Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION GRUENE - Alternative - wovon und wozu
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Bonner Charaktere: Otto Schily:
EIN GRÜNER ZIMMERMANN
Wenn die "geFLICKte Republik" auf der öffentlichen Anklagebank
sitzt; wenn die Bonner Größen durch Parlamentarische Untersu-
chungsausschüsse in Widersprüche verwickelt werden; wenn sogar
der Bundeskanzler eine Anzeige wegen Meineids abbekommt: Otto
Schily von den Grünen ist immer führend beteiligt. Denn das hat
er sich zu seinem besonderen politischen Aufgabenfeld erwählt und
damit hat er sich für seine Partei unentbehrlich gemacht: allein
mit dem Buchstaben des Rechts und mit der Moral unbedingter Ge-
setzestreue den politischen Gegner ins Unrecht zu setzen.
Im Parteispendenverfahren hat Schily sich als
Saubermann des Parteienstaats
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zum Markenzeichen der grünen Partei profiliert. Das Profil sieht
so aus:
"Eine Politik, die sich den Interessen einiger weniger Großver-
diener prostituiert, die sich als käuflich erweist, die deshalb
das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen hat, wird jedenfalls das
Vertrauen in das Funktionieren parlamentarisch-demokratischer In-
stitutionen nicht erhöhen. Im Gegenteil."
"Seit wann aber kann es denn Recht und Verfassung zuträglich sein
und mit der Würde der freiheitlichen Demokratie vereinbar, daß
Parteien, die sonst in Sonntagsreden hehre Worte für Rechtstreue
und Gemeinsinn finden, für sich selbst in Anspruch nehmen wollen,
die Staatskasse beklauen, wenn sie mit ihrem Geld nicht auskom-
men, und dann die unglaubliche Unverfrorenheit besitzen, solche
Praktiken nachträglich- zu legalisieren." (Vom Zustand der Repu-
blik, S. 56, 60)
Schily will gar nicht behaupten, der Kauf der Politik durch ein
paar Großverdiener hätte sich für die gelohnt, und die bundes-
deutsche Politik wäre dadurch irgendwie volksfeindlicher oder
schlechter geworden. Er hat gar keinen Schaden entdeckt; der den
"kleinen Leuten" aus den inkriminierten Methoden der Parteienfi-
nanzierung erwachsen wäre - welchen materiellen Unterschied
sollte es auch machen, ob die Parteien Steuerhinterziehung im
Nachhinein legalisieren oder im Voraus Steuerbefreiung für Part-
eispenden und höhere Staatsbeiträge zur Wahlkampfpropaganda be-
schließen! Das Rechtsempfinden, als dessen Organ Schily sich prä-
sentiert, nimmt an etwas ganz anderem als materiellen Lasten An-
stoß. Es geht um den Schaden, den die Funktionäre der herrschen-
den Parteien im Gemüt ihrer Bürger angerichtet haben könnten, als
sie sich einer Rechtsbeugung im Interesse ihres Vereins schuldig
machten. Schily macht sich Sorgen um die gute Meinung des Wahl-
volks von seiner rechtsetzenden parlamentarischen Obrigkeit, wenn
diese sich so frech über das von ihr gesetzte Recht mit neuen Ge-
setzen hinwegsetzt.
