Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION TERRORISTEN - Die Gegengewalt der Ohnmacht
zurück
Italien
WAS SIND "SUPER-'PENTITI'"?
Gemeint sind Typen wie Peci oder Savasta, die als Kronzeugen in
den Terroristenprozessen ihre Sache so gut gemacht haben, daß von
ihren einstigen Genossen kaum noch einer frei rumläuft. Mit die-
ser Wortschöpfung gratuliert das öffentliche Bewußtsein dem ita-
lienischen Staat zu seinen Fortschritten in der Gewaltfrage.
Terroristen werden heute in canaglie, Hundsfötte, auf der einen
und in
pentiti,
--------
Reuige, auf der anderen Seite unterschieden. Durch die aus-
schließlich m o r a l i s c h e Verhandlung des Terrorismus ist
er als Verbrechen gebrandmarkt, das in seiner Verwerflichkeit
alle Rechtsnormen sprengt. Anders als noch etwa bei der bundes-
deutschen Endlösung der Terrorismusfrage - wo noch j e d e
G e s e t z e s ä n d e r u n g von dem ausdrücklichen Kommentar
begleitet wurde, daß man sich vom "bestialischen Morden" der Ter-
roristen nicht den Rechtsstaat kaputtmachen lasse, sondern alle
Vergehen s t r e n g r e c h t s s t a a t l i c h zu ahnden
gewillt sei - werden in Italien dieselben Gesetze damit begrün-
det, daß Terroristen nicht die Sprache des Rechts, sondern ledig-
lich die der Gewalt kapieren. Angesichts der Ungeheuerlichkeit
des ihnen angelasteten Vergehens, aus Italien schon beinahe so
etwas wie eine "Bananenrepublik" gemacht zu haben, in der
j e d e r, statt ausschließlich der S t a a t, sich Gewaltaus-
übung anmaßt -
"Der Terrorismus will alle sozialen und politischen Konflikte auf
südamerikanische Weise radikalisieren." (La Repubblica),
steht nicht der R e c h t s staat, sondern der S t a a t auf
dem Spiel: Mit seinem propagandistischen Dauerbrenner Nr. 1: Der
Terrorismus ist schuld an der "Krise" des italienischen Staats -
wobei sowohl Ursache als Wirkung dem Reich nationalistischer Er-
findungen angehören, die die Phantasie der Untertanen zur Sorge
um das bemitleidenswert darniederliegende Ganze anregen sollen -
hat der italienische Staat klargestellt, daß seine Erledigung der
Terrorismusfrage nicht an der Einhaltung bestehender Rechtsnormen
gemessen werden darf. Zur Ausschaltung der übermächtigen Bedro-
hung muß der Staat alle Hände frei haben - was hier allein zählt
ist der E r f o l g. Daher verbietet sich jede Kritik, ob mit
den Notstandsgesetzen zur Terrorbekämpfung nicht das bestehende
Rechtssystem "unterhöhlt" werde. Auf der anderen Seite ist das
Recht so als G n a d e definiert, dessen man sich durch gesit-
tetes Benehmen als würdig erwiesen haben muß, um nicht unmittel-
bar dessen nackte Gewalt zu spüren zu bekommen. Terroristen haben
also V o r l e i s t u n g e n zu erbringen, um Aussicht auf
einen "fairen Prozeß" zu haben; mehr als die A u s s i c h t
auf die Einschränkung der für Terroristen ausgetüftelten Sonder-
behandlung wird nicht versprochen. Sobald sie ausgepackt haben
und den staatlichen Instanzen zum Erfolg verholfen haben, wird
illusionslos der Zweck der Strafe ausgesprochen: der Staatsgewalt
wieder Geltung zu verschaffen. Sobald sie geständig waren, zeigt
sich sofort das unmoralische Motiv ihrer unaufrichtigen Reue, die
sich Strafminderung einhandeln will. Wenn man auch mit der Be-
zeichnung des Terroristen als Reumütigen der Strafe den morali-
schen Zweck unterstellt hat, das Individuum auf den Weg der Bes-
serung zu führen, so verpflichtet das den Staat keineswegs zur
Einhaltung etwaiger Zugeständnisse. Der angeblichen Unbedacht-
