Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION VOLKSZAEHLUNG - Vom Volkszählungsboykott
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Bremer Hochschulzeitung Nr. 72, 19.04.1983
Karlsruher Urteil zur Volkszählung
8:0 FÜR DEN RECHTSSTAAT
"Die Regierungsmaschinerie kann gar nicht einfach genug sein. Es
ist immer die Kunst der Spitzbuben, sie kompliziert und geheim-
nisvoll zu machen." (Karl Marx)
Es ging sehr einfach. Karlsruhe hat gesprochen. Der Klage, der
Staat erschüttere mit dem Volkszählungsgesetz unnötig das Ver-
trauensverhältnis wohlmeinender Bürger, ist mit Mehrheitsent-
scheid Genüge getan, die Kläger sind's zufrieden: "Wir sind be-
geistert", jubeln die Anwältinnen aus Hamburg über den "Sieg der
Demokratie." Das gestörte Verhältnis hat sich wieder normali-
siert. Für BILD, Humanistische Union und Bürgerinitiativen gibt
es nur noch ein Thema: Anerkennung und Lob für den Rechtsstaat,
der seine "Bewährungsprobe" so glänzend bestanden hat. Volkszäh-
lung und Volkszählungsboykott sind - endlich! - in den denkbar
besten Händen, denen des R e c h t s. Daß sie da bleiben, ist
nicht nur ein frommer Wunsch, sondern auch eine Drohung. Späte-
stens jetzt begibt sich in Gefahr, wer in Sachen Volkszählung vom
Rechtsweg abkommt.
Es gibt noch Richter in Deutschland...
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wird jetzt mit einer Erleichterung registriert, als wäre dieser
unangenehme Berufsstand je vom Aussterben bedroht gewesen, als
hätten sich acht Vertreter der Zunft zu Widerstandskämpfern regen
Bonn gemausert, allen voran ein ehemaliger Notstandsminister. Der
Gedanke, die obersten Verfassungshüter hätten sich unter dem
Druck der Massen auf die Seite der Volkszählungsgegner geschla-
gen, dem MSB wie FAZ gleichermaßen anhängen, ist schon deshalb
absurd, weil weder die Volkszählung noch ihr Boykott in Karlsruhe
zur Verhandlung standen. Die Robenträger haben getan, was sie im-
mer tun: sie haben die Gewalttaten der Politik an dem Maßstab ge-
messen, auf den der Staat sich und seine Bürger gleichermaßen
streng verpflichtet, auf den der Rechtmäßigkeit. Von den Kolli-
sionen der politischen Maßnahmen mit den Interessen der Bürger
haben sie wie immer ganz sachlich und überparteilich Kenntnis ge-
nommen: auf dem Rechtsweg, der den Bürger festlegt, wie er
s e i n e Absichten, Einwände, Bedenken hierzulande alleine vor-
tragen darf, als Klage darüber, daß der Staat seinen
e i g e n e n Prinzipien in die Quere gekommen sei.
Nicht einmal die Kläger haben gegen die Sache einen Einwand vor-
getragen. Die können sie nur befürworten, mit denselben
Ideologien des volksnützlichen Datengebrauchs, die Zimmermann
vertritt:
"Ich bin der Ansicht, wenn der Staat aus einem konkreten Anlaß
die Daten von den Bürgern haben will, daß die Bürger dann auch
bereit sind, das zu tun." (Frau Stadler-Euler)
Es gibt offenbar viel zu viele Kläger in Deutschland, und unter
diesen Umständen kann die "Rettung" des Rechtsstaats durch die
Agenten der "Dritten Gewalt" gar nicht schiefgehen. Der
N o t w e n d i g k e i t einer Volkszählung haben sich die acht
Richter noch lässiger versichert als Zimmermann und Konsorten,
sprich: ganz ohne ideologische Begründung. Sie haben den Geset-
zesmachern schlicht den Auftrag erteilt, erstens zu warten und
zweitens ihrer Lieblingsbeschäftigung nachzugehen: eventuell wird
im Herbst ein neues Gesetz fällig. Wer hat da eigentlich wem eine
"Schlappe" erteilt? Die Träger der "dritten" Gewalt haben sich
weder als die Oberaufseher, noch gar als die Widersacher der bei-
den anderen Abteilungen der Regierungsmaschinerie aufgeführt,
sondern als das gute verfassungsrechtliche Gewissen derer in
Bonn. Ob sich der Staat nicht s e l b s t - prinzipiell guten
Willens, aber manchmal etwas fahrlässig Schaden zufüge, ist die
einzige Sorge, die die acht Richter plagt, und Abhilfe ist
schnell geschaffen: für Widerstand ist kein Grund gegeben, noch
nicht einmal KÖpfe müssen rollen, nur Korrekturen am Recht in
seinem Namen sind fällig. Für diese Art von Schadensvermeidung
und -bekämpfung sind den Karlsruhern 200 und mehr Millionen Mark
nicht zuviel.
