Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Bremer Hochschulzeitung Nr. 37, 01.06.1981
Erster 6.-Mai-Prozeß: Zehn Monate Knast
DIE FREIHEIT ERFOLGREICH GESCHÜTZT
Wie sagte doch Bundespräsident Carstens am 6. Mai 1980 so tref-
fend: Die Kritiker der Bundeswehr-Gelöbnisfeier sollten daran
denken, daß ihre Freiheit zur Meinungsäußerung von unserer stram-
men Wehrmacht geschätzt wird, gegen die sie soeben demonstrieren.
Also sollten sie gefälligst mit ihrer Kritik aufhören. Umringt
von etlichen Hundertschaften der "Dein-Freund-und-Helfer-Truppe"
hat er hinter Stacheldrahtverhau und Wasserwerfern im Wesersta-
dion den Leuten draußen noch den denkwürdigen Satz ins Mikrophon
gebrüllt: Gewalt ist kein Mittel der Politik - außer der des Bun-
desoberhaupts und seiner politischen Drahtzieher, hat er gemeint,
aber nicht ausdrücklich gesagt.
So etwas soll sich nämlich von selbst verstehen. Und damit es
auch wirklich alle kapieren, daß der Gebrauch der staatlichen Er-
laubnis zur Kritik ein unerlaubter Mißbrauch dieser Erlaubnis
ist, wird die praktische Wahrheit dieses Urteils der Politik ganz
handfest nachgereicht. Dann ist es ein Prozeß-Urteil, das Kriti-
ker nicht widerlegt, sondern bestraft. Natürlich nicht
"mit diesen Worten umriß der Staatsanwalt seinen Antrag, einen
17jährigen Bremer mit zehn Monaten Freiheitsentzug zu bestrafen.
Die Jugendstrafe soll auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
werden." (WESER-KURIER; daraus alle Zitate)
Das Gericht folgte diesem Antrag. Der alte Carstens hat zwar
nicht recht, aber das Recht auf seiner Seite, seine Sprüche vorn
6. Mai gelten also: damit die Bundeswehr die Freiheit des jungen
Bremers weiter schützen kann, wird sie ihm für zehn Monate wegge-
nommen. Daß Gewalt kein Mittel der Politik zu sein hat, wird ihm
noch einmal rechtskräftig dadurch bestätigt, daß die Gewalt der
offiziellen Politik ihn voll trifft. Die Aussetzung der Strafe
zur Bewährung ändert daran wenig. Sie ist tatsächlich eine Alter-
native zum Gefängnisaufenthalt: entweder wird der Mensch von sei-
nem staatsbürgerlichen Ungehorsam kuriert, indem sein Wille im
Knast gebrochen wird, oder er wird mit der auf drei Jahre ange-
setzten Androhung dessen dazu angehalten, sich im rechten, d.h.
untertänigen Gebrauch seiner Freiheit zu üben. Also nur nicht
auffallen, bei Podiumsdiskussionen mit Staatsfritzen lieber vor-
sorglich den Hut ziehen, besser noch gar keinen aufsetzen (könnte
als passive Bewaffnung, weil Vermummung ausgelegt werden), am be-
sten ganz wegbleiben und ab 0,2 Promille aufwärts nicht mehr aufs
Fahrrad steigen und auch sonst seine Pflicht tun.
Das happige Strafmaß hat das Gericht aus folgenden drei Vergehen
zusammengesetzt:
1. Der Knabe soll einen Stein in die Hand genommen und auf einen
"Wasserwerfer der Polizei geworfen" haben. "Er begründete sein
Verhalten mit dem Hinweis, daß auch er einen Stein gegen den Fuß
erhalten habe. Außerdem sei er vom Wasserwerfer bespritzt wor-
den." Aha, also nicht irgendein Wasserzerstäubungsgerät, fremdes
Eigentum hat einen Kratzer abbekommen - das wäre bestenfalls
grober Unfug. Es war ein Wasserwerfer der P o l i z e i, also
der Staatsgewalt, die damit auch noch im Einsatz gegen ihn war.
Klarer Fall: wer meint, er könnte einfach zurückwerfen, wo er ge-
rade zum Schutz seiner Freiheit von staatlich bezahlten Steine-
werfern und Wasserspritzern angegangen wird, vergeht sich am
Frieden, der der seines Landes ist: Landfriedensbruch.
2. Der junge Bremer soll in einem besetzten Haus "den von Müll-
werkern gerufenen Polizisten" ein fröhliches "Haut bloß ab hier!"
zugerufen haben. Dazu hat das Gericht einen Zeugen aufgetan, der
folgende Drohung bestätigen wollte: "Morgen liegen Sie drei Meter
kalt unter der Erde!", "drohte er dem Beamten, der das nicht als
'bloße Rederei' aufgefaßt hatte." Sicher, sonst wäre das Ganze ja
auch ein geschmackloser Ulk und nicht "Bedrohung" gewesen.
