Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION TERRORISTEN - Die Gegengewalt der Ohnmacht
zurück
Bremer Hochschulzeitung Nr. 33, 28.04.1981
DIE RAF UND DER RECHTSSTAAT - 1981
1. "Innere Sicherheit" heute
----------------------------
Die Zeiten, in denen Politiker eine riesige "terroristische Her-
ausforderung", eine "Gefahr für den Rechtsstaat" beschworen und
mit diesem Argument die umfassende Aufrüstung der "inneren Si-
cherheit" mit dem Schein der Notwendigkeit zur Selbsterhaltung
versahen, sind längst vorbei. Heutzutage kommt der angeblich
staatsbedrohende Terrorismus hauptseitig dadurch in die Schlag-
zeilen, daß einsetzende Mitglieder der RAF den Staat mit der An-
drohung ihres eigenen Todes bedrohen.
Der Hungerstreik von Sigurd Debus und anderen wollte der Strafju-
stiz die Anerkennung der Einsitzenden als "Kriegsgefangene" und
die Zusammenlegung der Gesinnungsgenossen abverlangen.
Die Antwort des Staates:
"Wir reagieren grundsätzlich nicht im Erpressungszustand". So der
niedersächsische Justizminister. Für "unannehmbar" hielt auch
Bundesjustizminister Schmude die Forderung der Gefangenen, weil
sie "dem Zweck dient, den Zusammenhalt ihrer kriminellen Ziele
aus dem Gefängnis heraus weiter zu verfolgen." Daß der
"Erpressungszustand" keiner war, hat der Tod von Debus bewiesen.
Daß die Politiker sich für 10 Millionen Mark einen Hochsi-
cherheitstrakt mit einer Mauerstärke geleistet haben, die zur
Aufweichung des Rechtsstaates durch die Knastmauern geradezu ein-
lädt, glaubt im Ernst niemand, auch Schmude nicht.
Beide Erklärungen vollstrecken an den Hungerstreikenden das
rechtskräftige Urteil über sie. Ihre Verbrechen haben den rigoro-
sen Widerstand gegen die Staatsgewalt zum Zweck, den die Inhaf-
tierten auch da nicht aufgeben, wo dieser Wille von der Strafju-
stiz und ihren Hochsicherheitstrakten gebrochen wird. Also muß er
gebrochen werden, und von daher verbietet sich für Schmude und
seine Gehilfen jedes Eingehen auf die aufgestellten Forderungen,
die schon deshalb ein Anschlag auf den Rechtsstaat sind, weil sie
g e f o r d e r t werden.
Diese Behandlung des inhaftierten staatsfeindlichen Willens ist
wie bei jedem Gefangenen ohne die Ruinierung der Physis dieser
Leute nicht zu machen. Kein Hochsicherheitstrakt ohne Intensiv-
station. Und ihre Fortsetzung hat diese Behandlung an den Hunger-
streikenden darin erfahren, daß die Ablehnung ihrer Forderung das
Opfer ihres Lebens einschließt.
Das erfundene "Dilemma" des Staates zwischen dem "Respekt vor dem
Willen der Gefangenen" und dem Anliegen "Schutz des Lebens" haben
vom Standpunkt der Strafjustiz die Hungerstreikenden für ihn ge-
löst: durch ihre Unnachgiebigkeit. Denn Respekt verdient sich der
Wille nicht nur der Gefangenen dadurch, daß er die Prinzipien des
Staates anerkennt, statt gegen sie aufzubegehren.
Konsequent insofern die Mitteilung von Schmude an Amnesty Inter-
national, "für die Zeit n a c h Beendigung des Hungerstreiks"
solche Maßnahmen der Justiz "in Aussicht" zu stellen, die
n i c h t zu den Forderungen der Hungerstreikenden gehören, zum
Beispiel das zur Diskussion gestellte Angebot, die RAF-Leute mit
Nicht-Gesinnungsgenossen zusammenzulegen. Ebenso konsequent der
"Schutz des Lebens", der in Form von Zwangsernährung in dem Au-
genblick einsetzte, wo die Bewußtlosigkeit des S. Debus von sei-
nem renitenten Willen nichts mehr übriggelassen hatte, und sein
Organismus irreparabel war.
Daß das Ableben von Debus rechtsstaatlich einwandfrei war, steht
außer Frage: dem "Respekt vor dem menschlichen Willen" wurde in
Hamburg Fuhlsbüttel ebenso genüge getan wie dem "Schutz des Le-
bens".
