Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Das Parlament erläßt dauernd neue Gesetze, Richter erteilen Blan-
koschecks, die Polizeigewalt schlägt zu:
DIE GEWALTENTEILUNG BEWÄHRT SICH
Ob, wie im vergangenen Jahr in Frankfurt, ein Demonstrant von ei-
nem Wasserwerfer der Polizei verfolgt und getötet wird; ob, wie
im Sommer in Hamburg und seitdem mehrmals in anderen Städten, die
Polizei eine ganze Demonstration einkesselt, stundenlang festhält
und mit ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung die Grundlage zur
Zerstörung ihrer bürgerlichen Existenzen schafft; ob in Brokdorf,
an der "Startbahn West", in Wackersdorf und anderswo polizeiliche
Brutalst-Einsätze seit Monaten oder gar Jahren an der Tagesord-
nung sind; ob schließlich, wie am vergangenen Wochenende in Re-
gensburg, eine ganze Stadt in den Belagerungszustand versetzt
wird - ein V e r g l e i c h dieser und ähnlicher Maßnahmen mit
einschlägigen Vorgehensweisen weniger zivilisierter oder gar
"totalitärer Regimes" soll ganz und gar unmöglich sein. Es ist,
so buchstabiert die westliche Demokratie ihren Bürgern vor, eben
nicht die p o l i z e i l i c h e T a t, die den Unterschied
ausmacht, sondern w e r welcher Sorte Staatsgewalt das Zuschla-
gen befiehlt, soll da die ganze Differenz ausmachen: Hüben eine
freie westliche Demokratie - drüben eben der Feind, der daher
auch "Unrechtsstaat" heißt. Weil hierzulande ein
R e c h t s s t a a t herrscht, sollen dessen Taten per se etwas
anderes, nämlich wohl begründet und gerechtfertigt sein. Der
S a c h e nach freilich besteht die ganze Differenz darin, daß
die Demokratie die Kritik an ihren Maßnahmen gleich als ihre ei-
gene Unterabteilung institutionalisiert hat, und so jeder Art von
Unzufriedenheit die gebotenen Bahnen weist: Im
Parlament
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sind die Oppositionsparteien die Instanz jedes erlaubten Einwands
gegen staatliche Vorhaben. In den mehrheitlichen Parlamentsbe-
schlüssen, die den staatlichen Vorhaben Gesetzeskraft verleihen,
ist Kritik damit im doppelten Sinne aufgehoben: Sie ist angehört
worden und hat nach der parlamentarischen Beschlußfassung endgül-
tig jedes Recht auf Einspruch verwirkt. Der
Rechtsweg
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freilich steht nach wie vor zur Verfügung - aber eben auch n u r
der. Jeder Einwand gegen staatliches Vorgehen darf dieses von un-
abhängigen Gerichten am Gesetz messen lassen. Weder irgendeine
staatliche Maßnahme noch der bürgerliche Einspruch dagegen wird
da bezüglich ihres I n h a l t s überprüft, Gegenstand der
richterlichen Überprüfung ist einzig, ob der Staat sich an seinen
eigenen I n s t a n z e n w e g, seine eigenen Gesetze gehalten
hat. Im Urteil steht dann endgültig letztinstanzlich und unwider-
sprechlich fest, daß der Staat durfte, was er tat - und daran hat
der Bürger sich eben zu halten.
Für staatsbürgerlichen Unmut schließlich, der immer noch nicht
befriedet ist - und daß die von oben vorgezeichneten Kanäle er-
laubter Kritik es bezüglich der Befriedigung irgendeines sachli-
chen Interesses seiner Bürger beileibe nicht bringen, damit rech-
net der Rechtsstaat sehr fest! - hat der Gesetzgeber den Gang auf
die Straße,
das Demonstrieren
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erlaubt. Darin sieht er nämlich einerseits einen Vorteil: das
Volk, dem er einiges zumutet, kann Dampf ablassen und sein Müt-
chen kühlen. Es darf sein Anliegen zu Gehör bringen - dafür, et-
was praktisch d u r c h z u s e t z e n, ist eine Demonstration
eh nie vorgesehen. Auf der anderen Seite unterliegen solche De-
monstrationen bürgerlicher Unzufriedenheit einem sehr prinzipiel-
len staatlichen Verdacht: Stets wird da schon allein wegen der
F o r m, der - wenn auch bloß symbolischen - Aufkündigung des
bürgerlichen Gehorsams, der heimliche Übergang zum Aufruhr gewit-
tert. Weswegen Demonstrationen seit alters her entsprechender
richterlicher Beaufsichtigung und peinlichster polizeilicher Be-
obachtung unterliegen.
