Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
zurück"WIE VERRÜCKT DARF EIN DEUTSCHER RICHTER SEIN?" (FR, 20.11.86)
Berichtet wird von einem 1984 ergangenen Urteil des Dienstge- richts für Richter beim Landgericht Saarbrücken, das nun den Dienstgerichtshof am Oberlandgericht Saarbrücken beschäftigt. Das besagte Urteil bestätigte dem Richter Rudolf Seebald am Oberland- gericht, er sei "infolge Schwäche seiner geistigen Kräfte zur Er- füllung seiner Dienstpflichten nicht mehr in der Lage" und schickte Rudolf Seebald in den Ruhestand. Seine Vergehen: "Begonnen hat das Verfahren gegen Rudolf Seebald im Spätsommer 1981. Seebald hatte im Jahr zuvor für die Grünen kandidiert. In diesem Sommer verfaßte er eine 'Denkschrift' zum 20. Juli, in der er an die Widerstandkämpfer gegen Hitler anknüpfend, 'alle akti- ven Staatsbürger in unserem Land zum gewaltfreien Widerstand ge- gen die Vorbereitung des atomaren Holocaust' aufrief." Wirklich unentschuldbar, was sich ein berufsmäßiger Vertreter von Recht und Ordnung da geleistet hat: - mittels Unterstützung der Grünen persönlich den Anschein zu un- terstreichen, die realexistierende Ordnung der Machtabwicklung wäre ohne grünes parlamentarische Gemoser nicht perfekt; - unziemlich auch der Vergleich der ex post als U n recht dekla- rierten faschistischen Staatsgewalt mit der r e c h t mäßigen Gewalt Marke BRD und der von dieser vorbereiteten Massenproduk- tion von Atomleichen - als ob Kriegsplanung ein Grund für Wider- stand wäre! Bei uns doch nicht. Das eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Seebald blieb aller- dings zunächst auf der Strecke. Der prüfende Richter fand eine Aburteilung seines Kollegen wegen seiner "Interpretation" des im "Grundgesetz verankerten Widerstandrechts" für nicht wasserdicht genug. Derselbe Richter befand nichtsdestotrotz ein Disziplinarverfahren gegen Seebald für "unerläßlich": "Wegen einer ganzen Latte von Vorfällen aus vergaligenen Monaten und Jahren". Die zeigten dem Hüter des Rechts an, daß Seebalds politische Auffassungen keine einmaligen Black-outs waren, sondern daß er es generell an unver- brüchlicher Treue zum geltenden Rechtszustand fehlen ließ. Aus der Sicht des urteilenden Richters ein Fall für den Irrenarzt. Die angeforderten psychologischen Gutachten bescheinigten Seebald prompt "querulatorische Neigungen, Selbstüberschätzung, Unein- sichtigkeit, Geltungsbedürfnis, Streitsüchtigkeit", daß er "seine Lage völlig verkenne", "alles in allem manisch depressiv irre" sei. Die Belege des "Sozialpsychiatrischen Amtsarztes": - Seebald rede in seiner Eigenschaft als Richter "mit Zeugen und Anwälten bis zur Grenze der Konspiration". Also zuviel Verständ- nis für die Motive des Rechtsbrechers statt gegen diesen den Ra- chestandpunkt des Rechtsstaats geltend zu machen! (= "verkennt seine Lage" als Richter). - Er wolle "sogar gegen seinen eigenen Justizminister gericht- lich" vorgehen. Der Mann mißbraucht das Recht und spielt sich als Richter über Vorgesetzte auf, statt seinen vorgesetzten Rechtshü- tern Gehorsam und deren Ratschlüssen unbedingten Respekt entge- genzubringen! (= "Geltungssucht, Selbstüberschätzung, Streit- sucht") - Einstige Kollegen bestätigten: "ausgerechnet immer in der Mit- tagspause (wollte Seebald) mit seinen Senatskollegen über Rechts- fragen diskutieren." Vorsicht vor Leuten, die zuviel über eine Sache reden, und sei es über ihren Beruf. Die haben meist eine Distanz zu ihr, statt sie vorbehaltlos zu begrüßen! (= "Streitsüchtigkeit, querulatorische Neigungen"). - Er trieb "außerdienstliche Dinge, die man als Richter am OLG einfach nicht tut", er hatte "mit Extremitäten (?) zu tun" - was auch immer das gewesen sein mag -: auf alle Fälle zeigt die Be- schäftigung mit abweichlerischem Zeug zweifelsfrei, daß Seebald ein Abweichler ist. - "alles in allem" eben ein "Verrückter"! "Normale Richter" sind eben die, die hemmungslos für alle Maßnah- men des von ihnen vertretenen Rechtsstaats BRD theoretisch wie praktisch einstehen - in und außerhalb ihres Jobs. zurück