heit, sich in einer schwachen Stunde von der vorgespiegelten Um-
kehrbereitschaft der Terroristen geblendet haben zu lassen,
schiebt man mit Anführungszeichen einen Riegel vor:
"pentiti"
---------
werden auch "i killer pentiti" genannt. Hämisch wird ihnen jetzt
die geballte Gewalt der Gegenseite vorgerechnet, die immer sie
schlecht aussehen läßt: Jeder Versuch, sich mit dem Ankläger zu
arrangieren, zeugt von Berechnung. Nicht von Belang, welch be-
scheidener Anteil den nach der Moro-Entführung erlassenen Not-
standsgesetzen an ihrer unglaubwürdigen Bekehrung zukommt. Die
verstehen sich nämlich von selbst:
"Seit dem 21.3.78 ist das geheime Verhör der Polizei erlaubt,
ohne Beisein der Anwälte, über Wochen, an geheimen Orten. Not-
stand, wurde gesagt. Bene." (Espresso)
Unerheblich auch, welche Gedanken da in einem Staatsfeind vorge-
gangen sein müssen, wenn er nicht nur weitere Kampfhandlungen für
"sinnlos" erklärt, sondern dafür sorgt, daß sie unterbleiben, in-
dem er durch vorbehaltlose Zusammenarbeit mit den Sicherheitsor-
ganen seinen Beitrag zur Zerschlagung der Organisation leistet,
der er jahrelang angehörte. Eine "Abkehr vom Terrorismus" ist so
prinzipiell "unglaubwürdig": Wer sie als Kronzeuge dem Staat un-
ter Beweis stellt, ist natürlich erst recht kein "geläuterter",
sondern ein T e r r o r i s t, der s e i n e Haut retten
will.
'Pentiti' sind also uninteressante Figuren von ihrer unschwer zu
entlarvenden Reumütigkeit läßt sich keiner beeindrucken: daß
manch einer geständig wird, wenn er nur lange genug in der Mangel
war, ist eine Selbstverständlichkeit. Und so wird mit der Unter-
scheidung in 'pentini' und
super-'pentiti'
---------------
ohne Umschweife herausposaunt, was an letzteren super ist: der
E r f o l g, den sie dem Staat beschert haben. Daß der Staat
seit Jahresbeginn an die 500 Terroristen inhaftierte - daß es
sich bei ihnen um "m u t m a ß l i c h e Täter" handelt, ist
angesichts der imponierenden Erfolgsquote außer Mode gekommen -,
verdankt er ihrer "außerordentlichen Kooperationsbereitschaft".
Endlich ist "der Mythos der Unbesiegbarkeit des Terrorismus zer-
schlagen"! Der Mythos der durch die Terroristen entwaffneten Po-
lizei lebt zwar auch heute noch munter fort.
"Nachdem sie die Polizei und die Carabinieri eingeschüchtert und
gelähmt hatten, indem man ihnen Putschpläne unterstellte und sie
faschistischer Brutalität bezichtigte; und nachdem sie alle Nach-
richtendienste - die Augen und Ohren der Ordnungskräfte - zer-
stört hatten, hatten wir keine Verteidigung mehr gegen den An-
griff der Roten Brigaden. Und nun sagte man, sagten alle - auch
die, die bis, dahin das Gegenteil behauptet hatten -, daß man
sich nicht von Skrupeln irritieren lassen dürfe..." (Oggi)
Aber nur, um allen anderen wachsamen Staatsorganen den Dank für
ihre selbstlose Härte abzustatten, mit dem sie sich und anderen
Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihrer Vorgehensweise verboten:
"Um der Bestürmung durch den Terrorismus gewachsen zu sein und
ihn ausrotten zu können, sind alle Mittel recht." (Oggi)
Wenn Dozier bei seiner Befreiung durch die italienische Geheimpo-
lizei das Gefühl hatte,
"von einer Gruppe von Terroristen in die Hände einer anderen zu
fallen" (La Repubblica),
dann braucht dieser Eindruck der Öffentlichkeit nicht vorenthal-
ten zu werden - sie versteht schon recht, was er, noch unter
Schock stehend, hinzuzufügen vergessen hatte: einer viel perfek-
teren Terrorgruppe, weshalb von Terror nicht die Rede sein kann.