Nun gehört es unbestritten geradezu zum Berufsbild des demokrati-
schen Politikers, daß er ein etwas anderes Verhältnis zum Recht
hat als die Regierten, die sich daran bloß halten müssen. Für sie
ist das Recht d a s M i t t e l zur Durchsetzung ihrer wohlde-
finierten politischen Interessen und Zwecke. So haben die Par-
teien an der Macht nach allen Regeln ihrer Kunst bei der Partei-
enfinanzierung einen "Handlungsbedarf" entdeckt, die Erforder-
nisse des Gemeinwohls definiert und ein Gesetz daraus gemacht -
so wie sie es immer tun. Und natürlich ist der grüne Parlamenta-
rier der letzte, der ihnen dieses Recht auf Rechtsetzung bestrei-
ten würde. Bei keinem der Gesetze aus den Bereichen der Wirt-
schafts-, Energie-, Sozial- oder Verteidigungspolitik, mit denen
die "käuflichen" Regierungsparteien immerhin die Lebensbedingun-
gen ihrer Bürger von oben festlegen, hat Schily je einen Skandal
ausgemacht, der seinen vollen Einsatz zur Kritik so wie in der
Parteispendenaffäre verlangt hätte. Ganz im Gegenteil. Alle Vor-
behalte gegen eine Gesetzespflicht - so dozierte Schily zuletzt
anläßlich der Volkszählung - haben zu verstummen, wenn diese
Pflicht den Regeln der Geschäftsordnung der Macht entsprechend
beschlossen und diktiert ist.
Dieser politische Maßstab ist totalitär. Kein noch so massiver
und massenhafter Menschenverschleiß, im Frieden wie im
"Verteidigungsfall", vermag für Otto Schily die "Würde der frei-
heitlichen Demokratie" zu beflecken, solange er nur durch die
Diktatur funktionierender "parlamentarisch-demokratischer Insti-
tutionen" beschlossen ist. Aber gerade weil Schily diese vorbe-
haltlose Rechtsbefolgung verlangt, will er auch sichergestellt
sehen, daß die Politik bei ihren Rechtssubjekten einen guten Ein-
druck macht. Zwecks W ü r d e der Herrschaft und
V e r t r a u e n der Beherrschten verlangt er den Regierenden
unnachsichtig die kleine Mühe ab, in Sachen Rechtstreue und Ge-
setzlichkeit die unverwüstlichen Vorbilder zu mimen. Diese
M o r a l d e r P o l i t i k muß über jeden Zweifel erhaben
sein. Das macht der Rechtsanwalt zu seinem Auftrag. Er argumen-
tiert und operiert wie ein Aufsichtsorgan, das zu seinem Bedauern
von der Verfassung für ihn noch nicht vorgesehen ist: Er sieht
sich mit dem Auftrag zur Ausmerzung rechtswidriger Gesinnung aus-
gestattet, der vor den Politikern am allerwenigsten haltmachen
darf. Als Gesinnungswächter wäre er nur dann zufriedenzustellen,
wenn die Regierenden sich dem Recht, das sie m a c h e n, so
treu ergeben zeigen wie ihre Untertanen, deren unbedingte Recht-
streue sie mit Justiz, Polizei und Verfassungsschutz zu einer
keimfreien Republik ausbauen lassen.
Mit dieser Tour nervt Schily die Rechten und Regierenden und
reizt sie manchmal enorm; denn er kritisiert sie nicht, sondern
hält ihnen ihre eigene Lüge vor, Anstand und Rechtschaffenheit
der Machthaber wären das Maß aller Staatsgewalt - eine Lüge, der
Schily recht gibt und der die Angegriffenen nicht widersprechen
können. Seinen Parteifreunden einschließlich der innerparteili-
chen Konkurrenz sowie einem Publikum, das sich auf die
"Entlarvung" einer oder der andern höchstoffiziellen Heuchelei
viel zugute hält, bereitet der grüne Rechtsanwalt damit einen er-
hebenden "politischen Genuß" (Trampert).
Der bleibt allerdings nur solange ungetrübt, wie es dem
Ankläger heuchlerischer Honoratioren
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gelingt, selber kein Interesse zu vertreten, dem das 'Gesetz als
Waffe dienen soll, sondern bloß als Anwalt der Hoheit und Souve-
ränität des geltenden Rechts aufzutreten. Und das wird dem saube-
ren Otto durch seine eigene Partei schwergemacht. Die ist es nach
derzeitiger Selbsteinschätzung ihrem grünen Reformidealismus näm-
lich noch immer schuldig, die extravagante Wichtigkeit gewisser
"grüner Inhalte" durch Aktionen ins Licht zu rücken, die ein paar
geltende "Regeln verletzen". Was für hohe Rechtsgüter "Umwelt",
"Frieden" und "Selbstbestimmung" eigentlich sind, soll sich am
schlagendsten daran erweisen, daß man sie demonstrativ mit so ho-
hen Rechtsgütern wie der Gewerbefreiheit chemischer Fabriken, der
Freiheit des Straßenverkehrs oder einem Volkszählungsgesetz zu-
sammenstoßen und den Sieg davontragen läßt - den moralischen des
Unterlegenen zumindest.
