Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION TERRORISTEN - Die Gegengewalt der Ohnmacht
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Wochenschau
DIE RACHE DES RECHTSSTAATS
ereilte letzte Woche in Stuttgart-Stammheim "RAF-Terroristen" Pe-
ter-Jürgen Boock. Das alttestamentarische Prinzip des "Verflucht
seist du bis ins Grab hinein" heißt in der Sprache demokratischer
Justiz "dreimal lebenslänglich und zusätzlich 15 Jahre, Frei-
heitsstrafe." Übrigens das höchste Strafmaß in der Rechtsge-
schichte der BRD! Das Gericht kaprizierte sich erst gar nicht
groß auf den Versuch, Boock einen "persönlichen Tatbeitrag" zur
Ermordung von Ponto und Schleyer nachzuweisen. Es ernannte ihn in
"freier Beweiswürdigung" zu einer "Führungspersönlichkeit der
Roten-Armee-Fraktion" und untermauerte diesen Tatbestand noch
durch Propaganda für eine "terroristische Vereinigung" in der Ur-
teilsbegründung: Die RAF sei "basisdemokratisch organisiert gewe-
sen", deshalb jedes Mitglied zum Tatzeitpunkt an allem voll mit-
schuldig. Peter-Jürgen Boock haben sein Ausstieg aus der RAF und
seine im "Spiegel" veröffentlichte Absage an den "bewaffneten
Kampf", in der er auch vor ihm angeblich bekannten Plänen der
Terroristenszene warnte, aus zwei Gründen nichts genutzt: Erstens
weigerte er sich bis zuletzt, mit der Bundesanwaltschaft
"zusammenzuarbeiten" und in anderen RAF-Prozessen als "Kronzeuge"
aufzutreten, wie z.B. die "reuigen" RAF-Mitglieder Dellwo und
Speitel, die mittlerweile mit Hilfe der Bundesanwaltschaft sich
in Freiheit "eine neue Existenz aufbauen" durften und den
schriftliche Aussagen das Gericht für beweiskräftig erklärte.
Zweitens hat die Justiz kein Problem mehr mit der früher von Bun-
desanwalt Rebmann versprochenen Option, durch "milde Urteile"
RAF-Mitgliedern den "Ausstieg aus der Terrorszene" schmackhaft zu
machen. Den S i e g d e r S t a a t s g e w a l t über diese
Szene bilanzieren die Toten, Verhafteten und "rechtskräftig Ver-
urteilten". Die Formalia des Boock-Prozesses, unter denen selbst
die "Süddeutsche Zeitung" "haßerfüllte Tiraden" der Anklagever-
treter registrierte, b e w e i s e n, daß für die Justiz unter
allen Verbrechen die Angriffe auf die Staatsgewalt die schlimm-
sten sind und dementsprechend g n a d e n l o s geahndet wer-
den.
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