Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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EINE LEICHE FÜR DEN RECHTSSTAAT

mußte ganz einfach wieder sein, meint die bundesdeutsche Öffent- lichkeit. Bei der "week-end Gewalt in Permanenz" war es bisher eher "zufällig", daß "keiner dabei zu Tode kommt" (SZ), befindet der öffentliche Ordnungsfanatismus - und läßt das bißchen geheu- chelte Bedauern über einen Demonstrationstoten gleich wieder fal- len. Ein von polizeilichen Wasserwerfern totgefahrener Demonstrant ge- hört eben zu den notwendigen Spesen der Aufrechterhaltung unserer freiheitlichen Demokratie. Zersprungene Fensterscheiben in Frank- furt und Hamburg beweisen überdies, daß weitere D e m o n- s t r a t i o n e n fällig sind: vom R e c h t s s t a a t, der die unbedingte Respektierung seiner Gewalt verlangt. So steht nach dem Demonstrationsergebnis einer staatlich produzierten Leiche die Notwendigkeit eines bedingungslosen Durchgreifens erst recht fest. 1. Wir sind ja nicht in Polen, wo Steinwürfe und Plünderungen bewei- sen, daß da eine Diktatur am Werke ist, die mittels Schlagstöcken und Wasserwerfern über Leichen geht. Wir leben in einer Demokra- tie. Da sind erstens Demonstrationen erlaubt. Zweitens ist der staatliche Verdacht geboten, ob sich Leute, die sich des Demon- strationsrechts bedienen, auch dem Maßstab der Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols unterwerfen, dem sich jede Unzufrie- denheit zu fügen hat. Wer für die zuständigen staatlichen Stellen unter diesen Verdacht fällt, dem stellen sie eine physisch wie psychisch bis an die Zähne aufgerüstete Einsatztruppe gegenüber, die nur den einen Auftrag hat: die Demonstranten das Gewaltmono- pol buchstäblich spüren zu lassen. Zur Praktizierung dessen ist das Verhältnis von 1000 bewaffneten Polizisten zu 700 Demonstran- ten genau richtig. Staatliches Durchgreifen ist ohne Wenn und Aber angesagt, wenn sich jemand herausnimmt, den Zutritt zu einer staatlich genehmigten NPD-Veranstaltung zu behindern. Nicht wegen des Schutzes der NPD, wie die Antifaschisten fälschlicherweise glauben, sondern pur wegen des r e c h t s s t a a t l i c h e n P r i n z i p s. Erlaubnis und Verbot ist eine Sache des Gewalt- monopols, und wer sich dem nicht fügt, bekommt die Gewalt zu spü- ren. Für diese demonstrative Klarstellung bleibt es in der Tat dem "Zufall" überlassen, wieviel der Schädel oder Brustkorb eines Demonstranten aushalten können muß und kann. 2. Weil das Recht der Staatsgewalt außer Zweifel steht, darf die von ihr produzierte Leiche auch nicht als Grund für Kritik oder als Berechtigungsausweis für weitere Demonstrationen "mißbraucht" werden. Besonnenheitsappelle und geheucheltes Verständnis für "moralische Empörung" der Szene sind im Repertoire demokratischer Öffentlichkeit ausgestorben. Umgekehrt gilt das Gebot, angesichts des staatlich produzierten Toten auf die Demonstrationen zu het- zen. Die Demonstranten von Freiburg bis Hamburg werden mit Cha- rakteristika belegt, gemäß denen staatliches Zuschlagen sich von selbst versteht. "Extremisten", "Chaoten", "Krawallmacher" und "Berufsdemonstranten" bedienen sich billig einer Empörung, die sie gar nicht haben können, weil die korrekte Empörung schließ- lich in der Hetze auf die "Chaoten" besteht. So beweisen zerbro- chene Fensterscheiben zumindest nachträglich, wie nötig unbeding- tes staatliches Durchgreifen ist. Günther Sare mag die BILD-Zei- tung gerade noch zubilligen, die f a l s c h e Leiche zu sein - ein braver "Ausländerfreund" - im Unterschied zum lebenden Rowdy- tum; ein Argument, mit dem die freiheitliche Presse den Staat ge- radezu ermächtigt, Opfer h e r z u s t e l l e n, weil sie es doch in ihrer bodenlosen Bösartigkeit gar nicht anders verdienen - also auch "nicht anders wollen". 3. Keine rechtsstaatlich produzierte Leiche also, die nicht gleich wieder taugt zu einem Aufruf zu ganz viel rechtmäßiger Gewalt. Wallmann fordert ein absolutes Vermummungsverbot, andere Politi- ker halten die Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts genau für passend, während die Süddeutsche Zeitung das Ideal lanciert, mit den Krawallmachern, "die sich als sozusagen immun gegenüber Strafdrohungen erwiesen haben" und gegen die "man" "weder direkt noch indirekt ankomme" (SZ) in einer Weise f e r t i g z u w e r d e n, die ihnen schon gar nicht mehr die "Chance" gibt, unter das Demonstrations(straf)recht zu fallen. So arbeiten sich demokratische Öffentlichkeit und Politik wech- selseitig daran ab, die Leiche mit der Ankündigung von Gewaltver- sprechen zu beerdigen. Die ohnmächtige "Rache", die sich im Steinewerfen betätigt, wird samt ihrem Ideal einer moralischen Befugnis zur Gegenwehr von der Selbstgerechtigkeit demokratischer Gewalt eben nicht allein moralisch in das Abseits einer keim- freien Republik gestellt. 4. Der "parlamentarische Arm der Bewegung" und was es sonst noch an "linker Opposition" im Lande gibt, fügt sich von ins Bild. Auch ihre geheuchelte "tiefe Trauer", die sie in einem "Meer von Blu- men" ersäufen, dient nur zu aufrufe an ihre Klientel zur "Gewaltlosigkeit". Ausgerechnet die ohnmächtigen Praktikanten der Illusion, die Staatsgewalt bei deren Zuschlagen ins Unrecht zu setzen, werden - ganz verständnisvoll versteht sich! - zur Ord- nung gerufen. Die Scheidung von gerechter und "sinnloser" Gewalt, die prinzipielle Insrechtsetzung des Staates in Gewaltfragen, ist auch die grüne Litanei, die hinter den Opfern der gerechten Ge- walt hergebetet wird. zurück