Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Der Rechtsstaat mustert seinen Justizapparat:
DEMOKRATISCHE SÄUBERUNGEN
Kein Tag vergeht, an dem nicht Säuberungen auf dem Gebiet der al-
ten DDR angemahnt werden. Politiker, Zeitungsschreiber und andere
nationale Größen überschlagen sich förmlich dabei,
"Unerträgliches" in Betrieben, Hochschulen, Verwaltung und Poli-
zeiapparat der "fnB" zu "entdecken".
Hauptangriffsziel der Hetze derzeit: der Justizapparat.
"Seilschaften der SED" werden ausgemacht; selbst in Richterwahl-
ausschüssen zur Überprüfung der DDR-Juristen sitzen "in Salz-
gitter belastete" Richter - und überhaupt: "die nichterfaßten Ju-
risten können unter Umständen die schlimmeren sein!" Daher plä-
diert nicht nur der Haupthetzer dieser Tage, der "FDP-Linksaußen
Hirsch":
"'... daß dort jeder aus dem öffentlichen Dienst herausgehen
muß.' Dann (kann) 'man sehen, ob man den einen oder anderen ak-
zeptieren kann.'" (FAZ 6.11.)
Auch die Grünen wollen da nicht beiseitestehen und finden Zimper-
lichkeit und ansonsten liebevoll gepflegte Bedenkeleien unange-
bracht: Sie "bezweifeln, daß in solchen Fällen Datenschutz ober-
stes Gebot sein könne" (FR 27.10). Und wohin mit den
Rausschmißkandidaten?
"In den Vorruhestand oder in die Produktion!" (FAZ 8.11.)
- was bis gestern als untrügliches Merkmal "totalitärer
Willkürherrschaft" galt, die Verurteilung der gebildeten Stände
zur Handarbeit, soll heute gegenüber den Dienern des abge-
halfterten DDR-Staates gerade das richtige sein. In Sachen
Totalitarismus nimmt es der freiheitliche Rechtsstaat mit dem al-
ten "Unrechtsregime" noch allemal auf!
Wozu diese Radikalität? Was macht die alten DDR-Juristen eigent-
lich so unerträglich? Völlig daneben liegt, wer sich fragt, was
die denn f a l s c h machen könnten. Wen sollen sie hierzulande
schon wg. "Republikflucht" oder "Verleumdung des Sozialismus"
verurteilen, hier und heute müssen sie schließlich
w e s t d e u t s c h e s Recht sprechen. Jetzt gibt es halt
neue Gesetze - und da lautet die Frage für Richter und Staatsan-
wälte genau wie früher: Wer hat gegen welche gültigen Gesetze
verstoßen? Das hat beurteilt und dementsprechend dann verurteilt
zu werden - mit den neuen Gesetzen ist also auch deren Umsetzung
im Gerichtswesen vorgeschrieben. Allfällige Irrtümer werden durch
den Instanzenweg korrigiert, absichtliche Verstöße unterliegen
dem Beamtenrecht und entsprechenden Sanktionen.
Einerseits k ö n n e n die alten Rechtspfleger im neuen
Deutschland also gar nichts falsch machen. Das hilft ihnen ande-
rerseits gar nichts. Aber ungerecht will der neue Dienstherr auch
nicht sein, sondern sich viel Mühe bei der Scheidung zwischen
"bloßer Pflichterfüllung" und einem darüber hinausgehenden
"Aktivismus" geben. Nur letzterer soll das endgültige Aus für
solche Kandidaten bedeuten, die sich "einem blinden Gehorsam ge-
genüber der Staatssicherheit und der SED-Parteileitung unterwor-
fen" und "unbotmäßig harte Urteile gefällt und Recht gebeugt" (FR
23.10.) haben sollen.
Die urteilslose Unterordnung, die opportunistische Exekution von
Paragraphen wollen die neuen Herren also niemandem zum Vorwurf
machen - auf diese Untertanentugend wollen und können auch demo-
kratische Herrschaften nicht verzichten. Schließlich beruht das
reibungslose Funktionieren ihres deutschen demokratischen Muster-
landes auf der unangefochtenen Arbeitsteilung zwischen solchen,
die anordnen und solchen, deren Pflichterfüllung im Ausführen der
Anordnungen besteht.
Es fragt sich allerdings: Wo ist überhaupt der
U n t e r s c h i e d zwischen "bloßer Pflichterfüllung" und den
dem heute abgelehnten sozialistischen Recht entsprechenden Urtei-
len - und den "u n n ö t i g harten Urteilen", die ja von der
Normalität unterschieden und zur Grundlage der Scheidung der DDR-
Rechtspfleger in "bloße" Opportunisten und "Aktivisten" genommen
werden soll? Das finden auch die Erfinder dieser Unterscheidung
schwierig und fragen sich: War nicht jedes Urteil letztlich
"unnötig hart", weil nach sozialistischem (Un)recht gesprochen?
