Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION AUTONOME - Vom schwarzen Block
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Bürgerkriegsübung an der Hamburger Hafenstraße:
DER STAAT BESORGT DEN RECHTSBRUCH
Seit letzter Woche steht die Hamburger Hafenstraße im Blickpunkt
der Nation. Ein für Hamburg und den Rest der Republik
"unerträglicher Zustand" soll dort herrschen. Von "Erklärung an
die Gesellschaft" durch ein "Gewaltpotential" ist die Rede, ein
"rechtsfreier Raum" sei entstanden; und ernste Politiker-Minen
wie Gewaltszenarios, die jedem anständigen Bürger das Grausen
lehren, unterstreichen, was hier auf dem Spiel steht: der Rechts-
staat zumindest. Dabei lassen allein schon die staatlich avisier-
ten "Lösungsvorschläge" von wegen "gewaltsamer Räumung" gar nicht
erst den Schein ' aufkommen die Bewohner der paar heruntergekom-
menen Altbauten am Hamburger Hafen und ihr schwarz-bekleideter
Anhang könnten in irgendeiner Weise auch nur die kleinste prakti-
sche Störung des Geschäftsganges dieser Republik bewerkstelligen.
Darum geht es nicht - und braucht es auch nicht zu gehen, wenn
die Ansprüche des freiheitlichen Rechtsstaates an Law und Order
den Ausnahmezustand definieren und ihn staatsgewaltlich inszenie-
ren.
1.
Ein "alternatives Wohnprojekt" war die Hafenstraße noch nie. Mit
regelmäßigen Hausdurchsuchungen, Zwangsräumungen und permanenter
Polizeipräsenz hat der Hamburger Senat den dortigen Bewohnern
schon seit längerem klar gemacht, daß ihre vorübergehende Duldung
in den Häusern zur Kündigung ansteht. Mit seinem Beschluß, eine
definitive Erledigung herbeizuführen, war die Hafenstraße kein
"Problem" mehr, mit dem das eine Mal durch Gerichtsvollzieher,
das andere Mal mit Stromabschalten umzugehen war, sondern wurde
zum "rechtsfreien Raum". Als hätte der Senat plötzlich mitten im
rechtsstaatlich durchorganisierten Hamburg eine souveräne Enklave
entdeckt, deren Bewohner sich jeder Kontrolle durch Recht und Ge-
walt entzogen hätten, hat er mit seiner Definition nicht nur das
T h e m a für die öffentliche Meinungsbildung vorgegeben, son-
dern sich selber die Handlungsmaxime erteilt, daß in Sachen Ha-
fenstraße die A u t o r i t ä t d e s R e c h t s s t a a-
t e s wieder herzustellen sei. Er hat die Geltung des Rechts
selber und dessen Durchsetzung zu seiner Sache erklärt, und an
diesem Entschluß das Tun und Lassen der Hafenstraßebewohner
gemessen. Wo derart prinzipielle staatliche Ansprüche zur
Entscheidung stehen, wird aus so manchem Vergehen etwas
grundsätzlich anderes: die allenthalben empört aufgedeckten
Rechtsbrüche von Leuten aus der Hafenstraße - vom "Mietrückstand"
über "Stromdiebstahl" bis zum "Schwarzfahren" -, die als solche
nicht einmal einen Kripobeamten, erst recht nicht auf St. Pauli,
hinter dem Schreibtisch hervorholen, sind dieser staatlichen
Sichtweise gemäß lauter Anhaltspunkte und Beweise für die Nicht-
anerkennung des Rechts als solchem und subsumieren sich zu einem
einzigen "Gewaltpotential".
Da stören dann Barrikaden und Befestigungen nicht deshalb, weil
sie je den freien polizeilichen Zugriff auf Häuser und Bewohner
ernsthaft vereitelt hätten - so lächerlich diese Lüge ist, für
die Staatsgewalt und ihre Rechtsherrlichkeit buchstabiert sich
der Sachverhalt genau umgekehrt. In den stinknormalen Rechtsbrü-
chen der Bewohner bis hin zur gerichtlichen Anfechtung der Räu-
mungstitel dokumentiert sich für den Hamburger Senat der organi-
sierte W i l l e, das Recht zu brechen. Daß jemand in dieser
sozialfriedlichen Republik dem den Respekt vorenthält und, so
will es der Senat sehen, sogar gegen es aufbegehrt, mögen sie
überhaupt nicht leiden, die demokratischen Herrschaften. Daraus
begründen sie irren Auftrag. Sie beschließen, daß die Erledigung
des alten "Problems Hafenstraße" nicht mehr bloß den Rechtsorga-
nen Gericht und Polizei anheim fällt, sondern die Wiederherstel-
lung des Rechts zur politischen "Chefsache" wird. Darüber wird
aus der Hafenstraße eine Staatsaktion, in der nicht mehr ver-
letzte Rechtsparagraphen zur Bereinigung anstehen, sondern der
demonstrative Willensbeweis der Bewohner erzwungen werden soll,
daß sie sich der Geltung des Rechts fügen.