Eine Kritik am oder eine Distanzierung vom System der staatlichen
Rechtsgüterverwaltung ist so etwas zwar nicht; Demonstrationen
dieser Art leben von der Anerkennung der Würde, die die Staatsge-
walt mit ihren Gesetzen gewissen gesellschaftlichen Interessen
verleiht und anderen Anliegen vorenthält. Ein Verstoß gegen den
geltenden Buchstaben des Rechts ist aber schon beabsichtigt,
liegt auch vor - und das verträgt sich schlecht mit dem Moralis-
mus der Gesetzestreue, den Schily als Standpunkt parlamentari-
schen Opponierens für sich und seine Fraktion entdeckt hat. Ihm
und den Seinen wird vom parlamentarischen Gegner fortwährend "die
Gewaltfrage" vorgehalten, bei der es sich bekanntlich nicht um
eine Frage handelt, sondern um die Anklage, es befürworte
"letztlich" jede Brutalität und Gemeinheit, wer für ein opposi-
tionelles Anliegen demonstrativ auch nur die kleinste Regel be-
leidigt.
Gegen diese gut demokratische Perfidie ist Schily ein Rezept ein-
gefallen. Er stellt die "Gewaltfrage" gleich selbst an seine Par-
tei, und zwar noch lauter und offensiver als die "etablierten"
Heuchler, um denen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Er mahnt
seine Parteifreunde intern und öffentlich zum Ritual der Unter-
werfung unters Recht - nicht bloß in praktischer Hinsicht, wo
Grüne es sowieso kaum fehlen lassen, jedenfalls nicht mehr als
andere Parlamentarier, sondern auch noch in jeder parteiprogram-
matischen Überlegung. Er profiliert sich als kompromißloser
Propagandist des staatlichen Gewaltmonopols
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an seiner Partei, der er beispielsweise die folgende Ermahnung
hinter den Spiegel stecken will:
"Die Grünen dürfen überhaupt keinen Zweifel daran lassen, daß sie
das Gewaltmonopol des Staates anerkennen - für mich die Voraus-
setzung für eine demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung, für einen
Wettbewerb politischer Meinungen... Wir verdanken den Polizeibe-
amten eine Menge Frieden in diesem Land. ...die Strafverfolgung
wegen Vergewaltigung, wegen Umwelt- und Wirtschaftskriminalität -
auch ein Flickverfahren - sind ohne Polizei gar nicht möglich..."
(Spiegel, Feb. 1986)
Wenn Schily auf sein Lieblingsthema zu sprechen kommt, redet er
in Geboten. Seine Unterwerfungserklärung will er keinesfalls bloß
als seine Meinung verstanden wissen, zu der es konträre Positio-
nen geben könnte, sondern als allseitig verbindliche Maßgabe, an
der Zweifel nicht in Frage kommen. Wie auch immer begründet sich
in einem kritischen Gedanken eine Unzufriedenheit vorträgt,
Schily verlangt ihr das Unbedenklichkeitszeugnis ab, die eigene
Kritik nicht anders denn als strikt an den staatlichen Bedingun-
gen orientierten Verbesserungsvorschlag gemeint zu haben - Auf-
takt zu einem großartigen "Ideenwettbewerb", der seine ganze Da-
seinsberechtigung aus einem Grundsatzbekenntnis zum Gehorsam ge-
genüber dem Staat schöpft!
