Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Neues von der Heimatfront
MIT RECHT GEWALT
"Darin, daß es Bürger eines guten Staates ist, kommt erst das In-
dividuum zu seinem Recht." (G.W.F. Hegel, Rechtsphilosophie, Pa-
ragr. 153, Zusatz)
Und das sind sie dann auch schon, das Recht und die
F r e i h e i t eines B ü r g e r s der BRD: Mit ihm legt der
Staat seine Ehre darein, die Freiheit seiner Politik als das
Recht der ihr Unterworfenen zu gewährleisten. Die
S t a a t s g e w a l t braucht nicht zu fürchten, wer ihr
g e h o r c h t, und wenn er auch noch im G e h o r s a m
seine Identität als Staatsbürger findet, dann kann er sogar noch
jedes Zuschlagen der vollziehenden Staatsorgane gegen Unbotmäßig-
keit als öffentlichen Dienst an der Mehrheit der Rechtschaffenen
g e n i e ß e n: Die "exemplarische Bestrafung" der "Chaoten"
von Krefeld fordert die "Bildzeitung" als Anliegen ihrer 6 Mio.
Leser, die sonst am Staat verzweifeln müßten:
"Entweder taugen die Gesetze nichts - oder sie werden nicht rich-
tig angewandt. Für beides haben die Bürger überhaupt kein Ver-
ständnis."
I. Die Demonstrationsrechtsdebatte nach Krefeld
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Entgegen der öffentlichen Berichterstattung gab es in Krefeld am
25. Juni 1983 nicht zwei, sondern d r e i D e m o n s t r a-
t i o n e n, wobei die erste und aufwendigste weder angemeldet
noch genehmigt werden mußte: Eine öffentliche Zurschaustellung
deutsch-amerikanischer Waffenbrüderschaft wurde von den dafür
zuständigen R e g i e r u n g e n in Bonn und Washington
beschlossen und der Bevölkerung als F e i e r verordnet. Daß
d a g e g e n jeder Protest, gleichgültig in welcher Form auch
immer, v e r b o t e n war, zeigen die Auflagen für die
"friedliche" Demonstration der Grünen und das Vorabverbot
jeglicher Manifestation an den Stätten der Staats-Show. Gegen
Kohl und Bush war nichts erlaubt; und wer dabei war und nicht
Hurra rief machte sich verdächtig. Der hinterher entbrannte
Streit zwischen der Bundesregierung und dem Innenminister des
Landes Nordrhein-Westfalen ging lediglich um die anzuwendenden
Methoden bei der Sicherstellung eines störungsfreien Ablaufs der
Staats-Demo. Die Argumente Kohls und Zimmermanns laufen auf die
Forderung hinaus, über Krefeld hätte am 25. Juni der Ausnahmezu-
stand verhängt werden müssen. Dagegen wandte Herr Schnoor (SPD)
ein, daß darunter die unbedingt erforderliche Bevölkerungskulisse
gelitten hätte, weswegen sich seine Polizei darauf "beschränkte",
Jagdszenen auf e r k e n n b a r e Störelemente zu veranstal-
ten.
Das bezeichneten die Politchristen als eine unerträgliche
"Panne", weil, wenn schon die Demonstranten den ordnungsgemäßen
Ablauf nicht garantieren können - ein Ding der Unmöglichkeit -,
dann hat das die Polizei zu tun. Was bei Verbrechen staatliche
Ideologie ist, auf dem Felde der politischen Demonstration soll
es wahrgemacht werden: Die Verhinderung jeglicher Straftat - auch
wenn dann gar nicht mehr demonstriert werden kann. Die Debatte um
eine Novellierung des Demonstrationsstrafrechts hat daraus zwar
keine neuen Argumente, aber brandaktuelles Material bezogen. Die
Unionsparteien fühlen sich in ihrer Absicht bestätigt, jede De-
monstration von vorneherein so umfassend und präventiv unter
Strafdrohung zu stellen, daß vom Demonstrations r e c h t eine
a b s c h r e c k e n d e Wirkung ausgeht, die es geraten er-
scheinen läßt, öffentliche Aufzüge, die allein durch die Wahl von
Gegenstand und Schauplatz die Gefahr einer Konfrontation mit der
Polizei in sich bergen, überhaupt zu lassen. Zur Absicherung die-
ser Wirkung hat Zimmermann eine Gesetzesformulierung durchge-
bracht, die es gestattet, jeden Teilnehmer einer Demonstration,
die nach Auffassung von Polizei und Justiz aus dem rechtlichen
Rahmen fällt, zu bestrafen. Für die an den "Gewalttätigkeiten"
Unbeteiligten hat das dann die nämliche Wirkung. Ihre
S t r a f e soll sie für alle Zukunft vom Demonstrieren ab-
schrecken. Auf den von Zimmermann monierten Passus im Gesetze-
stext des FDP-Justizministers, straffrei solle ausgehen, wer in-
nerhalb einer Demonstration "erweislich" (!) auf deren
"gewalttätig gewordenen" Teile "friedensstiftend" einwirkt, legt
die FDP besonderen Wert, weil sie meint, diese Klausel verfolge
den mit der Union geteilten Zweck besser. Im Engelhardt-Entwurf
wird es unter Strafandrohung P f l i c h t j e d e s
D e m o n s t r a n t e n, für einen Demonstrationsablauf im
"straffreien Rahmen" zu sorgen. Kein Wunder, daß CDU/CSU sich
nach langem Feilschen "Überraschend schnell" dazu haben
"überreden" lassen! Nur die kleine Klarstellung hat Zimmermann
noch eingebracht, daß die Beweispflicht für Abwiegelei beim fest-
genommenen Demonstranten liegt - eine sehr zeitgemäße liberale
Fortentwicklung des Rechtsgrundsatzes "In dubio pro reo!"
