Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION GRUENE - Alternative - wovon und wozu
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Die Grünen bekämpfen die Vergewaltigung:
EIN ODER ZWEI JAHRE KNAST?
Daß Männer Frauen schlagen und vergewaltigen, ist trostlos genug.
Daß unsere liberale Gesellschaft dieser Taten wegen angezeigte
Männer aus dem Verkehr zieht und ins Gefängnis sperrt,
e r g ä n z t die private Gewalttat durch einen rechtlich kodi-
fizierten Freiheitsentzug und macht die Sache nicht besser: Davon
werden die Frauen auch nicht glücklicher. Schließlich ist die Sa-
che schon passiert. Und die Strafe für den Vergewaltiger ist noch
lange kein Schutz für die Opfer.
Frau Süßmuth reformiert derzeit das Sexualstrafrecht und fügt
darin den neuen Tatbestand der "Vergewaltigung in der Ehe" ein.
Und die Grünen streiten darum, wie h o c h der Vergewaltiger zu
bestrafen ist, mindestens. Zu den fortschrittlichen Ideen ist das
nicht ganz zu zählen.
Der Ruf nach Strafe - zur Besserung
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der gesellschaftlichen Verhältnisse
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Die Grünen teilen den bürgerlichen Schwindel über das Strafrecht
ohne Alternative: Die S t r a f e, mit der die Staatsgewalt den
Bruch ihrer Rechtsordnung ahndet, wäre ein H e i l m i t t e l
gegen die Betätigung der Interessen, die die Staatsgewalt
v e r b i e t e t. Erstens ist Verbieten etwas anderes als
V e r h i n d e r n; das sieht man schon daran, daß die staatli-
che Justiz mit dem dauernden Stattfinden von Verbrechen rechnet
und bestens daraufeingerichtet ist. Zweitens ist Bestrafen etwas
anderes als Überzeugen; was man schon daran sieht, daß einem
Häftling alle Schlußfolgerungen aus seiner Gefängnishaft selber
überlassen bleiben. Drittens macht die Strafe keinen Schaden wie-
der gut, sondern stellt nur das verletzte Recht wieder her; was
man spätestens daran sieht, daß das Opfer höchstens mit seinem
Rachegedanken auf seine Kosten kommt. Und viertens ist es über-
haupt absurd, vom Staat die Verhinderung von Gewalt in seiner Ge-
sellschaft zu erwarten, ausgerechnte weil er mit seinem Gewaltmo-
nopol dafür sorgt, daß ohne Gewalt in seiner Gesellschaft nichts
passiert. Noch nicht einmal im Privatleben.
Warum können sich denn Frauen in der Ehe nicht (rechtzeitig) von
einem Ekel verabschieden, das sie mißhandelt? Hat das nicht damit
zu tun, daß sie gar keine materielle Freiheit haben, alleine zu
leben? Und liegt das nicht daran, daß sie als Frau und Mutter die
gesetzlich verordnete Pflicht haben, für ihre Familie und spezi-
ell für die Bedürfnisse des Ehegatten zu sorgen und daß sie des-
wegen auf das Einkommen des werten Gatten angewiesen sind ? Wenn
die Bedürfnisbefriedigung der Ehegatten als wechselseitiger
Rechtsanspruch eingerichtet ist, ist es dann ein Wunder, daß ra-
biate Ehemänner ihre Rechte außerhalb und im Bett einklagen, näm-
lich selber in die Hand nehmen?
Das ist doch gerade der Witz der Ehe, daß das Zusammenbleiben von
Gatten und Familie, die Pflicht zur Bedienung der beiderseitigen
Ansprüche als gesetzlich geschützte Einrichtung, erhalten bleibt,
gerade wenn es mit der gefühlsmäßigen Bindung nicht mehr so weit
her ist.
Daß das private Glück notorisch in den Ehekrieg umschlägt, ist
immerhin eine Leistung der staatlich gestifteten Ordnung im Ge-
fühlshaushalt.
Ausgerechnet von der staatlichen Rechtsordnung die Beseitigung
der Gewalt aus allen privaten Verhältnissen zu verlangen, ist ein
überhaupt nicht origineller Einfall der grünen Partei. Wie jeder
öffentliche Sittenwächter wollen die "Alternativen" den Leuten
gerade in ihrem Privatleben ganz viel abgewöhnen; und zweitens
halten sie es deswegen für einen ganz ehrenwerten Auftrag der
Strafjustiz, als Besserungsmittel loszulegen. Daß die Neufassung
des Paragr. 177 StGB gerade damit rechnet daß es mit der Gewalt
in den Geschlechterverhältnissen fröhlich weitergeht, hindert die
Grünen nie und nimmer daran, das Werk von Polizei, Justiz und
Strafvollzug als Korrektur gesellschaftlicher Unarten
einzuklagen. Bei den Feinheiten der Strafzumessung fangen Fundis
und Realos zu streiten an.
