Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
zurück"HÄFTLINGE MIT REIZGAS BERUHIGT"
Justizminister spricht von "letzter Möglichkeit" bei Tobenden Unter dieser Überschrift konnte man im Weserkurier vom 3.12.83, wie drüben mit Gefangenen umgesprungen wird: Da werden Häftlinge, die durchdrehen und einen "völlig hilflosen und wehrlosen Aufstand gegen ihre Zellenwand probieren, mit Giftgas vollgesprüht, damit sie sich "beruhigen"! Das ganze wird dann auch noch "Behandlung" genannt, so als habe man den Häftling freundlicherweise von seinem Schnupfen befreit! Und dann brüsten sich diese brutalen Machthaber auch noch damit, daß sie ihn mit dem Giftzeug nicht gleich umgebracht haben - "Es wurde bestätigt, daß das CN-Gas ein lebensbedrohende, Lungenödem auslösen kann. Bei 'sachgemäßer Anwendung' seien aber mehr als kurzfristige Beeinträchtigungen ausgeschlossen". Der menschenverachtende Zynismus dieses Systems steht den Nazis wirklich in in nichts nach. Der menschenverachtende Zynismus dieses Systems steht den "Hannover (dpa). In "extremen Fällen" können Häftlinge in nieder- sächsischen Justizvollzugsanstalten in ihren Zellen mit CN-Reiz- gas "beruhigt" werden. Dies bestätigte der Sprecher des Justizmi- nisteriums, Manfred Endler, gestern auf Anfrage. Allerdings komme dies "nur ganz selten" vor, etwa wenn ein Häftling einen schweren Tobsuchtsanfall erleide. In diesem Jahr sei dies zweimal eingetreten. Zu einem der Fälle nahm Justizminister Walter Remmers jetzt in einer Antwort auf eine An- frage Stellung. Darin bestätigt der Minister, daß ein in Abschiebehaft sitzender Häftling aus Ghana im Juni dieses Jahres in der Justizvollzugsan- stalt Stade von drei Polizeibeemten in seiner Zelle mit CN-Gas "beruhigt" wurde, nachdem er einen Nervenzusammenbruch erlitten habe. Remmers bestätigte auch, daß CN-Gas in einem geschlossenen Raum bis in die Lungenbläschen dringt und Blutungen oder sogar ein lebensbedrohendes Lungenödem auslösen kann. Auch sei im Mini- sterium bekannt, daß in den USA, wo dieses Reizgas seit vier Jahrzehnten verwendet wird, mehr als 100 Menschen nach der Sprühaktion das Augenlicht verloren haben, schrieb Remmers. Bei "sachgemäßer Anwendung" seien aber mehr als kurzfristige Bteinträchtigungen ausgeschlossen. Um einen tobenden Gefangenen in der Zelle zu überwältigen, reiche einfache körper- liche Gewalt nicht aus." Halt, stop! Der ganze Vorfall stammt gar nicht von drüben, son- dern aus einer Haftanstalt im freiheitsliebenden Land Niedersach- sen. Und da ist das natürlich ganz was anderes: Denn e r s t e n s kommt sowas in Niedersachsen laut Justizmi- nister "nur ganz selten" vor. Z w e i t e n s wirkt das Zeug doch, und zwar besser, als wenn die Wärter den Gefangenen zusammenschlagen: Wie Innenminister Remmers meint, "reiche einfache körperliche Gewalt nicht aus", "um einen tobenden Gefangenen in der Zelle zu überwältigen". Na dann. D r i t t e n s war einer der besprühten Häftlinge sowieso "ein in Abschiebehaft sitzender Häftling aus Ghana". Was wollen diese Wirtschaftsflüchtlinge' auch hier! V i e r t e n s leben wir doch in einem Rechtsstaat. Und wer da nicht spurt und glatt Rechte bricht, demgegenüber ist doch alles erlaubt. F ü n f t e n s geben Politiker hierzulande solche Methoden of- fen zu, ja sie bekennen sich ausdrücklich dazu. Da ist nichts mit östlicher Verheimlichungstaktik. S e c h s t e n s darf man sich in dieser verteidigenswerten Re- publik also höchstens fragen, ob hier nicht das falsche Mittel am falschen Ort verwendet wurde. Sollte man die "Beruhigung" mit CN- Reizgas nicht besser für die "Behandlung" von Demonstranten re- servieren? zurück