Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION FRIEDENSBEWEGUNG - Von Waffen und Moral


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       Diskussionsveranstaltung
       

MIT PARAGRAPHEN GEGEN PERSHINGS?

Wozu taugen Völkerrechtsgutachten, ---------------------------------- - die die Pershings, sofern sie Erstschlagswaffen, seien, als Verstoß gegen die UN-Charta bezeichnen; - die Mittelstreckenraketen in Europa gemäß der Haager Land- kriegsordnung und der Genfer Protokolle als völkerrechtlich unzu- lässig ansehen, weil der nötige Schutz der Zivilbevölkerung nicht gesichert werden könne? Auf was für Maßstäbe läßt man sich da eigentlich ein - legitime Kriege, erlaubte Waffen...? Kann man der NATO-Politik so beikommen, die ja bekanntlich "nur" weltweit eine gerechte Freiheitsordnung schaffen und überall das Recht auch fremder Untertanen auf demokratische Herrschaft durch- setzen will? Soll man nicht spätestens nach Grenada Schlüsse über das wirkliche Verhältnis zwischen Völkerrecht und militärischer Gewalt ziehen: schließlich könnte es zu denken geben, wenn Inva- sionschef Reagan das "massive Votum der UN-Generalvollversamm- lung" gegen die US-Kriegsaktion im Namen des Völkerrechts damit quittierte, dies habe ihm "nicht das Frühstück verdorben". Lehr- reich ist doch auch, wie schnell sich von berufener Seite Argu- mente finden, die die Invasion als "übergeordneten Notstand" Völ- kerrechtskonform absegnen... Wozu taugen Appelle von Richtern und Verfassungsrechtlern, ---------------------------------------------------------- - die die Stationierung mit dem Art. 2 Abs. 2 GG für nicht ver- einbar halten, stehe doch die "Existenz des ganzen Volkes" auf dem Spiel; - die die Bundesregierung warnen, Art. 24 decke nicht eine Be- schränkung der Souveränität der BRD derart, daß die Frage der Existenz Europas durch den amerikanischen Präsidenten entschieden werde; - die, wie z.B. Prof. Ipsen (Bochum), Kohl davor warnen, daß er wegen des "über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der BRD" von aufgestellten Raketen nicht mehr loskomme und sich somit die Möglichkeit nehme, seiner verfassungungsmäßigen Pflicht, auf Abrüstung zu drängen, nachzukommen; - die wegen der existentiellen Bedeutung der "Nachrüstung" ein formelles Gesetz, verabschiedet durch den Bundestag, für dringend erforderlich halten? Kann man mit Verfassungsbeschwerden die "Nachrüstung" verhindern oder soll man aus der Ablehnung einer ersten derartigen Be- schwerde durch das BVerfG (30.5.83) seine Schlüsse ziehen? Ist die Berufung auf das Recht, das der Staat erläßt, ein taugli- ches Mittel für Bürger, sich vor ihm zu schützen? Sind die Verfasser der juristischen Argumente gegen die Pershings eine Stütze für den Widerstand gegen die NATO-Politik oder sollte man auf sie als Bündnispartner lieber verzichten, weil man ihre Rechtsillusionen und ihre Ergebenheit gegenüber der regierenden Gewalt nicht teilen will? Wozu taugen Debatten über das Widerstandsrecht, ----------------------------------------------- - in denen der Art. 20 Abs. 4 GG angesichts der Raketenstationie- rung für zumindest "prüfenswert" gehalten wird; - in denen die Beteiligten zugleich davor warnen, dieses Recht gegen demokratisch legitimierte Instanzen anzuwenden, wenigstens auf "Gewaltfreiheit" bestehen; - die darin münden, die Gerichte aufzufordern, entsprechenden Rechtsbrechern zumindest einen hohen moralischen Rechtfertigungs- grund bei der Strafzumessung zugute zu halten? Daß Juristen darin ein heißes Thema entdecken, mag nicht verwun- dern. Aber spricht das nicht gegen deren Gewohnheit, die Welt zu betrachten - vom Standpunkt des Büttels des Staates?! Sollte man sich nicht - statt laufend darüber zu räsonnieren, welche Minderheitsvoten und Alternativgutachten noch juristisch denkbar wären - die Welt der Paragraphen, Grundrechte und zwi- schenstaatlichen Verträge einmal ganz anders vornehmen: - Warum steht beim Art. 2 GG (Schutz des Lebens) in der Fußnote gleich der Hinweis auf das Wehrpflichtgesetz? - Welche politische Selbstbeauftragung enthält die Präambel des GG? - Was verrät der NATO-Vertrag über die Zielsetzung der Verbünde- ten? - Wofür haben die Regierungen so detaillierte Regelungen über den "Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der BRD getroffen - bis hin zum Abkommen zwischen USA und BRD "über die Unterstützung durch den Aufnahmestaat in Krise und Krieg" (22.4.82)? All diese Fragen sollen auf der Diskussionsveranstaltung geklärt werden (ganz nebenbei wird dann auch rauskommen, ob Leute wie Prof. Isensee (Bonn), die für die BamS aus Art. 20 GG ein Wider- standsrecht gegen die Friedensbewegung ableiten, unwürdige Ver- treter ihrer Disziplin sind). zurück