Seit Krefeld müssen sich die Gesetzgeber auch nicht mehr den Ver-
dacht bieten lassen, sie planten die Novellierung im Hinblick auf
die Herbstaktivitäten in Sachen Nachrüstung. Jetzt ziehen sie nur
noch die K o n s e q u e n z e n aus "Ausschreitungen", die von
der gesamten Bandbreite öffentlicher Meinungsäußerung ausschließ-
lich v e r u r t e i l t werden. Die "Bildzeitung" greift
selbst die Randale beim "Punkertreffen" vorletztes Wochenende in
Hannover auf, um den Beweis zu fahren, daß
D e m o n s t r a t i o n e n in der BRD sich überhaupt als Er-
scheinungsform eines Berufsverbrechertums erklären lassen:
"Es hat sich bei 'Berufs-Demonstranten' herumgesprochen, daß es
ziemlich gefahrlos ist, zu demolieren und zu randalieren."
In Krefeld, in Hannover und im Herbst an den Stationierungsorten
die gleichen Leute und dasselbe Motiv. Deshalb "muß der Staat
zeigen, wer Herr im Hause ist." (Bild) Er w i r d es nicht ex-
tra zeigen müssen - darüber hat er bislang schon keine Zweifel
aufkommen lassen. Was ansteht, sind ein paar Änderungen der Haus-
ordnung, denenzufolge das Gesinde wieder Prügel kriegt, wenn es
nicht pariert, und die ein oder andere demonstrative Polizeiak-
tion wie die Razzia von Wuppertal am Wochenende, die mit der um-
standslosen Verhaftung von über 100 Teilnehmern einer Diskussion
über die Ereignisse von Krefeld sehr praktisch klarstellt, daß
selbst eine nicht genehme Debatte über Unbotmäßigkeiten die
Staatsgewalt auf den Plan rufen kann und Anlaß ist, kriminalisti-
sche Erhebungen zu veranstalten.
II. Fahrlässige Tötung im öffentlichen Dienst
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"Der Staat hat kein Recht, einen Menschen für die Dauer zum Poli-
zisten zu machen." (Bert Brecht, Me-ti, Über die Polizei)
Macht er aber, beamtenrechtlich und lebenslänglich. So seinen
Bürger Friedrich Konzack, dem nach eigenem Bekunden die Tätigkeit
im SEK (Sondereinsatzkommando) der bayerischen Polizei "viel
Freude bereitet" hat. Dort bekam er eine solide Ausbildung gemäß
dem Polizeiaufgabengesetz: Warnruf, Warnschuß, gezielter Schuß!
Das Pech des Friedrich Konzack besteht darin, daß er erstens
einen J u g e n d l i c h e n erschossen hat, der, weil weder
vorbestraft noch flüchtig und auch noch unbewaffnet, rechtlich
nicht zum Abschuß freigegeben ist und schon gar nicht für den To-
desschuß. Ungünstig in der öffentlichen Beurteilung wirkte sich
ferner die Unfähigkeit des Konzack wenigstens zur geheuchelten
Trauer über den Verlust eines unschuldigen Menschenlebens aus.