Als am nächsten Tag die Zeitungen ihre Schlagzeilen mit dem deut-
schen Wort "Blitz!" aufmachten, waren dem General denn auch pas-
sendere Dankesworte eingefallen: "O.K. Polizia Italiana!" Und der
bei der GSG 9 in die Schule gegangene Chef der "Ledernacken" ent-
wickelt Selbstbewußtsein:
"Jedes Land hat seine Spezialität. Die Amerikaner sind durch
Vietnam im Bodenkampf am härtesten, die Deutschen schießen am be-
sten, und wir Italiener hängen im Straßenverkehr jedes Auto ab."
(Spiegel)
Jubel, Trubel, Heiterkeit, wo so sportlich Jagd auf Terroristen
gemacht wird. Pertini schreit: "Bravissimi!", und das Volk, ob
der Tapferkeit seiner mit "Nachtzielgeräten, Blendbomben und be-
sonders leichten kugelsicheren Westen" ausgestatteten Polizisten
entzückt, schreit zurück: "Wir haben es geschafft" und will die
Terroristen lynchen. Dieser freudig erregten Atmosphäre können
sich auch die gebildeten Vertreter des einstigen Sumpfes nicht
entziehen:
"In Padua überreichte eine Studentin beinahe verschämt den ver-
antwortlichen Beamten im Namen aller Hochschüler einen Strauß Mi-
mosen." (Frankfurter Rundschau)
Wo der S i e g alle moralischen und juristischen Bedenklichkei-
ten im Umgang mit Staatsfeinden verbietet, da sie jetzt daran
schuld sind, daß man so lange auf ihn warten mußte, da wird in
der Feier des "Blitzkriegs" den italienischen Terroristen eine
Ehre zuteil, die die deutschen noch vergeblich forderten. Ihnen
wird mit allen Mitteln der K r i e g erklärt, ohne daß sich die
Regierung dabei die Verletzung der Genfer Vereinbarung oder der
Haager Landkriegsordnung vorwerfen lassen müßte. Dazu sind die
Terroristen denn doch ein viel zu jämmerlicher Gegner - ohne Ver-
bündete im In- und Ausland. So bedeutet die Kriegserklärung
nichts anderes, als daß alles im Kampf gegen sie erlaubt ist, was
der Staatsgewalt gefällt.
Über die F o l t e r soll jetzt ein jeder wissen, daß sie in
keinem prinzipiellen Gegensatz zum Rechtsstaat steht; der ein-
schlägige Paragraph 136a des StPO:
"Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht
dies zuläßt."
hat nämlich auch in Italien immer schon ähnlich gelautet. Nachdem
"von einzelnen Mitgliedern der Polizeigewerkschaft wie auch von
einigen hohen Justizbeamten" der "Vorwurf der Gefangenenmißhand-
lung" (Süddeutsche Zeitung) erhoben worden war, wollte dem der
Justizminister nicht widersprechen. Mit einem "Ist alles halb so
schlimm; schließlich ist noch keiner an der Folter gestorben" war
die Öffentlichkeit mit dem Faktum der Folter in italienischen Ge-
fängnissen vertraut gemacht - und zugleich jede Kritik daran un-
tersagt. Wer immer noch auf dem Thema rumhacken wollte, wurde -
wenn nicht gleich in Verwahrung genommen, wie geschehen - zum
Sympathisanten der Terroristen erklärt. Denn deren neuester Trick
der Staatszersetzung per Ausstreuen von Foltergerüchten muß hart
geahndet werden:
"Ein pentito hat sein Geständnis zurückgezogen und behauptet, vor
vier Jahren unter der Folter dazu gezwungen worden zu sein. Seine
denunziatorische Behauptung hat ihm schon eine Verleumdungsklage
eingebracht." (Espresso)
Die italienische Presse widerlegt die von den "Kanaillen" erho-
benen Vorwürfe damit, daß sie die Folter verdient haben.
