Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Der Rechtsstaat räumt auf
POLITIK DURCH RECHTSPFLEGE
Die "wehrhafte Demokratie" der BRD führt sich seit geraumer Zeit
auf, als wolle sie die letzten noch bestehenden Illusionen über
das Recht als etwas Höherem, an dem sich die staatliche wie jede
andere Gewalt zu relativieren habe, ausräumen. Sie veranstaltet
eine D e m o n s t r a t i o n d e r u n b e d i n g t e n
S o u v e r ä n i t ä t d e r S t a a t s g e w a l t nach der
anderen.
Wo immer Leute einzeln oder in Gruppen Einwände gegen staatliche
Beschlüsse und Maßnahmen öffentlich laut werden lassen, werden
sie damit unter die Rubrik "Angriff auf das Recht" eingeordnet,
gegen den sich der Rechtsstaat mit der ganzen Wucht seiner demo-
kratischen Legitimität zu wehren habe.
Und wo immer Bürger meinen, sich bei ihrer Opposition ihrerseits
auf ein (Meinungsfreiheits-, Demonstrations- o.ä.) Recht gegen-
über dem Staat berufen zu können, wird ihnen klargemacht, daß es
so nicht gemeint ist. Ihre Rechte wurden ihnen vom Staat dazu ge-
währt, mit ihnen keinen Mißbrauch zu treiben, d.h. sie entweder
im Sinne der staatlichen Zwecke und Interessen oder gefälligst
gar nicht in Anspruch zu nehmen.
Das Recht wird damit in einer Funktion verwandt, die über den
Normalbetrieb der Rechtsanwendung und -auslegung entschieden hin-
ausgeht. Niemand, schon gar nicht die Justiz selbst, sieht in
solchen zum Alltagsleben der bürgerlichen Gesellschaft gehörenden
Vorgängen, wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Tötung
einen prinzipiellen Angriff auf das Recht als Einrichtung, mit
der der Staat das politische, geschäftliche, private Treiben sei-
ner Bürger in die ihm zweckmäßig scheinenden Schranken weist.
Denn gerade in ihrer K r i m i n a l i s i e r u n g a l s
R e c h t s b r u c h und ihrer Ahndung durch das Verhängen ei-
ner Strafe bewährt sich schließlich das Recht. Niemand käme des-
halb auch etwa auf die Idee, unter einem A n s t i e g d e r
K r i m i n a l i t ä t s r a t e litte das Recht Schaden, so-
lange die Delinquenten ihrer gerechten Strafe nicht entgehen.
Denn daß der Zweck des Rechts die V e r h i n d e r u n g der
von ihm kriminalisierten Handlungen sei oder doch eigentlich zu
sein habe, daran halten nur hartgesottene Abschreckungs-Ideali-
sten vom "Rübe-ab"-Kaliber fest.
Im Umgang mit den verschiedensten Formen von politischer Opposi-
tion gegen seine Maßnahmen hat sich der bundesdeutsche Staat ge-
nau diesen Zweck - Verhinderung bzw. Einschüchterung solcher Geg-
nerschaft und möglichst lückenlose Erfassung der daran aktuell
oder auch nur potentiell Beteiligten - in der Setzung und Anwen-
dung seines Rechts zu eigen gemacht. Er nutzt bewußt seine
Rechtshoheit als politisches Kampfmittel.
Die gewaltsame Durchsetzung seiner Ansprüche trägt er stets als
Demonstration der Rechtsstaatlichkeit vor, selbst wenn das gele-
gentlich einigen Einfallsreichtum in der Rechtsanwendung erfor-
dert. Die dabei sich äußernde Souveränität und Freiheit im Voll-
zug der selbstgeschaffenen Rechtsnormen findet in dem durch das
sogenannte Verhältnismäßigkeitsprinzip bezeichneten E r m e s-
s e n s s p i e l r a u m ihren ganz und gar rechtlichen
Ausdruck.
Vorspiel für Akademiker
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In München gibt es einen die gebildeten Stände ungemein erregen-
den Streit um den geplanten Monumentalbau der bayerischen Staats-
kanzlei an städtebaulich empfindlicher Stelle, im Ensemble der
Residenz der bayerischen Könige. Der Landtag hat entschieden, die
Gegner haben den Rechtsweg erfolglos bis zu Ende beschritten
(wenngleich ein Anwalt, der sein Geschäft versteht, wie überall,
so auch hier immer noch eine neue kleine Möglichkeit findet, die
causa gerichtsanhängig zu halten). Und nun wird ausgeschachtet.
Aber die Erregung der Architekturästheten will sich nicht legen.
Da hat sich denn auch der Politologie-Professor Kurt Sontheimer
zu Wort gemeldet und in einem offenen Brief an den Ministerpräsi-
denten die "Arroganz der Macht" der bayerischen Staatsregierung
verurteilt, deren stures Festhalten an einem zwar rechtlich ein-
wandfrei zustandegekommenen, aber sachlich zutiefst unakzeptablen
Bau-Beschluß ein "Anschlag auf die demokratische politische Kul-
tur des Freistaates" sei. Ihm hat Herr Stoiber, der Chef der
Staatskanzlei, eine Nachhilfe-Lektion in Sachen "Macht und Recht"
erteilt, die nichts zu wünschen übrigläßt:
"...entweder ist eine Entscheidung rechtens, dann entbehrt der
Vorwurf der 'Arroganz der Macht' gegen die Entscheidungsträger
jeglicher Grundlage, oder sie ist es nicht, dann steht jedem be-
troffenen Bürger der Klageweg offen. Wer jedoch statt dessen den
Weg der Aufhetzung seiner Mitbürger wählt, tut dies entweder aus
Unwissenheit oder aus Illoyalität. Im ersten Fall ist Nachhil-
feunterricht, im zweiten scharfe Zurechtweisung - gegebenenfalls
mit weiterreichenden Folgen - angebracht."
