Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Wochenschau
DIE JUSTIZ
hat den Westberliner Innensenator Lummer (CDU) mit ihrem ersten
Urteil zu den "Anti-Reagan-Krawallen" (Reuter vom 6. Juli) als
Nachtrabpolitiker blamiert. Was Lummer politisch f o r d e r-
t e, die Einführung des Straftatbestandes "Gefährliche Zusammen-
rottung" (die BHZ hat darüber letzte Woche berichtet), diente als
Grundlage eines G e r i c h t s u r t e i l s gegen einen
17jährigen Schüler, der zu 9 Monaten auf Bewährung verknackt
wurde, weil er "zum Auflauf am Nollendorfplatz gegangen sei, ob-
wohl er gewußt habe, daß Auseinandersetzungen zu erwarten seien."
Wenn also in Zukunft vom Senat und der Polizei beschlossen wird,
jeden Protest anläßlich einer Staatsvisite zu unterbinden, dann
herrscht gleichsam Ausgangssperre und die "strategischen" Punkte
der Stadt sind off limits. Angesichts dieses klaren Urteilstenors
wirkte das "Geständnis" des Angeklagten, "Steine geworfen zu ha-
ben", fast schon störend, weil man ihn nicht erst d e s h a l b
abstrafen wollte, sondern gemäß einer judikativen a priori, die
M ö g l i c h k e i t einer Straftat durch Anwesenheit am
p o t e n t i e l l e n Tatort befördert zu haben: "Allein durch
seine Anwesenheit habe er militanten Demonstranten die Möglich-
keit zu besserem Agieren gegeben." Es empfiehlt sich also ab so-
fort zumindest in Westberlin, möglichst a b w e s e n d zu sein
oder, falls nicht möglich, vorher die Polizei zu fragen, wo die
Anwesenheit nicht strafbar ist.
Auch eine mittels des Einsatzes von Wissenschaftlern geführte po-
litische Kontroverse ist einer Entscheidung durch G e-
r i c h t s b e s c h l u ß zugeführt worden. Der Verwal-
tungsgerichtshof in Mannheim stellte am 7. Juli fest, daß beim
AKW Wyhl "jeder erdenkliche Schutz gewährleistet sei." (FAZ vom
8. Juli) S c h u t z heißt für den Richter, daß 30 Millirem pro
Jahr radioaktive Bestrahlung für die Anwohner in Ordnung gehen
und bezüglich möglicher Unfälle "beruft sich der Senat auf die
1979 von der Bundesregierung veröffentlichte Risikostudie und
stellt fest, daß das Todesrisiko aufgrund eines Störunfalls in
einem AKW nur mit dem Risiko zu vergleichen sei, durch Blitz-
schlag zu Tode zu kommen." Nun sind in der BRD allein 1981 37
Menschen vom Blitz erschlagen worden, die sicherlich der Gedanke
ungemein trösten würde, daß sie einem R i s i k o erlegen sind,
das bestenfalls mit dem "Todesrisiko" für die Anwohner von AKWs
zu vergleichen ist. Ein kleiner Unterschied soll allerdings noch
festgehalten werden: Blitze sind ein Werk der Natur, AKW läßt der
S t a a t bauen; beim Tod durch letztere handelt es sich also
nicht um ein R i s i k o, sondern um Konsequenzen von Ener-
gie p o l i t i k. Der Mannheimer VGH hat dem Staat, das Recht
zugesprochen, sich bezüglich von Leib und Leben seiner Untertanen
wie der liebe Gott aufzuführen.
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