bürger und schon gar kein
normaler Gerichtsprozeß, bei dem geschädigte - sei es privat oder
von der öffentlichen Gewalt - Subjekte das Recht, das ihnen laut
Gesetz zusteht, einklagen können. Nur nach der e i n e n
S e i t e, soweit es die verfahrensmäßigen Beschränkungen der
b e s c h w e r d e f ü h r e n d e n B ü r g e r angeht, er-
füllt das Spektakel alle Merkmale eines Rechtsverfahrens mit sei-
nen durch Paragraphen definierten gerichtstauglichen Klagegegen-
ständen und Verhandlungsmodalitäten. Einwendungen werden nur
"erörtert", "soweit sie für die Prüfung der Genehmigungsvoraus-
setzungen von Bedeutung sind." (Atomrechtliche Verfahrensordnung
Paragr. 8) Es gelten überhaupt nur Einwendungen, die dieselben
Gesichtspunkte betreffen, die der Staat bei der Prüfung der Ge-
nehmigung an die WAA anlegt - also: die Einhaltung von Atomrecht
und Strahlenschutzverordnungen, die v o r s c h r i f t s-
m ä ß i g e Vorsorge des Betriebs gegen Störfälle- und für die
Erfüllung gesetzlicher Schadenersatzverpflichtungen, die
Maßnahmen zur "Reinhaltung" des Wassers, der Luft und des Bodens
im Rahmen der s t a a t l i c h g e s e t z t e n G r e n z-
w e r t e u.a. (Paragr. 3)
Das alles zeugt von der G e f ä h r l i c h k e i t dieser An-
lagen, von der Gewißheit von Störfällen, von der Bekanntheit der
fälligen Schäden. Das alles zeigt aber auch, wie solche Gefahren
rechtsstaatlich b e w ä l t i g t werden: Man erlaubt sie mit
Maßen, verhängt eine Kontrolle und achtet auf die Einhaltung al-
ler R e c h t s v o r s c h r i f t e n. Alle übrigen Einwände
wegen der längst bekannten Gesundheitsschäden durch Atomkraft
überhaupt und durch Wackersdorf im besonderen haben da nichts zu
suchen.
"Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beru-
hen, sind im Erörterungstermin nicht zu behandeln." (Paragr. 9)
Es findet eben eine säuberliche Unterscheidung statt: zwischen
den Einwänden gegen Schäden für die engere und weitere Umgebung
einerseits und den Rechtstricks in punkto F o r m f e h l e r n
und V e r f a h r e n s f r a g e n andererseits. Und nur damit
kann man allenfalls vor dem Erörterungstermin landen. So ist si-
chergestellt, daß a l l e A r g u m e n t e gegen eine WAA auf
der Strecke bleiben.
Alle sonstigen Einwände nämlich, egal ob wirklich geschädigte In-
teressen, juristische Klage- oder moralische Beschwerdetitel, un-
ter denen öffentlich und gerichtlich Klage gegen die Atompolitik
geführt wird, zählen als P r i v a t angelegenheit und sind da-
mit von vornherein null und nichtig, nämlich gar nicht
"einwendungs"- und "erörterungs"fähig. Den Bürgern ist es also
nur erlaubt, sich für die behördliche Kontrolle zu interessieren,
die sowieso stattfindet und laufend überprüft wird, und noch ein-
mal nachzufragen, ob den Staatsbeamten bei ihrer Prüfung der Wie-
deraufbereitungsanlage innerhalb i h r e r Maßstäbe auch wirk-
lich nicht irgendein Fehler unterlaufen ist.
Auf der a n d e r e n S e i t e, heißt das überhaupt nicht,
daß diese Nachfrage deswegen irgendwie entscheidungsrelevant
wäre. Die p o l i t i s c h e Partei, die da zur Debatte steht
bzw. ihre Beschlüsse zur Debatte stellt, unterliegt nämlich
k e i n e r l e i prozessualen Beschränkungen. Die eigentümliche
Anhörung dient ja nicht einmal, wie normale 'Hearings', der
tatsächlichen wissenschaftlichen und juristischen Beratung ir-
gendeiner politischen Beschlußfassung. Sie trägt überhaupt keinen
einzigen neuen Gesichtspunkt zur Entscheidungsfindung bei. Die
formgerecht vorzubringenden Einwände werden nur pro forma ange-
hört - "erörtert" heißt das, wie wenn es um eine
w i s s e n s c h a f t l i c h e Debatte ginge; umgekehrt ist
damit j u r i s t i s c h ausgedrückt, daß gar keine Urteile
ergehen. Sachlich, das heißt für den politischen Beschluß, sind
die Einwendungen nämlich völlig unerheblich, weil längst nach al-
len Seiten abgewogen und erledigt. Und genau das und nicht mehr
bekommen die zahlreichen Einwender auch zu hören. Darüber hinaus
verpflichten sich die angesprochenen Stellen zu gar nichts. Es
fällt ganz ins juristische und politische Ermessen, wieweit die
800000 Einwender bzw. ihre Stellvertreter überhaupt zu Wort kom-
men - soviele justitiable Argumente kann es ja auch gar nicht ge-
ben, egal wie gerne die WAA-Gegner die Veranstaltung auch in die
Länge gezogen hätten und am liebsten jeden Einzelnen dasselbe
noch einmal hätten vorbringen lassen.