Herrn Sontheimers Schicksal interessiert uns hier weniger als
Stoibers Argumente, die die überlegene Arroganz der sich im Recht
wissenden Macht des demokratischen Staates illustrieren und kei-
nen Anlaß zu Mißverständnissen über deren totalen Anspruch bie-
ten: Wer öffentlich gegen "auf ein klares Wählervotum gestützte,
rechtlich unanfechtbare Beschlüsse" argumentiert, macht sich der
"Aufhetzung seiner Mitbürger", also der Illoyalität gegenüber dem
demokratischen Staat schuldig und ist damit an sich als Feind der
Demokratie mit den gegen solche Subjekte rechtlich gegebenen Mög-
lichkeiten zu verfolgen. Ob der Staat das dann auch tut oder ob
er die Einrede verminderter demokratischer Zurechnungsfähigkeit
gelten läßt, ist seine je nach den Umständen zu treffende Ent-
scheidung.
Einlage für Christen
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Der Papst in Deutschland. Nicht mehr das ganz große Volksereignis
à la 1980, sondern eben eine von kritischen Geistern problemati-
sierte politische Demonstration der katholischen Kirche und der
sich ihrer bedienenden staatstragenden Kräfte zur Stärkung der
rechten moralischen und politischen Werte. Da gibt's denn auch
keinen Grund zu falscher Zurückhaltung der Staatsorgane gegenüber
möglichen Störenfrieden, die an diesem Demonstrationszweck etwas
kratzen könnten. Die "Süddeutsche Zeitung" vom 4.5.1987 berich-
tet:
"Zwei 20jährige junge Männer und ein 19jähriges Mädchen demon-
strierten vor dem Haupteingang des Olympiastadions mit einem
zweieinhalb Meter hohen Kreuz, an dessen Querbalken Leintücher
mit dem Spruch 'Tiere sind Lebewesen, keine Sache' geheftet wa-
ren. Die Kreuzträger wurden wegen Verstoßes gegen das Versamm-
lungsgesetz zur Personalienfeststellung vorübergehend festgenom-
men und müssen mit einer Anzeige rechnen."
"Als 'Nötigung' definierte die Polizei den Plan der 56jährigen
Hannelore Mabry, die dem Papst mit einem 10 Meter breiten Trans-
parent den Weg versperren wollte. Sie wurde für die Dauer des
Papstbesuchs in polizeilichen Gewahrsam genommen.
Der Unterbindungbgewahrsam für Frau Mabry von der Gruppe 'Der Fe-
minist' beruht auf dem Bayerischen Landesstrafrecht, Artikel 7,
in dem es u.a. heißt, daß die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung
ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen treffen können, um
rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder
einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, zu verhüten oder zu un-
terbinden."
Jaja, auch das gibt's, das "Bayerische Landesstrafrecht", das das
Rechtsinstrument des "Unterbindungsgewahrsams", sprich: der guten
alten Schutz- oder Vorbeugehaft, mit einem im Rahmen des polizei-
lichen Ermessens fürwahr universellen Anwendungsfeld ausstattet.
Aber alles und jeder läßt sich auch nicht schützen. Das erfuhr
"...der 23jährige Miesbacher Student Ivo J., der auf den Wider-
spruch zwischen des Papstes Einstellung zur Geburtenregelung und
der Überbevölkerung in der Dritten Welt hinweisen wollte. Zwar
gestand ihm zunächst das Münchner Kreisverwaltungsreferat zu,
seine Meinung öffentlich kundzutun, und machte lediglich die Auf-
lage, entweder ein Marienbild oder Kondome, nicht aber beides
gleichzeitig hochzuhalten. Doch nach den 'obszönen Demonstratio-
nen' beim Papst-Stop in Köln witterte man Gefahr. Am Sonntagmor-
gen um 3 Uhr teilten Polizisten dem Manne mit, weil man ihn nicht
vor dem Zorne der katholischen Massen schützen könne, sei seine
Demonstration nun untersagt."
Vom Schutz irgendeiner wichtigen Angelegenheit hätte sich die Po-
lizei durch zornige Massen mit Sicherheit nicht abhalten lassen.
Aber so blieb den Katholiken ihr Volkszorn erspart. Die poli-
zeiamtliche Mitteilung war so klar, daß sie auch um 3 Uhr morgens
verständlich gewesen sein dürfte: Unerwünschte Demonstrationen
sollen gefälligst unterbleiben.
