Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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       Diskussionsveranstaltung
       

DAS RECHT BESCHRÄNKT DIE STAATSGEWALT? - VON WEGEN!

1. Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat; das hat sie ihrem Vorgän- gerstaat und - wie hier immer betont wird - ihrem östlichen Nach- barn voraus, und das macht sie auch so verteidigenswert, nach in- nen wie nach außen. Nun kann man ja mal fragen, wo denn da der so furchtbar entscheidende Vorzug für einen liegen soll, wenn der Staat all das, was er sich herausnimmt und worauf er seine Bürger verpflichtet, in Gesetze faßt. Natürlich gibt's dann "Rechtssicherheit", aber erleichtert das etwa die Pflicht, die einem auferlegt wird? Macht das auch nur einen Deut die Kalkula- tionen angenehmer, die die BRD-Politiker mit Leben, Gesundheit und Auskommen der Leute anstellen? Nimmt das etwas von der Unbe- dingtheit der staatlichen Gewalt zurück, der man sich zu unter- werfen hat? Die Bonner Mannschaft weiß ihr Recht, Gesetzgeber spielen zu dürfen, jedenfalls weidlich auszunutzen. Jeder ihrer Ansprüche ist zu befriedigen: Der Wehrdienst wird verlängert, die Renten gekürzt, Streiks werden teurer gemacht, der Umgang mit der Arbeitskraft den aktuellen Bedürfnissen des Kapitals angepaßt etc.... Und natürlich ist das rechtens, denn das gewählte Parla- ment hat's ja so befunden. Liegt hier ein zu f o r m e l l e s Verständnis von Rechtsstaat vor? 2. Das Recht in einem demokratischen Staat - lernt man im Sozialkun- deunterricht - dient dazu, einen Ausgleich zwischen divergieren- den Interessen in der Gesellschaft zu stiften. Dem Rechtsstaat hat es um gerechte Regelungen zu gehen, die für die Verwirkli- chung der Freiheit des einzelnen notwendig sind. In der Tat begründet die Regierung noch jede gesetzliche Rege- lung, die das Parlament beschließt, mit Gerechtigkeitserwägungen, mit Verweisen auf sachliche Notwendigkeiten, die einen "Handlungsbedarf" hervorrufen, oder auf "Lücken" im Gesetz, die einfach geschlossen werden müssen. Zum Wohle der Arbeitslosen will sie "Einstellungsbarrieren" abbauen, "unsere Sicherheit" er- fordert ein längeres Verweilen beim Bund, die Gerechtigkeit einen 24monatigen Zivildienst, die Erhaltung der Demonstrationsfreiheit läßt schließlich neue polizeiliche Möglichkeiten dringend geboten erscheinen... Die Opposition wirft der Regierung vor, der Handlungsbedarf be- stehe gar nicht, die neuen Gesetze gefährdeten den sozialen Frie- den, statt ihm zu dienen, Freiheiten würden beschnitten, statt geschützt. Was ist jetzt der m a t e r i e l l e Gehalt des Rechtsstaats- prinzips? 3. Zum Streit kommt es dann ständig vor dem Bundesverfassungsge- richt, und dies ist bekanntlich die oberste Instanz der dritten Gewalt im Staate, die der Regierung und dem Gesetzgeber schwer auf die Finger schaut und sie nötigenfalls auf den Boden der De- mokratie zurückholt. In jüngster Zeit hatte das Gericht darüber zu entscheiden, ob die Leute durch AKWs verstrahlt werden dürfen, Pershings in die Bun- desrepublik einreisen dürfen, die Volkszählung erlaubt ist, auch die Grünen die Nachrichtendienste kontrollieren sollen. Demnächst liegen zur Prüfung vor: der AFG Paragr 116, die Sicherheitsge- setze... Herauskommt: Die Z w e c k e, die die Nation sich vornimmt, ge- hen voll in Ordnung. Sie können auch nie und nimmer der Verfas- sung widersprechen, schließlich verletzt ein Staat nicht seine Verfassung, wenn er sich um sich sorgt, so auch nicht die Grund- rechte. Im Gegenteil: Ohne daß der Staat dauernd auf seine Kosten kommt, hätten die Bürger überhaupt keine Rechte. Korrekturen an Gesetzen werden dem Gesetzgeber freilich hin und wieder auch an- empfohlen: sein Recht soll klar sein, damit jeder weiß, wo er dran ist, und die Maßnahmen, die er vorsieht, sollen gefälligst in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen. Im übrigen will das BVerfG nicht selber Gesetzgeber spielen, politi- sche Entscheidungen gehören ins Parlament. Die Opposition geht allerdings meist auch nicht leer aus: Ein M i n d e r h e i t s v o t u m der Richter gibt ihr Recht und bescheinigt der Regierung, daß sie verfassungsmäßig daneben liege. Das gibt Hoffnung? 4. "Das höchste Recht des Bürgers ist, daß seine Politiker alles da- für tun, den Rechtsstaat zu schützen", hieß es erst kürzlich mal wieder im Deutschen Bundestag. Und diese Aufgabe nimmt das Parla- ment sehr ernst. Die Staatsschützer kriegen nicht nur alle Frei- heiten und Mittel, sondern auch die gesetzliche Grundlage für ihr Handeln, schließlich erfüllen sie einen Dienst, dem nichts als Ehre gebührt. Die Polizei - daran wird schwer gearbeitet - soll Verbrechen und Unbotmäßigkeit schon im Vorfeld ausmachen, damit Gefahren für die öffentliche Ordnung beseitigt werden, bevor sie überhaupt entstehen. Das Loch in Celle und die Reizgasbomben in Wackersdorf haben Maßstäbe gesetzt: Jetzt braucht keiner mehr Un- klarheiten darüber zu haben, wo der Terrorismus anfängt und was dem Staat zusteht. Übertreibt da der Rechtsstaat? zurück