Quelle: Archiv MG - BRD RECHTSSTAAT ALLGEMEIN - Eine humanitäre Errungenschaft?


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       Aus der Welt der Nicht-Arbeitenden:
       

DIETER ZLOF UND RICHARD OETKER

Die Personen ------------ Vor den Schranken eines Münchner Schwurgerichts treffen sich in diesen Wochen zwei Männer, die sich nach Auffassung der Staatsan- waltschaft schon einmal getroffen haben sollen. Der Autohändler und verkrachte Student Zlof wird beschuldigt, den Sohn des Back- pulver-Pudding-Brauerei-und Schiffahrts-Unternehmers Oetker ent- führt, in einer Kiste mit unsachgemäß eingebauter Stromschlagan- lage aufbewahrt und gegen Zahlung von DM 21.000.000.- wieder freigelassen zu haben. Die Last der Indizien gegen den "fließend bayerisch sprechenden" Angeklagten ist erdrückend. Gegen ihn spricht der Besitz - einer Nähmaschine und eines Wäschetrockners - eines Mercedes 450 SEL - eines Grundstücks im Werte von DM 430.000.- - einer Putzfrau und eines Kindergartenplatzes für sein Klein- kind. Dieter Zlof befindet sich in der schwierigen Lage, Vermögensver- hältnisse zu erklären, die einem Bürger in seinen Verhältnissen nicht zukommen. Seine Erklärung, er habe in der Spielbank gewon- nen, glaubt ihm die Staatsanwaltschaft nicht, weil "dies äußerst unwahrscheinlich ist", womit sie auch wieder recht hat, trotz 15.000.000 wöchtenlicher Lottospieler. Ferner hat Zlof einen Tau- sender aus dem Lösegeld auf sein Girokonto einbezahlt, was einer- seits gegen ihn spricht, andererseits für ihn, denn wie kann ein "so gerissener Entführer" so blöd sein? Richard Oetker befindet sich ebenfalls in keiner beneidenswerten Lage: Er geht auf Krücken und kann mit seinem Vermögen, dessen Herkunft ihm jeder glaubt, wegen "ständiger Schmerzen" nicht allzuviel an- fangen. Andererseits spricht sein Freikauf für die Gesundheit des Familienunternehmens, das die 21.000.000.- hinblättern konnte, ohne daß d e s w e g e n der Pudding teurer geworden ist. Der Fall -------- Der Besitzwechsel von DM 21.000.000.- stellt juristisch gesehen kein G e s c h ä f t dar sondern ein V e r b r e c h e n. Richard Oetker hat der Verwertung seiner Person nicht freiwillig zugestimmt, wie das beim Arbeitsvertrag der Fall ist. An allen gesundheitlichen Schäden, die er davon trug, sind - im Unter- schied zu Betriebsunfällen - die Verursacher schuld. Dieses Pro- blem ist allerdings im konkreten Fall weniger wichtig, da der Ge- schädigte wenigstens nicht um Invalidenrente eingeben muß. Ferner gibt es für Entführungen keine Sicherheitsvorschriften, wie dies in jeder Fabrik der Fall ist. Solche Vorschriften verhindern zwar im Betrieb keine Unfälle, nicht einmal solche mit Todesfolge, re- geln aber eindeutig die Schuldfrage, in der Regel zu Ungunsten des Beschädigten. Menschliches Versagen ist bei Entführungen ge- wissermaßen immer im Spiel. Eine Entführung ist in jedem Falle strafbar, die DM 21.000.000.- somit kein Gewinn, sondern Beute. Um an soviel Geld legal heranzukommen, muß man schon eine Back- pulverfabrik besitzen. Wer außer seiner Arbeit nichts besitzt, kann entweder solange arbeiten, bis er diesen Betrag zusammen hat (nach dem westdeutschen Durchschnittslohn wäre es nach ca. 1167 Jahren soweit, wenn man die Unkosten für Lebenhaltung nicht be- rücksichtigt), oder im Lotto spielen, woraus folgt, daß ein Ar- beiter so viel Geld nie haben kann und wenn er es doch hat, ein Verbrechen vorliegen muß. Das Urteil ---------- ist allein Sache des Gerichts, dessen Aufgabe darin besteht, einen Schuldigen zu finden. Diese Verurteilung liegt im öffentli- chen Interesse, weil das Recht wiederhergestellt werden muß. Die Unparteilichkeit des Rechts liegt darin, daß von seiner Wieder- herstellung niemand etwas hat außer dem Recht. Der Schuldige kommt nämlich ins Gefängnis, Richard Oetker geht trotzdem auf Krücken und die erpreßten Tausender tauchen weiterhin irgendwo auf. Die Allgemeinheit hat von der Wiederherstellung des Rechts die Illusion, daß weniger entführt wird, weil man dafür ins Ge- fängnis kommt. Weil die meisten Leute als Entführungsobjekte un- geeignet sind, ist ihnen das ziemlich gleichgültig. Die Entfüh- rung Richard Oetkers hat das Volk nicht betroffen, folglich auch nicht betroffen gemacht. Sie war eine Nachricht in der Zeitung und die Berichte vom Prozeß sind Unterhaltung, genauso wie ein Fußballspiel, wo es ja auch nur den Unterhaltungswert steigert, wenn es kriminell zugeht. Das Volk kann raffinierte Entführer sehr gut verstehen, ihre Tat aber nicht billigen, weil es selbst zum Arbeiten geht und ohne Befehl keine Taten begeht. Das Volk hat keine Sympathien für Richard Oetker als Unternehmersohn, weil es Unternehmer nur als Arbeitgeber kennt und an ihrem Leben nur über die Illustrierten gelegentlich Anteil hat. Anteilnahme hat es allerdings für die Krücken Richard Oetkers, denn das mit der Ruinierung der Gesund- heit ist eine böse Sache, wie jeder weiß. Der Kommentar ------------- Die Entführung und der Prozeß sind eine S e n s a t i o n. Nichts ist gewöhnlich an dem ganzen Zirkus: weder die Art der Be- reicherung, die sich die Kidnapper ausgedacht haben, noch das Op- fer und schon gleich gar nicht die Bewältigung der ganzen Affäre durch die Justiz. Weil es eine Sensation ist, taugt sie zur U n t e r h a l t u n g. Und so ist eben auch ein Verbrechen nicht ganz unnütz: Die ge- wöhnlichen Formen der Bereicherung und ihre ganz gewöhnlichen Op- fer, zu denen man selber zählt, werden vor dieser Story eine ganz matte Sache. Vielleicht liegt der Erfolg der Zeitungen, die so gern zur Brotzeit gelesen werden (AZ, tz, BILD), daran, daß sie die alltäglichen Begebenheiten nicht so sehr in den Vordergrund rücken, dafür alle Sensationen vermelden, die sie aufstöbern - und neben Mitteilungen über alle politischen Notwendigkeiten eben ihre Leser unterhalten. Der geringe Marktanteil der MAZ wäre so auch verständlich: seit 20 Nummern verzichten wir auf Sympathien mit Verbrechern, Unter- nehmern und ihre Opfern, schreiben immer nur, daß letztere allen Grund haben, der ganz gewöhnlichen und einzig legitimen Bereiche- rung, dem Kapital, ihren Dienst aufzukündigen. D a s wäre einmal eine echte Sensation! (Aus Marxistische Arbeiterzeitung (MAZ) Nr. 21/18. Dezember 1979) zurück