Justiz-Alltag für die Friedensbewegung
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In Sachen der symbolischen Blockade-Aktionen gegen Nachrüstungs-
Standorte tut inzwischen die Justiz ihre Arbeit: Verurteilung von
Robert Jungk wegen der Mutlanger Blockade zu 300 DM Geldstrafe
für gemeinschaftlich begangene Nötigung; die Urteile wegen des-
selben Delikts gegen Prof. Walter Jens und seine Frau mit Geld-
strafen von 3000 bzw. 700 DM in 2. Instanz bestätigt; Geldstrafe
für 3 Pfarrer wegen Nötigung, weil sie
"durch seelischen Zwang Arbeiter und Militärpersonal der Cruise-
Missile-Basis Hasselbach (Hunsrück) an der Ausübung ihrer Arbeit
gehindert"
hätten. Für Bundesjustizminister Engelhard ist das alles aller-
dings ein zu schwerfälliges Verfahren, daß hier immer noch Bewei-
serhebungen, ob denn nun wirklich Nötigung vorlag, erforderlich
sind, um das Strafrecht anzuwenden. Er schlägt vor, Sitzblockaden
und ähnliche Aktionen als solche per Gesetz von einer Ordnungs-
widrigkeit zur Straftat zu befördern. So können die Beteiligten
auch dann strafrechtlich belangt werden, wenn - wie bei einer
Blockade-Aktion am Himmelfahrtstag - mangels Verkehrs schlechthin
niemand blockiert wird und deshalb der Nötigungstatbestand nicht
anwendbar ist.
Dabei genießt Engelhard Rückendeckung vom Kanzler. Kohl hat be-
sonders verwerfliche Rechtsbrecher in Gestalt von Rechtsanwälten,
gar Richtern ausfindig gemacht, die sich an Sitzblockaden betei-
ligten:
"Es ist bestürzend, wenn in unserer Zeit auch gelegentlich Juri-
sten nicht davor zurückschrecken, bewußt, ja geradezu demonstra-
tiv und plakativ Gesetze zu verletzen. Wenn Richter oder Anwälte
zum Beispiel tatsächlich Kasernen blockieren, ist das natürlich
ein Rechtsbruch, aber es ist mehr als das: Es ist ein Anschlag
auf das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat." (Bulletin der
Bundesregierung, 3.6.1987)
Von diesen Organen der Rechtspflege wird kategorisch verlangt,
daß sie sich als Jubelperser staatlicher Machtdemonstrationen
aufführen. Nach dem Grundsatz, daß das Volk ein Recht auf Vorbil-
der an Linientreue habe, wird ihnen das Recht auf eine abwei-
chende Meinung glatt abgesprochen, und staatsbürgerlicher Unmut
wird ihnen als Rechtsstaatzersetzung angekreidet. Auch die Poli-
zei nutzt immer souveräner ihren rechtlichen Handlungsspielraum
im Umgang mit der Friedensbewegung, wie z.B. eine kleine Zei-
tungsnotiz vom 12.5.1987 zeigt:
"Polizei: 67jährige Frau mußte sich dem Gesetz gemäß entkleiden
Zur Anzeige einer 67jährigen Rentnerin bei der Staatsanwaltschaft
München 1, die in München festgenommen wurde und sich bei der Po-
lizei 'nackt ausziehen mußte', erklärte gestern die Polizei-Pres-
sestelle: Die Frau habe Flugblätter mit dem Aufruf zur Blockade
eines Raketendepots verteilt und sei wegen Verdachts der Auffor-
derung zu Straftaten und zur Nötigung in die Haftanstalt gebracht
worden. Zur Durchsuchung auf 'gefährliche Gegenstände' (Waffen,
Rasiermesser, gewisse Medikamente) sei sie von einer Beamtin
durchsucht worden, wobei sie sich dem Polizeiaufgabengesetz gemäß
entkleiden mußte. (Süddeutsche Zeitung)
Wäre sowas aus dem Osten bekannt geworden hätte jeder gleich ge-
wußt, wo die Menschenwürde bekanntlich nichts gilt. Nun, hier
weiß man eben, daß wir in einem Rechtsstaat leben in dem das Po-
lizeiaufgabengesetz g i l t.
Die Volkszählung - heftiger Kamp um ein gemeinsames Ziel:
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Unsere Demokratie muß verteidigt werden, Teil I
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Auch der verfassungsmäßige "besonder Schutz der Freiheit von Ver-
sammlungen in geschlossenen Räumen" ist für die verfassungsmäßige
Gewalt kein besonderes Hindernis wenn es ihr nun einmal darum
geht, die Verbreitung unerwünschter Ansichten oder gar Aufforde-
rungen zur Nicht-Unterwerfung unter staatliche Rechtsakte zu be-
bzw. verhindern, und die Volkszählung war so ein Fall wo's ihr
ungemein darauf ankam.