Schilys gebieterische Klarstellung, Kritik nie ohne Treuebekennt-
nis zum staatlichen Gewaltmonopol zu denken, bemüht das Bild, die
Vollzugsorgane der Staatsgewalt machten sich ausgerechnet um
Frieden, Umwelt, und was den Grünen an Werten sonst noch lieb und
teuer ist, verdient. Der Vollständigkeit halber wäre dieses Ge-
mälde um die nicht weniger überzeugende Leistung zu ergänzen, daß
"wir" den Polizeibeamten eine Menge blutiger Köpfe und Bürger-
kriegsszenarien in diesem Land verdanken; und AKWs, Asylantenab-
schiebungen und Häuserräumungen sind gleichfalls ohne die ehren-
werten Beamten nicht zu machen. Diese Leistungen sind jedoch,
geht es nach dem grünen Anwalt, durchaus nicht geeignet, Zweifel
an der Bekömmlichkeit des Gewaltmonopols zu stiften. Die Zustim-
mung, die ein Schily verlangt, darf nicht von der Prüfung abhän-
gig gemacht werden, was das staatliche Gewaltmonopol in dem Leben
derjenigen anrichtet, die sich von dem Monopolisten beaufsichti-
gen lassen dürfen.
Dieser Dogmatismus ist sachgerecht. Denn die Propaganda fürs Ge-
waltmonopol hält eine solche Prüfung gar nicht aus. Das zeigt
sich gerade an dem Katalog p o s i t i v e r Polizeifunktionen,
den Schily bemüht.
Zunächst ist daran zu erinnern, daß noch kein Opfer von Vergewal-
tigung oder Vergiftung vermieden worden ist, weil hinterher Poli-
zei und Justiz in Aktion treten. Deren Aufgabe besteht auch gar
nicht in der Beseitigung oder Kompensation der eingetretenen
Schäden an Leib und Leben, soweit die möglich ist. Dafür ist das
Ermitteln und Aburteilen eines Täters wahrlich nicht geeignet.
Die Verletzung, die da die Rührigkeit der Staatsorgane herausfor-
dert, ist die des Rechts. Indem dem Schaden des Opfers die Strafe
für den Täter hinzugefügt wird, ist der Autorität des Rechts Ge-
nüge getan. Diese Rechtspflege wird gern als Methode ausgegeben,
mit der den Übergriffen auf Leben und Wohlergehen ein Ende berei-
tet werden soll. Nur merkwürdig, daß die lange Liste gesetzlich
beschriebener Straftatbestände festhält, mit welchen Formen von
Gewalt Polizei und Justiz als Bestandteil des Alltags der Rechts-
ordnung rechnen, für deren Geltung sie einstehen. Und das hat
durchaus seine Folgerichtigkeit: Die Staatsgewalt selbst hetzt ja
ihre Bürger in einen lebenslangen Konkurrenzkampf, dessen abseh-
bare und überhaupt nicht zufällige "Auswüchse" sie kriminali-
siert.
Dafür, daß die Qualität von Luft und Wasser auf die man als Le-
bensmittel schlecht verzichten kann - als Rechtsgut des Schutzes
und der staatlichen Aufsicht bedarf, hat dieselbe Rechtsordnung
alle Gründe geschaffen. Dem Umweltstrafrecht - und nicht nur dem
- geht der grundgesetzlich verbürgte Schutz des Eigentums voraus.
Damit ist eine gesellschaftliche Produktionsweise installiert, in
der der Erfolg - die Mehrung des Eigentums - die Rücksichtslosig-
keit gegenüber der Arbeitskraft und den natürlichen Lebensbedin-
gungen der Menschen gebietet: Beide werden als Geschäftsmittel
gewinnbringend vernutzt. So kommt überhaupt erst ein Interesse in
die Welt, für das die Beanspruchung von Lunge und Leber als Gift-
mülldeponien der industriellen Profitproduktion zweckdienlich ist
und das deshalb mit dem Interesse an Luft und Wasser in genieß-
barem Zustand aneinandergerät. Diesem Geschäftsinteresse wird
Recht gegeben. Das wird noch an den erlassenen Grenzwerten der
Vergiftung samt den einschlägigen Störfallverordnungen handgreif-
lich. Was da als Beschränkung unternehmerischer Rücksichtslosig-
keit daherkommt, ist die E r l a u b n i s, die natürlichen Le-
bensgrundlagen in bilanzförderlichem Ausmaß zu ruinieren. So
schafft die Staatsgewalt ein freies Unternehmertum mit seinem Ge-
schäftsinteresse und verwehrt gleichzeitig den Geschädigten prin-
zipiell die Freiheit zur Gegenwehr: Die Überwachung und Abwick-
lung der angerichteten Folgen hat sie zu ihrer
R e c h t s s a c h e erklärt, die sie sich von keinem Volkszorn
aus der Hand nehmen läßt.