Selbst für den Fall, daß eine Einwendung unter diesen Bedingungen
"Erfolg" haben könnte, weil den Instanzen bei ihren selbstverord-
neten Verfahrensfragen tatsächlich mal ein Fehler unterlaufen
ist, ist schon vorgesorgt. Daran, daß ein Prüfungs- und Genehmi-
gungsverfahren erst wieder neu und wasserdicht gemacht werden
müßte, soll der Schlußstein nationaler Atomtechnologie weder
Schaden noch zeitliche Verzögerung erleiden. Mit "Sofortvoll-
zugsgenehmigungen" für laufende Bauabschnitte, mit einer extra
für Wackersdorf ins Baugesetz eingebrachten Klausel, daß solche
Anlagen auch ohne normale Baugenehmigung errichtet werden können,
ist der rechtsstaatliche Weg auch für diesen Fall der Fälle schon
gesichert.
Vom Erörterungstermin hängt also gar nichts ab - dafür bürgt das
Verfahren! Es ist eine rechtsstaatlich inszenierte F a r c e;
extra dazu erfunden, um den atompolitikbetroffenen Bürgern öf-
fentlich vorzuführen, daß alle denkbaren staatsgemäßen Vorbehalte
berücksichtigt sind, also keinerlei Recht zu Klagen mehr besteht.
Und diese Farce ist nun beendet worden. Das halten die Einwender,
die sich laut genug über den unstatthaften 'Pseudo'charakter die-
ser Veranstaltung beklagt haben, jetzt für einen "Skandal".
Dabei ist der Abschluß völlig sachgerecht. Ist doch mit dem
Stattfinden der Anhörung als solcher dem rechtsstaatlichen Anlie-
gen eines hieb- und stichfesten Genehmigungsverfahrens vollauf
Genüge getan, egal wie das Spektakel im einzelnen abläuft. Da
herrscht politische Entscheidungsfreiheit - so ist es geplant und
juristisch eingerichtet-, eine Freiheit, die sich selbstverständ-
lich nach dem Interesse richtet, den lästigen Termin so schnell
und unspektakulär wie möglich durchzuziehen.
Aber die rechtsfanatischen Erben der Anti-Atom-Bewegung wollten
unbedingt den Schein pflegen, es ginge ernsthaft um eine öffent-
lich-rechtliche Erörterung ihrer gewichtigen Sacheinwände durch
die überparteiliche entscheidungsbefugte Gewalt des Rechts, die
eigentlich ein Einsehen haben und den Politikern in die Parade
fahren müßte. Entsprechend bescheuert ausgefallen ist
Die Anhörung
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Tausende WAA-Gegner meldeten sich mit ihren Schadensdiagnosen.
Und dauernd wurde ihnen von den Vertretern der Gegenseite nur ein
e i n z i g e s "Argument" entgegengehalten: Die S c h ä d e n
für Mensch und Natur, von denen sie reden, wären ja noch gar
nicht eingetreten; sie wären nicht real, sondern bloß möglich;
also kein Schaden, sondern allenfalls ein Risiko. Mit der Risiko-
vermeidung dürfe man es aber nicht übertreiben; denn ist nicht
letztlich das Leben selbst riskant? Ein gewisses Risiko müsse
also allemal getragen werden, weil es allemal dazugehört. Dies
ist das bekanntlich unaufhebbare "Restrisiko". Philosophieren
darf man allenfalls über das Ausmaß des Schadens, der so zur
rechtsverbindlichen "Lebensqualität" gemacht wird.