Schließlich
"geht es mittlerweile nicht mehr nur um die Volkszählung, sondern
darum, ob demokratisch zustandegekommene Gesetze auch vollzogen
werden." (Stuttgarts OB Rommel)
Und für diese Demonstration, daß der Staat in der Lage ist, sei-
nen Gesetzen bei den Bürgern unbedingten Respekt zu verschaffen,
ist derzeit kein Aufwand zu viel. Vor allem ist sie ein Anreiz
für die diversen Staatsorgane, ihre Gewaltmittel mit Akribie und
Einfallsreichtum zum Einsatz zu bringen. In den Rahmen der übli-
chen Behandlung vom Verfassungsschutz als extremistisch einge-
stufter Organisationen fällt die Anweisung der Kommunalaufsichts-
behörde von Mittelfranken an die Stadtverwaltung Nürnberg, das
KOMM-Zentrum nicht für eine geplante Veranstaltung der Grünen zur
Volkszählung zur Verfügung zu stellen - wegen des Verdachts, daß
dort zu rechtswidrigen Handlungen, zum Boykott aufgerufen werden
könnte. In Baden-Württemberg ist die Anwendung dieses Arguments
konsequent vorangetrieben worden, indem die Stadt Calw dem ge-
planten Landesparteitag der Grünen die bereits zugesagte Stadt-
halle kurzfristig verweigerte und sich diese Entscheidung gegen
deren Einspruch durch alle Verwaltungsgerichtsinstanzen bestäti-
gen ließ.
Allerdings: In einer freien Marktwirtschaft wie der unseren be-
finden sich nicht alle geeigneten Versammlungsräume in öffentli-
cher Hand, so daß die Durchsetzung eines Versammlungsverbots für
Volkszählungsgegner und andere Beeinträchtiger des staatlichen
Totalanspruchs auf widerspruchsfreie Unterwerfung unter das ge-
setzte Recht sich nicht als reiner Verwaltungsakt durchziehen
läßt.
Aber da gibt's ja noch z.B. das Gaststättenrecht, mit dessen
Hilfe Gastwirte darauf hingewiesen werden können, daß sie sich
einer "Teilnahmehandlung an einer Ordnungswidrigkeit" schuldig
machen, wenn sie nicht verhindern, daß auf einer Versammlung in
ihren Räumen etwa zum Volkszählungsboykott aufgerufen wird. Und
so eine wirtsmäßige Teilnahmehandlung kann nicht nur ein Bußgeld
nach sich ziehen, sonder auch die für die Konzession erforderli-
che Zuverlässigkeit bzw. charakterliche Eignung in Frage stellen.
Soweit als Beispiel die vorsorglichen Hinweise des Münchner
Kreisverwaltungsreferats für Gastwirte.
Aber auch an diversen anderen jener sogenannten "bürgerlichen
Freiheitsrechte" ist die Demonstration fällig, daß die Staatsge-
walt sie jederzeit praktisch für nicht existent erklärt, wenn
auch nur Grund zur Annahme gesehen wird, sie könnten gegen der
staatlichen Gehorsamsanspruch mißbraucht werden.
Für die Sperrung der als Auskunftsstellen für Volkszählungsgegner
veröffentlichten Fraktions-Telefone der Grünen durch den Bundes-
tags- und diverse Landtagspräsidenten reichte wieder wie bei den
Versammlungen der Verdacht vollkommen aus, über diese Telefone
könne zu rechtswidrigen Handlungen (= dem Boykott) aufgerufen
werden.
Der Anlaß für Durchsuchung und Beschlagnahme interessierender Ma-
terialien, Inventur und Videofilmung in Fraktionsbüros der Grünen
in diversen Stadt- und Gemeinderäten, in Geschäftsräumen von
Orts- und Landesverbänden der Grünen und der DKP, von Studenten-
gemeinden und sonstigen verdächtigten Oranisationen, sowie in
Privatwohnungen von Flugblattunterzeichnern und -verteilern sowie
für das Abräumen von Infoständen der Volkszählungsgegner in zahl-
reichen Orten des Bundesgebiets wurde durch einen politischen Be-
schluß geschaffen: Auf seit längerem umlaufenden Flugblättern,
die das Abschneiden der Ecken von Volkszählungsbögen als herrlich
raffinierten Trick zur Behinderung der Volkszählung beschrieben,
wurde der Tatbestand der "Verbreitung einer Aufforderung zur
Sachbeschädigung" entdeckt. Bei so viel Gefahr im Verzug hilft
auch keinem Studentenpfarrer sein Beichtgeheimnis, unter dem ihm
den Boykott betreffende Unterlagen anvertraut worden seien. Und
auch die unbescholtene Inhaberin eines Anzeigenblätterverlags,
die in einem ihrer Blättchen den Bericht über eine Veranstaltung
von Volkszählungsgegnern brachte, worin unweigerlich auch der
dort lautgewordene Boykott-Aufruf zur Sprache kam, kann sich kei-
neswegs darauf hinausreden, mit der gleichzeitigen Veröffentli-
chung eines Aufrufs der Gemeinde, sich als Zähler zur Verfügung
zu stellen, ihre Neutralität bewiesen zu haben. In der Frage des
Vollzugs seiner Gesetze, so machen ihr die Kripobesuche und das
staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren klar, ist für den Staat
Neutralität nicht gefragt.
Deshalb sind auch alle nur irgendwie mit der Sache befaßten pri-
vaten und öffentlichen Instanzen - bisweilen zu ihrer eigenen
Überraschung - in die Verteidigungsfront gegen die "Feinde der
Demokratie" einbezogen, von den Kirchen (die der Boykotthilfe
verdächtige Pfarrer zur Rechenschaft ziehen) bis hin zu den
Rechtsschutzversicherungsgesellschaften im HUK-Verband. Diese
lieferten nämlich vor kurzem
"ein Beispiel für extrem fachbezogenes Denken, das manchmal nicht
in der Lage ist, öffentliche Wirkungen abzuschätzen... Der Ver-
band hätte zumindest wissen müssen, daß er mit seiner ersten Ver-
sicherungszusage für Boykotteure den Eindruck erwecke, als stünde
er dem Boykott der Volkszählung positiv gegenüber oder er wolle
Kundenwerbung betreiben.