2. Öffentlichkeit und staatstreue Ethik
---------------------------------------
Eine Schuldfrage wie zu Zeiten des zu Tode gekommenen Holger
Meins ist bei S. Debus in der Öffentlichen Debatte gar nicht erst
aufgekommen. Sein Tod war rechtsstaatlich sauber, Ärzte waren
auch dabei, von angeblich eingeschmuggelten Pistolen und etwaigem
Mißbrauch ist nichts bekannt geworden. Der Schuldige am Tod von
Debus steht von vornherein fest: Debus. "Ein sinnloses Opfer", so
der Blätterwald von FAZ, FR, SZ etc., denn sinnvoll sind nur Op-
fer, die für den Rechtsstaat statt gegen ihn erbracht werden, ob
an der Lohnfront oder gegen den Feind. Ein "ideologischer Über-
zeugungstäter" muß deswegen allen staatstreuen ideologischen
Schreibtischtätern von vornherein "fanatisch vorkommen". Dessen
Bosheit kann nur begründen, warum er die ordinäre Art des staat-
lichen Strafvollzugs an ihm nicht dankbar als Erweis besonderer
rechtsstaatlicher Güte entgegenommen hat: "Seit Februar im Nor-
malvollzug", Debus hatte "insofern als Person am wenigsten Grund,
gegen die Haftbedingungen zu protestieren." (FR)
Ob mit oder ohne Zwangsernährung der Menschenwürde besser gedient
sei, ist der einsame Gipfel dieser philosophisch-ethischen Grund-
satzdebatte, wie sie der SPIEGEL und andere Magazine vom Zaun ge-
brochen haben.
Eine wirklich starke Alternative. Daß jede Gefängnisstrafe die
Individualität der Gefangenen ruiniert, war noch immer der
rechtsstaatlich verordneten Menschenwürde angemessen. Ein Verstoß
gegen sie fällt diesen Leuten da ein, wo ein ärztlicher Eingriff
auf die E r h a l t u n g des Lebens für die Exekution der
Strafe zielt, das ein RAF-Häftling opfert. Die zweite Alternative
erspart sich diese Verletzung der Ethik dadurch, daß sie den wi-
derständischen Willen zu seiner Würde, d.h. "ohne Zwangsernäh-
rung" zu Tode kommen läßt. Daß die Politiker Herren über Leben
und Tod sind, steht bei dieser Debatte außer Frage. Und daß auf
dieser Grundlage das Ableben des S. Debus nicht nur rechtsstaat-
lich, sondern deswegen auch moralisch einwandfrei verlief, hat
diese Diskussion ebenso bewiesen wie zu ihrer Voraussetzung ge-
habt. Häßliche Töne über zwielichtige Verhältnisse im deutsch-de-
mokratischen Strafvollzug sind nicht aufgekommen. Das Ausland hat
sich seine Anwürfe an die "häßlichen Deutschen" wie zu Zeiten des
Andreas Baader weitgehend gespart.
Ob mit oder ohne Zwangsernährung - am staatlichen Humanismus hat
es beim Tod von S. Debus mal wieder nicht gefehlt.
3. Der Hungerstreik der RAF
---------------------------
Die RAF-Gefangenen ließen in einer Erklärung nach dem Tode ihres
Gesinnungsgenossen Debus verkünden: "Sein Wille konnte nicht ge-
brochen werden." Die damit vollzogene Idealisierung der mit töd-
licher Konsequenz betriebenen Hungerstreikaktion macht auf maka-
bre Weise deutlich: Daß man noch in der selbstmörderischen Ergän-
zung der staatlicherseits exekutierten Gewalt eine G e l e-
g e n h e i t begreift - eine letzte und durch das Todes-
o p f e r unwiderlegbare Bewährung der eigenen "revolutionären
Identität". So verrückt es ist, in der systematischen Verwei-
gerung der Nahrungsaufnahme, in der Z e r s t ö r u n g der
eigenen Physis ein Mittel gegen die Staatsgewalt zu erblicken; so
illusionär es ist, damit auf eine m o r a l i s c h e Wirkung
beim Gegner zu setzen, die ihn zum Nachgeben bewegen könnte - die
einsitzenden Hungerstreikenden haben diese vermeintlichen Waffen
eingesetzt, o h n e in ihnen ernstlich ein taugliches Mittel zu
Durchsetzung ihrer Forderungen zu sehen. Als Gefangene aller
Mittel des militanten Widerstands gegen die Staatsgewalt beraubt,
führen sie an sich selbst und ihrem Leben den letzten Beweis, daß
sie ihrem selbstzerstörerischen Programm der demonstrativen
Konkurrenz gegen das Gewaltmonopol treu bleiben.
4. Die Solidarität der "Szene"
------------------------------
stellte diese Wahrheit des Anarchismus auf ihre Weise unter Be-
weis. Ihre Parole: "Der Widerstand lebt!", denn Sigurd Debus ist
tot.
zurück