Der Streit um das Strafmaß: Für die Frauenwürde mit 2 Jahren
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oder gegen das Sühnestrafrecht mit 1 Jahr?
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Die Grünendiskussion lebt von der Ideologie, es gebe ein
r i c h t i g e s Maß an Einsperren für ein Verbrechen; so als
gebe es eine Richter-Skala für Verbrechensschwere. Weil es so et-
was nicht gibt, ist der Streit so munter. Er bietet den Wortfüh-
rern von Parteivorstand und Bundestagsfraktion eine vorzügliche
Gelegenheit, an dem Unterschied zwischen ein und zwei Jahren Ge-
fängnis die allerobersten Grundsätze grüner Moral zu thematisie-
ren: Da verlangen die einen, die feministischen Frauen hauptsäch-
lich, zwei Jahre Mindeststrafe, um die Vergewaltigung vom
"Kavaliersdelikt" zum "schweren Verbrechen" zu befördern. Dann
wollen sie sich aber gerade nicht dazu bekennen, daß sie einfach
nach mehr Gewalt gegen die (männlichen) Gewalttäter rufen, damit
die härter bestraft werden als bisher, sondern wollen hohe Ge-
fängnisstrafen als Hebel verkaufen, die gesellschaftliche Werte-
ordnung zu beeinflussen:
"...ist das Strafmaß der Gradmesser für das Unrechtsbewußtsein in
der Gesellschaft." (Alle Zitate im folgenden aus der TAZ, 21.-31.
Mai)
Das ist eine schöne Klarstellung über die Frauenwürde, für die
die Grünen sich in die Brust werfen: Sie besteht genau genommen
darin, in ihrem Namen Leute ins Gefängnis zu schicken, und sie
steigt proportional zu den Jahren Knast, die ausgeschüttet wer-
den.
Die Gegenpartei verweist darauf, das Knast die
"Frauenfeindlichkeit" dieser Männer nicht gerade mildere:
"Alle wissen, daß die Verachtung gegenüber Frauen im Gefängnis
noch größer ist."
Als sei das der Grund fürs Vergewaltigen, daß Männer von der Be-
sonderheit der Frau nichts halten. Außerdem sei das Gefängnis
kein Ort, "gesellschaftliche Probleme zu lösen".
"Die Mindeststrafe von zwei Jahren für Vergewaltiger nach diesen
Auseinandersetzungen weiterhin zu fordern, heißt, über all das,
was man von der Zurichtung im Knast weiß, hinwegzugehen. Mit
blindem Blick und Eiseskälte."
Aber sehenden Auges und gefühlswarm ein Jahr "Zurichtung" verlan-
gen, das gebietet das Gewissen der Feinde des Sühnestrafrechts.
Das Gewissen der Grünen
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"Hier stehen zwei Grundpositionen grüner Moral gegeneinander:
Hohe Strafandrohung gegen männerherrliche Amoral und Ablehnung
staatlicher Gewalt als Lösung gesellschaftlicher Probleme. Wenn
es überhaupt eine Gewissensfrage gibt, dann hier."
Dieser Gewissenskontikt ist verlogen; denn der Gegensatz ist ja
nur der Überbau zu einem Streit zwischen ein und zwei Jahren Ge-
fängnis. So paßt es sehr schön zum parlamentarischen Wirken der
Grünen Partei. Man kümmert sich konstruktiv um den Ausbau des
Rechtswesens. Mann/Frau schreckt als Fundi vor keinem Rechts-Ra-
dikalismus zurück. Als Realo bringt Frau/Mann die Parteiideologie
als Phrase beim Gesetze-Basteln zur Geltung. Und als Partei-Tak-
tiker nehmen sie diesen Unterpunkt im Gesetzgebungsverfahren zum
Anlaß, um sich mit Spaltungsdrohungen vor ihrer Partei und dem
Rest der Welt in Szene zu setzen.
Das ist er schon, der kleine Unterschied zwischen der alternati-
ven und den etablierten Parteien.
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