Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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       Der Veranstaltungstip
       
       Wofür es sich zu sterben lohnen soll:
       

DIE MENSCHENRECHTE

Zweifel sind zwar nicht erlaubt, aber angebracht! 1. Die Menschenrechte gelten als heilig, ihre Verletzung als Sünde. Staaten verpflichten sich feierlich auf die Respektierung dieser "angeborenen" Rechte, Staatsbürger haben darauf stolz und dafür dankbar zu sein. Warum? Etwa, weil ihnen mit den Menschenrechten ein angenehmes Leben ohne Existenznot und gewaltsame Ordnungsre- geln geschenkt würde? Keineswegs. Eher schon soll sich die Dank- barkeit über die Vorstellung einstellen, daß ja auch "Willkür" und "Terror" drin wäre, wie es andere Staatsgewalten rund um den Globus Tag für Tag vorexerzieren. 2. Insofern ist es sehr konsequent, wenn Freunde der Menschenrechte staatliches Tun erst ab dem Punkt für kritikwürdig befinden, wo Leuten auf extreme Weise mitgespielt wird. Folter, Verschleppung, Rassendiskriminierung oder ähnliches muß schon vorliegen, bevor "amnesty international" und andere Kritiker Einspruch einlegen. Und irgendwie auch richtig: wie sollte man auch den ganz "normalen" rechtsstaatlichen Umgang mit jugendlichen Stellensu- chern, Lohnsteuerzahlern, Rentenempfängern oder Rekruten im Namen der Menschenrechte kritisieren können? 3. Der Berufung auf die Menschenrechte ist also ganz offensichtlich eine gewisse Untertänigkeit eigen. Dieser Eindruck bestätigt sich sogleich, wenn man den G e h a l t der Grundrechte einmal un- voreingenommen zur Kenntnis nimmt. Beispielsweise Art. 2,2 GG: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Das soll man der eigenen obersten Gewalt danken, daß sie einem das Leben, das man h a t, auch noch e r l a u b t? Teilt sie damit nicht recht deutlich mit, daß sie auch noch ganz anders kann und ihre Erlaubnis zum Leben damit einhergeht, daß sie sich zum S c h i e d s r i c h t e r über das Leben ihrer Untertanen aufwirft? Und natürlich: "In diese Rechte darf nur auf Grund ei- nes Gesetzes eingegriffen werden"... 4. Oder das Recht auf freie Meinungsäußerung, für das bekanntlich unsere Bundeswehr einsteht. Hat hierzulande eigentlich jemand eine b e s t i m m t e Meinung, die ihm so wichtig ist, daß er dafür ein Recht vom Staat verlangt? Welche denn nur? Womöglich die, daß "Freiheit ein Höchstwert" ist? D i e verbietet ihm seine Obrigkeit sicher nicht! Und wie verhält sich dazu ferner die demokratische Anstandsregel, daß jede Meinung selbstverständ- lich b l o ß Meinung ist und weiter nichts? Gemeckert wird überall! 5. - Aus welcher Verfassung stammt folgendes Zitat: "Vom dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbür- gen,... hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben."? Natürlich aus der Verfassung der DDR. Obwohl der Normal-"Mensch" drüben so dasselbe darf und nicht darf wie hier, hat der NATO-We- sten dem anderen System gerade im Namen der Menschenrechte eine unversöhnliche Feindschaft angesagt. Da sollen also allen Ernstes S t a a t s g e w a l t e n darum rivalisieren, welche ihren Un- tertanen meisten e r l a u b t? So absurd diese Vorstellung, so u n d u l d s a m treten die Herren von freedom and democracy in ihrem Namen gegen den gegnerischen Block an. Wieso eignen sich die "Grundwerte" denn dazu als "Menschenrechtswaffe" eingesetzt zu werden? Wofür spricht eigentlich die Tatsache, daß vor vier Jahren ein US-Präsidentschaftskandidat einen US-Präsidenten damit geschlagen hat, daß die Freiheit noch viel zu wenig a n d e r e Waffen besitzt als bloß die Menschenrechte? zurück