Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Der Veranstaltungstip
Wofür es sich zu sterben lohnen soll:
DIE MENSCHENRECHTE
Zweifel sind zwar nicht erlaubt, aber angebracht!
1.
Die Menschenrechte gelten als heilig, ihre Verletzung als Sünde.
Staaten verpflichten sich feierlich auf die Respektierung dieser
"angeborenen" Rechte, Staatsbürger haben darauf stolz und dafür
dankbar zu sein. Warum? Etwa, weil ihnen mit den Menschenrechten
ein angenehmes Leben ohne Existenznot und gewaltsame Ordnungsre-
geln geschenkt würde? Keineswegs. Eher schon soll sich die Dank-
barkeit über die Vorstellung einstellen, daß ja auch "Willkür"
und "Terror" drin wäre, wie es andere Staatsgewalten rund um den
Globus Tag für Tag vorexerzieren.
2.
Insofern ist es sehr konsequent, wenn Freunde der Menschenrechte
staatliches Tun erst ab dem Punkt für kritikwürdig befinden, wo
Leuten auf extreme Weise mitgespielt wird. Folter, Verschleppung,
Rassendiskriminierung oder ähnliches muß schon vorliegen, bevor
"amnesty international" und andere Kritiker Einspruch einlegen.
Und irgendwie auch richtig: wie sollte man auch den ganz
"normalen" rechtsstaatlichen Umgang mit jugendlichen Stellensu-
chern, Lohnsteuerzahlern, Rentenempfängern oder Rekruten im Namen
der Menschenrechte kritisieren können?
3.
Der Berufung auf die Menschenrechte ist also ganz offensichtlich
eine gewisse Untertänigkeit eigen. Dieser Eindruck bestätigt sich
sogleich, wenn man den G e h a l t der Grundrechte einmal un-
voreingenommen zur Kenntnis nimmt. Beispielsweise Art. 2,2 GG:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Das soll man der eigenen obersten Gewalt danken, daß sie einem
das Leben, das man h a t, auch noch e r l a u b t? Teilt sie
damit nicht recht deutlich mit, daß sie auch noch ganz anders
kann und ihre Erlaubnis zum Leben damit einhergeht, daß sie sich
zum S c h i e d s r i c h t e r über das Leben ihrer Untertanen
aufwirft? Und natürlich: "In diese Rechte darf nur auf Grund ei-
nes Gesetzes eingegriffen werden"...
4.
Oder das Recht auf freie Meinungsäußerung, für das bekanntlich
unsere Bundeswehr einsteht. Hat hierzulande eigentlich jemand
eine b e s t i m m t e Meinung, die ihm so wichtig ist, daß er
dafür ein Recht vom Staat verlangt? Welche denn nur? Womöglich
die, daß "Freiheit ein Höchstwert" ist? D i e verbietet ihm
seine Obrigkeit sicher nicht! Und wie verhält sich dazu ferner
die demokratische Anstandsregel, daß jede Meinung selbstverständ-
lich b l o ß Meinung ist und weiter nichts? Gemeckert wird
überall!
5.
- Aus welcher Verfassung stammt folgendes Zitat: "Vom dem Willen
erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbür-
gen,... hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben."?
Natürlich aus der Verfassung der DDR. Obwohl der Normal-"Mensch"
drüben so dasselbe darf und nicht darf wie hier, hat der NATO-We-
sten dem anderen System gerade im Namen der Menschenrechte eine
unversöhnliche Feindschaft angesagt. Da sollen also allen Ernstes
S t a a t s g e w a l t e n darum rivalisieren, welche ihren Un-
tertanen meisten e r l a u b t? So absurd diese Vorstellung, so
u n d u l d s a m treten die Herren von freedom and democracy in
ihrem Namen gegen den gegnerischen Block an. Wieso eignen sich
die "Grundwerte" denn dazu als "Menschenrechtswaffe" eingesetzt
zu werden? Wofür spricht eigentlich die Tatsache, daß vor vier
Jahren ein US-Präsidentschaftskandidat einen US-Präsidenten damit
geschlagen hat, daß die Freiheit noch viel zu wenig a n d e r e
Waffen besitzt als bloß die Menschenrechte?
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