Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Wochenschau
DIE ENTWICKLUNG DES RECHTS
in der BRD, von übelwollenden Kritikern voreilig als Rechtsent-
wicklung verschrien, hält unbeirrbar an dem goldenen Mittelweg
zwischen Liberalisierung, wo möglich, und Härte, wenn nötig,
fest. Dafür bürgen zwei Meldungen der letzten Woche.
E i n e r s e i t s fordert der Westberliner Innensenator Lummer
(CDU) laut FAZ vom 29. Juni den "Straftatbestand 'gefährliche Zu-
sammenrottung' ins StGB aufzunehmen". Das hat er nicht einmal dem
polnischen Kriegsrecht abgeschaut, sondern direkt aus dem Reper-
toire faschistischer Militärdiktaturen übernommen, wie der türki-
schen. Dennoch will Lummer damit nicht einer Abschaffung des De-
monstrationsrechts das Wort reden, sondern lediglich "zur Verhin-
derung des Mißbrauchs der Versammlungsfreiheit bestimmte Änderun-
gen im StGB vornehmen." Es handelt sich somit auch keineswegs um
demokratischen Terror von oben gegen unliebsamen Protest, sondern
um "Berliner Vorstellungen zur Stärkung der generalpräventiven
Wirkung, die den dringenden Bedürfnissen der Praxis entsprechen."
Diese wurden Lummer durch den mißlichen Umstand bewußt, daß seine
Polizei die im Kessel am Nollendorfplatz Zusammengeprügelten
(damals, während der Reagan-Visite) nur in den wenigsten Fällen
dem Haftrichter erfolgreich vorführen konnte, weil die
"Zusammenrottung" von 2000 Demonstranten inklusive einiger Haus-
frauen nur für die Versammelten selbst gefährlich wurde, nicht
aber für die Polizei. Wird Lummers "Vorstellung" geltendes Recht,
dann sind seine Bullen nie mehr in der Verlegenheit, einfach
"wahllos" zuschlagen zu müssen: Sofern nämlich die Polizei den
Eindruck gewinnt, eine Versammlung von mehr als 3 Personen sei
eine "Zusammenrottung" und im Begriff, "gefährlich" zu werden,
heißt das für sie "Knüppel frei!" und die Nürnberger Massenver-
haftungen bleiben keine bayerische Spezialität.
A n d e r e r s e i t s kann ein junger Deutscher durchaus mit
zwei Jahren U-Haft davonkommen, obwohl er unbestrittenermaßen
einen anderen Deutschen mit einer MP umgebracht hat: "Das Berli-
ner Kammergericht hat dem ehemaligen DR-Grenzsoldaten Egon Bunge
Haftverschonung gewährt... Er hatte am 4.11.1980 auf der Flucht
über die Grenzanlagen seinen 24jährigen Kameraden... erschossen,
weil dieser ihn an der Flucht hindern wollte." Keine Beugung,
sondern konsequente Auslegung geltenden BRD-Rechts mit gesamt-
deutschem Anspruch: Ihm zufolge ist die S t a a t s grenze der
DDR keine, die NVA-Truppen keine Grenztruppen, Deserteure sind
Flüchtlinge und daß sie die Knarre in der Hand haben, wenn sie
türmen, gilt nicht als sicheres Indiz für Mord, sondern allen-
falls als Totschlag bei der "Wahrnehmung berechtigter Interes-
sen." Sie werden also auch nicht ausgeliefert, sondern dem BRD-
Recht unterworfen. Ihre Freilassung oder die üblichen "milden Ur-
teile" beabsichtigen somit auch nicht eine "generalpräventive
Wirkung." Ihre Wirkung ist vielmehr eine sehr generelle Ermuti-
gung, sich den "Weg in die Freiheit" freizuschießen.
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