Den Volkszählungsboykott
und andere Formen des Protestes hat Karlsruhe weder ausdrücklich
gebilligt noch verboten. Und doch haben alle Kommentatoren
des Urteilssspruchs sehr schnell die Klarstellung begriffen, die
darin liegt, daß drei Gegner der Volkszählung, stellvertretend
für alle, zu ihrem Recht gekommen sind. Jede Sorte Mißtrauen, die
sich anders vorträgt denn als verfassungsrechtliches Bedenken,
jeder Protest, der sich anderer Formen bedient als denen des
Rechtswegs, gilt ab sofort als Unrecht. Das Mißtrauen ist ja zu
seinem Recht gekommen: in Karlsruhe. Das war den "Spitzbuben" im-
mer schon klar, jetzt können sie auf die ganz unverdächtig über-
parteiliche Instanz der Verfassungsgerichtsbarkeit verweisen,
wenn sie ihr Plädoyer für Recht und Ordnung abgeben.
"Der ganze Vorgang ist ein Musterbeispiel für angewandte Demokra-
tie. Bürger, die Bedenken gegen eine staatliche Entscheidung hat-
ten, riefen nicht zum 'Widerstand' auf, sondern gingen vor Ge-
richt. Das ist rechtsstaatlich. Sollte das Verfassungsgericht im
Herbst der Völkszählung zustimmen, werden alle Bürger wissen, daß
die Zählung verfassungsgemäß ist. Sabotage wäre unrecht." (BILD,
14.3.)
Dem Dank und der Genugtuung darüber, daß die Belange der Herr-
schaft gewahrt werden konnten
"Zwei Wochen vor dem Stichtag der Volkszählung, dem 27. April hat
ein grundrechtsbewußter Senat das ziemlich sichere Scheitern ver-
hindert und damit Schaden vom Staat abgewendet. Das ganze Unheil
konnte und kann Karlsruhe nicht beseitigen. Die Grundwelle des
von unzähligen Fehlern getragenen Mißtrauens in breiten Schichten
der Bevölkerung ist damit nicht ausgelaufen, wohl aber kanali-
siert." (Süddeutsche Zeitung, 14.4.)
schickt das demokratische Knechtsbewußtsein seine Sorte Kritik an
den Politikern hinterher. Der lizensierte und kanalisierte Stand-
punkt: das hätte doch nicht sein zu brauchen, wird noch manche
Stammtischrunde beschäftigen. Alle Gazetten und Fernsehprogramme
wissen ganz genau, daß der Gang nach Karlsruhe "vermeidbar" gewe-
sen wäre: erstens den Zeitpunkt anders wählen, zweitens den
heiklen Paragr. 9 rausnehmen, drittens mehr auf die Datenschutz-
beauftragten hören, viertens die anderen Quellen der Datenbe-
schaffung nutzen usw. Die scheinbare Aufmüpfigkeit eines Leitar-
tiklers -
"Das provoziert deshalb Fragen nach den menschlichen Qualitäten
der Volksvertreter und den von ihnen selbstgewählten Autoritäts-
maßstäben."
will noch nicht einmal als Politikerschelte verstanden werden,
sondern als Begleitmusik zu einem wichtigen politischen Auftrag.
