Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Rechtsstaat im Einsatz
FINALE SICHERHEITSRECHTE FÜR DEN STAATSBEDARF
"Das ist Qualität der CSU: der innere Frieden hat Vorrang."
(Fritz Zimmermann)
Am 5. Dezember hat der Bundestag die "Anti-Terror-Gesetze" verab-
schiedet. Den wahltaktisch bedingten Wegfall des Kronzeugen konn-
ten die Bonner Akteure verschmerzen. In ihrem rechtsstaatlichen
Instinkt hatten sie quer durch die Fraktionen nur eine Frage ge-
stellt:
Wie macht die Staatsgewalt am effektivsten
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die Terroristen fertig?
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Seit der Verabschiedung gibt es zwei Antworten darauf: ein neues
Gesetzespaket, das nichts zu wünschen übrig läßt - und ein paar
oppositionelle Sorgenfalten, ob das so gut geht. Einig sind sich
alle Rechtsstaatswahrer darin, daß es um mehr geht als nur um
eine Intensivierung der Fahndung nach den zwanzig oder dreißig
Mitgliedern der RAF. Der Handlungsbedarf, den Zimmermann und Kon-
sorten in Sachen 'innerer Frieden' entdeckt und vorübergehend ge-
stillt haben, geht weiter.
- Im neuen Paragr. 129a StGB wird die Verfolgung und Bestrafung
der "Bildung terroristischer Vereinigungen" um "typische terrori-
stische Erscheinungsform(en) aus jüngster Zeit" (so die Gesetzes-
begründung) erweitert. Umfangslogische Skrupel, den Terrorismus
betreffend, plagen den Gesetzgeber dabei nicht. "Blockieren von
Weichen", "Absägen von Strommasten", "Brandanschläge auf Bauma-
schinen" z.B. sind ab sofort nicht einfach nur Straftatbestände,
sondern für den Rechtsstaat untrügliche Indizien für den Willen
zu einer kriminellen, sprich: staatsfeindlichen Aktion. So findet
sich mancher Friedensfreund oder AKW-Gegner, der vor Kasernen
oder Atomfabriken seinen "symbolischen Widerstand" leistet, um
zur Umkehr zu mahnen, als Terrorist wieder.
- Auch bei der Abgrenzung von Straftat und (geistiger) Vorberei-
tung ist der Rechtsstaat nicht zimperlich. Der neue Paragr. 130a
StGB ("Anleitung zu Straftaten" ) entbindet die Staatschargen von
der kleinen Mühe, die Anleitungsabsicht einerseits nachzuweisen,
andererseits an einer tatsächlich begangenen Straftat den Nach-
weis der geistigen Urheberschaft zu führen. Es genügt für die In-
kriminierung, wenn eine Schrift "geeignet" ist, "als Anleitung zu
einer... rechtswidrigen Tat zu dienen".
So definiert der Rechtsstaat sehr nachdrücklich den Zusammenhang,
in dem allein er geistige Produktion zu dulden bereit ist -
staatstragend soll sie eben sein. Da will er sich von keinem täu-
schen lassen; die "Form scheinbarer Distanzierung" schützt eben-
sowenig vor Strafe wie die "Billigung eines historischen Ereig-
nisses in der Absicht, es als nachahmenswertes Vorbild hinzustel-
len."
Geistige Hygiene ist eben allemal eine Kardinaltugend eines bra-
ven Volkes.
Wenn es um die Sicherung des angeblich bedrohten Rechtstaats
geht; wenn die 'wehrhafte Demokratie' recht unterschiedslos Kri-
tiker und Demonstranten, die den Fehler machen, nicht f ü r
Deutschland zu demonstrieren, als unziemliche Störung des demo-
kratischen Ideals der Gleichschaltung von Volk und Staat ansieht
und behandelt, dann hat der Rechtsstaat kein anderes Maß als
seine Hoheit und Gewalt. Dann ist i h m alles erlaubt, was er
beschließt und damit legal macht, kraft alter und neuer Gesetze.