3. "Fall Nummer 3: In Bremen-Nord... war im März dieses Jahres
während einer Veranstaltung zum Thema 'Der 6. Mai 1980 - seine
Ursachen und Folgen' ein Kriminalbeamter als 'Spitzel' enttarnt
worden. Er mußte den Saal verlassen." Peinlich genug für einen
Verfassungsschützer, daß er sich erst in den arglos-unauffälligen
Trenchcoat wirft, damit er die Freiheit unerkannt schützen kann,
und dann wegen seiner Verkleidung einem Mitbürger unangenehm als
"Spitzel" auffällt, für den er immerzu die Verfassung schützt.
Peinlich, wie gesagt, denn strafbar ist es noch nicht, wenn diese
banale Tatsache mit dem etwas anrüchigen Wort "Spitzel" ebenso
banal ausgesprochen wird. Der Straftatbestand der "Beleidigung"
ergibt sich aus diesem Vorfall deswegen, weil der Staatsanwalt
glaubhaft versicherte, besagter Knabe hätte den Spitzel
"Bullensau" geschimpft.
Mit dieser richterlichen B e urteilung eines 17jährigen kommt
seine gesalzene Verurteilung zu zehn Monaten auf Bewährung
selbstverständlich wie immer völlig korrekt, weil nach allen Re-
geln des Strafgesetzbuches zustande. Für Justizwillkür sollte es
niemand halten, wenn Schimpfworte eines Jugendlichen und
(zurück-) geworfene Steine gegen einen Panzerwagen, die liberale
Liebhaber des Rechts vielleicht einmal für lässliche Sünden hiel-
ten, als ziemlich kapitales Vergehen am Staat und seinem Land-
frieden verurteilt werden. Denn die Willkür des Staates und sei-
ner Vollstreckungsorgane, früher eher als Unartigkeiten einge-
stufte Kritiken 1980 ff als Staatsverbrechen zu d e f i-
n i e r e n, folgt ganz seiner beschlossenen politischen Linie,
für die er sein Rechtsarsenal einsetzt: weil Rechtsstaat und
Demokratie ab sofort ihre Wehrhaftmachung nach außen, sprich
Aufrüstung und Kriegsvorbereitung zu d e m Inhalt und d e r
Aufgabe deklarieren, ist Kritik daran undemokratisch bis staats-
feindlich. Also behandelt sie der Rechtstaat auch als solche. Das
Recht dazu hat er ja, das Anlaß immer findet, um Leute, über die
er das prinzipielle Urteil eines staatsfeindlichen Gesinnungstä-
ters gefällt hat, auch mit einem entsprechenden Strafmaß zu erle-
digen. Damit unser Rechtsstaat seine Pappenheimers kennenlernt,
fotografiert er erstmal a l l e. Wer bei einer Demonstration
wie gegen die Gelöbnisfeier als auffällig beurteilt und als sol-
cher markiert wird, darf sich sicher sein, daß er ab sofort
i m m e r von unauffällig gekleideten Herren bis aufs Pissoir
verfolgt wird. Da kommt dann schon zusammen, was für eine deftige
Verurteilung gebraucht wird: hier einen Stein in die Hand genom-
men = Staatsfeind, dort ein Schimpfwort intoniert = dasselbe, und
nicht etwa jugendlicher Leichtsinn. Das macht: zehn Monate. Will-
kür schon, aber mit staatlichem Prinzip, dem das Recht dient.
Nichts kennzeichnet den Stand bürgerlicher Botmäßigkeit gegenüber
dem demokratischen Militarismus besser, als daß alle sonst übli-
chen Bedenklichkeiten der Öffentlichkeit anläßlich der 6. Mai-
Prozesse ganz entfallen: nichts da von wegen 'War der Prozeß
fair?'; 'Strafmaß nicht doch zu hoch?'; 'Justizwillkür?' etc. pp.
Wo das Staatsprogramm Friedenssicherung so uneingeschränkt öf-
fentlich gutgeheißen wird, haben offenbar auch die hinterher
nachgeheuchelten Plädoyers für mildernde Umstände nach dem Motto
"Er ist zwar kein Waisenknabe, aber seit 17 Jahren ohne Eltern!"
keinen Platz mehr. Umgekehrt: das Gericht hat diesen Part gleich
mitübernommen, um zu begründen, daß das enorme Strafmaß der Sache
nach noch viel zu niedrig ausfällt:
"Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die Entwick-
lung des jungen Mannes. Zeitweise war der Angeklagte, wie der
Staatsanwalt unterstrich, in einem Heim erzogen worden. Es lagen
nach seiner Meinung 'ungünstige Sozialisationsbedingungen' vor."
Auch eine Klarstellung: wer sich heute erlaubt, der neuen Linie
des demokratischen Militarismus mit Respektlosigkeit zu begegnen,
kann nur ein Fall von Verwahrlosung sein, der im Heim zu einem
Idioten sozialisiert worden sein muß. (Schöne Definition von ge-
lungener Erziehung: sie ist dasselbe wie Staatstreue.) Das
schützt ihn zwar vor Strafe nicht, sagt aber einiges über die
Strafe aus, die solche Nörgler und Querulanten trifft, bei denen
dem Staatsanwalt nur einfallen will, daß sie auch noch die aller-
beste Erziehung und viel echte Nestwärme genossen haben.
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