Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION AUTONOME - Vom schwarzen Block
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Bürgerkriegsübung an der Hamburger Hafenstraße:
DER STAAT BESORGT DEN RECHTSFRIEDEN
Seit letzter Woche steht die Hamburger Hafenstraße im Blickpunkt
der Nation. Ein für Hamburg und den Rest der Republik
"unerträglicher Zustand" soll dort herrschen. Von
"Kriegserklärung an die Gesellschaft" durch ein "Gewaltpotential"
ist die Rede, ein "rechtsfreier Raum" sei entstanden; und ernste
Politiker-Mienen wie Gewaltszenarios, die jedem anständigen Bür-
ger das Grausen lehren, unterstreichen, was hier auf dem Spiel
steht: der Rechtsstaat zumindest. Dabei lassen allein schon die
staatlich avisierten "Lösungsvorschläge" von wegen "gewaltsamer
Räumung" gar nicht erst den Schein aufkommen, die Bewohner der
paar heruntergekommenen Altbauten am Hamburger Hafen und ihr
schwarzgekleideter Anhang könnten irgendeiner Weise auch nur die
kleinste praktische Störung des Geschäftsganges dieser Republik
bewerkstelligen. Darum geht es nicht - und braucht es auch nicht
zu gehen, wenn die Ansprüche des freiheitlichen Rechtsstaates an
law und order den Ausnahmezustand definieren und ihn staatsgewal-
tig inszenieren.
1.
Ein "alternatives Wohnprojekt" war die Hafenstraße noch nie. Mit
regelmäßigen Hausdurchsuchungen, Zwangsräumungen und permanenter
Polizeipräsenz hat der Hamburger Senat den dortigen Bewohnern
schon seit längerem klargemacht, daß ihre vorübergehende Duldung
in den Häusern zur Kündigung ansteht. Mit seinem Beschluß, eine
definitive Erledigung herbeizuführen, war die Hafenstraße kein
"Problem" mehr, mit dem das eine Mal durch Gerichtsvollzieher,
das andere Mal mit Stromabschalten umzugehen war, sondern würde
zum "rechtsfreien Raum". Als hätte der Senat plötzlich mitten im
rechtsstaatlich durchorganisierten Hamburg eine souveräne Enklave
entdeckt, deren Bewohner sich jeder Kontrolle durch Recht und Ge-
walt entzogen hätten, hat er mit seiner Definition nicht nur das
T h e m a für die öffentliche Meinungsbildung vorgegeben, son-
dern sich selber die Handlungsmaxime erteilt, das in Sachen Ha-
fenstraße die A u t o r i t ä t d e s R e c h t s s t a a t s
wieder herzustellen sei. Er hat die Geltung des Rechts selber und
dessen Durchsetzung zu seiner Sache erklärt, und an diesem Ent-
schluß das Tun und Lassen der Hafenstraßenbewohner gemessen. Wo
derart prinzipielle staatliche Ansprüche zur Entscheidung stehen,
wird aus so manchem Vergehen etwas grundsätzlich Anderes: Die
allenthalben empört aufgedeckten Rechtsbrüche von Leuten aus der
Hafenstraße - vom "Mietrückstand" über "Stromdiebstahl" bis zum
"Schwarzfahren" -, die als solche nicht einmal einen Kripobeam-
ten, erst recht nicht auf St. Pauli, hinter dem Schreibtisch her-
vorholen, sind dieser staatlichen Sichtweise gemäß lauter An-
haltspunkte und Beweise für die Nichtanerkennung des Rechts als
solchem und summieren sich zu einem einzigen "Gewaltpotential".
Da stören dann Barrikaden und nicht deshalb, weil sie jeden
freien polizeilichen Zugriff auf Häuser und die Bewohner ernst-
haft vereitelt hätten - so lächerlich diese Lüge ist, für die
Staatsgewalt und ihre Rechtsherrlichkeit buchstabiert sich der
Sachverhalt umgekehrt. In den stinknormalen Rechtsbrüchen der Be-
wohner bis hin Anfechtung der Räumungstitel sich für den Hambur-
ger Senat der organisierte W i l l e, das Recht zu brechen. daß
jemand in dieser sozialfriedlichen Republik den Respekt vorent-
hält und Senat sehen, sogar gegen es aufbegehrt, mögen sie über-
haupt nicht leiden, die demokratischen Herrschaften. Daraus be-
gründen sie i h r e n Auftrag. Sie beschließen, daß die Erledi-
gung des alten "Problems Hafenstraße" den Rechtsorganen Gericht
und Polizei anheimfällt, sondern die Wiederherstellung des Rechts
zur politischen "Chefsache" wird. Darüber wird aus der Hafen-
straße eine S t a a t s a k t i o n, in der nicht mehr ver-
letzte Rechtsparagraphen zur Bereinigung anstehen, sondern der
demonstrative Willensbeweis der Bewohner erzwungen werden soll,
daß sie sich der Geltung des Rechts fügen.
