Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Rechtsstaat
TERRORISMUS IST IMMER UND ÜBERALL
Kronzeugen aus der Terrorszene, eine Ausweitung terroristischer
Straftatbestände und eine erweiterte "Zugriffsregelung" auf Daten
über die Reisetätigkeiten bundesdeutscher Bürger, um damit die
Rasterfahndung zu vervollständigen, bietet der Bund seinem Anwalt
Rebmann an.
Die "große Koalition bei der Bekämpfung des Terrorismus" (Waigel,
CSU) hat das gewünschte demokratische Bedenken, ob sich der
Rechtsstaat nicht aushöhle, wenn er "Mörder" mittels Straf-
verschonung zu Spitzeldiensten für das BKA korrumpiere, selbst in
Umlauf gesetzt. Jetzt debattiert die Republik heftig über diesen
"rechtsstaatlich hochgradig ungewöhnlichen Weg" (Kleinert, FDP).
Weniger beachtet bleibt die rechtspolitische Hauptsache: eine
enorme gesetzliche Ausweitung der "terroristischen Bedrohung",
der die Bundesregierung sich und ihr Land ausgesetzt sehen will.
Zwei weitere Gesetzentwürfe erweitern den Tatbestand des
"Terrorismus" nämlich gewaltig. Zum einen wird der Paragr. 129a
StGB weiter gefaßt. Bislang legte er staatsfeindliche Anschläge
jedem als Kollektivschuld zur Last, der einer terroristischen
Vereinigung zugerechnet wurde. Die geplante Neufassung definiert
nicht nur etliche "symbolische Widerstandsaktionen" aus der AKW-
Szene zu staatsfeindlichen Anschlägen. Sie schließt vom Delikt
auch gleich auf das Vorhandensein einer "terroristischen Vereini-
gung", die dafür verantwortlich und haftbar gemacht wird und da-
mit selbst einen neuen wichtigen Straftatbestand darstellt. Da
mag mancher sein nächtliches Sägen am Strommast noch so sehr als
"symbolisches" Widerstandsmahnmal eines Einzelkämpfers verstehen,
das alle Guten in Staat und Volk zur "Umkehr" bewegen möge -
seine Absicht wird vom Staatsanwalt nach eigenen Kriterien bewer-
tet: Terrorismus! Ein neuer Paragr. 130a StGB stellt gleichzeitig
die "Befürwortung von Gewalt und die Anleitung zur Herstellung
von Sprengstoff wieder unter Strafe. Gemeint sind damit weder
High-Technologien, die für die Bundesrepublik jede Menge Spreng-
stoff ausbrüten, noch Minister, die seinen Einsatz befürworten
und organisieren. Ebensowenig dürfen die zweifelsfrei zum Zwecke
der Gewaltausübung gegründeten Vereinigungen wie Polizei und Bun-
deswehr der Terrors verdächtigt werden. Umgekehrt: Die Staatsge-
walt wahrt ihr Monopol auf Gewalt, und zwar in den Sphären der
Ideologie ebenso wie in der rechts- und militärstaatlichen Pra-
xis. Dem Staatsschutz stehen neue Tatbestände fürs Verhaften und
längerfristige Einsperren zur Verfügung. Das schafft Freiheit.
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