Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION TERRORISTEN - Die Gegengewalt der Ohnmacht
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Terroristen und Staatsfanatiker sind sich einig:
BEIM HUNGERSTREIK DER RAFLER SOLL WIEDER MAL DAS
GEWALTMONOPOL DES STAATES AUF DEM SPIEL STEHEN
1.
Die Strafgefangenen der RAF wollen mit einem Hungerstreik ihre
Zusammenlegung in ein oder zwei Gefängnissen erwirken. Diese ohn-
mächtige "Erpressungs"-Aktion wird von den zuständigen Justizbe-
hörden gleich wie ein erneuter terroristischer Anschlag bewertet:
Schon wieder hätten diese Staatsfeinde sich verschworen, um die
Obrigkeit zu erpressen, also das allerheiligste Gewaltmonopol des
Staates zu brechen. Und niemand lacht. Statt dessen herrscht all-
gemeines Einverständnis, daß es sich hier um eine furchtbar
schwierige Angelegenheit handelt und die gewünschte Zusammenle-
gung selbstverständlich "unmöglich" ist.
Weshalb eigentlich "unmöglich"? Doch nur deswegen, weil die zu-
ständigen Behörden die eingefangenen RAFler nicht bloß einsper-
ren, sondern sogar noch im Knast ihre "Vereinigung" zerschlagen
wollen. Als gäbe es da noch etwas zu zerschlagen, wenn die mei-
sten Vereinsmitglieder in Hochsicherheitszellen einsitzen. Immer-
hin ist daran zu sehen, daß die Staatsgewalt in den RAFlern nicht
bloß Kriminelle sieht, sondern i h r e F e i n d e.
2.
Damit entsprechen die Justizbehörden dem Bild, das die einge-
sperrten RAFler von sich selber haben. Die möchten sich selber
gerne verstehen als eine ins Kriegsgefangenenlager gesperrte Bür-
gerkriegspartei. Der schlechte Witz daran ist der: Ihre prakti-
sche Staatsgegnerschaft hat sich schon längst auf den Wunsch re-
duziert, vom Staat zusammengelegt zu werden; denn dann wären sie
wieder so etwas wie eine Vereinigung, und der Staat hätte
"zugegeben", daß er sie als seine "Kriegsgegner"
r e s p e k t i e r e n "muß". Auch darüber kann niemand lachen.
Am wenigsten die Justizbehörden, die, siehe oben, die Lage ge-
nauso sehen - und i n s o f e r n das "politische" Anliegen der
eingesperrten RAFler längst erfüllen: Mit "Respekt" schiebt sich
zwar gar nichts; aber mit seinen normalen Kriminellen stellt der
Staat sie in seinem Strafvollzug durchaus nicht auf eine Stufe.
3.
In dieser absurden Auseinandersetzung hat jede Partei Sympathi-
santen auf ihrer Seite. Die RAFler einige hundert, die am bundes-
deutschen Staat hauptsächlich die Kritik haben, daß er seine ge-
fangenen Terroristen nicht alle in denselben Knast steckt; dafür
werden sie vom Staatsschutz schon als "Unterstützer einer terro-
ristischen Vereinigung" behandelt. Auf der anderen Seite viele
nette Zeitgenossen, die es schon für Gefühlsduselei halten, daß
die RAFler überhaupt noch ordnungsgemäß eingesperrt werden. Wie
z.B. der CSU-Abgeordnete, der für "Verhungernlassen" eintritt.
Oder wie der Chef der Polizeigewerkschaft, der bei den Strafge-
fangenen erst einmal den Respekt vor "demokratischen Verfahrens-
weisen der Konfliktlösung" sehen möchte - wie sollen die das wohl
machen, in ihrer Hochsicherheits-Einzelzelle?!
4.
Daneben hat sich eine "liberale" Öffentlichkeit aufgebaut, die am
Hungerstreik der RAFler die Chance entdeckt hat, wieder mal am
Image der bundesdeutschen Staatsgewalt zu polieren. Angeführt von
ein paar SPDlern sorgen sich Journalisten um den
s c h l e c h t e n E i n d r u c k, der entstehen könnte, wenn
in deutschen Gefängnissen Hungertote anfallen. Eine rührende
Sorge. Bei wem könnte dieser schlechte Eindruck denn entstehen?
B e i i h n e n doch sicher nicht - oder verzweifeln Momper und
Süssmuth, Norddeutscher Rundfunk und "Süddeutsche Zeitung" etwa
an der Demokratie, wenn sich im demokratischen Strafvollzug Leute
wegen einer unerfüllten Forderung zu Tode hungern? Im Gegenteil:
Mit ihrer billigen Sorge m a c h e n sie den g u t e n Ein-
druck für die Demokratie, der dann auch nicht mehr zu widerlegen
ist, wenn die fälligen Toten wirklich da sind: S i e haben doch
g e w a r n t... So passen die liberalen Warner und Image-Pfle-
ger zur staatlichen Sturheit gegen Hungerstreiker im Hochsicher-
heitstrakt.
5.
Zu solchem Liberalismus gehört in der Bundesrepublik wiederum ein
Stoiber, der mit der rührseligen Erinnerung an die Opfer des Ter-
rorismus die Heuchelei auf die Spitze treibt. Weil Terroropfer
gerade gar nicht vorliegen, gibt er einfach mit einem anderen er-
schossenen Polizisten an - als müßte der auch noch an den einsit-
zenden RAFlern gerächt werden. Davon werden zwar bekanntlich die
Opfer nicht wieder lebendig, aber schon präventiv die moralischen
Rechtfertigungen des Staates für zu Tode gehungerte RAF-Gefangene
geliefert.
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