2.
Was als Ringen des Senats um eine "friedliche Lösung" diesem li-
berale Anerkennung verschafft hat, war deshalb von Anfang an
nicht als Angebot an die Hafenstraße gedacht, mit einem Mietver-
trag versehen einfach zu wohnen. Das wäre ja auch ohne "Ringen"
zu haben gewesen. Der vom demokratischen Staat üblicherweise ge-
währte Rechtsstatus, in dem das elende Mieterdasein auf dem
freien Wohnungsmarkt geregelt ist, war für die Bewohner in der
Hafenstraße auf keinen Fall vorgesehen. Schließlich geht es, wie
die zuständigen Herren im Rathaus nochmal eigens klarstellten,
nicht einfach um eine "friedliche Lösung", sondern um die
"Herstellung des Rechtsfriedens". Und der buchstabiert sich ge-
waltsam. Was nicht nur die Form des Ultimatums, mit dem der Staat
der Hafenstraße seine Bedingungen ihres Überlebens angeboten hat,
deutlich klarstellte. Seinem Inhalt nach beseitigt der Vertrag
alle Momente eines solchen, verbietet jeden berechnenden Umgang
der Hafensträßler mit der Rechtsform, und sei es nur gesichertes
Wohnen. In den Klauseln des Vertrags, an dem die ehrenwerten Se-
natoren wochenlang gefeilt haben, haben sie für die Hafenstraße
einen völlig neuen Rechtsstatus geschaffen, der ihre Bewohner
jenseits jeder Gerichtsbarkeit der politischen Kontrolle durch
den Senat unterstellt. Von der Mißachtung der Hausordnung, wie
z.B. das Versäumnis der Gehwegreinigung, bis zur Straffälligkeit
eines Bewohners durch zweimaliges Schwarzfahren, ist alles aufge-
listet, was der Senat "unter den gegebenen Umständen" nicht ein-
fach als Ordnungswidrigkeit oder Rechtsvergehen verstehen will,
sondern als oppositionellen Akt definiert, und deswegen mit der
fristlosen Kündigung des Mietvertrages a l l e r Häuser geahn-
det werden muß. Was ansonsten allenfalls gerichtliche Mahnbe-
scheide nach sich zieht, oder überhaupt nicht Gegenstand eines
mietrechtlichen Verhältnisses ist, will der Senat als Rechtstitel
seiner direkten Verfügung sichergestellt wissen, mit denen er das
Mieterdasein der Hausbewohner seiner Kontrolle unterstellt.
Damit hat er den Bewohnern der Hafenstraße nicht nur einfach eine
Blankovollmacht zur jederzeitigen Räumung der Häuser zur Unter-
schrift vorgelegt, sondern einen dauernden politisch beurteilten
Gesinnungstest als Bedingung für den Verzicht auf staatliches Zu-
schlagen diktiert.
Nach dem Muster einer Freiheitsstrafe auf Bewährung haben sie ge-
fälligst dauerhaft und ständig ihre Unterwerfung unter die staat-
liche Aufsicht a n z u e r k e n n e n und als demonstrierte
Einsicht vor sich her zu tragen - indem sie sich als durch und
durch anständige Musterknaben aufführen. Andernfalls droht ihnen
die gerechte gewaltsame Beseitigung.
Das ungeheuer friedfertige Vertragsangebot des Senates ist
schlicht auf die Infamie hinausgelaufen, die geordnete demonstra-
tive Anerkennung der staatlichen Autorität unter Androhung ihrer
gewaltsamen Durchsetzung dem Willen und Benehmen der Hafensträß-
ler selbst zur Aufgabe zu machen. Sie sollen als leibhaftiger Er-
folg staatlicher Erziehungsbemühungen herumlaufen.
3.
Daß der Senat vorab und unbedingt auf der "Räumung sämtlicher
Barrikaden" und sonstiger "baulicher Veränderungen", die den Zu-
tritt der Staatsgewalt behindern könnten, besteht und an dieser
Bedingung den "Frieden" scheitern läßt, ist somit eine sehr be-
rechnete Prinzipienreiterei.
