Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Marxistische Schulzeitung Bremen, 25.01.1983
Wochenschau
DER HERR BUNDESJUSTIZMINISTER ENGELHARD,
Hans A., hat letzte Woche anhand zweier Maßnahmen unter Federfüh-
rung bzw. Mitwirkung seines Hauses demonstriert, welcher Maxime
die "Kontinuität liberaler Rechtspolitik" gehorcht: Milde für die
Toten und hart gegen lästige Lebende! So läßt er "sein Ministe-
rium prüfen, ob und welche Unrechtsurteile des Volksgerichtshofes
noch im Bundeszentralregister erfaßt sind". Zeitig zum Feste, dem
"50. Jahrestag der nationalsozialistischen Machtergreifung" meint
der FDP-Politiker, "NS-Unrechtsurteile müßten selbstverständlich
aus dem Register gestrichen werden". Daß es gar nicht so leicht
sein wird, aus dem Register erstens NS-Urteile herauszuklauben
und sie zweitens in Urteile auseinanderzuklamüsern, die
R e c h t s urteile gewesen sind, o b w o h l NS, oder
U n rechtsurteile, w e i l NS - das zeigt eine vom Engelhard-
schen Ministerium befürwortete Aktion der Bundesanwaltschaft in
Hamburg: Die Redaktionsräume von "konkret" wurden gefilzt wegen
einer 1 Jahr zurückliegenden Veröffentlichung und dabei auch
gleich aktuell interessierendes Material mitgenommen. Daß daraus
keine "Spiegel-Affäre" wie weiland 1962 wurde, liegt nicht an der
kleinen Auflage von "konkret" (immerhin 80 000), wie der betrof-
fene Chefredakteur Bissinger meint, sondern an 1983. Der damals
betroffene "Spiegel" kritisiert heute das staatliche Vorgehen ge-
gen ein oppositionelles Magazin mit einem "Gutachten des Auswär-
tigen Amtes", demzufolge die "konkret"-Veröffentlichungen
"keinerlei negative Auswirkungen im Verhältnis zu keiner der be-
troffenen ausländischen Regierungen... nach sich gezogen haben",
und beantwortet damit seine Eingangsfrage "Staatsräson vor Pres-
sefreiheit?" im Prinzip zustimmend positiv, weil im besonderen
vorliegenden Fall der Staat keinen räsonablen Grund gehabt habe,
dafür zu sorgen, daß die Freiheit seiner Presse auch ihre Funk-
tion erfüllt.
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