"Aber wenn Bonn zunächst in Karlsruhe bestehen oder Hunderttau-
sende Bürger nicht erneut ermuntern will 'zivilen Ungehorsam' als
demokratische Pflicht zu reklamieren, sollte der Bundestag so
schnell wie nötig die notwendigen Korrekturen vornehmen. Etwas
mehr als zu biblischen Zeiten, da Maria und Josef nach Bethlehem
mußten, um sich zählen zu lassen, darf der Staat dabei sicher ab-
fragen." (Frankfurter Rundschau, 14.4.)
Das wird sich wohl machen lassen.
Die Politiker
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hätten eigentlich ganz rot werden sollen ob der angeblichen
Schelte aus Karlsruhe. Sie tatens aber nicht. Hinter den
Ohrfeigen, die sie sich selbst wechselseitig austeilten (einer
hat das Gesetz nur beschlossen, der andere hat's nur ausgeführt,
der dritte wollte schon immer die Volkszählung haben, aber "nicht
so" usf.), vergaßen sie keinen Augenblick den demokratischen
Konsens: in der festen Überzeugung, daß die Volkszählung
unumgänglich sei, nahmen sie den Auftrag aus Karlsruhe an und
prüfen jetzt, streng geteilt nach Fraktion, die Möglichkeiten
eines neuen Gesetzes. Ansonsten hatte Zimmermann noch am Tage der
Urteilsverkündung genügend zu tun, die Lohnsenkung im
öffentlichen Dienst durchzudrücken; und ein entfernter Kollege
von ihm verriet, ganz ohne der Sabotage verdächtig zu sein, warum
nach dem 13. April weder das Chaos in Deutschland ausbricht, wie
die Fernsehwerbesendungen zur Volkszählung verhießen hatten, noch
die politische Welt zusammenbricht:
"Der Sprecher des bayrischen Innenministeriums, Alfred Metzger,
sagte, daß sich der Staat die nötigen Daten auch durch das
Koppeln vorhandener Daten bei Polizei, Finanzämtern und anderen
Behörden verschaffen könne. Unter Umständen bleibe nun keine
andere Möglichkeit, als sich die notwendigen Daten anderweitig zu
beschaffen."
Die Boykottbewegung
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schließlich fand ihrerseits nichts dabei, am Sieg des
Rechtsstaats zu partizipieren. Ihrem Glauben an die eigene
Bewegung hat der Urteilsspruch keinen Abbruch getan. Grüne, BBU
und MSB sehen jetzt die eigenen Reihen durch fünf aufrechte
Demokraten aus Karlsruhe bestätigt.
Die TAZ hält den "Erfolg" der Bewegung für ihren größten Mißer-
folg:
"Widerstand geklaut. Sicher, die Entscheidung des Bundesver-
fassungsgerichts ist nicht ohne den Druck einer Bewegung zustande
gekommen und dennoch ist sie für die Bewegung das Schlimmste, was
passieren konnte." (taz, 14.4.)
Auch dieses Organ will gar nicht merken, worin der Erfolg des
Rechtsstaats besteht. So sehr hat es sich die Vorstellung von
einer Basis zurechtgesponnen, die mit ein bißchen Zeit und ohne
juristische Nachhilfe die Volkzählung gekippt hätte, daß sie gar
nicht merkt, was sie mit ihrem Spaltervorwurf in Richtung
Karlsruhe ausgedruckt hat: Schöne Bewegung, deren Mitglieder
abspringen, wenn drei zu ihrem Recht gekommen sind!
Fazit: Karlsruhe hat gesprochen. Drei Antragsteller haben Recht
bekommen. Alle Politiker einen verantwortungsvollen Auftrag. Die
Bewegung neue Bündnispartner oder doch eine neue Perspektive. Die
Öffentlichkeit noch mehr Respekt vor ihrem so kompliziert-
einfachen Staat.
Hat denn keiner verloren?
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