Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION GRUENE - Alternative - wovon und wozu


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       Die Grünen
       

ATOMKRIEG VERSEUCHT VÖLKERRECHT

Im Februar luden die Grünen internationale Prominenz zu einem "Nürnberger Tribunal gegen Erstschlag- und Massenvernichtungswaf- fen in Ost und West." Den rechtsetzenden Staatsgewalten West sollte ein Verstoß gegen ihre eigenen - von den Anklägern geteil- ten - Prinzipien nachgewiesen werden und über die prinzipielle Rechtlosigkeit der Staatsgewalten Ost bestand von vornherein vol- ler Konsens. Beabsichtigt als moralisch-agitatorischer Haupt- schlag: die lokale Szene für das Tribunal. 1945: Die Siegermächte des 2. Weltkrieges klagen Deutsche und Deutschland als Kriegsverbrecher an. Dem Besiegten präsentieren sie ihre Kriegsideologie: Freedom and democracy und Krieg vertra- gen sich überhaupt nicht; böse Diktaturen, die so etwas anzet- teln, werden von außen "befreit". Das in Nürnberg abverlangte Be- kenntnis der Besiegten zu Freiheit und Demokratie, die Bedingung für eine neue politische Karriere der ganzen Nation, stellt die neue BRD unter den demokratischen Auftrag seit 45: Bollwerk gegen die Diktaturen des Ostens zu sein. Freedom and democracy und Krieg schließen sich aus? 1983: Grüne Deutsche setzen in Gedanken die Siegermächte von 45 auf die Nürnberger Anklagebank. Was die westliche Siegermacht be- trifft, halten die Ankläger die K o n s e q u e n z e n des weltumspannenden demokratischen Auftrags nach dem 2. Weltkrieg für ein V e r b r e c h e n gegen Freiheit und Demokratie. Gute Deutsche kehren die Siegerideologie von 45 1983 gegen ihre U r h e b e r. Während im Westen Atomwaffen die harmonische grüne Vorstellung von Demokratie stören, fällt der Osten unangenehm auf: Auch er hat Waffen, aber nicht einmal eine Demokratie. Ein Tribunal, das mit einer Kritik von Atomwaffen in Ost und West beginnt, endet mit einem Aufruf zur Verteidigung der demokrati- schen Vaterländer gegen den russischen Bären. Ob Zufall der Regie oder logische Konsequenz - des Tribunals, das eigene Vaterland wird mit einem Heimvorteil bedacht: "Aus Zeitmangel mußte der Tribunalpunkt mit der Anklage gegen die BRD aus dem Programm gestrichen werden." (TAZ, 22.2.83) Die "KLAGESCHFRIFT GEGEN DIE NUKLEARMÄCHTE" formuliert unter anderem folgende Hauptanklagepunkte: "Anklagegunkt 11: Zerstörung von Völkerrecht und Menschenrechten. Die Nuklearmächte zeigen durch Herstellung und Besitz von Atom- waffen die Absicht und Bereitschaft, zur Durchsetzung ihrer na- tionalen Interessen Atomwaffen einzusetzen. Damit verstoßen sie nicht nur gegen Völkerrecht und Menschenrechte - sie entziehen ihnen die Grundlage. So verhindern die Nuklearmächte die Überwin- dung des Faustrechts in den Beziehungen der Völker." Bemerkenswert ist nicht nur, wie betont ignorant sich die grünen (Laien-)Juristen zu Völker- und Menschenrechten stellen. Diese unter maßgeblicher Anleitung der westlichen Führungsnationen ge- pflegten Prinzipien haben Korea- und Vietnamkrieg ebensowenig un- terbunden wie die Folter in der Türkei. Wie sollten sie auch! Schließlich haben ihre Paragraphen mit der vorgestellten V e r h i n d e r u n g von Gewalt im zwischenstaatlichen Mit- einander nichts zu tun und Kriege - mit modernsten Mitteln ge- führt - nichts mit den Überlebenskämpfen von Steinzeitmenschen; sie sind weder primitiv noch überholt! Auch ein Grüner könnte wissen, daß das Völkerrecht die Prinzipien der Andeutung staatli- cher Gewalt kodifiziert, wenn er in Atomwaffen ausgerechnet einen Verstoß gegen K r i e g s rechtsparagraphen der Haager