Die Betroffenen sind also immer schon zu ihrem Recht gekommen.
Ihre Gesundheit etwa zählt als Rechtsgut, das der Staat gern ge-
währt; niemand darf hingehen und es absichtlich schädigen, nicht
einmal der rechtlich geschützte Bürger selbst. Das bedeutet ande-
rerseits überhaupt nicht, daß der Staat seinen Leuten Unversehrt-
heit vom Kapitalismus garantierte. Er sieht da erst einmal gar
keinen rechtsgültigen Zusammenhang mit der sozialen Pflicht des
Eigentums, sich kapitalistisch zu vermehren und so auch die fi-
nanzielle Manövriermase der Staatsgewalt zu vergrößern: Was sich
irgendwie aushalten läßt - und das ist dank viel medizinischem
Fortschritt viel -, das kann schon allein deswegen kein Verstoß
des Geschäftslebens als solchen gegen das "Grundrecht auf körper-
liche Unversehrtheit" als solches sein. Ein Verstoß liegt genau
dann vor, wenn ein Grenzwert den die Staatsgewalt in besonnener
Abwägung gewisser besonderer "Risiken" festgelegt hat, trotz Ver-
bot nicht eingehalten wird: Dann wird der eingetretene Schaden um
die Feststellung bereichert, daß der Geschädigte im Recht war.
Noch weit krimineller als ein solches "Umweltdelikt" wäre aller-
dings eine Initiative der Betroffenen, die Quelle ihrer Schädi-
gung in eigener Regie, womöglich rechtzeitig oder gar vorsorg-
lich, zu stopfen. Solche Eigenmächtigkeit ruft ganz ohne Verzöge-
rung und umständliche Beweispflicht die Staatsgewalt auf den
Plan, die darin einen Übergriff auf ihr M o n o p o l erkennt
und bekämpft, allein über die Geltung von Interessen zu befinden.
Das ist der wirkliche I n h a l t d e s R e c h t s-
f r i e d e n s, um dessentwillen man mit Schily dem Gewalt-
monopol dankbar sein soll: die Pflicht zum Aushalten und
Mitmachen der installierten Interessensgegensätze. Z.B. zwischen
Betriebsbilanz und dem Interesse an gesunder Atemluft; oder zwi-
schen gewinnbringender Landwirtschaft und der Lust auf pestizid-
freie Fleischwaren; oder zwischen lukrativem Grund- und Hausbe-
sitz und dem Bedarf an komfortablem Wohnraum; oder zwischen loh-
nendem Arbeitskräfteeinsatz und zufriedenstellendem Lebensunter-
halt. Es ist ein verlogener Zynismus, wenn Schily das Recht und
die Rechtsorgane als die einzigen Mittel der Scha-
dens m i n d e r u n g anpreist, weil alle anderen Mittel und
vor allem die Beseitigung der Schadensursache v e r b o t e n
sind.