Der Rechtsstaat begradigt seine (Rechts-)Wege
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Den von ihr vorgezeichneten rechtsstaatlichen Instanzenweg befin-
det die BRD mittlerweile für entschieden zu umständlich. "Nicht
dauernd mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumzulaufen" (FJS),
"nicht so pingelig zu sein" (Adenauer) - diese kritische Selbst-
betrachtung des Rechtsstaats als sein - einziges! - "Hindernis"
ist die mittlerweile oberste Leitlinie: Gesetze werden zur Behe-
bung des neuerdings dauernd entdeckten "Rechtsnotstands" im
Schnellverfahren durch die Instanzen gejagt - und gegebenenfalls
staatlichen Eingriffen hinterhergeschickt; längst ist es guter
demokratischer Brauch, daß gegebenenfalls eben Staat und Polizei
zuerst handeln und sich dann den gesetzlichen Auftrag dazu aller-
erst (v)erschaffen - als B e h i n d e r u n g staatlicher Maß-
nahmen waren Gesetze schließlich eh nie erfunden worden! Und so
mußte denn auch keiner der massiven Polizeieinsätze der letzten
Zeit ohne richterliches Urteil, dessen Rechtmäßigkeit betreffend,
auskommen:
So stand denn im Falle des Nürnberger 'KOMM', der ersten ein-
schlägigen Massenverhaftung der jüngeren deutschen Geschichte,
eine beliebige Anzahl hektographierter Haftbefehle zur Verfügung,
in die nur noch Name samt Delikt der später Verhafteten einzutra-
gen waren, die eben dem Richter zum Zeitpunkt der Ausstellung des
vorsorglichen Haftbefehls noch gar nicht bekannt waren; so ver-
fügte vor einigen Tagen als in Göttingen die Polizei 408 Besucher
eines Jugendzentrums stundenlang festhielt und dann Stück für
Stück erkennungsdienstlich behandelte, die Polizei über eine
richterlichen Blankoscheck, der ihr Vorgehen vorab als "total ge-
setzmäßig" qualifizierte:
"Das Verhalten der Polizei ist total gesetzmäßig und im
V o r h i n e i n (als 'das Verhalten' noch gar nicht passiert
war!) richterlich überprüft worden", sagte ein Ministeriumsspre-
cher." (FR, 3.12.86)
Eine solche Blankovollmacht für alles, was die Polizei zum Anlaß
ihrer Einschreitung nehmen wollte, stand ihr schließlich auch in
Regensburg aus höchst richterlicher Feder zur Verfügung: Verbot
der Regensburger Tagung der WAA-Kritiker und mit ihr gleich sämt-
licher "Ersatztagungen" "überall in Bayern", die die Polizei als
solche definieren wollte. Mit der Begründung:
"Die Veranstalter wollen Ansichten vertreten oder (!) Äußerungen
dulden (!), die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfol-
gendes Verbrechen zum Inhalt haben." (Nach FR vom 1.12.86)
Welcher Veranstalter von Diskussionen kann schon von sich aus
diesem höchstrichterlichen Totalanspruch gerecht werden, vorab
Gewähr dafür zu leisten, daß kein Diskussionsteilnehmer in den
Augen der Polizei "über Gewalt diskutiert"?! Die Veranstalter se-
hen sich vom Gericht am I d e a l d e r P o l i z e i gemes-
sen, die allein durch die ihr - und nur ihr - zu Gebote stehende
Gewalt zur verordneten Nicht-'Duldung' einschlägiger Äußerungen
in der Lage ist. Um dann eben ganz nach Gusto und polizeitakti-
schen Erwägungen für zu leicht befunden zu werden vor diesem An-
spruch, sich selbst als Polizei aufzuführen. Diese Aufgabe muß
dann eben gegebenenfalls die Polizei selber übernehmen - natür-
lich nicht etwa aus eigener Machtvollkommenheit heraus, sondern
streng rechtsstaatlich in Erfüllung ihrer Pflicht, den Anordnun-
gen der Gerichte Geltung zu verschaffen... So korrigiert der
Rechtsstaat selbst das Mißverständnis, das er selbst jahrelang
als durchaus nützliche staatsbürgerliche Idiotie gepflegt hatte:
Der Bürger hätte in Gesetz und Justiz eine Handhabe gegen irgend-
welche staatlichen Maßnahmen. Das ganze Versprechen des Rechts-
staats heißt eben noch nicht mal, daß sich da auch nur
f o r m e l l verschiedene Instanzen gegenüberstehen und wech-
selweis kontrollieren. Wenn und weil sich Exekutive und Justiz in
der Sache sehr einig sind, geht eben jedes Anliegen der Obrigkeit
in Ordnung, und die Talare der Richter sind der rechtsförmliche
Mantel um sämtliche Staatsnotwendigkeiten, die dieser entdeckt...