Konven- tion entdecken will. Daß ohnnehin nicht der Gehorsam gegenüber eingebildeten Regeln der Friedfertigkeit die Politik der Nationen bestimmt, sondern "nationale Interessen" mit- und gegeneinander durchgesetzt wer- den, spricht der Anklagepunkt selbst noch aus. Bloß: W e l c h e Interessen w e l c h e r Nationen da ohne Atomraketen nicht auskommen, ist keiner Frage würdig. "Nationale Interessen" stehen hier eben nur für den negativen Inhalt, daß sich solcher "Egoismus" von Staaten an die Gemeinsamkeit nicht hält, die sich Freunde der Völkerverständigung gerne einbilden. Deswegen ist der Fehlschluß ebenso folgerichtig wie beabsichtigt, daß ein Unter- schied zwischen Urhebern und Adressaten der Weltkriegsdrohung nicht mehr auszumachen ist. Atomwaffen in "Ost und West" sitzen gleichermaßen auf der Anklagebank - auch wenn jeder Tageszeitung zu entnehmen ist, daß Reagan die "letzten Kapitel des Kommunis- mus" zu schreiben beabsichtigt und nicht umgekehrt. Lieber erklärt man die Technik, die Kriegs m i t t e l zum Kriegs g r u n d, bevor man die unbescheidenen Zwecke des NATO- Imperialismus beim Namen nennt: "Anklagepunkt 14: Entwicklung von Erstschlagstechniken. Sie (die Nuklearmächte) haben sich damit auf einen Weg begeben, der aus rein technischen Gründen zwangsläufig zum Atomkrieg führt." Und wer schon der Politik die Zwecke nicht entnehmen will, die ohne die Kalkulation von "over-kill"-Kapazitäten nicht auskommen, stattdessen in Atomwaffen eine Abweichung von an und für sich be- fürworteten Rechtsprinzipien der Politik sieht, der bläst sich auch zur Kassandra der Nation auf: "Anklagepunkt 16: Kriegführung gegen die Zukunft. Die lebende Natur ist in der Lage, vielfältige Eingriffe durch die Technik des Menschen auszugleichen, verträgt jedoch nicht Ra- dioaktivität über die Menge der natürlichen Umgebungsstrahlen hinaus, da radioaktive Strahlung die Erbanlagen zerstört." Dadurch gefährden die Nuklarmächte laut "Anklagepunkt 18... den genetischen Artbestand der Menschheit insgesamt." "Anklagepunkt 17: Zerstörung des Zukunftsglaubens der Jugend. Die Nuklearmächte verhindern durch die dauernde Verwendung von Atomwaffen zur Vernichtungsdrohung die gesunde geistige Entwick- lung der jungen Generationen in allen Völkern der Welt." G e w a r n t werden hier Nationen davor, daß die Wirkungen des Krieges mit der Zerstörung der ganzen Gattung auch die Grundlagen der Nation, die Brauchbarkeit ihres Materials zunichte macht. Mit den Interessen eines kurzgehaltenen Bandarbeiters oder arbeitslos gemachten Jugendlichen hat es nichts zu tun, die Erhaltung der A r t einzuklagen, also gegen die Benutzung der Menschheit und ihre Schädigung die schiere Erhaltung ihrer Existenz - Staatsbe- jahung eingeschlossen - zu setzen und den Gebeutelten auch noch die frohe Botschaft zukommen zu lassen, nicht ihre Gegenwart sei beschissen, sondern die Tatsache, daß womöglich der grundlose Glaube an die Zukunft abhanden gekommen sein könne. In der Ab- straktion vom "Überleben" der Gattung steht der Mensch genau als der Tropf da, zu dem er von Staat und Kapital gemacht wird: Weil es auf seine ökonomische und politische Benutzung ankommt, zählt er nur g e t r e n n t von seinen eigenen Interessen, als be- nutzbare Existenz eben. Und weil die nicht erst im politischen Dienst auf dem Schlachtfeld ramponiert wird, ist auch der Glaube an die Zukunft, der bedingungs-, also anspruchslose Optimismus des Mitmachens so gefragt... Die "KLAGESCHRIFT GEGEN DIE DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG" hat nichts als diesen Untertanengeist zum Inhalt der in dem einen Vorwurf mündet, die Bundesrepublik