Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION VOLKSZAEHLUNG - Vom Volkszählungsboykott
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DIE SEHNSUCHT NACH DATENSCHUTZ
- ist ziemlich lächerlich. Wer soll sie denn schützen? Und vor
wem? Die Antwort heißt beide Male: Staat (Bürokratie, Behörden,
Ämter...). Und was soll da geschützt werden? Daten sind doch
Kenntnisse - und um sie zu "schützen", muß man sie erst einmal
haben. Im Klartext also: Der Staat muß Bescheid wissen, um dann
immer das zu vergessen, was ihn gerade im gegebenen Zusammenhang
nichts angehen soll..
- ist untertänig genug, um sich auf das Bundesverfassungsgericht
als seinen größten Trumpf zu berufen. Dabei ist das "Recht auf
informationelle Selbstbestimmung" genau besehen eine ziemlich
entlarvende Kreation der obersten Rechtspflege der Nation. Die
Vorstellung 'Meine Daten gehören mir' führt sich nämlich selbst
ad absurdum: Ich habe zwar Absichten und Interessen, aber i c h
kann mit meinen Daten doch überhaupt nichts anfangen! Die sind es
doch überhaupt nur, weil andere, und zwar maßgebliche Interessen
sie über mich a n g e l e g t haben, die mich einer praktischen
Benutzung und Verfügung unterwerfen.
Deshalb kann auch keiner "seine" Daten verkaufen oder beleihen.
Einen ideologischen Nährwert hat das schöne Recht aus Karlsruhe
aber schon: Seine Anhänger haben, wenn auch nicht praktisch, so
doch in ihrer Einbildung den staatlichen Gebrauch "ihrer" Daten
an die Bedingung geknüpft, daß ihnen ihr Verwendungszweck unheim-
lich einleuchten muß. Für mündige Demokraten also allemal eine
nette Serviceleistung...
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