Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION LINKE - Vom langen Marsch...
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Leichenfledderei im wissenschaftlichen Sommerloch
WOLFGANG ABENDROTH TOT -
das gesunde Rechtsempfinden der demokratischen Wissenschaft lebt!
Der Tod Abendroths und vor allem eine universitäre Gedenkveran-
staltung zu dessen Ehren (u.a. mit Habermas) bildeten den Anlaß
für eine erbittert geführte Kontroverse, die sich um die Person
des Verstorbenen rankte. Ort der Auseinandersetzung: die Marbur-
ger Lokalpresse. Die Kontrahenten: Dietrich Bickel, Prof. für
Allgeemeine Rechtslehre, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht und
Vorsitzender der Hochschulunion, assistiert von Prof. Ernst Wolf
auf der einen Seite; die Professoren Bredow, Fülberth, Deppe
(alle Fb 03), Froese (21) und Falk (09) auf der anderen Seite.
Gestritten wurde um den w i s s e n s c h a f t l i c h e n
A n s t a n d im allgemeinen und das A n s e h e n d e r
a l m a m a t e r philippina im besonderen. Die jeweils andere
Partei schade dem Ruf der Marburger Universität, lautete der
wechselseitig vorgetragene Vorwurf. Über die M a ß s t ä b e,
die im modernen Wissenschaftsbetrieb zu gelten haben, war man
sich dabei ziemlich einig.
I. "Abendroth war ein Staatsfeind"
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Für Bickel und Wolf sind Abendroth und seine Schüler (Fülberth,
Deppe, Kühnl) das sprichwörtlich rote Tuch, das ihnen die Galle
hochkommen läßt. Was nicht weiter verwunderlich ist, sind sie
selber doch gestandene Konservative. Daß sie als solche nicht
wüßten, was guter Ton in der wissenschaftlichen Auseinanderset-
zung ist, ist jedoch ein Gerücht. Mit der größten Selbstverständ-
lichkeit, also auch der größten Brutalität, machen diese Herren
ernst mit der Gleichung, daß Wissenschaft eine
C h a r a k t e r f r a g e sei. Sie argumentieren nämlich gar
nicht erst gegen auch nur einen Gedanken Abendroths, möglicher-
weise kennen sie auch keinen. Von vorneherein d e n u n z i e-
r e n sie schlicht die P e r s o n Abendroth - und verlassen
sich bei ihrer Hetztirade darauf, daß nicht nur in der
Wissenschaft Gedanken nicht nach ihrem Inhalt beurteilt werden,
sondern danach, wer sie ausspricht. Die Kriterien, an denen sie
die Person Abendroth scheitern lassen, sind so unbekannt auch
nicht: nicht nur b e d i n g u n g s l o s e praktische, son-
dern auch geistige T r e u e zu der Staatsgewalt, die gerade
das Sagen hat.
1. So lautet ein Vorwurf an Abendroth, er sei
"als einer derjenigen orthodoxen Marxisten benannt (!) worden,
die 'fortgesetzt Minen legen und die dafür sorgen, daß die beste-
hende Staats- und Gesellschaftsordnung diskreditiert wird', der
junge Menschen zum Kampf gegen diesen Staat rüste..." (OP v.
11.6.)
Es ist wirklich einerlei, ob Abendroth wirklich die "bestehende
Staats- und Gesellschaftsordnung fortgesetzt diskreditiert" hat.
Für Bickel und Wolf, denen das geistige Strammstehen im wissen-
schaftlichen Blut liegt, ist per definitionem jede abweichende
Meinung bzw. schon die Absicht der Kritik das Indiz dafür, daß
Z e r s e t z e r am Werk sind, die alles kaputtmachen wollen.
Stellvertretend für alle anderen wird Abendroth ein abgrundtief
b ö s e r Wille attestiert - unseren Staat mit seiner Ordnung zu
kritisieren, das führt sich in ihren Augen selbst ad absurdum.
