Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION VOLKSZAEHLUNG - Vom Volkszählungsboykott


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DIE SEHNSUCHT NACH DATENSCHUTZ

- ist ziemlich lächerlich. Wer soll sie denn schützen? Und vor wem? Die Antwort heißt beide Male: Staat (Bürokratie, Behörden, Ämter...). Und was soll da geschützt werden? Daten sind doch Kenntnisse - und um sie zu "schützen", muß man sie erst einmal haben. Im Klartext also: Der Staat muß Bescheid wissen, um dann immer das zu vergessen, was ihn gerade im gegebenen Zusammenhang nichts angehen soll.. - ist untertänig genug, um sich auf das Bundesverfassungsgericht als seinen größten Trumpf zu berufen. Dabei ist das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" genau besehen eine ziemlich entlarvende Kreation der obersten Rechtspflege der Nation. Die Vorstellung 'Meine Daten gehören mir' führt sich nämlich selbst ad absurdum: Ich habe zwar Absichten und Interessen, aber i c h kann mit meinen Daten doch überhaupt nichts anfangen! Die sind es doch überhaupt nur, weil andere, und zwar maßgebliche Interessen sie über mich a n g e l e g t haben, die mich einer praktischen Benutzung und Verfügung unterwerfen. Deshalb kann auch keiner "seine" Daten verkaufen oder beleihen. Einen ideologischen Nährwert hat das schöne Recht aus Karlsruhe aber schon: Seine Anhänger haben, wenn auch nicht praktisch, so doch in ihrer Einbildung den staatlichen Gebrauch "ihrer" Daten an die Bedingung geknüpft, daß ihnen ihr Verwendungszweck unheim- lich einleuchten muß. Für mündige Demokraten also allemal eine nette Serviceleistung... zurück