Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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       Bremer Hochschulzeitung Nr. 37, 01.06.1981
       
       Erster 6.-Mai-Prozeß: Zehn Monate Knast
       

DIE FREIHEIT ERFOLGREICH GESCHÜTZT

Wie sagte doch Bundespräsident Carstens am 6. Mai 1980 so tref- fend: Die Kritiker der Bundeswehr-Gelöbnisfeier sollten daran denken, daß ihre Freiheit zur Meinungsäußerung von unserer stram- men Wehrmacht geschätzt wird, gegen die sie soeben demonstrieren. Also sollten sie gefälligst mit ihrer Kritik aufhören. Umringt von etlichen Hundertschaften der "Dein-Freund-und-Helfer-Truppe" hat er hinter Stacheldrahtverhau und Wasserwerfern im Wesersta- dion den Leuten draußen noch den denkwürdigen Satz ins Mikrophon gebrüllt: Gewalt ist kein Mittel der Politik - außer der des Bun- desoberhaupts und seiner politischen Drahtzieher, hat er gemeint, aber nicht ausdrücklich gesagt. So etwas soll sich nämlich von selbst verstehen. Und damit es auch wirklich alle kapieren, daß der Gebrauch der staatlichen Er- laubnis zur Kritik ein unerlaubter Mißbrauch dieser Erlaubnis ist, wird die praktische Wahrheit dieses Urteils der Politik ganz handfest nachgereicht. Dann ist es ein Prozeß-Urteil, das Kriti- ker nicht widerlegt, sondern bestraft. Natürlich nicht "mit diesen Worten umriß der Staatsanwalt seinen Antrag, einen 17jährigen Bremer mit zehn Monaten Freiheitsentzug zu bestrafen. Die Jugendstrafe soll auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden." (WESER-KURIER; daraus alle Zitate) Das Gericht folgte diesem Antrag. Der alte Carstens hat zwar nicht recht, aber das Recht auf seiner Seite, seine Sprüche vorn 6. Mai gelten also: damit die Bundeswehr die Freiheit des jungen Bremers weiter schützen kann, wird sie ihm für zehn Monate wegge- nommen. Daß Gewalt kein Mittel der Politik zu sein hat, wird ihm noch einmal rechtskräftig dadurch bestätigt, daß die Gewalt der offiziellen Politik ihn voll trifft. Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ändert daran wenig. Sie ist tatsächlich eine Alter- native zum Gefängnisaufenthalt: entweder wird der Mensch von sei- nem staatsbürgerlichen Ungehorsam kuriert, indem sein Wille im Knast gebrochen wird, oder er wird mit der auf drei Jahre ange- setzten Androhung dessen dazu angehalten, sich im rechten, d.h. untertänigen Gebrauch seiner Freiheit zu üben. Also nur nicht auffallen, bei Podiumsdiskussionen mit Staatsfritzen lieber vor- sorglich den Hut ziehen, besser noch gar keinen aufsetzen (könnte als passive Bewaffnung, weil Vermummung ausgelegt werden), am be- sten ganz wegbleiben und ab 0,2 Promille aufwärts nicht mehr aufs Fahrrad steigen und auch sonst seine Pflicht tun. Das happige Strafmaß hat das Gericht aus folgenden drei Vergehen zusammengesetzt: 1. Der Knabe soll einen Stein in die Hand genommen und auf einen "Wasserwerfer der Polizei geworfen" haben. "Er begründete sein Verhalten mit dem Hinweis, daß auch er einen Stein gegen den Fuß erhalten habe. Außerdem sei er vom Wasserwerfer bespritzt wor- den." Aha, also nicht irgendein Wasserzerstäubungsgerät, fremdes Eigentum hat einen Kratzer abbekommen - das wäre bestenfalls grober Unfug. Es war ein Wasserwerfer der P o l i z e i, also der Staatsgewalt, die damit auch noch im Einsatz gegen ihn war. Klarer Fall: wer meint, er könnte einfach zurückwerfen, wo er ge- rade zum Schutz seiner Freiheit von staatlich bezahlten Steine- werfern und Wasserspritzern angegangen wird, vergeht sich am Frieden, der der seines Landes ist: Landfriedensbruch. 2. Der junge Bremer soll in einem besetzten Haus "den von Müll- werkern gerufenen Polizisten" ein fröhliches "Haut bloß ab hier!" zugerufen haben. Dazu hat das Gericht einen Zeugen aufgetan, der folgende Drohung bestätigen wollte: "Morgen liegen Sie drei Meter kalt unter der Erde!", "drohte er dem Beamten, der das nicht als 'bloße Rederei' aufgefaßt hatte." Sicher, sonst wäre das Ganze ja auch ein geschmackloser Ulk und nicht "Bedrohung" gewesen. 