Die Öffentlichkeit
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schließlich erfüllt ihre staatstragende Pflicht als "vierte Ge-
walt" nachgerade vorbildlich. Sonst jederzeit bereit, "Skandale"
namhaft zu machen und so für die Klarstellung zu sorgen, w a s
ein "Skandal" genannt zu werden verdient - Schädigungen des Bür-
gers durch Armut und andere staatliche Beschlüsse nie und nimmer,
(erfundene) Pflichtvergessenheiten von Staatsagenten gegenüber
ihrem nationalen Auftrag zu Verarmung und bedingungs- und rück-
sichtsloser Durchsetzung dagegen jederzeit! - hat die nationale
freie Presse es im Falle der Belagerung Regensburgs für einzig
verantwortlich gehalten, diese schlicht t o t z u s c h w e i-
g e n. Wer nicht unmittelbar vor Ort wohnt, hat so gleich gar
nichts von der Staatsaktion in und um Regensburg erfahren - da
heißt die Devise offenbar, daß eine "Nachricht" in diesem (wie
ähnlichen) Fällen eben nicht per se ein gelungener Beitrag dazu
ist, dem Volk mitzuteilen, wofür es sich zu interessieren hat und
auf welche 'Sachlagen' und staatliche Beschlüsse es sich ab
sofort einzustellen gilt. Wo die Belagerung Regensburgs denn
überhaupt ein paar Zeilen wert war, gehört diese "Nachricht"
sofort mit ein paar zeitgleich angesägten Strommasten im
Oberpfälzerland gekoppelt:
"Drei Anschläge auf die Bundesbahn
Demonstration in Regensburg
Bundeskongreß der Kernkraftgegner durch Gerichtsbeschluß verbo-
ten" (FAZ 1.12.)
auf daß der Leser auch ja gleich weiß, wie er die Polizeiaktion
einzuordnen bat: Deren 'guter Grund' steht für begriffsstutzige
Gemüter in der Hauptüberschrift, obwohl es bei dem Polizeieinsatz
in Regensburg weder um den Schutz von Strommasten noch um anderes
Kleinholz ging.
Kritik gab's auch noch
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In der Lokalpresse mußten die Ereignisse dem Regensburger, der
sie ja immerhin mit eigenen Augen gesehen hatte, immerhin staats-
dienlich gedeutet werden. Die WOCHE hat dem Skandal, der keiner
werden soll, den rechten Platz auf Seite 15 hinter einem Dutzend
Verkehrsunfällen, Eifersuchtsmorden und anderen erbaulichen
Triebtaten eingeräumt und dort zusammen mit der MITTELBAYRISCHEN
die heiße Frage nach der
"VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DER MITTEL"
aufgeworfen. "An die 1200 Polizeibeamte standen höchstens 500
Kernkraftgegnern gegenüber." (WOCHE 4.12.86) - das erscheint der
Presse übertrieben. Man schießt nicht mit Kanonon auf Spatzen!
Weniger hätten's auch getan. Was es? Das Verbieten, Einkesseln,
Verhaften? Das - oder so etwas ähnliches - ist doch gemeint. Das
staatliche Anliegen teilen und dann Geschmacksfragen wälzen! Nach
den Journalisten müßte sich der Innenminister halt richten, die
machen jede Schweinerei besser und eleganter. Wenn man "höheren
Orts" aber nicht auf sie hört, dann rächen sie sich: Vom Stand-
punkt perfekter Ruhe und Ordnung aus finden sie Demonstranten und
Polizisten lächerlich übertrieben; erleben eine Massenverhaftung
als "skurrile Begegnungen im blauflackernen Licht" (MZ-Schlag-
zeile), denen sie komische Seiten abgewinnen:
"An Verkehr gab es mit zunehmender Stunde immer weniger für die
einen zu blockieren, für die anderen zu regeln. Dennoch meinte
der Einsatzleiter der Bereitschaftspolizei gegen ein Uhr, poli-
zeiliche Präsenz sei vonnöten, solange die 'provozierenden Ver-
kehrsbehinderungen' nicht aufhörten. Er saß in einem grünen Jeep,
der mit eingeschaltetem Licht seit langem auf der Fahrbahn des
Arnulfsplatzes stand und eine der beiden Fahrspuren blockierte."
(MZ 1.12.86)
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