Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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       Marxistische Schulzeitung Bremen, 25.01.1983
       
       Wochenschau
       

DER HERR BUNDESJUSTIZMINISTER ENGELHARD,

Hans A., hat letzte Woche anhand zweier Maßnahmen unter Federfüh- rung bzw. Mitwirkung seines Hauses demonstriert, welcher Maxime die "Kontinuität liberaler Rechtspolitik" gehorcht: Milde für die Toten und hart gegen lästige Lebende! So läßt er "sein Ministe- rium prüfen, ob und welche Unrechtsurteile des Volksgerichtshofes noch im Bundeszentralregister erfaßt sind". Zeitig zum Feste, dem "50. Jahrestag der nationalsozialistischen Machtergreifung" meint der FDP-Politiker, "NS-Unrechtsurteile müßten selbstverständlich aus dem Register gestrichen werden". Daß es gar nicht so leicht sein wird, aus dem Register erstens NS-Urteile herauszuklauben und sie zweitens in Urteile auseinanderzuklamüsern, die R e c h t s urteile gewesen sind, o b w o h l NS, oder U n rechtsurteile, w e i l NS - das zeigt eine vom Engelhard- schen Ministerium befürwortete Aktion der Bundesanwaltschaft in Hamburg: Die Redaktionsräume von "konkret" wurden gefilzt wegen einer 1 Jahr zurückliegenden Veröffentlichung und dabei auch gleich aktuell interessierendes Material mitgenommen. Daß daraus keine "Spiegel-Affäre" wie weiland 1962 wurde, liegt nicht an der kleinen Auflage von "konkret" (immerhin 80 000), wie der betrof- fene Chefredakteur Bissinger meint, sondern an 1983. Der damals betroffene "Spiegel" kritisiert heute das staatliche Vorgehen ge- gen ein oppositionelles Magazin mit einem "Gutachten des Auswär- tigen Amtes", demzufolge die "konkret"-Veröffentlichungen "keinerlei negative Auswirkungen im Verhältnis zu keiner der be- troffenen ausländischen Regierungen... nach sich gezogen haben", und beantwortet damit seine Eingangsfrage "Staatsräson vor Pres- sefreiheit?" im Prinzip zustimmend positiv, weil im besonderen vorliegenden Fall der Staat keinen räsonablen Grund gehabt habe, dafür zu sorgen, daß die Freiheit seiner Presse auch ihre Funk- tion erfüllt. zurück