Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION VOLKSZAEHLUNG - Vom Volkszählungsboykott


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       Volkszählungsprotest '87
       

DIE ANGST DES BÜRGERS VOR DEM STAAT

Initiativen zum Volkszählungsboykott verbuchen regen Zulauf; überall gründen sich "AG Freier Menschen"; Protestveranstaltungen sind gut besucht und brauchen auf Prominenz nicht zu verzichten. Die Empörung über staatliche 'Datensammelwut' erfaßt Kreise, denen bisher kaum übertriebene Kritiklust nachzusagen war. Allge- meiner Tenor: Jetzt reichts! Mit seiner Volkszählung geht der Staat nun wirklich zu weit! Ist es tatsächlich so, daß nach den Pershings, nach der Kießling- Affäre, nach der Arbeitslosigkeit, nach dem Goebbels-Gorbatschow- Vergleich und nach der Ermordung des deutschen Waldes und des Rh- eins die Grenze dessen, was man deutschen Bürgern zumuten kann, mit der Volkszählung endgültig überschritten ist? Ist sie der be- rühmte Schritt, mit dem der Staat zu weit gegangen ist in der Strapazierung der Geduld seiner Bürger? Keineswegs. Die Populari- tät des Volkszählungs-Protests verdankt sich nicht einem jah- relang aufgestauten Unmut über andere staatliche Zumutungen (bzw. das, was man hierzulande dafür hält), sondern einer an der Volks- zählung entdeckten Spezialität: es soll sich bei ihr nicht um einen der zahlreichen "Fehler" staatlicher Problemlösungsarbeit handeln, die mündige Bürger ständig entdecken und ebenso regelmä- ßig durchgehen lassen, weil sie den Unterschied zwischen staatli- chem H e r r s c h e n und staatsbürgerlichem K o m m e n t i e r e n sehr wohl kennen und respektieren; nein, diesmal soll es sich um eine direkte und unverfrorene Herausfor- derung der Menschenwürde handeln, der nur durch entschiedene Ab- sage zu begegnen sein soll. Worin besteht die exorbitante Unzu- mutbarkeit der Volkszählung? Der staatliche Zweck der Volkszählung ------------------------------------- Mit der Volkszählung will sich der Staat ein genaues, umfassendes Bild darüber machen, wie sich sein Volk in den mit Recht und Ge- setz geregelten Abhängigkeitsverhältnissen eingerichtet hat. Er läßt es Fragen beantworten - nach Schulkarriere und Beruf, nach tatsächlich ausgeübter Tätigkeit und Unterhaltsquellen, nach Re- ligion, familiären und anderen Abhängigkeiten, nach Wohnverhält- nissen, Mobilität und Arbeitswegen usw. - um seine Sozialstati- stik, die Auflistung seines gesamten Untertanenmaterials nach Ru- briken, auf den neuesten Stand zu bringen. Zusätzlich zu und ne- ben den vielfältigen Daten, die er über jeden einzelnen als Ein- wohner, Steuerzahler, Kassenmitglied, Wehrpflichtiger, Verfas- sungsfeind usw. für die Abwicklung der besonderen Herrschafts- und Benutzungsverhältnisse längst erhoben hat, macht er sich auf der Grundlage der Volkszählungsdaten ein Gesamtbild seines Volks- körpers, einen Überblick über Anzahl und Zustand des lebenden In- ventars, das in seinem Herrschaftsbereich herumläuft. "So wie der Kaufmann zumindest einmal im Jahr Inventur macht, führen alle Staaten der Welt im Abstand von fünf bis zehn Jahren eine Be- standsaufnahme der Bevölkerung durch." (Werbeblatt der Statisti- schen Ämter zur Volkszählung) Daß es dem Staat bei dieser statistischen Erhebung nicht um In- formationen geht, um seinem Volk den Alltag von Arbeit, Wohnen, Sport und Spiel angenehmer zu gestalten, ist so ziemlich jedem klar - schließlich ist kommunistische Planwirtschaft hierzulande verpönt. Wenn der Staat sich für seine Verwaltung und Gesetzge- bungsvorbereitung Datenmaterial verschafft, dann nicht, um sich künftig auf einmal nach dem Bedarf seiner Untertanen zu richten, sondern um bei der Abwägung der meist ziemlich ungemütlichen Al- ternativen der Durchführung längst feststehender Staatsnotwendig- keiten (seien es Schul- oder Bunkerbau, Wehrpflicht oder Renten- zahlung) bei Bedarf eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage zu haben. Wer an der normalen Herrschaftstätigkeit des Staates nichts auszusetzen hat, wieso regt sich der jetzt über die Volks- zählung so auf? "Persönliche Daten" - amtliche