War nicht deswegen letztlich doch j e d e r drüben ein
"Aktivist", weil er, wie "passiv" auch immer, der falschen Seite
gedient hat?! So entdecken die demokratischen Säuberungsfanatiker
bei allem guten Willen zur Differenzierung die Wahrheit, daß je-
der Opportunist ganz grundsätzlich an die Sache glaubt, der er
durch seine Pflichterfüllung verbunden ist. Gerade weil Demokra-
ten blinde Staatstreue so sehr schätzen, entdecken sie dieselbe
Tugend beim siegreich überwundenen "sozialistischen Un-
rechtsregime" als ganz prinzipiell unverzeihliches Verbrechen:
letztlich, so der Befund, hat man es doch mit l a u t e r
A k t i v i s t e n zu tun.
Aber warum sollten die DDR-Juristen nicht doch zu brauchbaren
Dienern der neuen Gewalt werden können? Darum:
"Man kann aber Richtern, die gerade in die Unabhängigkeit hinein-
wachsen sollen, schwerlich westdeutsche Kollegen beiordnen, die
praktisch die 'Anleitungsfunktion' übernehmen, die früher das Ju-
stizministerium im Verein mit dem Obersten Gerichtshof der DDR
innehatte. Nur zu leicht könnte sich da das Gefühl einstellen,
eigentlich habe sich nichts geändert." (FAZ 8.11.)
Opportunismus, die fraglose Pflichterfüllung, mag für untergeord-
nete Posten ausreichen - Richter und andere Oberjuristen müssen
ohne "Anleitung" auf der Höhe des Geistes dieser Republik sein;
was die Politik und die Gesetze verlangen, die sie beschließt,
sollen sie aus Überzeugung vertreten. Die DDR-Juristen
k ö n n e n es da gar nicht rechtmachen: Erstens ist "bloße
Pflichterfüllung" ihrerseits unglaubwürdig und zweitens sind für
solche Posten eh nur Aktivisten der BRDemokratie geeignet. Und
wer sich als Ex-D D R l e r als solcher aufspielt, der k a n n
es gar nicht ernst meinen, sondern ist im Zweifel ein ganz übler
Wendehals ... Es reduziert sich eben doch alles auf den einen
Vorwurf: Sie haben
Den falschen Herren gedient!
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D a f ü r gibt es kein Pardon:
"Dem rechtsuchenden oder der Strafgewalt unterworfenen (!) Bürger
ist nicht zuzumuten (!), daß über ihn von Richtern entschieden
wird, die einst parteiisch im Sinne der SED Recht gesprochen ha-
ben." (FAZ 8.11.)
Einbuchten bzw. Eingebuchtetwerden wird durch saubere Richter
erst richtig schön! Spätestens bei solcher "Fürsorglichkeit" für
"den Bürger" wird klar, daß dieser mit seinem noch so tief emp-
fundenen Rachebedürfnis gegen ehemalige Diener des alten Staates
bloß als B e r u f u n g s t i t e l f ü r d i e R a c h e
zitiert wird, die die neuen demokratischen Herren zu nehmen ent-
schlossen sind.
Und warum fällt diese Rache der neuen Herren an der Dienerschaft
ihrer Vorgänger so unerbittlich aus? Warum läßt man nicht fünfe
gerade sein wie neulich, als man doch auch beste Erfahrungen mit
der Übernahme der NS-Juristenschaft gemacht hat? Gab es da nicht
einen "furchtbaren Marinerichter" Filbinger, der es zum Minister-
präsidenten eines demokratischen Musterländles gebracht hat? Und
wurde nicht auch dem späteren Ministerpräsidenten Carstens sein
Eintritt in die NSDAP verziehen, weil er "ohne Parteimit-
gliedschaft keine juristische Laufbahn hätte einschlagen können"?
Aber damals hat man eben die bewährte NS-Juristenschar
g e b r a u c h t für die Rechtspflege der neuen Republik. Und
heute? Da stecken Tausende westdeutsche Karrieristen im Beför-
derungsstau und warten nur darauf, die Posten der geschaßten DDR-
Juristen zu übernehmen.
Deswegen kann es sich der neue großdeutsche Staat l e i s t e n,
unbeeinträchtigt von "Personal-sorgen" den gnadenlosen Racheengel
herauszukehren. Und das noch unter dem Beifall sämtlicher kriti-
schen Geister der Nation: Eine "zweite Verdrängung" will sich das
neue Deutschland nicht vorwerfen lassen.
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