"Ungerührt" schilderte er dem Gericht die R e c h t s l a g e,
wie er sie sah zum Einsatzzeitpunkt: Jemand ist in fremdes Eigen-
tum eingedrungen. Hätte Konzack einen e r w a c h s e n e n
E i n b r e c h e r nur "mittels Schußwaffengebrauch stellen"
können, so hätte er nie die Uniform auch nur vorübergehend mit
dem gedeckten Grau eines A n g e k l a g t e n vertauschen müs-
sen. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts München II unter
dem Vorsitz des Richters Joachim Brüning hat sich zunächst dage-
gen gewandt, daß der "Fall Konzack" in der Öffentlichkeit "stark
aufgebauscht" worden ist. Brüning hat dementgegen wieder - abge-
bauscht: Nicht, weil Polizisten nicht nur in der BRD Jahr für
Jahr eine ansehnliche Strecke erlegter (mutmaßlicher) Gesetzes-
brecher vorweisen können, ohne daß daraus mehr würde als Stati-
stik. Die Kammer wollte "einen außerordentlich komplizierten Fall
ohne Vorurteile" würdigen und ist demgemäß zu einem sehr einfa-
chen Urteil gelangt: Friedrich Konzack hat sich einer
"f a h r l ä s s i g e n Tötung i m D i e n s t" schuldig
gemacht und ist folglich diesem Dienst zu erhalten, versehen mit
einem zur Bewährung ausgesetzten Denkzettel, damit er künftig da-
bei weniger lässig verfährt. Das Gericht betonte ausdrücklich,
daß es nicht seine Absicht sei, mit seiner Entscheidung etwa zu
bewirken, "daß sich Polizisten bei vergleichbaren Einsätzen künf-
tig übertrieben zurückhalten." ("Süddeutsche Zeitung" vom 2.
Juli) Im Gegenteil: In der Hauptschuldzuweisung an den erschosse-
nen 14jährigen Jürgen Bergbauer ist eine klare Aufforderung zu
entschlossenem Einsatz in vergleichbaren Fällen enthalten! Dafür
macht der Staat Menschen zu Polizisten, und deshalb sind Bürger
wie Friedrich Konzack in aller Regel vorbildliche Charaktermasken
dieser Profession, deren vom Gericht festgestellte "merkwürdige
und bis zuletzt durchgehaltene Selbstgerechtigkeit" das dazugehö-
rige Ethos ist, das folglich und nur konsequent vom Gericht
"ausdrücklich nicht als erschwerend gewertet wurde".
P.S. Das Gespenst von der Freiheit der Kunst
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macht den Zimmermann natürlich nicht bange. Weder er selbst noch
die überwältigende Mehrheit deutscher Christenmenschen wird sich
je im Leben einen Zelluloidstreifen des Herrn Achternbusch antun
- es sei denn, er käme ins Gerede wegen "sexueller Freizügig-
keit". Insofern ist es natürlich glatt gelogen, wenn der Minister
behauptet, das "Gespenst" dürfe nicht aus öffentlichen Mitteln
gefördert werden, weil der Film "gegen das religiöse Empfinden
eines Großteils der deutschen Bevölkerung gerichtet sei." Die
Wahrheit ist schlicht, daß die Regierung der Wende keinen Pfennig
Geld ausgeben will für Kunst, die nicht erklärter- und für die
Herren Kohl und Zimmermann auch einsichtigermaßen die hohen An-
sprüche ans H o f n a r r e n tum erfüllt: Das heißt entweder
nur n ä r r i s c h als moralisch einwandfreie Unterhaltung für
die Truppe oder, wenn schon "anspruchsvoll", dann eindeutig
h o f f ä h i g, d.h. mit allen Versfüßen auf dem Boden der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zimmermann will also
"die Filmförderung neu regeln": Geld für Filme, "die weite
Schichten der Bevölkerung interessieren und bewegen" - der Mini-
ster denkt dabei an "Altbewährtes, um dem Kino die Zuschauergene-
rationen zurückzugewinnen, die es in den letzten Jahren verloren"
hat ("Der deutsche Landser - Einen bess'ren find'st du nicht"
oder "Der Förster vom Silberwald"), und an die "Entdeckung neuer
Talente", die allerdings keine "quasi-politischen" Filme "nur für
einen kleinen Kreis" machen dürfen. Die Kulturpolitik verlangt ab
sofort, daß die Kultur für die Politik da ist und zwar für die
nach der Wende, die saubere Staatswerte und "positive" Gesinnung
verlangt; und sie räumt mit dem sowohl künstlerischen als auch
politischen Mißverständnis auf, es verhielte sich umgekehrt.
Insofern ist auch die ganze Aufregung der Künstler sie rufen laut
"Zensur"! - sehr gekünstelt: Noch droht ihnen der Zimmermann
nicht mit der Axt, sondern nur mit dem öffentlichen
G e l d b e u t e l. Aus ihm wird nur noch alimentiert, wer die
ö f f e n t l i c h e Sache fördert, förderungswürdig ist. Das
ist hart für die Künstler, aber ihrerseits ganz schön blöd, die
Härte des Staats ausgerechnet bei der Filmförderung zu entdecken
und gerade nicht an den Beispielen unter I. und II.
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