lasse sich von anderen Natio- nen zuviel gefallen und werde deshalb in Eskapaden verstrickt, die ihr die treue Fürsorge gegenüber ihren Knechten zu Hause ver- unmöglichen: "Anklagepunkt N 2: Zulassung der Stationierurng reiner Erst- schlagswaffen. Die Bundesregierung läßt ihre nationalen Interessen bei den Gen- fer Verhandlungen über Mittelstreckenwaffen von den USA vertre- ten, obwohl nach amtlichen amerikanischen Quellen entgegenge- setzte nationale Interessen der USA vorliegen. Die Bundesregie- rung liefert somit wichtige Anteile ihrer Souveränität einer aus- ländischen Regierung aus." Die Folgen: "Anklagepunkt N 3: Hinnahme der Rolle als zentrale NATO-Kampf- zone." Und: "Anklagepunkt N 6: Duldung von Atomeinsatzplanuneen gegen deut- sche Ziele", wobei nach Lesart des Kuratoriums Unteilbares Deutschland gleich "DDR-Ziele" mitgemeint und damit der bundesdeutschen Obhut und Aufsicht anheimgestellt sind. Das Ziel der Genfer Verhandlungen pfeifen die Spatzen von den Dä- chern. Der Westen verlangt die einseitige Verschrottung russi- scher Raketen, weiß um die Unerfüllbarkeit dieses Ultimatums vom Standpunkt der SU-Sicherheitspolitik und verschafft sich mit dem vorprogrammierten "Scheitern" der Verhandlungen die moralische Rechtfertigung. Ein Gegensatz nationaler Interessen ist diesem gemeinsamen Ziel nicht zu entnehmen. Das tun nicht einmal die Grünen. Daß die Souveranität des Ostens keine fraglose Angelegen- heit ist, sondern für gewisse nationale Interessen zur Disposi- tion zu stehen hat, scheint einem Grünen geläufig zu sein, der in seiner Klage für jene mitspricht, denen mitzuwirken versagt war: die Brüder aus der Ostzone. Nicht diese Absicht des Westens, sondern die aus ihrer Verwirkli- chung folgenden Konsequenzen für deutsches Territorium, also die Beeinträchtigung der deutschen Nation, ist Gegenstand der Klage. Es erübrigt sich 1983 darauf hinzuweisen, daß dieses Bedenken der Rüstungskritiker längst vor ihnen von den Rüstungsmachern im Kanzleramt gewälzt und "gelöst" wurde: Die Beeinträchtigung der BRD als "Schlachtfeld" in einem Weltkrieg soll gerade dadurch un- terbunden, zumindest erheblich eingegrenzt werden, daß sich West- deutschland mit einer Raketenstreitmacht als NATO-Brückenkopf un- entbehrlich macht und eine V o r verlagerung des Gefechtsfelds nach Osten von a l l e n NATO-Partnern betrieben wird. Der Hinweis erübrigt sich deswegen, weil die Grünen Klage sich dazu vorgearbeitet hat, nicht länger mit W i r k u n g e n des Krieges, mit der Verletzung deutscher Souveränität gegen die Weltkriegsplanung, wie falsch auch immer, zu agitieren. Heute liest sich dieses Argument mit anderem Akzent. An der Kriegsvor- bereitung stört grüne Nationalisten die untergrabene deutsche Souveränität: "Anklagepunkt N 7: Verzicht auf freie Entscheidung über Partei- nahme im (!) Krieg. Die Bundesregierung duldet die Stationierung von Atomwaffen in der Bundesrepublik unter alleinigem Befehl der USA. Damit gibt sie gemäß NATO Vertrag bestehende und in ihrer Souveränität be- gründete Freiheit preis, bei Kriegsausbruch beliebige Maßnahmen zu treffen, 'die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und zu erhal- ten.' Begründung: Sollte die Bundesregierung beispielsweise die Ent- scheidung treffen, sich in einem zwischen den USA und der So- wjetunion ausgebrochenen Krieg für neutral zu erklären, so wäre ihr die Durchführung dieser Entscheidung unmöglich, da sie be- reits durch die Anwesenheit von Atomwaffen unter amerikanischem Befehl auf ihrem Hoheitseebiet, auf jeden Fall aber durch den Verzicht auf die Veto-Möglichkeit gegen deren Einsatz, automa- tisch selbst zur