Die Rechtsexperten bestreiten ganz einfach, daß es überhaupt
Gründe an der hiesigen Staatsgewalt geben könnte, diese zu
"diskreditieren". Wer den Staat kritisiert, hat Unrecht! tönen
also diejenigen, bei denen die deutsche Staatsgewalt grenzenlosen
Kredit genießt. Womit sie zugleich klargestellt haben wollen, was
A u f t r a g der Wissenschaft zu sein hat: geistige
F ü h r u n g incl. Ausschaltung der 'falschen Fünfziger' aus
der Geisteszunft.
2. Und Abendroth ist so ein 'falscher Fünfziger': Wer den Staat
nicht ehrt, der denkt und lebt verkehrt! Daher ist ihm auch alles
zuzutrauen - genauer gesagt: Bickel und Wolf schieben ihm alles
in die Schuhe, selbst einen Toten. Die Logik ist ebenso beschei-
den wie wirksam. Da dem Konservativen eine K r i t i k wie ein
M e u c h e l m o r d an den Heiligtümern der bestehenden
Staats- und Gegellschaftsordnung dünkt, liegt für sie z.B. der
Schluß auf der Hand, Abendroth sei der "Schreibtischmörder" des
Springerschreiberlings Frings (tödlich verletzt bei den Auseinan-
dersetzungen um den Springerkonzern 1968) und daher der eigent-
lich Schuldige. Weil er, "zuhause in SDS-Kreisen", nämlich nicht
"verhindert" (gemeint sind die damaligen SDS-Aktionen) hat, was
die Staatsgewalt als Unrecht definiert hat(te), ist er der gei-
stige Urheber und D r a h t z i e h e r des Unrechts und Auf-
ruhrs. Zwar haben gerade Bickel und Wolf mit ihren penetranten
Aufforderungen zur rücksichtlosen Schaffung von Recht und Ordnung
mit Sicherheit noch keinen einzigen Toten "verhindert", aber das
macht eben den Unterschied aus: sie machen sich für die Seite
stark, die dank ihres Gewaltmonopols immer Recht behält, auch bei
so "bedauerlichen Zwischenfällen" wie der Erschießung von Benno
Ohnesorg.
3. Kein Wunder also, daß Bickel und Wolf den schlagendsten Beweis
für das "staatsfeindliche Treiben" Abendroths darin entdecken,
daß dieser den Machern von Recht und Ordnung schon mehrfach unan-
genehm aufgefallen ist. Ohne Umstände fällt hier das U r t e i l
über Person und Gesinnung Abendroths zusammen mit der von der
Staatsgewalt vorgenommenen j u r i s t i s c h e n
V e r u r t e i l u n g derselben. Ein Extremist des Rechts wie
Wolf verabreicht dem Publikum am Fall Abendroth gleich drei Lek-
tionen in Sachen Gesetzeskunde: die Unterwerfung der Menschheit
unter die staatlichen Gesetzesanordnungen ist die einzige kor-
rekte Wahrheitsfindung; die Urteilssprüche der richterlichen Ge-
walt sind daher unantastbar; wer Opfer solcher Urteile wird und
im Gefängnis (bzw. in einem Strafbataillon) landet, muß ja wohl
Dreck am Stecken haben, ist also an seiner Verurteilung selber
schuld. Einen Wolf ficht es da auch nicht an, daß die einzige
rechtskräftige Verurteilung Abendroths aus dem Jahre 1937, der
Blütezeit des Faschismus, datiert:
"...ab 1923 im kommunistischen Sinne tätig ... hat niemals einen
Hehl daraus gemacht, daß er während des Dritten Reiches aktiv
kommunistisch tätig war. Abendroth hat also (!) das Mordregime
Hitlers mit dem Ziel bekämpft, es durch das kommunistische Mord-
regime Stalins zu ersetzen. Er gehörte demnach nicht zu denen,
die... um der Freiheit (!) und des Rechts (!) willen gegen die
Gewaltherrschaft Hitlers gekämpft haben." (OP v. 25.6.)
Kommunismus ist ein S t r a f t a t b e s t a n d - und was im
neusten Reich der Freiheit und des Rechts gilt, kann auch im
Dritten Reich kein Fehler gewesen sein. Das Urteil des Oberlan-
desgerichts Kassel vom 30.11.1937 geht für Wolf daher völlig in
Ordnung.