Kennziffern für dienstbare Bürger ---------------------------------------------------------------- Daran entzündet sich der Protest der Volkszählungskritiker - aber wie! Sie tun so, als wäre die Volkszählung eine Anmaßung des Staates, die ihm ansonsten gänzlich fremd sei - und ihm genau deshalb nicht zustehen soll. Für die Unterscheidung zwischen ei- ner Staatsgewalt, die auf den Zuspruch ihrer Bürger bauen kann; und dem unzulässsigen 'Schnüffelstaat' ist eines unverzichtbar: die fein säuberliche Trennung zwischen dem, was den Staat angeht, und dem, was er sich darüberhinaus aneignen will. So wenig Volks- zählungskritiker d i e s e Daten der staatlichen Nutzung ent- ziehen wollen, um sie der eigenen Überwachung anzuvertrauen, so sehr bestehen sie darauf, daß sich mit der Volkszählung der 'Überwachungsstaat' anmeldet, der sich am hohen Persönlichkeits- recht seiner Bürger, über die sie betreffenden Daten selbst zu verfügen, arg vergreift. Zwar hat bis vor ein paar Jahren noch kaum jemand daran gedacht, seine Daten zu einem hohen Gut zu er- heben, an dessen Unveräußerlichkeit sich Freiheit und Knechtung der Menschen entscheiden soll, aber seit dem höchstrichterlichen Spruch aus Karlsruhe ist die lächerliche Ideologie autorisiert, jeder Bürger verfüge in seinen Kennziffern über einen sensiblen Wissensschatz, von dem nur sein Besitzer Gebrauch machen dürfen. Eine lächerliche Ideologie ist das verfassungsrechtlich veran- kerte Ungetüm einer "informationellen Selbstbestimmung" allein schon deshalb, weil so getan wird, als entstünden nicht so ziem- lich alle Daten als r e l e v a n t e I n f o r m a t i o n e n durch die Art und Weise, wie sich der Staat auf seine Bürger be- zieht: er registriert sie beim Einwohnermeldeamt, um über den Aufenthaltsort eines jeden genau Bescheid zu wissen; er versorgt sie mit einer Steuernummer, um bei ihren Einkünften seine 'Schutzgebühren' abzukassieren; er bedient sie mit einer Renten- versicherungskennziffer, um sicherzugehen, daß nur diejenigen in den Genuß eines Gnadenbrots kommen, die sich ihr Leben lang genug im Dienst an der Wirtschaft verschlissen haben; er bietet ihnen die Überwachung durch das Wehrersatzamt, damit keiner den Dienst fürs Vaterland verpaßt, usw. Reichlich daneben also, zu seinen Daten den Standpunkt einzunehmen, ihre Verwendung unterliege der privaten Beurteilung, ob und wie sie den Staat etwas angingen - nach dem Motto: ich bin Steuerzahler, Rentenversicherte, Sozial- hilfeempfänger... - aber was geht das den Staat an?! Daß die Daten, die er gern als sein persönliches Eigentum be- trachten will, in der Hauptsache überhaupt nur durch das jewei- lige staatliche Interesse an ihm zustandegekommen sind, ficht einen Verfechter des Rechts auf "informationelle Selbstbestim- mung" jedoch wenig an. Wenn auch nicht praktisch, so um so mehr in seinem Bewußtsein hat er einfach den staatlichen Gebrauch sei- ner Daten an die Bedingung geknüpft, daß ihm ihr Verwendungszweck unheimlich einleuchtet. Die amtlichen Auflagen und Pflichten, die die "Daten" so gewichtig machen, werden nirgends als Zumutung zurückgewiesen. Wenn beispielsweise dank staatlicher Regelung von dem Datum "Dauer der Arbeitslosigkeit" die Höhe der ausbezahlten Versicherungsbeiträge abhängig gemacht ist; wenn damit sortiert wird zwischen Arbeitslosen, die durch das vergleichsweise höhere Arbeitslosengeld und die damit verbundenen Auflagen dazu bewegt werden, sich dem Arbeitsmarkt in jeder gewünschten Weise zur Verfügung zu halten, und Arbeitslosen, die sich durch die allmähliche Rückführung ihres Lebensstandards auf das Niveau des puren Überlebens mit dem Gedanken vertraut machen dürfen, zum abgeschriebenen Ausschuß der kapitalistischen Produktionsweise zu gehören - dann trägt das dem "informierten" Sozialstaat bei seinen datenschutzbewußten Bürgern nur Komplimente ein. In ihren Augen hat er sich durch sein großes Herz für alle Notleidenden - schließlich könnte er sie auch verhungern lassen - ein Recht auf Mitarbeit erworben: "Ich bin der Meinung, der Staat, der soziale Dienstleistungen verteilt, muß auch auf die Bereitschaft