Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Politik als Strafgericht
SYRIEN VERURTEILT
Das Berliner Urteil gegen die beiden mutmaßlichen jordanischen
Bombenleger Hasi und Salameh b e w i e s rechtskräftig, was
NATO-Politiker in Bonn und anderswo schon längst beschlossen hat-
ten: Syrien ist ein Verbündeter der Sowjetunion im Nahen Osten
und deshalb ein Terroristenstaat, den man der entsprechenden Be-
handlung zuführen muß.
Dazu wurde zwei Wochen lang eine ungewöhnliche Schau für die bun-
desdeutsche Öffentlichkeit inszeniert: ein Prozeß, in dem ein
Landgericht gegen einen fremden Staat als Bombenleger ermittelte.
Die kundigen Prozeßjournalisten von FAZ bis "Bild" waren sich
deshalb von vornherein einig: Ob die beiden Angeklagten eine
Bombe an die Wand der Deutsch-Arabischen Gesellschaft gelegt hat-
ten, war nebensächlich bzw. nur mittelbar interessant. Wie in ei-
nem Krimi setzten sie statt dessen ihre rechtsbewußten Leser auf
eine Fährte, wie der Prozeß richtig, d.h. politisch betrachtet
werden sollte:
"In Moabit den Weg nach Damaskus suchen." (Süddeutsche Zeitung)
Mit Berichten über die Angeklagten, die geeignet waren, für tief-
ste Abscheu gegen sie zu sorgen, war es daher nicht getan. Aus
den in Berlin angeklagten Jordaniern sollten schließlich Kronzeu-
gen werden. Auch ohne das einschlägige Gesetz. Also sorgte man
sich öffentlich um die Glaubwürdigkeit der Angeklagten, denn
schließlich sollte Syrien verurteilt werden.
Dafür durfte man sich durch die zahlreich aufgetretenen Unge-
reimtheiten nicht stören lassen:
- Der zu 14 Jahren Haft verurteilte Hasi war zunächst wegen des
Bombenanschlags auf die Berliner Discothek "La Belle" festgenom-
men worden. Rechtzeitig einige Tage nach dem US-Bombardement in
Libyen hatte Kanzler Kohl
"beweisfähige nachrichtendienstliche Quellen dafür, daß das liby-
sche Volksbüro in Ostberlin für den blutigen Terroranschlag die
Verantwortung trägt" (16.4. im Bundestag).
Der "geständige" Angeklagte Hasi über seine ersten Vernehmungen:
"Sie wollten partout Libyen haben. Libyen und La Belle. Und als
sie damit keinen Erfolg hatten, wollten sie partout das andere"
(Frankfurter Rundschau, 22.11.).
Die Angeklagten taten damals Helmut Kohl den Gefallen und gestan-
den vor der Polizei, was man damals hören wollte, wie die zwei
Vernehmungsbeamten vor Gericht zu Protokoll gaben.
- In der Zwischenzeit war es politisch opportun geworden, nicht
mehr nur Libyen, dessen Charakter als Terrorstaat schon allein
deshalb offensichtlich geworden war, weil US-Bomben nicht irren
können, sondern auch Syrien als Drahtzieher von Bombenattentaten
zu entlarven. Margaret Thatcher hatte ein Londoner Gericht gerade
vorexerzieren lassen, wie so etwas funktioniert; und englische
Vernehmungsbeamte im Berliner Gefängnis waren es auch, die den
Angeklagten Hasi dazu brachten, "das andere" zu gestehen, nämlich
den Anschlag auf den Sitz der "Deutsch-Arabischen Gesellschaft".
- Hasi und Salameh gestanden also "das andere". Das erschien den
Berliner Richtern durchaus glaubwürdig - als ganz unglaubwürdig
wurde dagegen Hasis Aussage bewertet, daß man
"ihm mit der Ausweisung nach Jordanien" (und damit wohl mit dem
Tod) "gedroht hatte, falls er kein Geständnis ablege. Prompt hat
der Angeklagte am Tag danach 'gesungen'." (Frankfurter Rundschau,
22.11.)
Deutsche Gerichte lassen sich bei ihrer "Wahrheitsfindung" durch
nichts stören, wenn sich deutsche Politiker die längst beschlos-
sene NATO-Feindschaft gegen einen Partner der UdSSR im Nahen
Osten, Syrien, rechtskräftig bestätigen lassen wollen. Die Aus-
weisung von syrischen Botschaftsangehörigen, das Nichtbesetzen
des Botschafterpostens in Damaskus und die Einstellung der Ent-
wicklungshilfe, die Bonn jetzt beschlossen hat, sollen als wohl-
begründete Konsequenz eines Gerichtsurteils erscheinen, das nach
allen Regeln des bundesdeutschen Straf- und Prozeßrechts getrof-
fen wurde. Das Gericht hat Syriens Schuld erwiesen, nun liegt es
bei den Politikern, den Verbündeten der Sowjetunion zu bestrafen.
So zumindest soll es die interessierte bundesrepublikanische Öf-
fentlichkeit sehen: die deutsche NATO-Außenpolitik als Handlanger
von Landgerichtsurteilen. Die Bestrafung Syriens will die BRD-Re-
gierung als "besonnene Maßnahme" verstanden wissen. Der Nahost-
Staat soll die "letzte Gelegenheit erhalten, mit sich als Terror-
staat aufzuräumen", sich also von dem distanzieren, was ihn in
den Augen des Westens zum Terrorstaat macht: seinem Bündnis, mit
dem Feind.
Kriegshetze? Gott bewahre! Wir doch nicht:
"Die Bundesrepublik wird sich nicht dazu hinreißen lassen, Syrien
zu bombardieren." (Der Staatssekretär im Außenministerium Mölle-
mann unmittelbar nach Gerichtsurteil).
Dafür haben die NATO-Deutschen ihren Judenstaat.
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