Das Ganze ist nur so zu erklären, daß der Verband sich am Anfang
streng an die Versicherungsbedingungen hielt und im Vordergrund
der Gedanke, daß Ordnungswidrigkeiten generell den Versicherungs-
schutz der Familen-Rechtsschutzversicherung genießen, gestanden
hat. Zumindest scheinen die Versicherer erst durch den heftigen
Protest der Politiker wachgeworden zu sein und haben erkennen
müssen, daß auch ein Fachverband nicht nur für seine Mitglieder
da ist, sondern auch ein Teil des öffentlichen Lebens ist.
Diese späte Einsicht hat den Verband dazu gezwungen, klarzustel-
len, daß die Rechtsschutzversicherer einen Boykott der Volkszäh-
lung nicht indirekt durch Übernahme der Rechtskosten finanzieren.
Sie lehnten jede Boykottierung ab, heißt es im jüngsten Rund-
schreiben, in dem sie darauf hinweisen, daß Verstöße gegen das
Gesetz mutwillig erfolgen und die Verfahrenskosten deshalb von
der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen würden.
Der Wirbel wirft generell die Frage nach der Vereinbarkeit der
Rechtsschutz-Police mit der staatlichen Ordnung auf. Speziell,
wie weit die Rechtsschutzversicherung darin gehen darf, Gesetzes-
brechern die finanzielle Last eines Verfahrens abzunehmen."
(Handelsblatt, 20.5.1987)
Dasselbe Blatt, das zu Beginn der Volkszählung so gut verstanden
hat, was jetzt an Argumenten fällig ist, vermeldet zum selben Ge-
genstand nach deren Ende:
"Nach Ansicht von auf Versicherungsfragen spezialisierten Juri-
sten könne ein Versicherter, der wegen Volkszählungsboykott ein
Bußgeld zahlen soll und dagegen vor Gericht vorgehen will, durch-
aus seine Rechtsschutzpolice in Anspruch nehmen." (Handelsblatt,
29.5.1987)
Das macht aber auch nichts weiter, so wenig wie die mögliche,
nachträglich gerichtlich bestätigte Rechtswidrigkeit der einen
oder anderen sonstigen Vollzugsmaßnahme in diesem Zusammenhang:
Sie haben ihre Wirkung getan.
Unsere Demokratie muß verteidigt werden, Teil II
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Für einen Anwalt der Grünen sind diese staatlichen Maßnahmen zur
Verhinderung des Volkszählungsboykotts allesamt "juristisch völ-
lig haltlose Machtdemonstrationen des Staates". Er hat allerdings
nur sehr teilweise recht: Machtdemonstrationen ja, aber wohl kaum
"juristisch völlig haltlose". Sondern im Gegenteil wohlbegründete
Demonstrationen der staatlichen Macht, die aus dem staatlich ge-
setzten Recht kommt und sich in der Justiz extra eine eigene Un-
terabteilung geschaffen hat, die für die Überprüfung der Rechtmä-
ßigkeit aller privaten und öffentlichen Aktivitäten im Herr-
schaftsbereich des Staates BRD zuständig ist und damit seiner Ge-
walt das Adelsprädikat eines bloßen Mittels für Durchsetzung des
höchsten Zwecks, des Rechts, verleiht.
Eine Kritik, die auch sich selbst diesem höchsten Zweck nicht
versagen will und sich deshalb die ideologische Übersetzung der
rechtsförmlichen Gewalt des demokratischen Klassenstaats in den
"demokratischen Rechtsstaat" zu eigen macht, hat natürlich ein
ständiges Problem mit ihrer B e r e c h t i g u n g. So erklärt
sie ihrerseits die Justiz zu ihrem Kampfmittel gegen die anderen
Staatsabteilungen und unterwirft sich ihren Urteilssprüchen als
obersten Berechtigungsnachweisen.
Wenn dann der "Rechtsweg" eine Strecke weit erfolglos durch-
schritten wurde, wird's zwar etwas schwieriger, konsequent am ei-
genen Rechtsidealismus festzuhalten, aber es geht: Ein Sprecher
der "Grünen" in Baden-Württemberg kommentierte die Entscheidung
des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 20.5.87, die Stadt Calw
habe bei der Verweigerung der Stadthalle für den "Grünen"-Partei-
tag rechtmäßig gehandelt, mit den Worten "ungeheuerlicher Rechts-
und Verfassungsbruch", "Rechtsbeugung". Spätestens vom Bundesver-
fassungsgericht wird auch er sich eines Besseren belehren lassen.
Das Lieblings-Kritikargument von den "Grünen" bis zu Hans-Jochen
Vogel von der SPD ist freilich der schöne Vorwurf der
U n v e r h ä l t n i s m ä ß i g k e i t des Einsatzes der
Staatsgewalt gegen die Volkszählungsgegner etc.; so etwa von Ab-
räumaktionen an Infoständen und Personalienfeststellungen Betrof-
fene: "unverhältnismäßiges Vorgehen gegen Menschen, die von ihrem
Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen"; so die
"Grünen"-Fraktion im Bayerischen Landtag: "Nicht wir stellen uns
außerhalb des Rechts, sondern der Staat verläßt mit seinen Poli-
zeiaktionen den Boden von Recht und Verhältnismäßigkeit."