2.
Was als Ringen des Senats um eine "friedliche Lösung" diesem li-
berale Anerkennung verschafft hat, war deshalb nicht von Anfang
an nicht als Angebot an die Hafenstraße gedacht, mit einem Miet-
vertrag versehen einfach zu wohnen. Das wäre ja auch ohne
"Ringen" zu haben gewesen. Der vom demokratischen Staat üblicher-
weise gewährte Rechtsstatus, in dem das elende Mieterdasein auf
dem freien Wohnungsmarkt geregelt ist, war für die Bewohner der
Hafenstraße auf keinen Fall vorgesehen. Schließlich geht es, wie
die zuständigen Herren im Rathaus nochmal eigens klarstellten,
nicht einfach um eine "friedliche Lösung", sondern um die
"Herstellung des Rechtsfriedens". Und der buchstabiert sich ge-
waltsam. Was nicht nur die Form des U l t i m a t u m s, mit
dem der Staat der Hafenstraße seine Bedingungen ihres Überlebens
angeboten hat, deutlich klarstellt. Seinem Inhalt nach beseitigt
der Vertrag alle Momente eines solchen, verbietet jeden berech-
nenden Umgang der Hafensträßler mit der Rechtsform, und sei es
nur gesichertes Wohnen. In den Klauseln des Vertrages, an dem die
ehrenwerten Senatoren wochenlang gefeilt haben, haben sie für die
Hafenstraße einen völlig neuen Rechtsstatus geschaffen, der ihre
Bewohner jenseits jeder Gerichtsbarkeit der p o l i t i-
s c h e n Kontrolle durch den Senat unterstellt. Von der
Mißachtung der Hausordnung, wie z.B. das Versäumnis der Geh-
wegreinigung, bis zur Straffälligkeit eines Bewohners durch zwei-
maliges Schwarzfahren, ist alles aufgelistet, was der Senat
"unter den gegebenen Umständen" nicht einfach als Ordnungswidrig-
keit oder Rechtsvergehen verstehen will, sondern als oppositio-
nellen Akt definiert, und deswegen mit der fristlosen Kündigung
des Mietvertrages aller Häuser geahndet werden muß. Was ansonsten
allenfalls gerichtliche Mahnbescheide nach sich zieht oder über-
haupt nicht Gegenstand eines mietrechtlichen Verhältnisses ist,
will der Senat als Rechtstitel zu seiner direkten Verfügung si-
chergestellt wissen, mit denen er das Mieterdasein der Hausbewoh-
ner seiner Kontrolle unterstellt.
Damit hat er den Bewohnern der Hafenstraße nicht nur einfach eine
Blankovollmacht zur jederzeitigen Räumung der Häuser zur Unter-
schrift vorgelegt, sondern einen dauernden politisch beurteilten
Gesinnungstest als Bedingung für den Verzicht auf staatliches Zu-
schlagen diktiert.
Nach dem Muster einer Freiheitsstrafe auf Bewährung haben sie ge-
fälligst dauerhaft und ständig ihre Unterwerfung unter die staat-
liche Aufsicht anzuerkennen und als demonstrierte Einsicht vor
sich herzutragen - indem sie sich als durch und durch anständige
Musterknaben aufführen. Andernfalls droht ihnen die gerechte ge-
waltsame Beseitigung.
Das ungeheuer friedfertige Vertragsangebot des Senates ist
schlicht auf die Infamie hinausgelaufen, die georderte demonstra-
tive Anerkennung der staatlichen Autorität unter Androhung ihrer
gewaltsamen Durchsetzung dem Willen und Benehmen der Hafensträß-
ler selbst zur Aufgabe zu machen. Sie sollen als leibhaftiger Er-
folg staatlicher Erziehungsbemühungen herumlaufen.
3.