Er setzt damit die uneingeschränkte Respektierung seiner Staats-
hoheit auf die Tagesordnung, die den Schein von zwei auch nur
formell gleichberechtigten Verhandlungs p a r t n e r n nicht
verträgt. Die Anerkennung der uneingeschränkten Gültigkeit der
staatlichen Souveränität erklärt der Senat zu der Voraussetzung,
der sich die Hafenstraße zu unterwerfen hat, damit überhaupt et-
was zur Verhandlung steht. Daß die zu "Befestigungsanlagen" auf-
gebauschten Stacheldrähte und Stahltüren eine nennenswerte Behin-
derung des staatlichen "Zutritts" darstellen würde, glaubt kei-
ner; weg sollen sie als Symbol des "ungebrochenen Widerstands".
Genau diesen letzten Rest eines Dokuments einer sich auflehnenden
Gesinnung hat der Senat im Auge, wenn er den "Abbau der Befesti-
gungsanlagen" fordert und die nicht einfach den Abbau von diesen,
sondern das Aufgeben der "dahintersteckenden" Gesinnung. Verlangt
ist damit nämlich eine sichtbare - und zwar republikweit sicht-
bare - Demonstration des eigenen Unterwerfungswillens. Und diese
abgeforderte Dokumentation des Gesinnungswandels wird zur unver-
zichtbaren Eingangsvoraussetzung für Vertragsvereinbarungen er-
klärt: so dürfen die Hafenstraßenbewohner erfahren, daß mit dem
Verstreichen des Ultimatums ihr Dasein als R e c h t s s u b-
j e k t e, die sich auf bestehende Mietverträge bzw. das Miet-
recht berufen oder auf neu auszuhandelnde hoffen können, beendet
ist. Wer sich nicht einmal durch die drohende Konfrontation mit
der Staatsgewalt zu rechtsfriedlichem Verhalten abschrecken läßt,
ist unbelehrbar. Die praktische Inszenierung dieses Urteils gibt
ab sofort das Maß für das bürgerkriegsmäßige Zuschlagen von
Polizei und Bundesgrenzschutz ab. Die "Herstellung des
Rechtsfriedens" gegen Subjekte, von denen nach staatlicher
Definition nicht zu erwarten ist, daß sie sich ihm beugen, dik-
tiert das Ausmaß der Gewalt, und Rücksicht wäre vollkommen ver-
fehlt. Der Staat beschließt, sein Bürgerkriegsszenario wahr zu
machen und stellt damit endgültig klar, daß Gewalt das einzig an-
gemessene Mittel zur Befriedung der Hafenstraße ist.
4.
Die SPD-Regierung hat mit dem Ultimatum die Gewaltfrage von oben
aufgemacht gleichzeitig, in der Form der Verhandlung die Notwen-
digkeit des staatlichen Aufräumens ganz in die Hände derer ge-
legt, mit denen aufgeräumt werden soll. Die Vorabklärung der
S c h u l d f r a g e war der Nebenzweck der Verhandlungsstrate-
gie. Die bewußte Inszenierung von pausenlosen Senatssitzungen mit
demonstrativer Verhandlungs w i l l i g k e i t hat so - ohne
den Schein sachlicher Kompromisse zuzulassen und die Plazierung
von 5000 Polizisten, Grenzschutztruppen und GSG 9 um St. Pauli
auch nur ein Stück weit zurückzunehmen - das für die Durchführung
des Gewalteinsatzes unverbrüchlich gute Gewissen der Staatsgewalt
gestiftet. Bis zuletzt durften sich Freunde der Hafenstraße ein-
mischen - als Ringer um stückweise Deeskalation, sprich Kapitula-
tionsbereitschaft ihrer Klientel. Bis zuletzt waren Täter und An-
wälte der Opfer nicht Parteien gegeneinander, sondern bemüht, dem
"Frieden eine Chance" zu geben. So ist in dieser Richtung die
Bürgerkriegsübung Hafenstraße schon vor ihrer endgültigen Beendi-
gung gelungen. Der Rechtsstaat definiert sich und seine Gewalt
als in seinem unumschränkten Autoritätsbedürfnis bedroht und un-
terschiedslos alle beteiligen sich, an der Güte des Gewaltmono-
pols mitzuwirken. Wer sich bei so viel gutem Willen immer noch
verbarrikadiert - dem gebührt die "Ausgrenzung" die an ihm
vollzogen wird.
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