Das "Verhältnismäßigkeitsprinzip", bekanntlich ein "tragender
Grundsatz des Rechtsstaats", der als allgemeine Bedingung staat-
lichen Handelns sogar im Grundgesetz steht, dessen Nichtbefolgung
gar leicht aus einer Demokratie eine Diktatur, einen Polizeistaat
machen soll, wie man an den diversen Orten demokratischer Unter-
weisung für die Bürger erfährt, es soll hier verletzt sein und
deshalb mit ihm die Demokratie verteidigt werden müssen? Poli-
zeiaktionen und Strafverfahren gegen Volkszählungsgegner, 10.000
Mark Bußgeld für ein bißchen Volkszählungsboykott, sie sollen
"unangemessen" sein?
Die Absurdität des betreffenden Verhältnisses - der Messung einer
Handlung in einem ihr möglichst "angemessenen" Gewalt- bzw.
Straf-Maß - ist diesen Propagandisten der Verhältnis-Mäßigkeit
staatlicher Gewaltmaßnahmen überhaupt kein Problem mehr. Und
darin dürfen sie sich denn auch wieder in schönster Einigkeit mit
ihrer rechtsstaatlichen Herrschaft wissen. Denn der einzige Maß-
stab, der diesem Verhältnis seinen "tieferen Sinn" gibt, sind die
Zwecke und Absichten des Staates. Der Einsatz der staatlichen Ge-
waltmittel soll sich allein an ihnen messen und nicht womöglich
von der subjektiven Willkür seiner Funktionäre bestimmt sein.
Wer sich zur Beurteilung von Staatsmaßnahmen auf die ihnen urei-
genen Prinzipien beruft, der demonstriert mit Beflissenheit die
demokratische, staatstreue Konstruktivität und "Verantwort-
lichkeit" seiner Kritik. Wenn dann an die Staatsmacht drängende
Oppositionsparteien mit dem Vorwurf der "Unverhältnismäßigkeit"
der eingesetzten Gewaltmittel daherkommen, dann wollen sie das
Argument unter die Leute bringen, daß die Verfolgung der
Staatszwecke und zumal ihres höchsten, die Sicherung des Staates
selber = der "Verteidigung der Demokratie", bei einer anderen
parlamentarischen Mehrheit, einer mit der eigenen Partei an der
Macht, besser aufgehoben wäre als bei den amtierenden Inhabern
der Staatsgewalt.
Auf diese Debatte allerdings sind die Regierungsparteien mit Be-
geisterung eingestiegen. Sie machen die Volkszählungsboykottbewe-
gung zum Opfer ihrer eigenen Betroffenheitsagitation: Weil an
j e d e r Tür des Volkes ein Staatsvertreter klingelt und vom
Bürger eine Pflicht einfordert, deshalb gibt's diesmal so viele
Betroffene wie noch nie - was für eine Gelegenheit! Nur, für was?
Diese trostlose Tour ausgerechnet die Volkszählung zur Chance ei-
ner ganz symbolischen, herzlich unverbindlichen und gerade des-
halb so wunderbar prinzipiellen Mißtrauenserklärung an den
"Überwachungsstaat" auszurufen, kehren die Regierenden gegen ihre
Urheber: Wer sich gegen eine so harmlose, mit so viel Datenschutz
versehene und bekanntlich jedem einzelnen Bürger ungemein nüt-
zende und deshalb von allen staatstragenden Parteien einstimmig
für rechtens erklärte Veranstaltung wie diese wendet, der hat
nicht die Sache im Sinn, sondern etwas anderes: den Kampf gegen
das Recht, die Demokratie.
Strauß:
"Die Agitation gegen die Volkszählung ist der Versuch, die Bürger
für den ständigen Kampf gegen die staatliche Ordnung zu mißbrau-
chen."
FDP-Generalsekretär Haussmann: Die Grünen demonstrieren erneut
ihr gebrochenes Verhältnis zu demokratischen Grundsätzen, Boykot-
taufruf verstoße gegen geltendes Recht und gegen das demokrati-
sche Prinzip der Mehrheitsentscheidung. Justizminister Engelhard
zum Grünen-Parteitag:
"Wenn sie dort ihre rechtswidrige Boykottkampagne durch einen of-
fiziellen Parteibeschluß auf die Spitze treiben, stellen sie sich
endgültig das Zeugnis einer dem demokratischen Parlamentarismus
feindlich gesinnten Gruppierung aus." (Süddeutsche Zeitung,
5.5.87)
Geißler: Die Grünen
"sind fast faschistoid"; eine "Aussteigerpartei, die zum offenen
Rechtsbruch aufruft." Die Parteitagsbeschlüsse seien "Beweise für
ihre verfassungsfeindliche Grundeinstellung" (Frankfurter Allge-
meine Zeitung, 5.5.87)
Klarstellungen, die das C-Lager schon längst loswerden wollte,
und denen die SPD in der ihr eigenen maßvollen Ausdrucksweise -
"es ist unverzichtbarer Bestandteil des demokratischen Konsens,
Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren" wer das nicht tut, gehört
folglich nicht dazu - nicht nachsteht.
