Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


       zurück

       Bremer Hochschulzeitung Nr. 66, 14.12.1982
       
       Bremen aktuell
       
       Neun Monate auf Bewährung im Fall Graudenzer Straße:
       

"NOTWEHRRECHT HAT GRENZEN" / "OBSERVATION WAR RECHTENS"

(Weser Kurier 10.12.1982) Neun Monate Gefängnis auf Bewährung, eine Geldstrafe von 900 DM zuzüglich "25 Tage uneigennützige Arbeit zugunsten des Gartenbau- amtes" hat die Große Strafkammer des Bremer Landgerichts einem Angeklagten aus der vom Verfassungsschutz observierten Wohnge- meinschaft Graudenzer Straße im Namen des Volkes aufgebrummt. Er und drei weitere Mitangeklagte sollen den Schutz ihrer und des Volkes Verfassung verunmöglicht haben, indem sie dem Schutzperso- nal Schutzinstrumente wie Videokameras und Teleobjektive zur Ob- servierung ihrer Wohnung als der Hand genommen und auf die Straße geknallt haben. "Eine böse Panne" ----------------- nannte der Ankläger nicht die Bespitzelung besagter Wohnung, son- dern den Umstand, daß sie aufgeflogen war und obendrein den schutzbefohlenen Leuten aus der Graudenzer Straße 400 weitere Na- men von Verfassungsbeschützern in die Hände fielen. Das freilich wurde ebenso wie die Tatsache, daß die Leutchen eine zeitlang brauchten, um ihre Observierung zu bemerken, i h n e n übel vermerkt: "Die Wohngemeinschaft hatte jedoch nicht sofort etwas unternom- men. Der Staatsanwalt: 'Man wollte den Eklat, die große Aktion.'" Wer das Recht des Volkes auf einwandfreie und diskrete Observie- rung untergräbt, indem er sich gegen seine wehrt, bekommt die Ge- walt der geschätzten Verfassung voll zu spüren: in j e d e m Fall ist nämlich eine "Observation rechtens" ---------------------- "Das Gesetz erlaube den 'Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel' und damit auch eine Observation im Falle 'tatsächlicher Anhalts- punkte für den Verdacht extremistischer Betätigung'... Von Bock und Polach: 'Der Eingriff des Verfassungsschutzes ist nicht des- halb rechtswidrig, weil sich der Verdacht später nicht bestä- tigte.'" Die Gewalt verurteilt also nicht bloß die T a t e n anderer Leute. Durch ihre B e urteilung der Leute verschafft sie sich die Freiheit für ihre Taten: wer verdächtigt w i r d, i s t verdächtig; und wer verdächtig ist, steht der Behandlung durch die Staatsorgane zur freien Verfügung. Wer sich dieser Beurtei- lung entzieht, wird verurteilt: das "Notwehrrecht" der Betroffe- nen hat nämlich seine Grenze exakt da, wo der Staat sie ansie- delt. zurück