Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Wochenschau
KOMM-PROZESS
Justizminister Hillermaier hat seinen Amtsträgern und der 13.
Strafkammer des Landgerichts Nürnberg ihren KOMM-Prozeß weggenom-
men und gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen gewisser
"Unregelmäßigkeiten" (Hillermaier) eingeleitet. Was war gesche-
hen? Im März dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft in Nürn-
berg zunächst ein Exempel statuiert und öffentlich gemacht, daß
Mitmachen bei einer Demonstration nicht so ohne weiteres erlaubt
ist, indem sie 141 Jugendliche, die sich nach einem Protestumzug
im KOMM-Jugendzentrum aufhielten, en bloc verhaften ließ. Der ge-
richtlichen Weiterführung dieser zeitgemäßen Linie in der staat-
lichen Behandlung von Protest zeigte sich der verantwortliche
Staatsanwalt Hubmann nicht gewachsen. Unter seiner Regie tauchten
für nicht existent erklärte Entlastungsprotokolle dann doch in
der Verhandlung auf. Diese unsaubere Justizarbeit wirbelte eini-
gen Staub in der Öffentlichkeit auf. Da entschloß Hillermaier
sich dazu, öffentliche Punkte zu machen für die Rechtsstaatlich-
keit der BRD: zum Wohle des Prozesses, der inzwischen von einigen
Prozessen gegen Entlastungszeugen untermauert wird (Anklage:
"Meineid" bzw. "Falschaussage"), daß er sich die wohlfeile Mög-
lichkeit nicht entgehen, das Verfahren in Zukunft entsprechend
den Regeln der Kunst und öffentlich anerkannt abwickeln zu las-
sen. Er leitete das Ermittlungsverfahren ein ("keine Diszipli-
narmaßnahme"), überwies das Verfahren nach Regensburg. Unbelastet
von den Vorarbeiten des "Pfuschers" (STERN) Hubmann darf die
dortige Staatsanwaltschaft jetzt mit den passenden Paragraphen
und unter Ausschöpfung des "Strafrahmens" eine korrekte Verhand-
lung hinlegen und die öffentlichen Lorbeeren ernten, die der Ju-
stizminister mit seiner Offensive schon vorgeschossen hat. Wie
sollte auch der Staat mit der sauberen Verurteilung derjenigen,
die er für seine Demonstration gegen unziemliches staatsbürger-
liches Benehmen verwenden will, sich nicht ins Recht setzen kön-
nen? Es ist ja schließlich seines.
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