Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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       Freilassung für Brinkmann, Berufsverbot für Bastian
       

STAATSMACHT UND MENSCHENRECHT - ZWEI LEKTIONEN

Ende September wurde die Marburger Lehrerin Beatriz Brinkmann aus chilenischer Haft entlassen und in die BRD abgeschoben. Die Ent- lassung erfolgte nach einer Intervention des Bundesarbeitsmini- sters Blüm. Brinkmann in einem Gespräch mit der lokalen 'Oberhessischen Presse' (29.9.87): "Ich bin Mitglied der Kommunistischen Partei, und das hat Herr Blüm auch gewußt. Er hat aber gesagt, daß die Menschenrechte für ihn unteilbar sind. Ich bin sehr dankbar, daß er mich besucht hat." Ende September wurde der Bundespostminister vom Bundesverwal- tungsgericht ermächtigt, das längst verhängte Berufsverbot gegen den Postbeamten und Marburger Stadtverordneten der DKP, Herbert Bastian, zu vollziehen. Das Gericht wußte, daß er der Kommunisti- schen Partei angehört, und das reichte für die Vernichtung seiner bürgerlichen Existenz völlig aus. "Märtyrer auf dem Weg zum Sozi- alamt", kommentierte hämisch die OP (19.9.87). Die Ansprüche der bundesrepublikanischen Staatsmacht sind eben so unteilbar wie die Menschenrechte. Wenn unseren Regierenden ein Regime nicht (mehr) paßt, dann wird es wegen Menschenrechtsver- letzungen angeklagt (ansonsten befinden sich auch die blutigsten Ordnungsstifter immer auf dem ach so schwierigen Weg zur Demokra- tie). Wenn dergestalt das deutsche Interesse an einer Auswechslung des auswärtigen - hier: des chilenischen - Herrschaftspersonals gel- tendgemacht ist; wenn die christdemokratische (oder die Soziali- stische) Internationale die ihnen genehme Ersatzmannschaft gegen den jeweiligen Pinochet mit Geld, politischer und moralischer Un- terstützung aufgebaut hat; wenn Geißler, Blüm etc. diesen Aufbau durch Reisen vor Ort vorantreiben sowie durch öffentliche Auf- tritte mit ihren (noch) in der Opposition befindlichen Genossen deren Herrschaftsanspruch bekräftigen - dann befreien sie gerne ein Opfer der dortigen Machthaber und bringen es mit nach Hause. Das demonstriert der ganzen Welt, wie weit so ein Pinochet schon praktisch den d e u t s c h e n A n s p r u c h gegen ihn als das ü b e r l e g e n e R e c h t anerkennen muß. Das ergibt wiederum einen Glaubwürdigkeitspunkt für die politikmoralische Lüge, daß der deutsche Anspruch, daß weltweit nur "uns" gemäße Herrschaften nach "unseren" Richtlinien zu regieren haben, nicht bloß ein nationales Interesse, sondern wirklich ein höheres Recht ist. Für diese Verklärung des Imperialismus ist eine freigelas- sene Kommunistin gerade recht. Andererseits liegt auf der Hand, daß die Bundesrepublik auf die radikale Säuberung im Inneren nicht verzichten will. Ein Staat, der über die Gewaltausübung anderer Staaten noch auf der entge- gengesetzten Seite des Globus wie über die personelle Besetzung der einschlägigen Posten befinden will, der wird doch, was die Folgsamkeit seiner eigenen Untertanen angeht, nicht plötzlich be- scheiden. Wenn ein Briefträger die deutsche Republik so sieht, "daß ich einen relativ großen Widerspruch empfinde zwischen Ver- fassungsgebot und gesellschaftlicher Wirklichkeit" (Bastian in der OP vom 25.9.87); wenn also ein Bastian die demokratischen Ideale von Sozialstaatlichkeit und Menschenrecht nicht zwecks Zu- stimmung zur Staatsmacht, sondern zur Kritik an ihr in Anschlag bringt; wenn er diese Kritik auch noch durch die Kandidatur für die DKP praktiziert, dann wird ihm die Systemfrage gestellt. Da kann er auf seinem Postamt und im Stadtrat nur lauterste Pflicht- schuldigkeit an den Tag gelegt haben: weil er nicht f ü r a l l e s ist, wird er als einer behandelt, der gegen alles ist. Als Feind eben, dem im Namen der Freiheit Stelle und Ernährung gestrichen werden. Die politische Öffentlichkeit geht aus beiden Anlässen ihrer Lieblingsbeschäftigung nach, die Werke der Staatsgewalt im Lichte höchster Prinzipien zu begutachten. Was das frisch befreite wie das jüngst produzierte Opfer gewollt haben und warum, kommt dabei überhaupt nicht mehr vor. Die OP applaudiert am 19.9. dem Berufs- verbot gegen Bastian mit dem interessanten 'Argument', daß die F r e i h e i t l i c h-Demokratische Grundordnung ja wohl ein Recht auf b e d i n g u n g s l o s e n G e h o r s a m hat, und am 25.-29.9. feiert sie jeden Tag die Freilassung von Beatriz Brinkmann als gelungene Vereinigung von Humanität und Politik, die für letztere spricht. Unterdessen sorgt sich eine Koalition aus DGB, SPD, Grünen und DKP mittels einer 250-Mann-Demo darum, daß die höheren Titel für die gehobenen Herrschaftsansprüche der BRD durch die Entlassung Schaden genommen haben könnten: "Das Berliner Urteil war von ihnen (den Rednern aller Organisationen) als menschenrechts- und völkerrechtsverletzend kritisiert worden. Es schade zudem der Bundesrepublik in ihrem Ansehen auf internationaler Ebene." (OP, 21.9.) Bei solchen Protestlern hat das Ansehen der Bundesrepublik jeden- falls keinen Schaden genommen, sonst würden sie dieselbe nicht vor möglicher Schädigung ihres Rufes warnen. zurück