Da haben die WAA-Gegner sich nicht lumpen lassen. Sie haben mit-
gerechtet um die Wahrscheinlichkeit von Risiken und die Zumutbar-
keit von Gesundheitsschäden. Sie haben sogar anerkannt, daß die
Beweislast auf ihrer Seite liegt, und sich auf einen
Expertenstreit
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eingelassen. Mit massenhaft eigenen Gutachtern und Naturwissen-
schaftlern (weil denen der Staat doch sonst auch vertraut) haben
sie mit den behördlichen Sachverständigen einen Streit ausgetra-
gen um die geologische Beschaffenheit der "Bodenwöhrer Senke",
auf der die WAA gebaut wird, um die Techniken der Lagerung von
Atommüll, über die Dichtigkeit der Rohrverbindungen usw. Ausge-
rechnet die Gegner der WAA versetzten sich in die Lage der Wac-
kersdorfer Ingenieure, überdachten deren technische Schwierigkei-
ten und machten sich die Sorgen der WAA-Betreiber. Da konnte na-
türlich nie mehr ein glattes "Nein" zu dem ganzen Projekt heraus-
kommen - auch wenn es so gemeint war -, sondern immer nur ein "Ja
- Aber...". Deswegen kam auch nie die glänzende Autorität für die
Gewichtigkeit und Berechtigung ihres Protestes heraus, die sie
sich erhofft hatten, sondern bestenfalls ein paar "interessante"
konstruktive Beiträge zu den Problemen des B a u s.
Die einzige Frage, die da noch aufkommen konnte, bestand darin,
ob die Behörde diese Probleme noch berücksichtigen muß oder ge-
trost vernachlässigen kann. Der Nachweis von "tektonischen Brü-
chen" im Urgestein hat die Politiker unter Garantie nicht aufge-
schlossener für das Anliegen der Einwender gemacht, vom Bau der
WAA abzulassen. Zumal der Freistaat ja selbst ein Gutachten hat
erstellen lassen, daß man t r o t z dieser Umstände unbesorgt
bauen könne.
Daß es so zugeht, darüber haben sich die WAA-Gegner demonstrativ
schwer enttäuscht gezeigt - als ob sie nicht damit gerechnet hät-
ten. Aus dieser geheuchelten Enttäuschung haben sie ganz konse-
quent selbst wieder eine gerichtsverwertbare Veranstaltung ge-
macht. Sie haben eben nicht mehr bloß - schön blöd genug - darum
gestritten, ob die WAA-Pläne in Ordnung sind, sondern - dem Cha-
rakter und Ort des Streits durchaus angemessen - ihr gutes Recht
auf Einwendungen und die rechtliche Unhaltbarkeit von deren Zu-
rückweisung eingeklagt. Mit Eifer und Rechtsanwälten haben sie
alle blödsinnigen und beschränkten Verfahrenstricks ausgereizt
und
Befangenheitsanträge
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gestellt - gegen Sachverständige, Gutachter, den TÜV, Mitglieder
der Genehmigungsbehörde und sogar gegen Verhandlungsleiter Mauker
selbst. Die sollen "mit der Atomindustrie verflochten",
"parteilich", wenn nicht gar "bestochen" sein. Das Genehmigungs-
verfahren selbst sei also gar nicht sauber zustandegekommen. Ge-
nausowenig wie von Zweck und Grund der Wiederaufarbeitungsanlage
will man da vom Beruf des Gutachters wissen. Diese Mannen testen
immerhin bis zum GAU alle sicherheitsrelevanten Abteilungen der
Anlage unter staatlichen Gesichtspunkten durch und sind gerade
dafür da, die M ö g l i c h k e i t eines WAA-Baus zu beschei-
nigen und die Bedingungen dafür aufzuzählen. Und das ist allemal
etwas anderes als die - für hartgesottene Ingenieure sowieso ganz
abwegige - Behauptung, etwas ginge nicht. Dafür, daß ein Behör-
denhengst das Interesse seiner Staatsregierung an der Anlage in
Wackersdorf verfolgt, muß er außerdem sowieso nicht erst besto-
chen werden - dafür hat er doch sein A m t.
Klar, daß solche Einwände von den zuständigen Behörden empört zu-
rückgewiesen werden und bestenfalls die Opposition versucht, dar-
aus einen matten Punkt im parteipolitischen Streit zu machen, der
mit Wackersdorf nun endgültig nichts mehr zu tun hat.