Daß der Senat vorab und unbedingt auf der "Räumung sämtlicher
Barrikaden" und sonstiger "baulicher Veränderungen", die den Zu-
tritt der Staatsgewalt behindern könnten, besteht und an dieser
Bedingung den "Frieden" scheitern läßt, ist somit eine sehr be-
rechnete Prinzipienreiterei. Er setzt damit die uneingeschränkte
Respektierung seiner Staatshoheit auf die Tagesordnung, die den
Schein von zwei auch nur formell gleichberechtigten Verhandlungs-
partnern nicht verträgt. Die Anerkennung der uneingeschränkten
Gültigkeit der staatlichen Souveränität erklärt der Senat zu der
Voraussetzung, der sich die Hafenstraße zu unterwerfen hat, damit
überhaupt etwas zur Verhandlung steht. Daß die zu
"Befestigungsanlagen" aufgebauschten Stacheldrähte und Stahltüren
eine nennenswerte Behinderung des staatlichen "Zutritts" darstel-
len würden, glaubt keiner; weg sollen sie als Symbol des
"ungebrochenen Widerstands".
Genau diesen letzten Rest eines Dokuments einer sich auflehnenden
Gesinnung hat der Senat im Auge, wenn er den "Abbau der Befesti-
gungsanlagen" fordert - und damit nicht einfach den Abbau von
diesen, sondern das Aufgeben der "dahintersteckenden" Gesinnung.
Verlangt ist damit nämlich eine sichtbare - und zwar republikweit
sichtbare - Demonstration des eigenen Unterwerfungswillens. Und
diese abgeforderte Dokumentation des Gesinnungswandels wird zur
unverzichtbaren Eingangsvoraussetzung für Vertragsvereinbarungen
erklärt: So dürfen die Hafenstraßenbewohner erfahren, daß mit dem
Verstreichen des Ultimatums ihr Dasein als R e c h t s s u b-
j e k t e, die sich auf bestehende Mietverträge bzw., das
Mietrecht berufen oder auf neu auszuhandelnde hoffen können,
beendet ist.
Wer sich nicht einmal durch die drohende Konfrontation mit der
Staatsgewalt zu rechtsfriedlichem Verhalten abschrecken, läßt,
ist unbelehrbar. Die praktische Inszenierung dieses Urteils gibt
ab sofort das Maß für das bürgerkriegsmäßige Zuschlagen von Poli-
zei und Bundesgrenzschutz ab. Die "Herstellung des Rechtsfrie-
dens" gegen Subjekte, von denen nach staatlicher Definition nicht
zu erwarten ist, daß sie sich ihm beugen, diktiert das Ausmaß der
Gewalt, und Rücksicht wäre vollkommen verfehlt. Der Staat be-
schließt, sein Bürgerkriegsszenario wahrzumachen und stellt damit
endgültig klar, daß Gewalt das einzig angemessene Mittel zur Be-
friedung der Hafenstraße ist.
4. Die SPD-Regierung hat mit dem Ultimatum die Gewaltfrage von
oben aufgemacht - gleichzeitig in der Form der Verhandlung die
Notwendigkeit des staatlichen Aufräumens ganz in die Hände derer
gelegt, mit denen aufgeräumt werden soll. Die Vorabklärung der
S c h u l d f r a g e war der Nebenzweck der Verhandlungsstrate-
gie. Die bewußte Inszenierung von pausenlosen Senatssitzungen mit
demonstrativer Verhandlungs w i l l i g k e i t hat so - ohne
den Schein sachlicher Kompromisse zuzulassen und die Plazierung
von 1000 Polizisten, Grenzschutztruppen und GSG 9 um St. Pauli
auch nur ein Stück weit zurückzunehmen - das für die Durchführung
des Gewalteinsatzes unverbrüchlich gute Gewissen der Staatsgewalt
gestiftet. Bis zuletzt durften sich Freunde der Hafenstraße ein-
mischen - als Ringer um stückweise Deeskalation, sprich Kapitula-
tionsbereitschaft ihrer Klientel. Bis zuletzt waren Täter und An-
wälte der Opfer nicht Parteien gegeneinander, sondern bemüht, dem
"Frieden eine Chance" zu geben. So ist in dieser Richtung die
Bürgerkriegsübung Hafenstraße schon vor ihrer endgültigen Beendi-
gung gelungen. Der Rechtsstaat definiert sich und seine Gewalt
als in seinem unumschränkten Autoritätsbedürfnis bedroht - und
unterschiedslos alle beteiligen sich, an der Güte des Gewaltmono-
pols mitzuwirken. Wer sich bei soviel gutem Willen immer noch
verbarrikadiert - dem gebührt die "Ausgrenzung", die an ihm
vollzogen wird.
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