Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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       Bremer Hochschulzeitung Nr. 73, 02.05.1983
       
       Wochenschau
       

KLARSTELLUNGEN ÜBER DAS RECHT

bot der 13. Deutsche Richtertag letzte Woche in München. Überein- stimmend sprachen sich die Festredner, so der oberste Verfas- sungsrichter Benda, sein Vize Zeidler und Franz Josef Strauß, für eine drastische Einschränkung des "knappen Guts Rechtsgewährung" aus. Konkret: Die zweite Instanz im Prozeßrecht soll wegfallen. Der Bürger müsse endlich begreifen, daß die Justiz nicht f ü r i h n da ist, sondern für "Rechtseinheit und Rechtsfortbildung". Laut Zeidler sollten sich die Revisionsgerichte vor allem d a r a u f "konzentrieren". Wenn dabei von Fall zu Fall eine zusätzliche Gerechtigkeit des E i n z e l f a l l s erreicht werde, soll dies als willkommenes N e b e n p r o d u k t be- trachtet werden. Noch deutlicher wurde Strauß. Er "kritisierte das Anspruchsdenken" (ausgerechnet in Sachen Justiz!) "und die Konfliktmentalität" (das sagt der größte deutsche Prozeßhansl seit Michael Kohlhas!) "von Bürgern". Auch für die Justiz ein drastisches "Sparprogramm": "Einschränkung der Rechtsmittel" und "Einengung der Entscheidungsmacht von Verwaltungsgerichten". Und wer dann noch das "knappe Gut Rechtsgewährung" strapaziert, der soll "ohne Rücksicht auf das Ergebnis seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen müssen." (Zitate aus: "Süddeutsche Zeitung" vom 26. April). Dazu paßt eine Reuter-Meldung vom gleichen Tag: "Etwa 200 Richter, Staatsanwälte und Justizbeamte aus Nordrhein-Westfalen haben sich freiwillig für die W e h r g e r i c h t e gemeldet, die der Bund für den Verteidigungsfall vorsieht." Das ist kosten- sparend, effektiv, Berufung meist ohnehin überflüssig und garan- tiert nicht von "Anspruchsdenken" heimgesucht! zurück