(Eine Kleinigkeit am Rande: Wie Wolf selber berichtet, ist er -
weiß der Teufel warum selber ebenfalls in die Mühlen der SS gera-
ten. Klar, daß er die Welt nicht mehr verstand und - konsequen-
terweise - Selbstmord begehen wollte.)
In die gleiche Kerbe haut Bickel: Abendroths Verfassungstreue
wurde "mehrmals angezweifelt" - vom hessischen Landtag, von Georg
Leber, dem späteren Verteidigungsminister, also von lauter Leu-
ten, die als Exekutoren der Staatsgewalt ja schließlich wissen
müssen, wer ihnen in den Kram paßt. Last not least ist dem Uni-
onschristen sogar einmal die SPD recht: diese hat Abendroth näm-
lich aus ihren Reihen ausgeschlossen. Ja, wenn selbst die SPD den
Stab über Abendroth bricht, dann muß er ja wohl ein einziger Ab-
grund an Verwerflichkeit gewesen sein.
4. Den absoluten Höhepunkt seines fast endlosen Sündenregisters
liefert Abendroth dann kurz nach seinem Ableben:
"...die Trauergäste am Grabe Abendroths die Internationale gesun-
gen..." (OP v. 11.7.)
Ein Frevel also, daß dieser sich mit der Ehre, ein
d e u t s c h e r Professor zu sein, schmücken durfte. Aber
nicht nur das: für Bickel und Wolf stehen die Feinde noch mitten
unter uns. Deren Bösartigkeit fängt damit an, um einen 'endlich'
toten Kommunisten auch noch zu trauern.
II. Lauter Dementis
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Wie nicht anders zu erwarten war, meldeten sich Verteidiger
Abendroths zu Wort, und zwar in allen Schattierungen, die in ei-
ner demokratisch verfaßten Wissenschaft zu haben sind. Wie eben-
falls nicht anders zu erwarten war, verstehen sich auch alle Ver-
teidiger durch die Bank auf den von Bickel und Wolf angeschlage-
nen guten Ton in dieser Wissenschaft. Noch jede Replik teilt auf
ihre Weise die Kriterien und Maßstäbe, die an Abendroth angelegt
wurden, und möchte zugleich - bitteschön - denselben vor den dar-
aus resultierenden Anwürfen ausgenommen wissen: Nein, Wolfgang
Abendroth war gar nicht so (schlimm), wie Bickel und Wolf unter-
stellen, tönte es liberal bis links eingefärbt zurück: sonst hät-
ten "wir" den alten Mann sicherlich nicht so verehrt!
- Bredow, Wilfried von, liberaler Klinkenputzer für die
"Sachnotwendigkeiten der Macht" im wissenschaftlichen Alltag, als
Dekan des Fb 03 natürlich vorneweg: Abendroth verfassungsuntreu?
Unmöglich! Nein, er war
"ein glühender Verteidiger der bürgerlichen Freiheitsrechte des
Grundgesetzes und hat dessen demokratische Substanz zu keinem
Zeitpunkt in Frage gestellt." (OP v. 16.6.)
Bickels Hetze trifft den Falschen, meint der liberale Herr Bre-
dow. Und weil sich Bredow mit Bickel in Sachen Freiheit, Gesetz
und Wissenschaft so einig ist, fühlt er sich auch zu folgender
Richtigstellung genötigt:
"Im Gegensatz zur vom Haß gesättigten Unterstellung des Artikel-
schreibers ist der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und
Philosophie keine Nisthöhle einer sowjetmarxistischen Clique."
(ebd.)
Nun, man erfährt weder von Bickel noch vom Freiherrn B., was da-
gegen denn einzuwenden wäre. So etwas versteht sich in diesen
Kreisen wohl von selbst. Leider trifft auch in diesem Fall nicht
Bickel, sondern Bredow das wirkliche Klima am Fachbereich un-
gleich besser - schließlich stand und steht der Herr Freiherr mit
seinem ganzen Wirken dafür ein, daß der Fachbereich weitgehend
von Marxisten gesäubert wird und sich zunehmend als freiheitliche
"Nisthöhle" bewährt.
