Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
zurück
Bremer Hochschulzeitung Nr. 66, 14.12.1982
Bremen aktuell
Neun Monate auf Bewährung im Fall Graudenzer Straße:
"NOTWEHRRECHT HAT GRENZEN" / "OBSERVATION WAR RECHTENS"
(Weser Kurier 10.12.1982)
Neun Monate Gefängnis auf Bewährung, eine Geldstrafe von 900 DM
zuzüglich "25 Tage uneigennützige Arbeit zugunsten des Gartenbau-
amtes" hat die Große Strafkammer des Bremer Landgerichts einem
Angeklagten aus der vom Verfassungsschutz observierten Wohnge-
meinschaft Graudenzer Straße im Namen des Volkes aufgebrummt. Er
und drei weitere Mitangeklagte sollen den Schutz ihrer und des
Volkes Verfassung verunmöglicht haben, indem sie dem Schutzperso-
nal Schutzinstrumente wie Videokameras und Teleobjektive zur Ob-
servierung ihrer Wohnung als der Hand genommen und auf die Straße
geknallt haben.
"Eine böse Panne"
-----------------
nannte der Ankläger nicht die Bespitzelung besagter Wohnung, son-
dern den Umstand, daß sie aufgeflogen war und obendrein den
schutzbefohlenen Leuten aus der Graudenzer Straße 400 weitere Na-
men von Verfassungsbeschützern in die Hände fielen. Das freilich
wurde ebenso wie die Tatsache, daß die Leutchen eine zeitlang
brauchten, um ihre Observierung zu bemerken, i h n e n übel
vermerkt:
"Die Wohngemeinschaft hatte jedoch nicht sofort etwas unternom-
men. Der Staatsanwalt: 'Man wollte den Eklat, die große Aktion.'"
Wer das Recht des Volkes auf einwandfreie und diskrete Observie-
rung untergräbt, indem er sich gegen seine wehrt, bekommt die Ge-
walt der geschätzten Verfassung voll zu spüren: in j e d e m
Fall ist nämlich eine
"Observation rechtens"
----------------------
"Das Gesetz erlaube den 'Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel'
und damit auch eine Observation im Falle 'tatsächlicher Anhalts-
punkte für den Verdacht extremistischer Betätigung'... Von Bock
und Polach: 'Der Eingriff des Verfassungsschutzes ist nicht des-
halb rechtswidrig, weil sich der Verdacht später nicht bestä-
tigte.'"
Die Gewalt verurteilt also nicht bloß die T a t e n anderer
Leute. Durch ihre B e urteilung der Leute verschafft sie sich
die Freiheit für ihre Taten: wer verdächtigt w i r d, i s t
verdächtig; und wer verdächtig ist, steht der Behandlung durch
die Staatsorgane zur freien Verfügung. Wer sich dieser Beurtei-
lung entzieht, wird verurteilt: das "Notwehrrecht" der Betroffe-
nen hat nämlich seine Grenze exakt da, wo der Staat sie ansie-
delt.
zurück