Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION TERRORISTEN - Die Gegengewalt der Ohnmacht


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       Wochenschau
       

DIE RACHE DES RECHTSSTAATS

ereilte letzte Woche in Stuttgart-Stammheim "RAF-Terroristen" Pe- ter-Jürgen Boock. Das alttestamentarische Prinzip des "Verflucht seist du bis ins Grab hinein" heißt in der Sprache demokratischer Justiz "dreimal lebenslänglich und zusätzlich 15 Jahre, Frei- heitsstrafe." Übrigens das höchste Strafmaß in der Rechtsge- schichte der BRD! Das Gericht kaprizierte sich erst gar nicht groß auf den Versuch, Boock einen "persönlichen Tatbeitrag" zur Ermordung von Ponto und Schleyer nachzuweisen. Es ernannte ihn in "freier Beweiswürdigung" zu einer "Führungspersönlichkeit der Roten-Armee-Fraktion" und untermauerte diesen Tatbestand noch durch Propaganda für eine "terroristische Vereinigung" in der Ur- teilsbegründung: Die RAF sei "basisdemokratisch organisiert gewe- sen", deshalb jedes Mitglied zum Tatzeitpunkt an allem voll mit- schuldig. Peter-Jürgen Boock haben sein Ausstieg aus der RAF und seine im "Spiegel" veröffentlichte Absage an den "bewaffneten Kampf", in der er auch vor ihm angeblich bekannten Plänen der Terroristenszene warnte, aus zwei Gründen nichts genutzt: Erstens weigerte er sich bis zuletzt, mit der Bundesanwaltschaft "zusammenzuarbeiten" und in anderen RAF-Prozessen als "Kronzeuge" aufzutreten, wie z.B. die "reuigen" RAF-Mitglieder Dellwo und Speitel, die mittlerweile mit Hilfe der Bundesanwaltschaft sich in Freiheit "eine neue Existenz aufbauen" durften und den schriftliche Aussagen das Gericht für beweiskräftig erklärte. Zweitens hat die Justiz kein Problem mehr mit der früher von Bun- desanwalt Rebmann versprochenen Option, durch "milde Urteile" RAF-Mitgliedern den "Ausstieg aus der Terrorszene" schmackhaft zu machen. Den S i e g d e r S t a a t s g e w a l t über diese Szene bilanzieren die Toten, Verhafteten und "rechtskräftig Ver- urteilten". Die Formalia des Boock-Prozesses, unter denen selbst die "Süddeutsche Zeitung" "haßerfüllte Tiraden" der Anklagever- treter registrierte, b e w e i s e n, daß für die Justiz unter allen Verbrechen die Angriffe auf die Staatsgewalt die schlimm- sten sind und dementsprechend g n a d e n l o s geahndet wer- den. zurück