- Froese, Leonhard, notorischer Kinder- und Friedensfreund,
meint, Abendroth
"als Anwalt des Stalinismus hinzustellen, widerlegt sich schon
insofern von selbst, als dieser ja wegen seiner Auseinanderset-
zungen mit der politischen Justiz der DDR zu eben jener Zeit
diese verlassen mußte." (OP v. 1.7.)
Mit der politischen Justiz der kommunistischen DDR, 'unserem'
ganz speziellen Hauptfeind Freiheit, Demokratie und gesamtdeut-
sches Recht betreffend, aneinandergeraten zu sein wenn das kein
guter Leumund ist und jederzeit berechtigt, einen westdeutschen
Lehrstuhl zu bekleiden. Gut gegeben, Leonhard!
- Falk, Georg-Dietrich, Literaturinspektor, bemüht sich um eine
Gegendarstellung der Verurteilung Abendroths in der Zeit des Fa-
schismus:
"Die Justiz war als Ganzes in das NS-Terrorsystem unentrinnbar
eingebunden... wandten nationalsozialistische Un(!)rechts-
bestimmungen vor allem in der immer brutaler werdenden
Strafgerichtsbarkeit extensiv an oder entschieden unter Beugung
(!) des Rechts nach den Wünschen des nazistischen Staatsappa-
rates." (OP v. 3.7.)
Hier wird Abendroth durch die kleine Silbe "Un" ins rechte Licht
gesetzt -: Abendroth wär das Opfer eines Regimes, das 'wir' heute
ganz entschieden ablehnen, so daß das juristische Urteil über
Abendroth in diesem Falle für ihn spricht. Womit Herr Falk
zugleich unterstreicht, daß sich wissenschaftliche Gedanken und
erst recht praktische Anliegen selbstverständlich an dem "Rahmen"
zu orientieren haben, den die geltende Rechtsordnung vorschreibt.
Die ist schließlich streng rechtsstaatlich verfaßt und orientiert
sich ausschließlich an den Wünschen des demokratischen Gewaltap-
parates.
- Und was machen die Marxisten am Fb 03, die Schüler Abendroths?
Der Fülberth Schorsch meint:
"Bereits als Sammlung falscher Tatsachenbehauptungen sind die Äu-
ßerungen von durchschlagender Peinlichkeit für ihren Verfasser."
(OP v. 20.6.)
Nur geht es am allerwenigsten um "Tatsachen".
Peinlich, peinlich, Schorsch!
Und Frank Deppe:
"Hier dokumentiert sich 'schlagend' jener Geist der Sozialisten-
verfolgung seit Bismarck, der immer wieder das 'staatsfeindliche
Treiben', die 'gemeingefährlichen' Bestrebungen der Marxisten mit
Gewalt ausschalten wollte..." (ebd.)
Daß die politische Gewalt der Gesellschaft zu allen Zeiten ihre
(praktischen wie auch theoretischen) Kritiker ausschalten wollte
und will, stimmt ohne Zweifel. Dies ist allerdings mehr als ein
unseliger "Geist", der aus schlimmen Zeiten überdauert hat. Nur
scheinen die Marxisten heutiger Machart daraus nicht gerade
schlauer zu werden. Noch nicht einmal die Exkommunikation ihres
Lehrers Abendroth läßt sie zu Gegnern eines Staates werden, der
bereits ein idealistisches Bekenntnis zur Verfassung als staats-
feindlich behandelt. Selbst da, wo die Macher unseres feinen de-
mokratischen Staatswesens (Wallmann etc.) und ihre wissenschaft-
lichen Sprachrohre j e d e Kritik für u n v e r s ö h n-
l i c h mit den Prinzipien von Recht und Freiheit erklären,
bemühen sich diese Marxisten um den Nachweis der Vereinbarkeit
ihrer letztlich wohlmeinenden Kritik mit Gesetz und Demokratie,
deren Vertreter sie gerade ausräuchern wollen. Auch ein Deppe
zieht sich den Schuh an, der ihm von Bickel hingestellt wird -
und dementiert. Nein, Abendroth war anders, ist sogar "unter
Juristen schulbildend geworden", hat sich also um das Recht und
die Ausbildung derer, die jede Handlung mit den staatlichen Ge-
und Verboten vergleichen und die entsprechenden Urteile
exekutieren, verdient gemacht. Welch ein Kompliment!