Was auch immer ein Linker, dessen die Staatsgewalt habhaft gewor-
den ist, tut, hier gilt nur die eine Devise: in dubio contra
reum! Daß die im Moro-Prozeß Angeklagten sich in ihren Käfigen
wehrten, (nicht weil man sie hinter Gittern präsentierte: das ist
gute Tradition in Italien -, sondern) weil sie dort mit denen zu-
sammengesperrt wurden, die sie verpfiffen haben, beweist, daß die
Anklage gar nicht hart genug mit ihnen ins Gericht gehen kann:
Wer nicht alles widerstandslos mit sich anstellen läßt, dem muß
seine terroristische Natur eben noch ausgetrieben werden.
Der peinliche Fall, daß ein super-'pentito' einen der einsitzen-
den Häftlinge e n t-lastete, ist daher nur in einer Hinsicht är-
gerlich:
"Dem Staatsanwalt blieb nichts übrig, als Toni Negri vom Fall
Moro zu entlasten." (Espresso)
Heute, Jahre später, sitzt er immer noch, weil der Staatsanwalt-
schaft nichts übrig blieb, als sich eine neue Anklage für ihn aus
den Fingern zu saugen. Dafür hat die Presse vollstes Verständnis:
Wer bereits seit Jahren ohne Gerichtsverfahren eingesperrt ist,
kann die Freiheit unmöglich verdient haben. Und so läßt sie unter
der Überschrift "Die schon freigesprochen wurden" ihrer Empörung
über die V o r s t e l l u n g freien Lauf, einmal Inhaftierte
nach erwiesener Unschuld wieder freizulassen.
K r i t i k ist also nicht ausgestorben in Italien. Unerbittlich
wird an jede Regierungsaktion im Kampf gegen den Terrorismus der
staatliche Anspruch angelegt. Die Frage wird doch noch erlaubt
sein dürfen, ob wirklich hart genug gegen die Terroristen zuge-
schlagen wird! Und so erledigt sich jedes kritische Bedenken, so-
bald es angemeldet wird. Der Überlegung, ob der Staat sich nicht
mit dem Kronzeugengesetz "diskreditiert" habe, ob also "die Zu-
sammenarbeit mit Gewalttätern" wirklich n ö t i g war - die
laut wird, n a c h d e m die Zeugen geplaudert haben -, kann
der Staat nur zustimmen. Von wegen Diskreditierung - wo ihm der
Erfolg jetzt so recht gibt, daß er die im Kronzeugengesetz zuge-
sicherten Vergünstigungen für "zu permissiv", d.h. für hinfällig
erklärt. Und mir nichts, dir nichts billigt der Senat das neue
Gesetz, das "Gnade" nicht Reuigen gewährt, sondern auf die be-
schränkt, deren Aussagen "außerordentliche Relevanz im Kampf ge-
gen die terroristischen Umsturz pläne" zukommt. Daß sich die
"grandi pentiti" dabei nicht die Fäuste reiben können, dafür ist
vorgesorgt: Wo finden sich heute schließlich noch Zeugenaussagen,
"auf die die Staatsgewalt nicht von selbst hätte kommen können"?
Die super-'pentiti' haben ihre Schuldigkeit getan.
Gehen dürfen sie deshalb noch lange nicht. Warum auch? Wurde doch
an ihnen vorexerziert, daß das Schöne an der staatlichen Gewalt
ihre Freiheit ist, niemandem als sich selbst verpflichtet zu
sein. Der Erfolg im Zuschlagen ist heute das einzige Argument,
mit dem die Staatsgewalt die gehörige Begeisterung für sich ein-
fordert.
zurück