Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Bremer Hochschulzeitung Nr. 73, 02.05.1983
Wochenschau
KLARSTELLUNGEN ÜBER DAS RECHT
bot der 13. Deutsche Richtertag letzte Woche in München. Überein-
stimmend sprachen sich die Festredner, so der oberste Verfas-
sungsrichter Benda, sein Vize Zeidler und Franz Josef Strauß, für
eine drastische Einschränkung des "knappen Guts Rechtsgewährung"
aus. Konkret: Die zweite Instanz im Prozeßrecht soll wegfallen.
Der Bürger müsse endlich begreifen, daß die Justiz nicht f ü r
i h n da ist, sondern für "Rechtseinheit und Rechtsfortbildung".
Laut Zeidler sollten sich die Revisionsgerichte vor allem
d a r a u f "konzentrieren". Wenn dabei von Fall zu Fall eine
zusätzliche Gerechtigkeit des E i n z e l f a l l s erreicht
werde, soll dies als willkommenes N e b e n p r o d u k t be-
trachtet werden. Noch deutlicher wurde Strauß. Er "kritisierte
das Anspruchsdenken" (ausgerechnet in Sachen Justiz!) "und die
Konfliktmentalität" (das sagt der größte deutsche Prozeßhansl
seit Michael Kohlhas!) "von Bürgern". Auch für die Justiz ein
drastisches "Sparprogramm": "Einschränkung der Rechtsmittel" und
"Einengung der Entscheidungsmacht von Verwaltungsgerichten". Und
wer dann noch das "knappe Gut Rechtsgewährung" strapaziert, der
soll "ohne Rücksicht auf das Ergebnis seinen Rechtsanwalt selbst
bezahlen müssen." (Zitate aus: "Süddeutsche Zeitung" vom 26.
April). Dazu paßt eine Reuter-Meldung vom gleichen Tag: "Etwa 200
Richter, Staatsanwälte und Justizbeamte aus Nordrhein-Westfalen
haben sich freiwillig für die W e h r g e r i c h t e gemeldet,
die der Bund für den Verteidigungsfall vorsieht." Das ist kosten-
sparend, effektiv, Berufung meist ohnehin überflüssig und garan-
tiert nicht von "Anspruchsdenken" heimgesucht!
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