3. "Fall Nummer 3: In Bremen-Nord... war im März dieses Jahres während einer Veranstaltung zum Thema 'Der 6. Mai 1980 - seine Ursachen und Folgen' ein Kriminalbeamter als 'Spitzel' enttarnt worden. Er mußte den Saal verlassen." Peinlich genug für einen Verfassungsschützer, daß er sich erst in den arglos-unauffälligen Trenchcoat wirft, damit er die Freiheit unerkannt schützen kann, und dann wegen seiner Verkleidung einem Mitbürger unangenehm als "Spitzel" auffällt, für den er immerzu die Verfassung schützt. Peinlich, wie gesagt, denn strafbar ist es noch nicht, wenn diese banale Tatsache mit dem etwas anrüchigen Wort "Spitzel" ebenso banal ausgesprochen wird. Der Straftatbestand der "Beleidigung" ergibt sich aus diesem Vorfall deswegen, weil der Staatsanwalt glaubhaft versicherte, besagter Knabe hätte den Spitzel "Bullensau" geschimpft. Mit dieser richterlichen B e urteilung eines 17jährigen kommt seine gesalzene Verurteilung zu zehn Monaten auf Bewährung selbstverständlich wie immer völlig korrekt, weil nach allen Re- geln des Strafgesetzbuches zustande. Für Justizwillkür sollte es niemand halten, wenn Schimpfworte eines Jugendlichen und (zurück-) geworfene Steine gegen einen Panzerwagen, die liberale Liebhaber des Rechts vielleicht einmal für lässliche Sünden hiel- ten, als ziemlich kapitales Vergehen am Staat und seinem Land- frieden verurteilt werden. Denn die Willkür des Staates und sei- ner Vollstreckungsorgane, früher eher als Unartigkeiten einge- stufte Kritiken 1980 ff als Staatsverbrechen zu d e f i- n i e r e n, folgt ganz seiner beschlossenen politischen Linie, für die er sein Rechtsarsenal einsetzt: weil Rechtsstaat und Demokratie ab sofort ihre Wehrhaftmachung nach außen, sprich Aufrüstung und Kriegsvorbereitung zu d e m Inhalt und d e r Aufgabe deklarieren, ist Kritik daran undemokratisch bis staats- feindlich. Also behandelt sie der Rechtstaat auch als solche. Das Recht dazu hat er ja, das Anlaß immer findet, um Leute, über die er das prinzipielle Urteil eines staatsfeindlichen Gesinnungstä- ters gefällt hat, auch mit einem entsprechenden Strafmaß zu erle- digen. Damit unser Rechtsstaat seine Pappenheimers kennenlernt, fotografiert er erstmal a l l e. Wer bei einer Demonstration wie gegen die Gelöbnisfeier als auffällig beurteilt und als sol- cher markiert wird, darf sich sicher sein, daß er ab sofort i m m e r von unauffällig gekleideten Herren bis aufs Pissoir verfolgt wird. Da kommt dann schon zusammen, was für eine deftige Verurteilung gebraucht wird: hier einen Stein in die Hand genom- men = Staatsfeind, dort ein Schimpfwort intoniert = dasselbe, und nicht etwa jugendlicher Leichtsinn. Das macht: zehn Monate. Will- kür schon, aber mit staatlichem Prinzip, dem das Recht dient. Nichts kennzeichnet den Stand bürgerlicher Botmäßigkeit gegenüber dem demokratischen Militarismus besser, als daß alle sonst übli- chen Bedenklichkeiten der Öffentlichkeit anläßlich der 6. Mai- Prozesse ganz entfallen: nichts da von wegen 'War der Prozeß fair?'; 'Strafmaß nicht doch zu hoch?'; 'Justizwillkür?' etc. pp. Wo das Staatsprogramm Friedenssicherung so uneingeschränkt öf- fentlich gutgeheißen wird, haben offenbar auch die hinterher nachgeheuchelten Plädoyers für mildernde Umstände nach dem Motto "Er ist zwar kein Waisenknabe, aber seit 17 Jahren ohne Eltern!" keinen Platz mehr. Umgekehrt: das Gericht hat diesen Part gleich mitübernommen, um zu begründen, daß das enorme Strafmaß der Sache nach noch viel zu niedrig ausfällt: "Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die Entwick- lung des jungen Mannes. Zeitweise war der Angeklagte, wie der Staatsanwalt unterstrich, in einem Heim erzogen worden. Es lagen nach seiner Meinung 'ungünstige Sozialisationsbedingungen' vor." Auch eine Klarstellung: wer sich heute erlaubt, der neuen Linie des demokratischen Militarismus mit Respektlosigkeit zu begegnen, kann nur ein Fall von Verwahrlosung sein, der im Heim zu einem Idioten sozialisiert worden sein muß. (Schöne Definition von ge- lungener Erziehung: sie ist dasselbe wie Staatstreue.) Das schützt ihn zwar vor Strafe nicht, sagt aber einiges über die Strafe aus, die solche Nörgler und Querulanten trifft, bei denen dem Staatsanwalt nur einfallen will, daß sie auch noch die aller- beste Erziehung und viel echte Nestwärme genossen haben. zurück