Kriegsgartei auf Seiten der USA wird." Wer die M ö g l i c h k e i t freier Parteinahme i m Krieg reklamiert, hat gegen den Entschluß z u m Krieg prinzipiell kein Argument. Soll denn wirklich die militärische Benutzung von 50 Millionen Deutschen dadurch bekömmlicher werden, daß sie ga- rantiert unter deutscher Befehlshoheit abgewickelt wird? Was schließlich die Freiheit der Parteinahme angeht, steht die Sache genau andersherum. Es sind die Konsequenzen v o l l z o g e n e r Parteinahme der BRD, die als V e r h i n d e r u n g freier Entscheidung im Kriegsfall gedeu- tet werden: Von den Mittelstreckenraketen bis zum Host-Nation- Support ist jeder Akt ein Stück Vollendung des gemeinsamen selbsterteilten Auftrags der Westmächte, weltweit für die Geltung ihrer politischen Prinzipien in Sachen Freiheit zu sorgen. Welchen Einwand will ein Grüner eigentlich noch erheben, der sei- ner geschätzten BRD huldvollst die Freiheit für "beliebige Maß- nahmen im Kriegsfall" anheimstellt u n d sich auch noch auf den NATO-Vertrag b e r u f t, der die Vorneverteidigung der Frei- heit bis Afghanistan und zum Roten Platz für unabweisbar er- klärt?! D i e s e s Programm ist doch ohne Pershings auf deut- schem Boden kaum zu haben! Daß die NATO eine "Defensiv-Allianz" gegen Überfälle Dritter sei, wie Friedensfreunde vielleicht aus der Formulierung "Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und zu erhalten" herauslesen, können die Grünen ja selbst nicht glauben - und die- ser Idealismus bezüglich des NATO-Vertrages wird im Anklagepunkt auch gar nicht geltend gemacht, wenn auf die F r e i h e i t zu seiner garantiert souveränen Einlösung gepocht wird. Selbst im guten Glauben der Idealisten der Klageschrift gelten die vorge- tragenen Argumente nicht als unabweisbare Einwände gegen Krieg. Die halten so etwas für einen "Fall", auf den sich die BRD gut vorzubereiten hat, ohne sich von US- und anderen Oberbefehlsha- bern dazwischenreden zu lassen. Wer den folgenden Satz zu Papier bringt "Anklagepunkt N 15: Versäumnis des vorbeugenden Zivilschutzes. Die Bundesregierung versäumt seit Jahren grundgesetzwidrig den Ausbau eines wirksamen Zivilschutzes." -, der muß die Frage, warum seine eigenen Politiker dem Volk einen Krieg in Aussicht stellen könnten, dahingehend beantwortet haben, daß es sich nur um zu befürwortende Gründe handeln kann, weswegen man zutraulich bei den U r h e b e r n militärischer Gewalt um S c h u t z nachsucht. Grüne Freiheit für die Roten ---------------------------- Wie diese Gründe durch die grüne Brille aussehen, hat stellver- tretend für viele Johan Galtung auf dem Nürnberger Tribunal dar- gelegt. Das Publikum brachte stehend Ovationen für die folgende Bemerkung: "Die Sowjetunion hat vielen ihrer eigenen Bürger und denen ande- rer Länder schreckliche Dinge angetan, sagte Galtung, und deshalb müßten die Bürger Westeuropas fürchten, daß sie das 'eines Tages auch mit ihnen machen könnte.' ... 'Jede Entstalinisierung, also die Gewährung von mehr Freiheit in der Sowjetunion, ist für die Friedensbewegung nicht nur im Westen eine entscheidende Hilfe.' ... Genauso deutlich kam Galtung auf die Gegenseite eines unseli- gen Zusammenspiels zu sprechen, als er Ronald Reagan den 'besten Mitkämpfer der Stalinisten in der Sowjetunion nannte.' ... Das Parlament der Vereinigten Staaten müsse offen und ehrlich über alle Verbrechen diskutieren, die im amerikanischen Namen in Kriegen und durch die Unterstützung brutaler Diktaturen begangen wurden." (Nürnberger Nachrichten 21.2.83) Ausgerechnet die Ideologie der Adenauer-Ära vom Einfall des rus- sischen Bären in deutsche Vorgärten machen