In Otto Schily haben sie alle im übrigen ihren richtigen An-
sprechpartner gefunden. für ihn waren der Verlauf der Boykottkam-
pagne und das staatliche Vorgehen dagegen nicht etwa Grund zur
Kritik an Zweck und Inhalt dieser Kampagne. Sie waren ihm will-
kommener Anlaß unter bruchloser Aneignung der staatlicherseits
aufgemachten Maßstäbe über Freunde und Feinde von Staat und Demo-
kratie seine "fundamentalistischen" Parteifreunde seinerseits aus
dem demokratischen Konsens aus - und sich selbst damit entschie-
den in denselben einzugrenzen. Die "Gewaltdebatte" der Grünen-
Fraktion zum 20. Jahrestag der Erschießung Benno Ohnesorgs am 2.
Juni befruchtete er mit einem glasklaren Bekenntnis zum staatli-
chen Gewaltmonopol, mit der schönen Begründung, das bedeute
"keine Befürwortung staatlicher Gewaltausübung, sondern" sei
"lediglich Bestandteil eines rechtsstaatlichen Konsenses". Ein
schönes "Sondern": Das "Gewaltmonopol gibt es nur, wo es einen
Rechtsstaat gibt." Und deshalb müsse überhaupt Schluß sein mit
dem negativen Verhältnis der Grünen zum Staat.
Kreuzberg: Umgang mit einem "rechtsfreien Raum"
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Als Anfang Mai im Westberliner Stadtteil Kreuzberg eine der hier
schon ziemlich üblichen Machtdemonstrationen der Polizei im Zu-
sammenhang mit einer Aktion des schon erwähnten Typs gegen Volks-
zählungsgegner Auslöser für eine alternative Ohnmachtsdemonstra-
tion der "Autonomen" wurde, war das Entsetzen groß, daß die Poli-
zei nicht ihrem eigenen und dem staatlichen Anspruch genügte,
lückenlos alles unter Kontrolle zu haben. Mit ihrem planlosen und
ungenügenden Vorgehen, so die heftige Kritik der SPD-Opposition,
habe die Polizei nicht verhindert, daß sich "in kürzester Zeit in
Kreuzberg ein rechtsfreier Raum bilden konnte", wo sogar Kinder
sich ans Knacken der Geldbehälter in den Telefonzellen gemacht
und Leute an Plünderungen teilgenommen hätten, die sonst nichts
mit den "Autonomen" etc. zu tun hätten (Frankfurter Allgemeine,
5.5.87). Die Konsequenz des Senats war klar: mehr Polizei,
"stärkere Präsenz und größere Härte".
Bei der Demonstration gegen den Reagan-Besuch in Westberlin in
der Woche nach Pfingsten konnten die Lehren gezogen werden, und
sie wurden gezogen: weitgehende Abriegelung des ganzen Stadtteils
einschließlich Stillegung aller Kreuzberg berührenden öffentli-
chen Verkehrsmittel "aus technischen Gründen". Ein Entsatz der
Eingeschlossenen durch eine Luftbrücke mußte in diesem Fall man-
gels verbündeter Luftstreitkräfte unterbleiben. Dafür kam es zur
Masseneinkesselung von Demonstranten im Hamburger Stil mit an-
schließender Personalienfeststellung.
Die Demokratie verteidigen = alle mutmaßlichen Gegner
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lückenlos erfassen!
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Zur Verhinderungs- bzw. Einschüchterungsabsicht des Staates ge-
genüber unerwünschten oppositionellen Aktivitäten kommt noch
hinzu das Fahndungsinteresse: der Wunsch nach möglichst vollstän-
diger Erfassung aller Personen, die irgendwie einmal ihre Gegner-
schaft gegen - "demokratisch beschlossene" staatliche Maßnahmen
praktisch betätigt haben und sich damit mangelnder Respektierun
der Souveränität des Staates schuldig gemacht haben. Selbst wenn
klar ist, daß der Anlaß der Personalienfeststellung auch unter
großzügiger Rechtsauslegung kaum als Ordnungswidrigkeit oder
Straftat zu einer gerichtliche Verurteilung führen wird - das
Sammeln der Namen "für alle Fälle" kann nicht schaden.
Besonders aufmerksam und gründlich werden in diesem Sinne seit
Jahren die Gegner der Atomenergie und insbesondere der
P l u t o n i u m f a b r i k W a c k e r s d o r f behandelt.
Hier praktiziert der Staat den Grundsatz schon seit Jahren, daß
das mit demokratischer Mehrheit als solches zustandegekommene
Recht unter Einsatz aller erforderlichen Gewaltmittel gegen seine
Gegner durchzusetzen und jeder, der sich dieser legitimen Gewalt
irgendwie, und sei noch so indirekt, entgegegenstelle, zu verfol-
gen, zumindest aber zu identifizieren sei.
Wackersdorf wurde so etwas wie ein Übungsfeld zur Erprobung aller
denkbaren Taktiken der Verhinderung, Einschüchterung und Sammlung
von Personalien unter Ernstfallbedingungen. Und mancher Oberpfäl-
zer Bauer und aufrechte Staatsbürger hat sich sehr gewundert,
warum er als Staatsfeind behandelt und auf dem Weg zwischen Hof
und Acke dreimal von Polizei kontrolliert wurde, bloß weil ihm
die WAA in seiner Nachbarschaft nicht ganz geheuer ist und er
deshalb gelegentlich ein paar Demo-Teilnehmern eine Wiese oder
Scheune zum Übernachten überlassen hat.