In konsequenter Anwendung dieser Logik verdient das Rechtsgut,
von dem es heißt, es gehöre dem Bürger, nämlich seine Freiheit
und die Unverletztlichkeit seiner Person, Existenz nur als die
Pflicht zur Wahrung des inneren Friedens. Gebrauchswert hat die
schöne Freiheitssphäre nur, wo sie von braven Untertanen bewohnt
wird, die obendrein wegen der von ihnen verlangten Hilfsdienste
für die staatliche Generalfahndung nach störenden Elementen nicht
murren - hundertprozentige xyz-Fans also. Abweichungen von dieser
in Paragraphen gebotenen Einheitsfront guter Deutscher können gar
nicht ausbleiben - sie werden registriert, kontrolliert und
geahndet und dienen zugleich als unumstößlicher "Beleg" für den
angebrachten Ordnungsfanatismus der Staatsgewalt. Mehr Kontrolle
ist allemal besser als Kontrolle.
Wenn die Staatsgewalt ihre Ansprüche an Ruhe und Ordnung radika-
lisiert und neue Gesetzespakete produziert, dann erweist sich je-
ner scheinbare Widerstandsgeist, der sich in der Frage zusammen-
faßt,
Ob die neuen Gesetze nötig sind,
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als eine einzige Frechheit. Zum einen, weil darin dem neuen Para-
graphen-Werk gar nicht die Absicht, sondern die Wirkung bestrit-
ten wird. (Nebenbei: die Wirkung dieses, wie jedes anderen Geset-
zes kann gar nicht ausbleiben, wenn Polizisten, Staatsanwälte und
Richter es anwenden!) Zum anderen, weil so dem herrschenden
Rechtszustand das zweifelhafte Kompliment zuteil wird, eine so-
lide Grundlage für alle Aufräumarbeiten der Staatsgewalt abzuhe-
ben. Und da soll ausgerechnet der Täter Rechtsstaat das bedauer-
liche Opfer seiner eigenen Vervollkommnung sein? Bekenntnisse zum
Rechtsstaat wie das folgende sollte man mit Widerstand nicht ver-
wechseln:
"Der Schutz der Verfassung ist die Aufgabe politisch informierter
und engagierter Bürger/innen. Farbe bekennen - Die Grünen."
(Wahlkampfanzeige, taz 5.12.)
Der Geist der Gesetze,
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den in diesen Wochen ebenso unkoordiniert wie einmütig Staats-
diener von Regensburg bis Bonn in die Tat umgesetzt haben,
spricht jedenfalls nur gegen eines - den Rechtsstaat. Dafür drei
Beispiele:
1. Bayern: ein Freistaat als cordon sanitaire gegen Kritiker
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Die Stadtverwaltung Regensburg, unterstützt von zwei Instanzen
bayrischer Verwaltungsgerichtsbarkeit, verhängte über 400 Teil-
nehmer einer Anti-AKW-Konferenz ein totales Versammlungsverbot.
Die Begründung war geradlinig. Die Stadtoberen verlängerten das
Diktum des Landesvaters Strauß: "Wer in Wackersdorf demonstriert,
ist ein Verbrecher!" über die oberpfälzische Atomfestung hinaus.
Paragraphenreiter sind ja bekanntlich Menschenkenner; wer in Wac-
kersdorf von Polizisten zusammengeprügelt wird, soll sich in Re-
gensburg gar nicht erst treffen. Das übliche corpus delicti, aus
dem Juristen messerscharf auf bevorstehende Straftaten schließen,
war in diesem Fall von nebensächlicher Bedeutung. Die bayrische
Verwaltung schloß messerscharf vom Teilnehmerkreis auf die Unzu-
lässigkeit der Zusammenkunft.
"Das Kernstück des Verbots ist die Annahme der Stadt Regensburg,
daß im Verlauf der Bundeskonferenz einzelne Teilnehmer, Auffas-
sungen, die die Gewaltanwendung bejahen, zur Geltung bringen wer-
den. 'Die Stadt hält es durchaus für möglich, daß Äußerungen
strafbaren Inhalts durch einzelne Veranstaltungsteilnehmer zu wi-
dersprechenden Erwiderungen führen werden. Dies genügt aber ge-
rade nicht, um die Gefahr der Duldung solcher Äußerungen aus-
zuräumen. Vielmehr geht es darum, daß solche Äußerungen gar nicht
erst abgegeben werden dürfen!'" (taz, 5.12.)