Auf der Suche nach anerkannten Hilfsargumenten für ihr Anliegen,
das immerzu abgeschmettert wurde, sind die WAA-Gegner schließlich
auf
Das vermeintlich "schlagendste" Argument
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verfallen, das - weil es hierzulande doch überall gilt - nun
wirklich überzeugen müßte: "Die WAA ist unrentabel", "eine Wie-
dergewinnung spaltbarer Stoffe in der geplanten WAA kann gar
nicht kostengünstig und wirtschaftlich arbeiten", haben sie gel-
tend gemacht. Bei diesem schönen Einwand ist es wirklich kein
Wunder, wenn man sich von der Betreibergesellschaft das schla-
gende Gegenargument einfängt: daß die WAA wirtschaftlich sei,
könne daran abgelesen werden, "daß wir die Anlage bauen". So
geht's, wenn man sich den Kopf seines Gegners zerbricht.
Sumpfblüten
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hat dieses garantiert wirkungslose Unterfangen der Einwender und
ihrer Gutachter auch hervorgebracht. Auf der Suche nach
"untragbaren Risiken" (nachdem alle anderen Schäden ja immer
"tragbar" waren) ist z.B. Carl Friedrich von Weizsäcker auf einen
prima Einfall gekommen. Er ist zwar nur der Bruder des Bundesprä-
sidenten, aber offensichtlich genauso tiefsinnig veranlagt:
"Von der WAA kann eine konkrete Gefahr ausgehen, weil sie nicht
ausreichend vor den Gefahren eines atomaren oder auch konventio-
nellen Krieges geschützt werden kann."
Was ist im Krieg schon sicher? Wenn einem sonst kein Argument
mehr gegen die WAA einfällt, braucht man sich über dieses typi-
sche "Restrisiko" auch nicht mehr aufzuregen!
Das Ende
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dieses demokratischen Zirkus hat genauso wie sein Verlauf die
Einwender nicht in Verlegenheit gebracht, sondern voll bestätigt.
Ihre Absicht, dem Staat auf einer regelrechten Gerichtsbühne öf-
fentlich den Prozeß zu machen, konnte ja auch gar nicht schiefge-
hen. Daß auf ihre Einwände gehört wird, darauf zielte ihr Bemühen
nicht - das geht bei Politikern sowieso nicht mit irgendwelchen
Argumenten - und auf eine Behinderung oder gar Verhinderung erst
recht nicht. Sondern auf eine öffentliche Demonstration mit bes-
seren, nämlich beliebteren Mitteln als die Aufmärsche und Tumulte
am Bauzaun. Wer 800000 Unterschriften von Rechtsfanatikern sam-
melt, bloß um sich als ihr Vertreter vor einem Staatsgericht, das
nicht einmal etwas zu entscheiden hat, wichtig zu machen; wer
einen atomrechtlichen Genehmigungstermin mit einer Gelegenheit
verwechselt, die Unverantwortlichkeit der Politiker an den Pran-
ger zu stellen - und zwar betont ehrenwert, friedlich und gesit-
tet, eben rundum rechtlich erlaubt -: Der will keinen einzigen
Einwand durchsetzen. Der setzt auf und genießt die Öffentlich-
keit, die ihm von oben geboten wird. Und der erbost sich ehrlich
nur darüber, daß ihm Gericht und bayerische Staatsregierung diese
Gelegenheit zu öffentlichkeitswirksamer und öffentlichkeitsgemä-
ßer Selbstdarstellung wieder genommen haben. Für den ist mit dem
von oben beschlossenen Ende die Sache dann aber auch wieder rum.
Was bleibt, weil es auch schon vorher feststand, ist dabei wieder
einmal der moralische Sieg: Die Atompolitiker lassen keine Ein-
wände zu! - als ob das nicht längst am Bauzaun und anderswo knüp-
peldick bewiesen worden wäre. Die Atomlobby hat sich wieder ein-
mal dadurch entlarvt, daß sie das Anhörungsverfahren nicht zu dem
hat werden lassen, was es in der Einbildung der oppositionellen
Prozeßhansel sein sollte: ein Staatsanklagetribunal, oder noch
besser eine anständige, mit wissenschaftlichen Experten untermau-
erte und mit juristischer Autorität beglaubigte Werbeveranstal-
tung besorgter Demokraten für ordentliche Politik.
Die Atompolitiker und ihre Gerichtsbeamten haben daher mit ihrer
Abwürge-Strategie vollkommen Recht behalten: Man hört nichts mehr
von denen, die wegen der rücksichtslosen Inszenierung der Anhö-
rung 'politische Knebelung', 'Skandal' und was sonst gerufen und
lauthals Öffentlichkeit verlangt haben, solange die Fernsehkame-
ras in der Oberpfalz gesurrt haben. Und der Bau der Wiederaufbe-
reitungsanlage war ja sowieso keinen Tag unterbrochen.
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