seiner Bürger rechnen, an einer Planung mitzuarbeiten. " (Prof. Brunnstein) Die Kritiker der Volkszählung: Durch Mißtrauen... ------------------------------------------------- Womit hat sich nun der Staat dieses Recht verscherzt? Nach Aus- kunft der Volkszählungskritiker ausgerechnet dadurch, daß der Staat mit den erhobenen Daten nichts anfangen können soll. Der Umstand, daß beim Standpunkt der politischen Gesamtrechnung kein konkretes Kontrollbedürfnis des Staates zu entdecken ist, macht sie so verdächtig! Die ansonsten übliche Koppelung der Daten an den Zweck, für den sie gerade gebraucht werden, gilt einem Bürger als B e s c h r ä n k u n g a u f d a s N ö t i g e. Daß bei der Volkszählung erst einmal nicht abzusehen ist, was der Staat damit anfangen will, nährt das Mißtrauen, er k ö n n e auch nichts damit anfangen - und genau daran soll sich entscheiden, daß sie ihn auch nichts angehen! Für die Ausstaffierung ihres Verdachts, die Volkszählung sei überflüssig, ist mündigen Informationsträgern kein Einwand zu dumm. Von besserwisserischen Auslassungen über die "Steinzeit- statistik", mit der nichts als "Datenschrott" zu holen sei, bis zum freundlichen Hinweis, durch den massenhaften Boykott könne der Staat keinesfalls sicher gehen, sein gesamtes Volk zu- verlässig "gezählt" zu haben, reicht die Palette der Vorwürfe, die die Untauglichkeit der Volkszählung belegen wollen. Und kon- sequenterweise landet die Kritik beim Standpunkt des Daten- schutzes, der nicht gewährleistet sein soll, weil der Staat dem Problem, wie der Z u g r i f f v o n U n b e f u g t e n auf das gewonnene Datenmaterial 100%ig zu verhindern sei, zu wenig Aufmerksamkeit widme. Mit phantasievoll zurechtgelegten Befürch- tungen über den Bausparkassenvertreter, der als Zähler an Adres- sen von potenten Kunden herankommen könnte, und über die War- tungstechniker, die Zugang zu den Datenspeichern haben werden, beteuern die Kritiker ein ums andere Mal, daß ihnen der Begriff des Datenschutzes geläufig ist: der ist nämlich immer dann gege- ben, wenn nur die staatlichen Ämter und befugten Personen die benötigten Daten nutzen, die auch etwas damit anfangen können - und sonst niemand. .....zur Wiederherstellung der staatsbürgerlichen Ehre ------------------------------------------------------ Mit ihrem Argument, die Volkszählung sei das "falsche Instru- ment", wollen Staatskritiker wie Brunnstein nun keineswegs eine Debatte darüber anzetteln, wie das Volk am besten zu zählen sei. Ihnen kommt ein schrecklicher Verdacht: wenn der Staat gegen alle vorgebrachten Bedenken die Volkszählung einfach durchführt, dann kommt es ihm gar nicht auf die Daten an, sondern auf die Demüti- gung seines Volkes: er, der dem Volk ansonsten durch seine Herr- schaft dient, soll auf einmal ein Interesse daran haben, es strammstehen zu sehen und zu erleben, wie alle "hier" brüllen. Aber nicht, weil er wissen wollte, ob alle da sind, sondern um sich durch die Erzwingung ganz und gar sinnloser Ergeben- heitsadressen an ihrer Unterwerfung zu weiden. Einen i n h a l t s l o s e n Herr-im-Haus-Standpunkt, den läßt ein mündiger Bürger seinem Staat nicht durchgehen. Man kann ja viel mit ihm machen, aber ihn ohne erkennbaren Sinn anzuweisen, seine Daten preiszugeben, das geht entschieden zu weit. Einen solchen Dressurakt muß er entschieden von sich weisen! Jetzt geht es um die ganz prinzipielle, wenn auch belanglose Frage, wie der Staat sein Volk sieht und umgekehrt: erweist er ihm die Ehre, es in seinem Umgang mit ihm als Mitmacher aus freien Stücken zu respek- tieren, oder tut er ihm den Zynismus an, seine "Mitarbeit" als das zu nehmen, was sie ist: erzwungener Gehorsam? Kann man die Staatsgewalt weiterhin als Lebenshilfe interpretieren oder muß man sie hinfort als "totalitären Überwachungsstaat" geißeln? An solchen Fragen entscheidet sich nichts - außer der W ü r d e v o n S t a a t s b ü r g e r n. Und eben der Umstand, daß er sich dieser Auffassung zufolge um eine Frage des höheren politi- schen Geschmacks handelt, vom Staat aber nie seine sonstigen Maß- nahmen als Frage des praktischen Parierens genommen