Dies eine schöne rechtsstaatliche Auskunft darüber, daß die Ge-
waltfrage kein Pro und Contra ist, gar noch mit Abstimmung. Wer
etwas zu sagen hat, bestimmt der Staat, und wer nichts zu sagen
hat, hat die Schnauze zu halten. In diesem abschließenden Sinne
behandelte der Freistaat ein Wochenende lang j e d e n AKW-Geg-
ner auf seinem Territorium wie einen Outlaw. Mit Schlagstock, er-
kennunesdienstlicher Behandlung und Festnahmen verhinderte er in
Regensburg, Schwandorf und anderswo die bloße Zusammenkunft von
Leuten, die ihm nicht genehm sind. Der Rechtsstaat ist eben un-
teilbar.
2. Niedersachsen: 'Den Sumpf bestimmen wir'
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Ähnlich kompromißlos verschafften sich am 1.12. drei Hundert-
schaften niedersächsischer Polizei die Beweise, die ihre Auftrag-
geber längst hatten. Sie stürmten ein Göttinger Jugendzentrum und
behandelten mit viel Liebe zum erkennungsdienstlichen Detail alle
400 Besucher wie Verbrecher. Der angebliche Polizeifunk-Störsen-
der konnte bei der Razzia ebensowenig gefunden werden wie son-
stige Hinweise auf geplante Straftaten. Das tat der juristischen
Wahrheitsfindung keinen Abbruch. Die Polizeioberen erfüllten sich
ihren alten Traum von der lücklosen Erfassung aller Leute, die
ihnen nicht in den Kram passen.
"Wir wollten die Masse, die potentiell solche Straftaten begeht,
mal aus der Anonymität herausreißen. " (Göttingens Polizeichef
Will)
Ein offenes Wort. Auf feinsinnige Unterscheidungen in Sachen Ab-
sicht legt der Staatsschützer keinen Wert. Was er für ein krimi-
nelles Potential hält, ist auch eins und macht sich gerade da-
durch verdächtig, daß es sich nicht polizeilich behandeln lassen
will. So wird jeder Polizeiknüppel zum unschlagbaren Beweis.
Drei Tage später kehrte der innere Friede wieder in Göttingen ein
- zwangsläufig. Ein Protestzug von 4.000 Demonstranten wurde
links und rechts von fast ebensovielen Polizeiordnern eskortiert.
Das fanden dann alle wieder ganz normal. "Zu Zwschenfällen kam es
nicht." (dpa)
3. Bremen: es bleibt immer etwas hängen...
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"Nach dem Ostertor-Buchladen und dem Laden der Bürgerinitiativen
gegen Atomanlagen ist nun auch das sogenannte Sielwallhaus, Domi-
zil einer Jugendinitiative, durchsucht worden. Die Durchsuchung,
angeordnet vom Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof und durch-
geführt von Beamten des Bundeskriminalamtes und der Staatsanwalt-
schaft, wurde mit dem Verdacht der Unterstützung einer terrori-
stischen Vereinigung (Paragr 129a StGB) begründet. Der Anlaß war
offenbar, daß auf einem Infotisch in der Teestube des Sielwall-
hauses der Text des "Bekennerbriefes" der vermutlichen Mörder des
Politikers Gerold von Braunmühl ausgelegen hatte. Die Ermitt-
lungsbehörden sehen darin eine Werbung für die Rote-Armee-Frak-
tion." (Weser-Kurier, 4.12.)
"Anlaß" ist gut. Denn erstens weiß auch der dümmste Journalist,
daß ein ausliegendes Flugblatt nicht mehr beweist, als daß ir-
gendjemand es hingelegt hat. Zweitens kommt es dann sehr darauf
an, wo die Staatsschnüffler es finden. Und drittens können sich
diese Herren im Ort gar nicht erst irren.
"Die Bremer Polizei hatte ihr Haus (das am Sielwall) gegenüber
dem Generalbundesanwalt als 'Kommunikations-Zentrum... u.a. des
linksterroristischen Umfeldes in Bremen' bezeichnet." (taz,
3.12.)
So lässig definiert die Staatsgewalt den "Sumpf", den sie dann
mit vereinten Kräften "trockenlegt".
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