Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?
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Der brave Bürger empört über das "Geiseldrama":
HAT DER KEINE ANDEREN SORGEN?
Da wird eine Bank leergeräumt, zwei Geiseln genommen, das Ganze
endet im Kugelhagel der Polizei. Und die vielen unbeteiligten
Elektriker und Schichtarbeiter der Nation haben nur eine Sorge,
die ein Verlangen ist: Die Staatsgewalt muß unangefochten gelten.
Dafür muß sie sich stärken und mehr herausnehmen, bis zum finalen
Todesschuß. Gerade so, als würde die bei der Beendigung eines
Verbrechens produzierte t o t e Geisel beweisen, daß nur eine
rundherum wehrhafte Rechtsordnung unser aller Leben schützt und
lebenswert macht.
Was hat der gute Mann, der so redet, eigentlich vom staatlichen
Gewaltmonopol, an dem sein Herz so hängt? Eine gut gehende Bank,
die von der Polizei geschützt wird, sicher nicht. Eher schon
Bank s c h u l d e n. Der Staat schützt das private Eigentum der
Bank besonders rührend und hat jeden Bankschalter gleich vorsorg-
lich per Klingeldraht mit dem Polizeihauptquartier verbunden.
Denn das Bankgeschäft ist eine für die Marktwirtschaft wichtige
Geld- und Kreditvermehrungsmaschine, die vor den armen Schluc-
kern, die dieselbe Marktwirtschaft hervorbringt, gesichert wird.
Ganz unmöglich ist der Bankraub dadurch nicht geworden. Aber die
aufwendige polizeiliche Großfahndung sorgt in der Regel dafür,
daß die Täter dingfest gemacht werden und so die Rechtsordnung
wiederhergestellt ist. Bleibt das geklaute Geld unauffindbar,
tröstet sich eine ordentliche Bank damit, es ihrer Versicherung
abzuknöpfen oder mit Gewinnrücklagen zu verrechnen.
*
Und der Normalverbraucher? Per Klingeldraht ist seine Sozialwoh-
nung zwar nicht mit dem Polizeihaus verbunden, aber der Schutz
des Privateigentums gilt natürlich nicht nur für Fabriken und
Banken, sondern auch für Farbfernseher und Zahnstocher, die er
sein eigen nennt. Daß die Polizei die paar Habseligkeiten gegen
fremden Zugriff schützen würde, ist ein Gerücht. Tätig wird sie
erst n a c h dem Diebstahl, und eine staatliche Entschädigung
für den Bestohlenen gibt es auch nicht, wenn das Diebesgut nicht
wieder beigebracht werden kann. Ein Verlustausgleich aus Versi-
cherung oder Gewinnrücklagen ist hier unüblich. Denn die paar
Utensilien taugen höchstens zum Verbrauchen, aber nicht fürs
Geldvermehren. Das Geldverdienen muß der Mann selber besorgen,
indem er als Arbeiter oder (Bank-)Angestellter das Eigentum an-
derer vermehrt. Deshalb reicht sein Lohn im besten Fall für die
bekannten Einteilungskunststücke, was schon manch einen auf die
Idee gebracht hat, es einmal mit der Umgehung des Eigentumsrechts
zu probieren.
*
Was haben also die kleinen Leute von der Rechtsordnung, nach der
sie jetzt so laut schreien? Nicht einmal den winzigen "Vorteil"
eines Schutzes ihrer Habseligkeiten vor Langfingern. Die
Rechtsordnung und der Schutz des privaten Eigentums macht für sie
nur eines sicher: die miese materielle Lage, in der sie stecken.
Der Schutz des Eigentums sorgt nämlich dafür, daß Wirtschafts-
wachstum und Neue Armut sich bestens vertragen. Denn wer kein
vermehrbares Eigentum hat, muß für andere arbeiten und seinen
Lohn als Kost für deren Gewinn kalkulieren lassen. Entsprechend
bescheiden sieht er dann auch aus. Oder er entfällt ganz, wenn
für einen besseren Gewinn rationalisiert wird. Auch das steht un-
ter staatlichem Schutz: Die Produktion von Arbeitslosen geht un-
ter Anwendung aller Kündigungsschutzgesetze vonstatten. Geschä-
digt werden die Allermeisten also d u r c h und m i t Recht
und Staatsgewalt - und nicht deswegen, weil es von beidem
z u w e n i g gäbe!
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