wird, stei- gert noch die Empörung über die Volkszählung. Während ein bürger- licher Mensch normalerweise den Anordnungen des Staates nachkommt und sich getrennt davon eine schlechte Meinung über selbige vor- behält, soll es bei der Volkszählung schwer darauf ankommen, wie er sie findet. Um so mehr regt er sich dann auf, wenn der Staat dies anders, nämlich wie gewohnt sieht, und die Auskunftspflicht mit der Anordnung von Bußgeldern unterstreicht. So b e s t e h t ein Bürger auf der extra für ihn erfundenen Unterscheidung zwi- schen einem totalitären Staat, der seine Bürger völlig im Griff hat und ansonsten nichts von ihnen will, und einem demokrati- schen, der sich auf das beschränkt, was er von ihnen will, und sie ansonsten konsequent in Ruhe läßt. Ein Vorteil dieses Kampfes um die unbefleckte Staatsbürgerehre ist, daß man sich den Erfolg desselben selbst verschaffen kann. Daß das Dementi, man ließe so ohne weiteres alles mit sich ma- chen, von Erfolg gekrönt ist, hängt ja nicht daran, daß die Volkszählung nicht stattfindet. Dem Bedürfnis ist Genüge getan, wenn durch ach so geistvolle und gewitzte Überlegungen demon- striert wird, wie freie Menschen einem Staat, der sich daneben benimmt, ein Schnippchen schlagen können. Veranstaltungen zur Volkszählung arten deshalb nicht selten in Büttenreden aus, in denen kein Mangel an Vorschlägen herrscht, wie man eine unge- heuere Aufmüpfigkeit hinkriegt, ohne gleich unangenehm aufzufal- len: Z.B. durch das Ausfüllen der Fragebögen auf Chinesisch (es steht nämlich nicht im Gesetz, daß es in der Amtssprache erfolgen muß!) Z.B. durch vollzähliges Mitmachen bei der Volkszählung, weil da- mit das Erstellen einer Verweigererkartei unmöglich gemacht wird! Z.B. durch eine Weltreise um den 25. Mai herum (polizeiliche Ab- meldung nicht vergessen!) Bleibt zum Abschluß nur noch eine klä- rungsbedürftige Frage, die für das Gelingen dieser politischen Gaudi nicht ganz unwesentlich ist: Wie steht es mit dem Preis- Leistungs-Verhältnis? Wieviele Verweigerungen kann man sich lei- sten, bis es zum Bußgeld von, sagen wir, 2000 DM und damit zu ei- nem Mißverhältnis zum erworbenen Gebrauchswert kommt; dem Ge- brauchswert nämlich, sich aufgrund des völligen Unverständnisses dafür, daß der Staat die Größe des eigenen Klos wissen will, genötigt zu sehen, die Herren und Damen Abgeordneten als "Steuerveruntreuer" betrachten zu müssen. Für sachdienliche Hin- weise stehen sicherlich die Leiter des Statistischen Landesamtes zur Verfügung. P.S.: Eine Frage haben wir noch. Und zwar an die Anhänger der Parole "Wir haben nichts zu verbergen. Aber wir lassen uns nicht abstempeln." Ihr glaubt also, daß euer persönliches Befragen den staatlichen Anforderungen an den bürgerlichen Anstand entsprochen hat. Das ehrt euch - und begründet sicher eure Hoffnung, von ihm nichts befürchten zu müssen. Aber wie kommt ihr darauf, daß euch dieser Staat zu einer "bloßen Nummer" abstempeln will? Habt ihr noch nicht davon gehört, daß die Re-Identifizierung der personen- bezogenen Daten keinerlei Probleme bereitet: Ihr könnt also davon ausgehen, daß eure vorbildliche Wohlanständigkeit keineswegs der Anonymität überantwortet, sondern einer höchst individuellen, eu- rer unverwechselbaren Persönlichkeit gerecht werdenden Überprü- fung und Würdigung unterzogen wird. Recht so? *** Die Sehnsucht nach DATENSCHUTZ ------------------------------ - ist ziemlich lächerlich. Wer soll sie denn schützen? Und vor wem? Die Antwort heißt beide Mal: Staat (Bürokratie, Behörden, Ämter...). Und was soll da geschützt werden? Daten sind doch Kenntnisse - und um sie zu "schützen", muß man sie erst einmal haben. Im Klartext also: Der Staat muß Bescheid wissen, um dann immer das zu vergessen, was ihn gerade im gegebenen Zusammenhang nichts angehen soll... - ist sehr verharmlosend. Sie verwechselt nämlich die Zwecke, die der moderne Rechtsstaat mit seinem Menschenmaterial verfolgt, und das Recht, das er sich nimmt und über seine Leute erläßt, und die Gewalt, mit der er sich durchsetzt, mit den Kenntnissen, die er für die Abwicklung des Ganzen auch noch braucht. zurück