Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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       Der brave Bürger empört über das "Geiseldrama":
       

HAT DER KEINE ANDEREN SORGEN?

Da wird eine Bank leergeräumt, zwei Geiseln genommen, das Ganze endet im Kugelhagel der Polizei. Und die vielen unbeteiligten Elektriker und Schichtarbeiter der Nation haben nur eine Sorge, die ein Verlangen ist: Die Staatsgewalt muß unangefochten gelten. Dafür muß sie sich stärken und mehr herausnehmen, bis zum finalen Todesschuß. Gerade so, als würde die bei der Beendigung eines Verbrechens produzierte t o t e Geisel beweisen, daß nur eine rundherum wehrhafte Rechtsordnung unser aller Leben schützt und lebenswert macht. Was hat der gute Mann, der so redet, eigentlich vom staatlichen Gewaltmonopol, an dem sein Herz so hängt? Eine gut gehende Bank, die von der Polizei geschützt wird, sicher nicht. Eher schon Bank s c h u l d e n. Der Staat schützt das private Eigentum der Bank besonders rührend und hat jeden Bankschalter gleich vorsorg- lich per Klingeldraht mit dem Polizeihauptquartier verbunden. Denn das Bankgeschäft ist eine für die Marktwirtschaft wichtige Geld- und Kreditvermehrungsmaschine, die vor den armen Schluc- kern, die dieselbe Marktwirtschaft hervorbringt, gesichert wird. Ganz unmöglich ist der Bankraub dadurch nicht geworden. Aber die aufwendige polizeiliche Großfahndung sorgt in der Regel dafür, daß die Täter dingfest gemacht werden und so die Rechtsordnung wiederhergestellt ist. Bleibt das geklaute Geld unauffindbar, tröstet sich eine ordentliche Bank damit, es ihrer Versicherung abzuknöpfen oder mit Gewinnrücklagen zu verrechnen. * Und der Normalverbraucher? Per Klingeldraht ist seine Sozialwoh- nung zwar nicht mit dem Polizeihaus verbunden, aber der Schutz des Privateigentums gilt natürlich nicht nur für Fabriken und Banken, sondern auch für Farbfernseher und Zahnstocher, die er sein eigen nennt. Daß die Polizei die paar Habseligkeiten gegen fremden Zugriff schützen würde, ist ein Gerücht. Tätig wird sie erst n a c h dem Diebstahl, und eine staatliche Entschädigung für den Bestohlenen gibt es auch nicht, wenn das Diebesgut nicht wieder beigebracht werden kann. Ein Verlustausgleich aus Versi- cherung oder Gewinnrücklagen ist hier unüblich. Denn die paar Utensilien taugen höchstens zum Verbrauchen, aber nicht fürs Geldvermehren. Das Geldverdienen muß der Mann selber besorgen, indem er als Arbeiter oder (Bank-)Angestellter das Eigentum an- derer vermehrt. Deshalb reicht sein Lohn im besten Fall für die bekannten Einteilungskunststücke, was schon manch einen auf die Idee gebracht hat, es einmal mit der Umgehung des Eigentumsrechts zu probieren. * Was haben also die kleinen Leute von der Rechtsordnung, nach der sie jetzt so laut schreien? Nicht einmal den winzigen "Vorteil" eines Schutzes ihrer Habseligkeiten vor Langfingern. Die Rechtsordnung und der Schutz des privaten Eigentums macht für sie nur eines sicher: die miese materielle Lage, in der sie stecken. Der Schutz des Eigentums sorgt nämlich dafür, daß Wirtschafts- wachstum und Neue Armut sich bestens vertragen. Denn wer kein vermehrbares Eigentum hat, muß für andere arbeiten und seinen Lohn als Kost für deren Gewinn kalkulieren lassen. Entsprechend bescheiden sieht er dann auch aus. Oder er entfällt ganz, wenn für einen besseren Gewinn rationalisiert wird. Auch das steht un- ter staatlichem Schutz: Die Produktion von Arbeitslosen geht un- ter Anwendung aller Kündigungsschutzgesetze vonstatten. Geschä- digt werden die Allermeisten also d u r c h und m i t Recht und Staatsgewalt - und nicht deswegen, weil es von beidem z u w e n i g gäbe! zurück