Aber Otto Schilys Denken sind die Gründe für Schäden an Leib und
Leben so gleichgültig,, daß er Umweltgifte mit Vergewaltigungen
in eine Reihe setzt. Mit seinem herrisch vorgetragenen Gebot, das
staatliche Gewaltmonopol sei unbedingt zu achten, verlangt Schily
nichts Geringeres als das: Was auch immer das gesetzlich ge-
schütze "moderne Leben" Härten, Schäden und Kosten mit sich
bringt, kein Betroffener darf irre werden an seiner unbedingten
P f l i c h t z u m P a r i e r e n. So fanatisiert will er
die Rechtsgesinnung der Bürger haben, daß jedermann sich dem
Rechtsstaat beugt, und zwar nicht wegen dessen vorgeblicher Nütz-
lichkeit und aus - verkehrter - Berechnung, sondern prinzipiell
und vorbehaltlos.
Mit dieser Forderung betätigt sich Schily als
Inquisitor der grünen Partei
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- der sich von keinem CSUler was vormachen läßt. Er rückt die Be-
treuung von allerlei Protest durch grüne Wahlstimmensammler auf
eine schiefe Ebene mit dem Terrorismus, sofern nicht der Vorbe-
halt bedingungsloser Bindung ans gesetzlich Geltende und an die
parlamentarischen Verfahren darübergebreitet wird. Er verdächtigt
Leute aus den eigenen Reihen schon mal in einem Bildzeitungs-In-
terview der Sympathie mit politischer Kriminalität. Er sucht und
führt die Auseinandersetzung mit "Ökosozialisten" und anderen In-
habern "extremer Positionen" und "wahnhaft verzerrter Wirklich-
keitswahrnehmungen" mit seinem einzigen, bis zum Erbrechen wie-
derholten "Argument": "Unser Verhältnis zum Gewaltmonopol des
Staates muß eindeutig werden!" Beispielsweise so: "Akzeptierst Du
Strommastenabsägen als Protest: Ja oder Nein:" (Frage an die
Parteikollegin R. BOTT in "Bild" vom 6.2.87)
Die Frage ist eine Prüfung: Rechtstreue oder Rechtsbruch - ein
B e k e n n t n i s soll her. Jede Erwägung, was denn solche Ak-
tionen wohl nützen könnten, trifft auf die Unduldsamkeit des
Staatsanwalts aus Passion. Er läßt keine p o l i t i s c h e
B e u r t e i l u n g, sondern überhaupt nur den Gesichtspunkt
der Loyalität gegenüber dem Gesetz zu. Wer sich der infamen Al-
ternative verweigert, wer in dem Strommastenabsägen eine ohnmäch-
tige und von vornherein untaugliche Form des Protestes erkennt,
aber andererseits keinen Grund sieht, der staatlichen Verfolgung
dieses Protestes zu applaudieren, weil er da die gleiche Staats-
gewalt am Werk sieht, die einem schon die Versorgung mit viel Ra-
dioaktivität beschert hat, den hat Schily überführt. Jedes poli-
tische A r g u m e n t i e r e n verrät dem Gesinnungsprüfer
nur, daß der Delinquent es an der bedingungslosen Rechtstreue
ebenso fehlen läßt wie an der gebotenen Distanzierung von Rechts-
brüchen und daß er daher selbst der Sympathie für "Gewaltakte "
verdächtigt werden muß. Nach exakt derselben Logik macht er ein
ums andere Mal das "geistige Vorfeld des Terrorismus" aus, das es
tatkräftig zu bekämpfen gilt.
Otto Schily macht sich im innerparteilichen Streit und nicht nur
dort darum verdient, den Standpunkt der Polizei - die Sortierung
nach recht und unrecht - a l s M a ß s t a b d e s
p o l i t i s c h e n D e n k e n s u n d A r g u m e n t i e-
r e n s durchzusetzen. Der grüne Rechtsanwalt Schily betätigt
sich als Denunziant; einer, der gar nicht erst "gekauft" werden
muß, weil ihn seine Überzeugung treibt. Mehr noch, er sucht wie
ein ermittelnder Staatsanwalt der politischen Justiz unkonforme
Positionen aktiv zu entlarven und zu überführen, indem er allen
in penetranter Manier die "Gewalt-", also die Bekenntnisfrage zur
Prüfung vorlegt.
