Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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       Wochenschau
       

DIE JUSTIZ

hat den Westberliner Innensenator Lummer (CDU) mit ihrem ersten Urteil zu den "Anti-Reagan-Krawallen" (Reuter vom 6. Juli) als Nachtrabpolitiker blamiert. Was Lummer politisch f o r d e r- t e, die Einführung des Straftatbestandes "Gefährliche Zusammen- rottung" (die BHZ hat darüber letzte Woche berichtet), diente als Grundlage eines G e r i c h t s u r t e i l s gegen einen 17jährigen Schüler, der zu 9 Monaten auf Bewährung verknackt wurde, weil er "zum Auflauf am Nollendorfplatz gegangen sei, ob- wohl er gewußt habe, daß Auseinandersetzungen zu erwarten seien." Wenn also in Zukunft vom Senat und der Polizei beschlossen wird, jeden Protest anläßlich einer Staatsvisite zu unterbinden, dann herrscht gleichsam Ausgangssperre und die "strategischen" Punkte der Stadt sind off limits. Angesichts dieses klaren Urteilstenors wirkte das "Geständnis" des Angeklagten, "Steine geworfen zu ha- ben", fast schon störend, weil man ihn nicht erst d e s h a l b abstrafen wollte, sondern gemäß einer judikativen a priori, die M ö g l i c h k e i t einer Straftat durch Anwesenheit am p o t e n t i e l l e n Tatort befördert zu haben: "Allein durch seine Anwesenheit habe er militanten Demonstranten die Möglich- keit zu besserem Agieren gegeben." Es empfiehlt sich also ab so- fort zumindest in Westberlin, möglichst a b w e s e n d zu sein oder, falls nicht möglich, vorher die Polizei zu fragen, wo die Anwesenheit nicht strafbar ist. Auch eine mittels des Einsatzes von Wissenschaftlern geführte po- litische Kontroverse ist einer Entscheidung durch G e- r i c h t s b e s c h l u ß zugeführt worden. Der Verwal- tungsgerichtshof in Mannheim stellte am 7. Juli fest, daß beim AKW Wyhl "jeder erdenkliche Schutz gewährleistet sei." (FAZ vom 8. Juli) S c h u t z heißt für den Richter, daß 30 Millirem pro Jahr radioaktive Bestrahlung für die Anwohner in Ordnung gehen und bezüglich möglicher Unfälle "beruft sich der Senat auf die 1979 von der Bundesregierung veröffentlichte Risikostudie und stellt fest, daß das Todesrisiko aufgrund eines Störunfalls in einem AKW nur mit dem Risiko zu vergleichen sei, durch Blitz- schlag zu Tode zu kommen." Nun sind in der BRD allein 1981 37 Menschen vom Blitz erschlagen worden, die sicherlich der Gedanke ungemein trösten würde, daß sie einem R i s i k o erlegen sind, das bestenfalls mit dem "Todesrisiko" für die Anwohner von AKWs zu vergleichen ist. Ein kleiner Unterschied soll allerdings noch festgehalten werden: Blitze sind ein Werk der Natur, AKW läßt der S t a a t bauen; beim Tod durch letztere handelt es sich also nicht um ein R i s i k o, sondern um Konsequenzen von Ener- gie p o l i t i k. Der Mannheimer VGH hat dem Staat, das Recht zugesprochen, sich bezüglich von Leib und Leben seiner Untertanen wie der liebe Gott aufzuführen. zurück