Der Katalog der übrigen Maßnahmen, ob am Bauplatz - mal Genehmi-
gung von Demonstrationen mit massenhaften Personenkontrollen und
Personalienfeststellungen, Hubschrauber-Tiefflugeinsätzen gegen
Demonstranten am Bauzaun und natürlich dem ganzen Spektrum der
üblichen Nahkampf- und Distanzwaffen der Polizei, mal Verbot von
irgendwie nach WAA-Gegnern aussehenden Veranstaltungen im weiten
Umkreis von Wackersdorf - oder dessen Vorfeld, wie die Einreise-
verbote für Demonstrationsteilnehmer aus Österreich soll hier
nicht weiter ausgebreitet werden. Für den Staat ist der WAA-Bau-
platz inzwische sowieso eher zum Nebenschauplatz geworden. Die
Szene hat sich mittlerweile in die Justiz verlagert. Dort laufen
nicht nur fast 3000 Strafverfahren gegen Anti-WAA-Demonstranten,
dort werden auch Publikationen der WAA Gegner, wie die Zeit-
schrift "Radi-Aktiv", bzw. deren presserechtlich Verantwortlich
nach bewährtem Muster mit Strafanzeigen und Prozessen eingedeckt.
Bevorzugtes Instrument dafür ist der mittlerweile als ungemein
zweckmäßig und vielseitig einsetzbar erwiesene Paragr. 88 a StGB
(Aufruf zu strafbaren Handlungen).
Eine Versammlung findet staatliches Interesse
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Läßt das souveräne Sicherheitskalkül der Staatsorgane es für an-
gebracht erscheinen, dann wird auch schon mal das Fahndungsinter-
esse ganz unabhängig von Einschüchterungs-, Verhinderungs- oder
Strafverfolgungsabsichten praktiziert: Ganz locker handhabte den
Ermessensspielraum der Exekutive in Absprache mit der Bundesan-
waltschaft etwa vor einigen Monaten die Münchner Polizei im Falle
einer als solche weder genehmigungs- noch anmeldepflichtigen Ver-
sammlung in einer Gastwirtschaft zum Thema "Solidarität mit dem
palästinensischen Widerstand". Mit dem Zweck, die Identität der
30 Anwesenden festzustellen, wurden unter Berufung auf ein angeb-
liches Papier aus "Kreisen der Rote-Armee-Fraktion", das zu
"Solidaritätsveranstaltungen mit den politischen Gefangenen" auf-
forderte und deshalb Verdacht der Unterstützung einer terroristi-
schen Vereinigung gegen die Versammlungsteilnehmer begründe, 300
Polizisten in die betreffende Wirtschaft geschickt, die Anwesen-
den am Verlassen des Raums gehindert, wurde die Szenerie gründ-
lich mit Video gefilmt und schließlich zur Personalienfeststel-
lung bzw. Erkennungsdienst-Behandlung geschritten. Das Ganze als
Vollzug der "bayrischen Linie", "Rechtsverstöße nicht hinzunehmen
und Gewalttätigkeiten durch den Einsatz entsprechend starker Po-
lizeikräfte zu vermeiden."
Klar, daß sowas auf ätzende Kritik bei der SPD stößt:
"Ein grobes Mißverhältnis zu Lasten der ohnehin überforderten Po-
lizisten", die so zudem "an anderer Stelle fehlen, so daß die
Bürger nach einem Verkehrsunfall oft eine Stunde lang auf das
Eintreffen der Beamten warten müssen." (SPD-MdL Naumann)
Einige Bürger empörten sich - etwas näher am Sachverhalt - in Le-
serbriefen darüber, daß hier "ein Ort der Versammlungsfreiheit
zur Polizeifalle gemacht" worden sei. Ihnen wurde die Ehre einer
ausführlichen Leserbrief-Erwiderung des Münchner Polizeipräsidi-
ums zuteil, die allerdings, wie zu erwarten, den erklärten Zweck
der vollständigen Identitätsfeststellung ausdrücklich bestätigte,
lediglich noch ein paar aufklärerische Worte über das Grundgesetz
und seinen Vollzug anfügte:
"Im übrigen irrt sich... in der Annahme, das Grundgesetz würde
für Versammlungen in geschlossenen Räumen keinerlei gesetzliche
Einschränkungen zulassen. Selbstverständlich schützt das Grundge-
setz nur friedliche Versammlungen und gibt keine Schutzgarantie
für die Begehung von Straftaten.
Es war schon immer oberster Grundsatz des Polizeipräsidiums Mün-
chen, Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz zu schützen
und ihren störungsfreien Verlauf zu gewährleisten, mit allem
Nachdruck aber gegen diejenigen vorzugehen, die die Versammlungs-
freiheit als Deckmantel benutzen und unter diesem Deckmantel
Straftaten begehen wollen." (Süddeutsche Zeitung, 5.6.87)
Und was eine Straftat ist, das bestimmt im Zweifelsfall die Poli-
zei - nicht willkürlich, sondern demokratisch fest geführt - da-
durch, daß sie sie verfolgt.
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