Schily will damit nicht bloß etwas bremsen, was er für ein Über-
maß an Kritik in seinem Verein hält. Es geht ihm - in
"Gesamtverantwortung für die Partei" (taz) - um das, was für ihn
d e r "grüne Inhalt" schlechthin ist: die ganz besonders glaub-
würdige, weil
Unverbrauchte Werbung für den parlamentarischen Rechtsstaat
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Als solche will er allen Ernstes sein Auftreten in Sachen
"Parteispendenaffäre" verstanden haben. Dieses Ziel setzt er auch
aller anderweitigen grünen Kritik am politischen Geschäft:
"Kritik an der Ausuferung staatlicher Normen und der Parlament-
spraxis heißt natürlich (!) nicht, das Parlament überhaupt als
Institution infrage zu stellen. Die Geringschätzung, das Ressen-
timent gegenüber dem Parlament ist eine antidemokratische Hal-
tung, gegen die wir uns entschieden zur Wehr setzen müssen." (Vom
Zustand der Republik, S. 118)
In diesem Sinn ordnet der Rechtsanwalt den von ihm bekämpften
Volkszählungsboykottaufruf seiner Partei konstruktiv ein:
"Ich bin sehr reserviert in der Frage, ob wir Parlamentarier zu
einem solchen Boykott aufrufen sollten. Daß aber Leute, die
nichts gegen Waffenexporte in terroristische Länder sagen, diesen
Boykott so verteufeln, dies läßt doch in sehr viel weiteren Di-
mensionen Zweifel darüber aufkommen, wie sie es denn mit der Ge-
walt halten. (...) Sie tragen dazu bei, daß bei jungen Leuten
hier im Land die Wertkategorien durcheinander geraten." (taz)
So macht Schily sich vor den Wählern zur "Identifikationsfigur",
die bei den Grünen "für Rechtsstaat" einsteht. Er leistet erst
einmal argumentative Schützenhilfe für die Ordnungsrufe, die die
Zimmermänner der Republik gegen den Volkszählungsboykott vom Sta-
pel gelassen haben. Denn Otto Schily teilt das Kriterium, das ein
Zimmermann als einziges gelten läßt: Boykott ist Rechtsbruch. Da-
mit ist alles entschieden. Doch Schily sieht sich viel eher als
sein Kollege im Amt berechtigt und berufen, den allfälligen Ge-
horsam einzufordern. Denn nur bei Schily sind für Schily die
"Wertkategorien" von beeindruckender Eindeutigkeit. Dabei setzt
er die lammfromme Bürgerbewegung, die "nichts zu verbergen" haben
will, was der Staat deshalb auch nicht zählen dürfe, auf dieselbe
Skala der Gewalttätigkeit wie die Waffenexporte, um sie sodann
als vergleichsweise leichtere Verfehlung zu bemessen - eine De-
nunziation des Boykotts, die den Waffenexporteuren bestimmt nicht
eingefallen wäre. Schily ist offenbar auch entschieden dafür, daß
mit Ländern, die der Bannspruch "Terrorismus" getroffen hat, kein
kompromißlerischer Umgang gepflegt werden kann - welcher wohl
sonst? Vor allem geht es ihm aber um die Wirkung, die Waffenex-
porte und Heuchelei auf das Gemüt junger Leute und deren Werteka-
non haben könnten. Es gilt, der Entfremdung des hoffnungsvollen
Nachwuchses vom bundesdeutschen Staatsmoralismus entgegenzuwirken
und damit die etablierten Parteien auszustechen. Ein selten kla-
res Bekenntnis zu d e m o k r a t i s c h e r V e r f ü h-
r u n g als Daseinszweck der grünen Partei.
"Für den Rechtsstaat" - das will Schily zu einem Markenzeichen
machen, das nicht nur er selbst, sondern die grüne Partei insge-
samt am glaubwürdigsten von allen Parteien für sich in Anspruch
nehmen kann. Schilys inquisitorisches Auftreten - ist die schön-
ste Empfehlung für dieses würdige Etikett einer aufstrebenden
staatstragenden Partei.
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