Zuguterletzt entblödet sich Deppe noch nicht einmal, sich seiner-
seits schwer um das Ansehen der Universität zu sorgen:
"Was könnte die Universität mehr in Verruf bringen als solche
'Dokumentationen', die ihre Urheber mehr entlarven als die ver-
meintlichen Opfer?" (ebd.)
Marxisten auf C4 kennen eben auch den demokratischen Brauch, den
Gegner heuchlerisch an allgemein geteilten Werten zu blamieren
und ihn somit ins moralische Abseits zu stellen. Das Dumme ist
bloß, daß diese Heuchelei den "marxistischen Abweichlern" herz-
lich wenig nützt, weil sie im Unterschied zu ihren Gegnern eben
nicht die rechtsstaatliche Gewalt im Rücken haben, die ein sol-
ches moralisches Verdikt überhaupt erst glaubwürdig macht.
Eines steht jedenfalls fest. Bei so vielen freiwilligen Verteidi-
gern der Universität kann es um diese und ihren Ruf nicht allzu
schlecht bestellt ein, leider.
III. Abendroth, ein gefährlicher Trottel,
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aber von der Geschichte widerlegt
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Nicht unerwähnt bleiben soll der von der OP als vorläufiger Ab-
schluß der Abendroth-Debatte deklarierte Beitrag von Prof. Ekke-
hard Kaufmann vom Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusfor-
schung. Dieser will dem Toten nichts Böses nachsagen. Demgegen-
über weiß er über ganz Grundsätzliches bescheid:
"Das Problem liegt ganz woanders. Jede extrem idealistische Lehre
läuft Gefahr, in Terrorismus zu münden... Seine Illusion bestand
daran, daß er glaubte, Demokratie und Marxismus vereinen zu kön-
nen." (OP v. 9.7.)
Letzteres hat die real existierende Demokratie dem Abendroth da-
durch bewiesen, daß sie sich nicht mit dem Marxismus hat vereinen
lassen. Und das Problem, das "ganz woanders" liegt, wird eben-
falls immerzu auf dieselbe Weise gelöst: Jeder idealistischen
Kritik, die sich nicht gleich selbst als praktisch folgenloser
Kommentar deklariert, wird mit allen der Demokratie zur Verfügung
stehenden (Gewalt-)Mitteln klargemacht, daß sie zum "Terrorismus"
verurteilt ist und folglich bei 'uns' keine Chance hat.
Prof. Kaufmann findet die Aufregung Bickels und Wolfs also ziem-
lich überflüssig; er kann Abendroth einfach nicht böse sein, ist
dieser doch recht praktisch zum 'Idealistsein' verurteilt worden:
"An dieser Illusion ist er - wie viele andere - im Grunde ge-
scheitert." (ebd.)
Und auch heute steht es laut Kaufmann um Bickels und Wolfs Anlie-
gen bestens:
"Wie dem auch sei, der ideologische Marxismus hat an Glanz und
Anziehungskraft für die studentische Jugend inzwischen viel ver-
loren. Der reale Sozialismus, praktiziert in den Staaten des Ost-
blocks, hat auf die Dauer seine abschreckende Wirkung nicht ver-
fehlt... Wolfgang Abendroth hätte es heute schwer, Studentenmas-
sen zu aktivieren. Es gibt also keinen Abendroth-Mythos." (ebd.)
Gar nicht dumm, dieser Papyrusforscher. Er ist souverän genug,
einem g e s c h e i t e r t e n Marxisten seine "Achtung als
politischem Gegner" nicht zu versagen. Schon wieder ein Sieg für
die Demokratie und die demokratische Wissenschaft.
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