Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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DAS URTEIL VON MEMMINGEN

Zweieinhalb Jahre Gefängnis und drei Jahre Berufsverbot für einen Frauenarzt, der Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch verholfen hatte, ohne sie vorher durch die gesetzlich vorgeschriebenen Be- ratungsstellen zu schleusen. Damit ist die Rechtslage klar- gestellt. Der Staat macht sich zum Anwalt für jedes Stück Körpergewebe im Bauch einer Frau, das einmal ein Mensch werden soll und deshalb die werdenden Eltern vor allerlei Entscheidungen stellt: Wollen sie ein Kind, können sie es sich leisten usw.? Sehr eifersüchtig wacht der Staat über die Embryos. Fragt sich nur: Wer hat sich das eigentlich bestellt? Der liebe Gott? Die befruchteten Ei- zellen? Die Eltern, denen ohne staatliche Vorschrift glatt die Vorschrift fehlen würde? Oder die CSU? * Bei der Prozeßführung haben Staatsanwaltschaft und Richter Bemer- kenswertes zur Klärung der Rechtslage geleistet. Das Gesetz sieht Ausnahmen von der Pflicht zum Kinderkriegen vor; zum Beispiel bei medizinischer Gefährdung der Mutter oder sozialer Notlage. Die Prozeßführer in Memmingen haben deutlich gemacht, was das heißt. 156 Zeuginnen werden vorgeführt - Frauen, die die Abtreibung vom angeklagten Arzt vornehmen ließen und dafür in ihrer Mehrzahl schon von einem anderen Gericht zu Geldstrafen verurteilt wurden. Sie wurden "vorgeführt" im wahrsten Sinn: Jeder sollte sehen kön- nen, wen er da zur Nachbarin, zur Arbeitskollegin, ja zur Frau (ein Ehemann hat bereits die Scheidung eingereicht) hat und m i t R e c h t verachten darf. An diesen Frauen wurde demonstriert, was es heißt, wenn sich der Staat zum L e b e n s s c h ü t z e r erklärt. Finanzielle Not? "Wieso hat die Zeugin dann ein Auto? Welche Marke und was hat es gekostet? Wie konnte sie sich überhaupt den Führerschein leisten? Was - sie braucht das Auto, weil sie anders nicht zur Arbeit kommt?" Fazit des Staatsanwalts: "Ein Mofa würde es jedenfalls auch tun!" Wohnungsnot? "Eine türkische Zeugin sagt, für ein drittes Kind sei die Wohnung zu klein und eine größere Wohnung zu teuer gewe- sen." Fazit des Richters: "Also so billig wie möglich und soviel wie möglich sparen." Soziale Not? "Die Mutter hätte ein Kind ihrer Tochter nicht auf- ziehen können, der Vater litt an Knochenkrebs, sie mußte ihn pflegen." Fazit des Richters: "Ja da wird sie doch nicht den ganzen Tage am Krankenbett gestanden haben!" So wurde im Strafprozeß nach Zeit und Geld gefahndet, nach Fami- lienangehörigen, die das Kind hätten beaufsichtigen können, nach den Quadratmetern der Wohnung - und mag auch all das Zeugnis für noch so trostlose Lebensbedingungen sein - bei ein bißchen mehr Zähne-Zusammenbeißen und Opfermut wär's gegangen! Armut macht hart und nicht wehleidig, und schon gar nicht begründet sie eine Abtreibung! Überhaupt hat man als Frau das Gebären als Aufgabe und nicht als Beschränkung zu begreifen! Für diesen Staatsauftrag ist allerhand an Risiko zumutbar: Medizinische Indikation? "Eine Zeugin sagt aus, sie habe bereits drei Kinder zur Welt gebracht, das dritte, letzte Kind mittels eines komplizierten operativen Eingriffs. Nach diesem Eingriff hätten die Ärzte zu ihr gesagt, sie möge besser nicht mehr schwanger werden, denn beim nächsten Kind könnte sie sterben." Fazit des Staatsanwalts: "Könnte! Könnte!" Angesichts dieser Prozeßführung und des Urteils hat sich ein Sturm der Entrüstung erhoben. Sogar "Bild am Sonntag" wirft den Staatsanwälten und Richtern Engstirnigkeit und Hartherzigkeit vor. Das ist ungerecht. Denn in all ihrer "typisch bayerischen Rückständigkeit" und mit all ihrem Anti-Abtreibungs-Fanatismus hätten die Memminger Justizbeamten niemandem ein Härchen krümmen können, wenn sie nicht das Strafgesetzbuch unserer liberalen, weltoffenen Republik auf ihrer Seite hätten. * Der Vorwurf der Hartherzigkeit gegen "Frauen in Notlage" ist noch aus einem anderen Grunde krumm. Worin besteht sie denn, die "Notlage werdender Mütter", die Memminger Richter besser hätten berücksichtigen sollen? Daß werdende Eltern sich die Frage vorle- gen, ob sie das Kind wollen, das ist doch für sich genommen keine Notlage! Vielleicht sind ja auch die jungen Eltern in Not und können sich deswegen kein Kind leisten: Aber wollen denn die Kri- tiker des Memminger Gerichts allen Ernstes nicht mehr, als daß die Justiz solchen Nöten mit mehr Wohlwollen begegnet? Sonst stört sie nichts daran? In eine "Notlage", wie die Kritiker des Memminger Urteils sie im Sinn haben, geraten schwangere Frauen doch wohl auf eine ganz an- dere Weise. Mit ihren Überlegungen und Entscheidungen in der Kin- derfrage stoßen sie auf ein staatliches Verbot. D a d u r c h bringt der Staat seine werdenden Eltern doch erst so richtig in Schwierigkeiten. Darüber sieht die ganze öffentliche Debatte auf- geregter Demokraten vornehm hinweg, die jetzt fordert, daß man den Frauen eine "persönliche" Notlage zubilligen müsse. Wenn man es so als rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit akzeptiert, daß der Staat die Leute dauernd in eine Zwangslage bringt, dann bleibt nichts anderes übrig, als um mildernde Umstände zu bitten. * Da sind die Memminger Richter schon konsequenter. Die haben klar- gestellt: Wenn der Staat mit seinen Gesetzen seine Leute in die Pflicht nimmt und von Schwangeren Kinder verlangt, egal, was die sich wünschen und ausrechnen - dann ist das auch so gemeint. Wer dagegen verstößt, kriegt eine Strafe - und als Zugabe jede Menge öffentliches Mitleid. zurück