sich aufgeklärte Fort- schrittsfreunde zu eigen. Als wäre diese Idiotie nicht längst durch Theorie und Praxis der NATO ad absurdum geführt. Wenn der NATO-Generalstab beschließt, daß in Afghanistan die Leute von den falschen Militärstiefeln getreten werden und die schiere Existenz russischer Mittelstreckenraketen nicht länger hinnehmbar sei, dann kann von einer B e d r o h u n g durch die Sowjetunion nur noch in einem Sinne die Rede sein: Gemessen an dem maßlosen An- spruch imperialistischer Weltherrschaft wird die SU zum Hinder- nis, daher zur Bedrohung dieses A n s p r u c h s. Daß schließlich auch im Osten ein Untertan schon einmal mit sei- ner Herrschaft aneinander gerät, ist einer der blödesten Gründe, die Form demokratischer Herrschaft zur Oase der Freiheit des ein- zelnen zu verklären. Die C-Führungsgarnitur hat sich soeben demo- kratisch zu einem "Aufschwung für Deutschland" ermächtigen las- sen. Das bringt neben den vielgepriesenen Opfern für Rentner, Ar- beitslose und andere für den Profit Unbrauchbare einer Gewerk- schaft Kritik ein, die ihr Reallohnsenkungsprogramm noch als Lohnrunde statt als Lohnpause abwickelt. Und wer sich überhaupt zur Benutzung der Meinungsfreiheit entschließt, um ein paar Ein- wände vorzubringen, wird mit einem Demonstrationsrecht vertraut gemacht, das neben dem Recht auf uneingeschränkte Observierung der Demonstranten (Diskussion über das Vermummungsverbot) auch die Bezahlung der Prügel durch die Verhauenen vorsieht. Welche Chance hätte hierzulande wohl eine Gewerkschaft Solidarnosc ge- habt, die ihrer Obrigkeit nicht huldigt, sondern den Gehorsam verweigert? Die sachliche Beurteilung der Lebensumstände in West und Ost gibt das Material für die Parteinahme für Freiheit und Demokratie nie her, ein nationalistisches Vorurteil aber gelangt zu diesem "Schluß" auch gegen alle Tatsachen. Auch die Verurteilung ameri- kanischer Metzeleien vergangener Tage kann diese Parteinahme of- fenbar nicht erschüttern. Während nämlich Afghanistan als Ausweis einer schlechthin b ö s e n Macht gilt, segelt das traditions- reiche Register von US-Schlächtereien unter der Rubrik "Verbrechen" gegen die eigenen begrüßenswerten Prinzipien von Freiheit und Demokratie, für die unsere westlichen Heimatländer rund um die Uhr Wache schieben. Der Witz liegt gerade darin, daß in der A n k l a g e der westlichen Führungsmacht schon die ganze Parteilichkeit für sie enthalten ist. Ihre A b w e i c h u n g von den eigenen demokratischen Werten und Idealen oder was als solches interpretiert wird, unterstellt eben umgekehrt, daß sie für diese "Errungenschaften" prinzipiell ein- steht, während die SU zu solchen Verstößen gar nicht mächtig ist, bzw. ein einziger V e r s t o ß ist, weil sie nicht einmal die vom Westen gepachteten Prinzipien ihr eigen nennt. Insofern entdeckt dieser Idealismus unabhängig von allen Raketen- hochrechnungen seinen prinzipiellen Widersacher genau da, wo ihn die NATO aus etwas anderen Gründen auch ansiedelt: im Osten. Mit der Bekanntgabe des gemeinsamen Gegners sind auch Aufrufe zur Verteidigung der Vaterländer nur konsequent:" "Gegen jede Bedrohung von außen müsse Europa absolut defensive Streitkräfte aufbauen, die in sozialer Verteidigung ebenso wie im Guerillakampf trainiert würden." (wieder Galtung, Nürnberger Nachrichten 21.2.83) Daß diese Streitkräfte "absolut defensiv" , sein sollen, muß des- wegen betont werden, weil sonst ein Unterschied zur NATO-Strate- gie überhaupt nicht mehr kenntlich ist. Ob aber umgekehrt der grüne Wunschtraum von "mehr Freiheit in der Sowjetunion" mit ein paar Guerillas im Bayerischen Wald je zu haben sein wird? zurück